Prüfung einer möglichen Änderung der Zivilstandsbezeichnungen
- ShortId
-
12.3058
- Id
-
20123058
- Updated
-
24.06.2025 23:47
- Language
-
de
- Title
-
Prüfung einer möglichen Änderung der Zivilstandsbezeichnungen
- AdditionalIndexing
-
28;12;Verwaltungsformalität;Information;geschiedene Person;Familienstand;Personendaten;unverheiratete Person;Recht des Einzelnen;Schutz der Privatsphäre
- 1
-
- L03K010305, Familienstand
- L04K01030505, unverheiratete Person
- L04K01030501, geschiedene Person
- L03K120101, Information
- L04K08060113, Verwaltungsformalität
- L04K05020501, Schutz der Privatsphäre
- L05K1203040202, Personendaten
- L03K050205, Recht des Einzelnen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In seiner Antwort zur Interpellation 11.4099 räumt der Bundesrat ein, dass die Unterscheidung auf der Ebene der Zivilstände keine zwingende Voraussetzung sei, um die gesetzlichen Regelungen auch weiterhin umsetzen zu können. Da stellt sich natürlich die Frage nach dem Nutzen dieser Unterscheidung, erst recht, wenn man bedenkt, dass sie die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger teilweise enthüllt, ohne dass ein überwiegendes öffentliches Interesse gegeben wäre. Auch wenn private Einrichtungen (Immobilienverwaltungen, Arbeitgeber, Versicherungen usw.) Zivilstandsangaben verwenden, so kommt doch dem Bund die massgebende Rolle zu, da er die verschiedenen Zivilstände definiert.</p><p>Im Hinblick auf eine Vereinfachung, auf Vereinbarkeit mit den heutigen Sitten und Wahrung der Privatsphäre wird der Bundesrat beauftragt, eine Änderung der Zivilstandsbezeichnungen zu prüfen. Dabei soll der Informationsbedarf der Privatwirtschaft berücksichtigt werden.</p><p>Ohne den Schlussfolgerungen des Bundesrates vorgreifen zu wollen, könnte man sich auf die zwei Angaben "verheiratet/in eingetragener Partnerschaft" und "nicht verheiratet/nicht in eingetragener Partnerschaft" beschränken. Eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft bringt eine Reihe von Rechten und Pflichten mit sich und wirkt sich insbesondere auch auf Privatrechtliches wie das Arbeitsrecht, das Mietrecht, das Versicherungsrecht usw. aus. Die anderen Zivilstandsbezeichnungen wie "geschieden", "verwitwet" und "aufgelöste Partnerschaft" könnten somit abgeschafft werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat sich in seiner Antwort auf die Interpellation 11.4099, "Zivilstand. Der Status 'geschieden' muss überdacht werden", zur Frage des konkreten Zivilstandes "geschieden" bereits geäussert. Darüber hinausgehend hat er in jener Antwort seine Ansicht bekräftigt, wonach alle Zivilstände bei Gelegenheit einer Überprüfung unterzogen werden sollen, um diese gegebenenfalls den gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, diese Überprüfung an die Hand zu nehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung der Zivilstandsbezeichnungen zu prüfen, sodass sie der heutigen Gesellschaft gerecht werden und gleichzeitig die Privatsphäre respektiert wird.</p>
- Prüfung einer möglichen Änderung der Zivilstandsbezeichnungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In seiner Antwort zur Interpellation 11.4099 räumt der Bundesrat ein, dass die Unterscheidung auf der Ebene der Zivilstände keine zwingende Voraussetzung sei, um die gesetzlichen Regelungen auch weiterhin umsetzen zu können. Da stellt sich natürlich die Frage nach dem Nutzen dieser Unterscheidung, erst recht, wenn man bedenkt, dass sie die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger teilweise enthüllt, ohne dass ein überwiegendes öffentliches Interesse gegeben wäre. Auch wenn private Einrichtungen (Immobilienverwaltungen, Arbeitgeber, Versicherungen usw.) Zivilstandsangaben verwenden, so kommt doch dem Bund die massgebende Rolle zu, da er die verschiedenen Zivilstände definiert.</p><p>Im Hinblick auf eine Vereinfachung, auf Vereinbarkeit mit den heutigen Sitten und Wahrung der Privatsphäre wird der Bundesrat beauftragt, eine Änderung der Zivilstandsbezeichnungen zu prüfen. Dabei soll der Informationsbedarf der Privatwirtschaft berücksichtigt werden.</p><p>Ohne den Schlussfolgerungen des Bundesrates vorgreifen zu wollen, könnte man sich auf die zwei Angaben "verheiratet/in eingetragener Partnerschaft" und "nicht verheiratet/nicht in eingetragener Partnerschaft" beschränken. Eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft bringt eine Reihe von Rechten und Pflichten mit sich und wirkt sich insbesondere auch auf Privatrechtliches wie das Arbeitsrecht, das Mietrecht, das Versicherungsrecht usw. aus. Die anderen Zivilstandsbezeichnungen wie "geschieden", "verwitwet" und "aufgelöste Partnerschaft" könnten somit abgeschafft werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat sich in seiner Antwort auf die Interpellation 11.4099, "Zivilstand. Der Status 'geschieden' muss überdacht werden", zur Frage des konkreten Zivilstandes "geschieden" bereits geäussert. Darüber hinausgehend hat er in jener Antwort seine Ansicht bekräftigt, wonach alle Zivilstände bei Gelegenheit einer Überprüfung unterzogen werden sollen, um diese gegebenenfalls den gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, diese Überprüfung an die Hand zu nehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung der Zivilstandsbezeichnungen zu prüfen, sodass sie der heutigen Gesellschaft gerecht werden und gleichzeitig die Privatsphäre respektiert wird.</p>
- Prüfung einer möglichen Änderung der Zivilstandsbezeichnungen
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