Krankenkassen. Schaffung von kantonalen oder interkantonalen Reservefonds
- ShortId
-
12.3061
- Id
-
20123061
- Updated
-
28.07.2023 10:55
- Language
-
de
- Title
-
Krankenkassen. Schaffung von kantonalen oder interkantonalen Reservefonds
- AdditionalIndexing
-
2841;Buchführung;Krankenkassenprämie;Kanton;Krankenkasse;Betriebsrücklage;Fonds
- 1
-
- L05K0104010902, Krankenkasse
- L05K0703020104, Betriebsrücklage
- L06K080701020108, Kanton
- L04K07030201, Buchführung
- L04K11090203, Fonds
- L05K0104010903, Krankenkassenprämie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Steigen die Prämien bei den einen Krankenkassen, werden die anderen Kassen, die tiefere Prämien haben, überrannt. Deren Reserven reichen dann nicht mehr aus, und sie sehen sich gezwungen, die Prämien ihrerseits zum Teil massiv zu erhöhen. Und jedes Jahr geht für die Versicherten und die Versicherer das gleiche Spiel von vorne los.</p><p>Um dieses Problem richtig anzugehen, muss die Reservebildung von den einzelnen Kassen losgelöst werden und in die Hände des Kantons oder von Gruppen von Kantonen übergeben werden. Die Krankenkassen würden die Reserven in einen gemeinsamen kantonalen oder interkantonalen Fonds einspeisen. Sie könnten somit wachsen und hätten nur ihre Kosten zu decken.</p>
- <p>Der Bundesrat hat sich bereits wiederholt zur Einrichtung eines einzigen oder vereinheitlichten Reservefonds für alle Krankenversicherer geäussert (Postulat Rossini 04.3759, Postulat Recordon 09.4192), zuletzt am 3. März 2012 (Motion Poggia 11.4089).</p><p>Die Idee, die Reserven der Versicherer nach Kanton oder Kantonsgruppe zusammenzulegen, wäre noch schwieriger umzusetzen als die Idee einer nationalen Reserve. Denn die notwendigen Reserven müssen für jeden Krankenversicherer einzeln aufgrund seiner Situation als unteilbares Unternehmen festgelegt werden, das nur als solches, unabhängig von Kantonsgrenzen, zahlungsunfähig sein kann. Es wäre auch systemwidrig zu versuchen, den Reserveanteil zu ermitteln, der den einzelnen Versicherten zusteht.</p><p>Der Bundesrat hat auch bereits dargelegt, dass die Schaffung einer gemeinsamen Reserve für gewisse Krankenversicherer ein Anreiz sein könnte, die Prämien zu tief anzusetzen, da allfällige Verluste durch diese gemeinsame Reserve getragen würden. Dies würde den Grundsätzen des Wettbewerbs und der Verantwortlichkeit widersprechen, die im Bundesgesetz über die Krankenversicherung verankert sind.</p><p>Neben der möglichen Ansetzung zu tiefer Prämien besteht auch das Risiko, dass die Krankenversicherer zu hohe Versicherungs-, Markt- und Kreditrisiken eingehen, die durch den Reservefonds gedeckt werden müssten. Eine Zentralisierung der Reserven könnte einen sogenannten "moral hazard"-Effekt und die Entstehung eines systemischen Risikos nach sich ziehen. Um dafür gewappnet zu sein, müsste der Reservefonds diesem neuen Risiko Rechnung tragen, was mit einem zusätzlichen Reservebedarf verbunden wäre; dies würde den Interessen der Versicherten zuwiderlaufen.</p><p>Der Bundesrat erinnert daran, dass die Mindestreserven der Krankenversicherer seit dem 1. Januar 2012 in Abhängigkeit der eingegangenen Risiken festzulegen sind. Damit soll erreicht werden, dass jeder Versicherer über diejenigen Reserven verfügt, die seiner individuellen Versicherungs-, Markt- und Kreditrisikosituation entsprechen, und dass die finanzielle Sicherheit der Krankenversicherer langfristig gewährleistet wird. Dieser Systemwechsel könnte sogar zur Folge haben, dass einzelne Krankenversicherer tiefere Reserven benötigen als unter dem früheren System.</p><p>Ferner wäre es schwierig festzulegen, nach welchen Kriterien die Krankenversicherer in diese gemeinsamen Reserven einzahlen müssten. Die Folge könnte sein, dass die Reservebildung zufällig erfolgen würde und das ausgewogene Verhältnis zwischen kantonalen Prämien und kantonalen Gesundheitsausgaben beeinträchtigt würde, wenn deren Differenzbetrag in einen Reservepool fliessen würde. Die mit der Motion angestrebte ausgleichende Gerechtigkeit liesse sich gerade deshalb nicht verwirklichen.</p><p>In seinem Entwurf für das Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz sieht der Bundesrat vor, ein System für die Rückerstattung zu hoher Prämien einzuführen. Die Aufsichtsbehörde wird pro Kanton überprüfen, ob die Prämieneinnahmen deutlich über den entsprechenden Kosten eines Krankenversicherers lagen. In einem solchen Fall verfügt sie die Rückerstattung der zu hohen Prämieneinnahmen.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates werden durch diesen Gesetzentwurf und die Massnahmen, die im Hinblick auf eine risikobasierte Berechnung der Reserven bereits getroffen wurden, das Reservensystem sowie das Verhältnis zwischen Kosten und Prämien erheblich verbessert und die Sicherheit erhöht. Daher ist die Schaffung eines Fonds, in dem die Reserven zusammengelegt werden, nicht sinnvoll, da dieser den individuellen Unterschieden der Krankenversicherer nicht Rechnung tragen würde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat soll dafür sorgen, dass nicht mehr jede einzelne Krankenkasse die Reserven bildet, sondern dass die Reservebildung in gemeinsamen kantonalen oder interkantonalen Reservefonds erfolgt.</p>
