Sofortiges Importverbot für Cetacea
- ShortId
-
12.3051
- Id
-
20123051
- Updated
-
27.07.2023 21:10
- Language
-
de
- Title
-
Sofortiges Importverbot für Cetacea
- AdditionalIndexing
-
52;Einfuhrbeschränkung;Meeressäugetier;Freizeitpark;Tierschutz
- 1
-
- L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
- L05K1401060104, Meeressäugetier
- L05K0601040802, Tierschutz
- L04K01010105, Freizeitpark
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Delphine haben ein grosses Bewegungsbedürfnis und stellen hohe Anforderungen an Wasserqualität. Die im Vergleich zu ihrem natürlichen Lebensraum winzigen Becken können dies den Tieren gar nicht bieten. Zudem sind Delphine mit einem hervorragenden Sonarsystem ausgestattet und sehr geräuschempfindlich. In einem Delphinarium sind sie dauernd massiven und schädlichen Lärmeinwirkungen ausgesetzt, was für sie Dauerstress bedeutet.</p><p>Wissenschaftliche Untersuchungen belegen denn auch, dass ihre Überlebensrate in Gefangenschaft sehr viel geringer ist als in Freiheit. Die Folge davon ist, dass Delphinarien ihre Bestände immer wieder mit Tieren aufstocken müssen, was artenschutzrechtlichen Bemühungen widerspricht.</p><p>Nicht ohne Grund werden seit den 90er Jahren in mehr als einem Dutzend europäischer Staaten keine Delphine mehr zur Schau gestellt, unter anderem in England - wo die Haltung sämtlichen 30 Delphinarien aufgegeben wurde, nachdem etwa 300 Tiere verstorben waren - und in Luxemburg, Slowenien und Zypern haben die Gefangenhaltung von Delphinen landesweit verboten.</p><p>In der Schweiz wurde ebenfalls eines der zwei Delphinarien geschlossen, das zweite, Connyland, fährt mit der problematischen Tierhaltung aber unbekümmert weiter, obwohl allein in den letzten drei Jahren sechs Delphine verendet sind.</p><p>Bereits vor 16 Jahren wurde vom Nationalrat die Forderung nach einem Importverbot unterstützt. Neue Entwicklungen und Erkenntnisse haben seither bestätigt, dass Cetacea in Gefangenschaft nicht art- und verhaltensgerecht gehalten werden können, und dass ein generelles Importverbot der einzige Weg ist, um dem Schutz derselben gerecht zu werden.</p><p>In der revidierten Tierschutzverordnung sind zudem in Artikel 92 bereits alle Walartigen (Cetacea) als Wildtiere mit besonderen Ansprüchen an Haltung und Pflege erfasst, für die Bewilligungen nur unter ganz besonderen Voraussetzungen erteilt werden können. Will man diese Bestimmung in aller Konsequenz umsetzen, erfordert auch dies ganz klar ein Importverbot.</p><p>Die Schweiz kennt schliesslich mit dem Importverbot für Hunde- und Katzenfelle gemäss neuer Tierschutzgesetzgebung bereits ein Importverbot aus tierschützerischen Gründen. Umso mehr sollte ein solches auch für Cetacea, diese äusserst sensiblen Meerestiere, gelten.</p>
- <p>Am 30. November 2011 beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion Gadient (11.3850: Importverbot für Cetacea), deren Inhalt der vorliegenden Motion entspricht. Der Bundesrat bekräftigt seine Haltung, die er bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Gadient äusserte:</p><p>Die Haltung von Wildtieren wie Wale und Delfine ist äusserst anspruchsvoll. Laufend werden neue Erkenntnisse dazu gewonnen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um diese Tiere angemessen zu halten. Die Tierschutzvorschriften werden nötigenfalls den neuen Erkenntnissen angepasst.</p><p>Für den Bundesrat ist der Schutz von Walen und Delfinen von grosser Bedeutung. So wurden in der neuen Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 (TSchV; SR 455.1) die Voraussetzungen zur Bewilligungserteilung für die Haltung von Wildtieren mit besonderen Ansprüchen an Haltung und Pflege verschärft. Ebenso wurden die Mindestanforderungen für die Haltung von Wildtieren teilweise deutlich angehoben (Anhang 2 TSchV). Auch für die Haltung von Walen und Delfinen wurden die Mindestanforderungen den neusten Erkenntnissen angepasst und verschärft (Anhang 2 Tabelle 3 TSchV). Aus Sicht des Tierschutzes genügen diese strengen Regelungen. Der Bundesrat wird aber aufmerksam verfolgen, ob die Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Tod von in der Schweiz gehaltenen Delfinen im November 2011 weiteren Handlungsbedarf nahelegen. Auch aus Artenschutzgründen drängt sich kein generelles Importverbot für Wale und Delfine auf. So werden beispielsweise die in der Schweiz gehaltenen Grossen Tümmler (Tursiops truncatus) durch das CITES-Übereinkommen (SR 0.453) erfasst. Dank diesem Übereinkommen ist der Handel mit Walen und Delfinen streng geregelt und kontrolliert. Letztmals wurden im Übrigen in den Jahren 1989 und 1992 Grosse Tümmler in die Schweiz eingeführt. Schliesslich ist anzufügen, dass auch die EU für Wale und Delfine kein generelles Importverbot erlassen hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein sofortiges Importverbot für Cetacea (Wale und Delphine) zu erlassen.</p>
- Sofortiges Importverbot für Cetacea
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Delphine haben ein grosses Bewegungsbedürfnis und stellen hohe Anforderungen an Wasserqualität. Die im Vergleich zu ihrem natürlichen Lebensraum winzigen Becken können dies den Tieren gar nicht bieten. Zudem sind Delphine mit einem hervorragenden Sonarsystem ausgestattet und sehr geräuschempfindlich. In einem Delphinarium sind sie dauernd massiven und schädlichen Lärmeinwirkungen ausgesetzt, was für sie Dauerstress bedeutet.</p><p>Wissenschaftliche Untersuchungen belegen denn auch, dass ihre Überlebensrate in Gefangenschaft sehr viel geringer ist als in Freiheit. Die Folge davon ist, dass Delphinarien ihre Bestände immer wieder mit Tieren aufstocken müssen, was artenschutzrechtlichen Bemühungen widerspricht.</p><p>Nicht ohne Grund werden seit den 90er Jahren in mehr als einem Dutzend europäischer Staaten keine Delphine mehr zur Schau gestellt, unter anderem in England - wo die Haltung sämtlichen 30 Delphinarien aufgegeben wurde, nachdem etwa 300 Tiere verstorben waren - und in Luxemburg, Slowenien und Zypern haben die Gefangenhaltung von Delphinen landesweit verboten.</p><p>In der Schweiz wurde ebenfalls eines der zwei Delphinarien geschlossen, das zweite, Connyland, fährt mit der problematischen Tierhaltung aber unbekümmert weiter, obwohl allein in den letzten drei Jahren sechs Delphine verendet sind.</p><p>Bereits vor 16 Jahren wurde vom Nationalrat die Forderung nach einem Importverbot unterstützt. Neue Entwicklungen und Erkenntnisse haben seither bestätigt, dass Cetacea in Gefangenschaft nicht art- und verhaltensgerecht gehalten werden können, und dass ein generelles Importverbot der einzige Weg ist, um dem Schutz derselben gerecht zu werden.</p><p>In der revidierten Tierschutzverordnung sind zudem in Artikel 92 bereits alle Walartigen (Cetacea) als Wildtiere mit besonderen Ansprüchen an Haltung und Pflege erfasst, für die Bewilligungen nur unter ganz besonderen Voraussetzungen erteilt werden können. Will man diese Bestimmung in aller Konsequenz umsetzen, erfordert auch dies ganz klar ein Importverbot.</p><p>Die Schweiz kennt schliesslich mit dem Importverbot für Hunde- und Katzenfelle gemäss neuer Tierschutzgesetzgebung bereits ein Importverbot aus tierschützerischen Gründen. Umso mehr sollte ein solches auch für Cetacea, diese äusserst sensiblen Meerestiere, gelten.</p>
- <p>Am 30. November 2011 beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion Gadient (11.3850: Importverbot für Cetacea), deren Inhalt der vorliegenden Motion entspricht. Der Bundesrat bekräftigt seine Haltung, die er bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Gadient äusserte:</p><p>Die Haltung von Wildtieren wie Wale und Delfine ist äusserst anspruchsvoll. Laufend werden neue Erkenntnisse dazu gewonnen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um diese Tiere angemessen zu halten. Die Tierschutzvorschriften werden nötigenfalls den neuen Erkenntnissen angepasst.</p><p>Für den Bundesrat ist der Schutz von Walen und Delfinen von grosser Bedeutung. So wurden in der neuen Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 (TSchV; SR 455.1) die Voraussetzungen zur Bewilligungserteilung für die Haltung von Wildtieren mit besonderen Ansprüchen an Haltung und Pflege verschärft. Ebenso wurden die Mindestanforderungen für die Haltung von Wildtieren teilweise deutlich angehoben (Anhang 2 TSchV). Auch für die Haltung von Walen und Delfinen wurden die Mindestanforderungen den neusten Erkenntnissen angepasst und verschärft (Anhang 2 Tabelle 3 TSchV). Aus Sicht des Tierschutzes genügen diese strengen Regelungen. Der Bundesrat wird aber aufmerksam verfolgen, ob die Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Tod von in der Schweiz gehaltenen Delfinen im November 2011 weiteren Handlungsbedarf nahelegen. Auch aus Artenschutzgründen drängt sich kein generelles Importverbot für Wale und Delfine auf. So werden beispielsweise die in der Schweiz gehaltenen Grossen Tümmler (Tursiops truncatus) durch das CITES-Übereinkommen (SR 0.453) erfasst. Dank diesem Übereinkommen ist der Handel mit Walen und Delfinen streng geregelt und kontrolliert. Letztmals wurden im Übrigen in den Jahren 1989 und 1992 Grosse Tümmler in die Schweiz eingeführt. Schliesslich ist anzufügen, dass auch die EU für Wale und Delfine kein generelles Importverbot erlassen hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein sofortiges Importverbot für Cetacea (Wale und Delphine) zu erlassen.</p>
- Sofortiges Importverbot für Cetacea
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