- Krankenkassen. Schaffung von kantonalen oder interkantonalen Reservefonds
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Steigen die Prämien bei den einen Krankenkassen, werden die anderen Kassen, die tiefere Prämien haben, überrannt. Deren Reserven reichen dann nicht mehr aus, und sie sehen sich gezwungen, die Prämien ihrerseits zum Teil massiv zu erhöhen. Und jedes Jahr geht für die Versicherten und die Versicherer das gleiche Spiel von vorne los.</p><p>Um dieses Problem richtig anzugehen, muss die Reservebildung von den einzelnen Kassen losgelöst werden und in die Hände des Kantons oder von Gruppen von Kantonen übergeben werden. Die Krankenkassen würden die Reserven in einen gemeinsamen kantonalen oder interkantonalen Fonds einspeisen. Sie könnten somit wachsen und hätten nur ihre Kosten zu decken.</p>
- <p>Der Bundesrat hat sich bereits wiederholt zur Einrichtung eines einzigen oder vereinheitlichten Reservefonds für alle Krankenversicherer geäussert (Postulat Rossini 04.3759, Postulat Recordon 09.4192), zuletzt am 3. März 2012 (Motion Poggia 11.4089).</p><p>Die Idee, die Reserven der Versicherer nach Kanton oder Kantonsgruppe zusammenzulegen, wäre noch schwieriger umzusetzen als die Idee einer nationalen Reserve. Denn die notwendigen Reserven müssen für jeden Krankenversicherer einzeln aufgrund seiner Situation als unteilbares Unternehmen festgelegt werden, das nur als solches, unabhängig von Kantonsgrenzen, zahlungsunfähig sein kann. Es wäre auch systemwidrig zu versuchen, den Reserveanteil zu ermitteln, der den einzelnen Versicherten zusteht.</p><p>Der Bundesrat hat auch bereits dargelegt, dass die Schaffung einer gemeinsamen Reserve für gewisse Krankenversicherer ein Anreiz sein könnte, die Prämien zu tief anzusetzen, da allfällige Verluste durch diese gemeinsame Reserve getragen würden. Dies würde den Grundsätzen des Wettbewerbs und der Verantwortlichkeit widersprechen, die im Bundesgesetz über die Krankenversicherung verankert sind.</p><p>Neben der möglichen Ansetzung zu tiefer Prämien besteht auch das Risiko, dass die Krankenversicherer zu hohe Versicherungs-, Markt- und Kreditrisiken eingehen, die durch den Reservefonds gedeckt werden müssten. Eine Zentralisierung der Reserven könnte einen sogenannten "moral hazard"-Effekt und die Entstehung eines systemischen Risikos nach sich ziehen. Um dafür gewappnet zu sein, müsste der Reservefonds diesem neuen Risiko Rechnung tragen, was mit einem zusätzlichen Reservebedarf verbunden wäre; dies würde den Interessen der Versicherten zuwiderlaufen.</p><p>Der Bundesrat erinnert daran, dass die Mindestreserven der Krankenversicherer seit dem 1. Januar 2012 in Abhängigkeit der eingegangenen Risiken festzulegen sind. Damit soll erreicht werden, dass jeder Versicherer über diejenigen Reserven verfügt, die seiner individuellen Versicherungs-, Markt- und Kreditrisikosituation entsprechen, und dass die finanzielle Sicherheit der Krankenversicherer langfristig gewährleistet wird. Dieser Systemwechsel könnte sogar zur Folge haben, dass einzelne Krankenversicherer tiefere Reserven benötigen als unter dem früheren System.</p><p>Ferner wäre es schwierig festzulegen, nach welchen Kriterien die Krankenversicherer in diese gemeinsamen Reserven einzahlen müssten. Die Folge könnte sein, dass die Reservebildung zufällig erfolgen würde und das ausgewogene Verhältnis zwischen kantonalen Prämien und kantonalen Gesundheitsausgaben beeinträchtigt würde, wenn deren Differenzbetrag in einen Reservepool fliessen würde. Die mit der Motion angestrebte ausgleichende Gerechtigkeit liesse sich gerade deshalb nicht verwirklichen.</p><p>In seinem Entwurf für das Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz sieht der Bundesrat vor, ein System für die Rückerstattung zu hoher Prämien einzuführen. Die Aufsichtsbehörde wird pro Kanton überprüfen, ob die Prämieneinnahmen deutlich über den entsprechenden Kosten eines Krankenversicherers lagen. In einem solchen Fall verfügt sie die Rückerstattung der zu hohen Prämieneinnahmen.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates werden durch diesen Gesetzentwurf und die Massnahmen, die im Hinblick auf eine risikobasierte Berechnung der Reserven bereits getroffen wurden, das Reservensystem sowie das Verhältnis zwischen Kosten und Prämien erheblich verbessert und die Sicherheit erhöht. Daher ist die Schaffung eines Fonds, in dem die Reserven zusammengelegt werden, nicht sinnvoll, da dieser den individuellen Unterschieden der Krankenversicherer nicht Rechnung tragen würde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat soll dafür sorgen, dass nicht mehr jede einzelne Krankenkasse die Reserven bildet, sondern dass die Reservebildung in gemeinsamen kantonalen oder interkantonalen Reservefonds erfolgt.</p>
- Krankenkassen. Schaffung von kantonalen oder interkantonalen Reservefonds
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