Uno-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- ShortId
-
12.3066
- Id
-
20123066
- Updated
-
28.07.2023 08:51
- Language
-
de
- Title
-
Uno-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- AdditionalIndexing
-
28;Behinderte/r;Unterzeichnung eines Abkommens;Recht des Einzelnen;Konvention UNO;Ratifizierung eines Abkommens;Frist
- 1
-
- L04K01040201, Behinderte/r
- L06K100202020501, Konvention UNO
- L03K050205, Recht des Einzelnen
- L05K1002020109, Unterzeichnung eines Abkommens
- L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
- L05K0503020802, Frist
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat beschloss am 17. Dezember 2010 auf Antrag des EDA, das Vernehmlassungsverfahren über den Beitritt zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durchzuführen. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte bis am 15. April 2011. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsste einen Beitritt vollumfänglich oder zumindest im Grundsatz. Das Vernehmlassungsverfahren ergab aber auch, dass zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer (Kantone, Parteien und wirtschaftsnahe Kreise) einen gewissen legislativen oder administrativen Mehraufwand bei der Umsetzung befürchten.</p><p>Das Übereinkommen, das zu den Kern-Übereinkommen des internationalen Menschenrechtsschutzes zählt und bereits von 112 Staaten ratifiziert wurde, ist ein wichtiges Instrument für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen: Es ist das erste internationale Übereinkommen, das spezifisch die Rechte von Menschen mit Behinderung aufführt. Dabei schafft es keine Sonderrechte. Vielmehr geht es von den bestehenden Menschenrechtsgarantien aus und konkretisiert diese für Menschen mit Behinderungen und vor dem Hintergrund ihrer spezifischen Lebenslagen. Für den Bundesrat ist das Übereinkommen von zentraler politischer Bedeutung: Es ist ein Bekenntnis zur Gleichstellung und Integration von Menschen mit Behinderung.</p><p>Das EDA stellt gegenwärtig den Vernehmlassungsbericht fertig und konsolidiert einzelne Punkte, um den in der Vernehmlassung geäusserten Kommentaren gebührend Rechnung tragen zu können. Der Bundesrat wird anschliessend von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis nehmen und noch in diesem Jahr über das weitere Vorgehen entscheiden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 8. Mai 2008 unterzog sich die Schweiz zum ersten Mal der universellen periodischen Überprüfung des Uno-Menschenrechtsrates. Die Überprüfung wird mittels gegenseitiger Begutachtung im sogenannten Peer-Review-Verfahren durchgeführt. Am Ende dieses konstruktiven Dialogs entstand für die Schweiz ein Katalog von 30 Empfehlungen. 23 davon hat die Schweiz ganz oder teilweise angenommen, 7 hat sie zurückgewiesen. Eine der angenommenen Empfehlungen beinhaltet, dass die Schweiz dem Uno-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beitrete. </p><p>Die Schweiz erklärte zu jenem Zeitpunkt, sie werde ein Vernehmlassungsverfahren einleiten, um die Tragweite des Übereinkommens und die Folgen seiner Umsetzung für die schweizerische Rechtsordnung zu ermitteln. Daher bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wann wird der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse veröffentlichen?</p><p>2. Wann gedenkt der Bundesrat dieses Übereinkommen zu unterzeichnen, und wann wird er es dem Parlament zur Genehmigung unterbreiten, damit die Menschen mit Behinderung in der Schweiz in den Genuss aller Rechte kommen, die in diesem Übereinkommen festgehalten sind?</p>
- Uno-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat beschloss am 17. Dezember 2010 auf Antrag des EDA, das Vernehmlassungsverfahren über den Beitritt zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durchzuführen. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte bis am 15. April 2011. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsste einen Beitritt vollumfänglich oder zumindest im Grundsatz. Das Vernehmlassungsverfahren ergab aber auch, dass zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer (Kantone, Parteien und wirtschaftsnahe Kreise) einen gewissen legislativen oder administrativen Mehraufwand bei der Umsetzung befürchten.</p><p>Das Übereinkommen, das zu den Kern-Übereinkommen des internationalen Menschenrechtsschutzes zählt und bereits von 112 Staaten ratifiziert wurde, ist ein wichtiges Instrument für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen: Es ist das erste internationale Übereinkommen, das spezifisch die Rechte von Menschen mit Behinderung aufführt. Dabei schafft es keine Sonderrechte. Vielmehr geht es von den bestehenden Menschenrechtsgarantien aus und konkretisiert diese für Menschen mit Behinderungen und vor dem Hintergrund ihrer spezifischen Lebenslagen. Für den Bundesrat ist das Übereinkommen von zentraler politischer Bedeutung: Es ist ein Bekenntnis zur Gleichstellung und Integration von Menschen mit Behinderung.</p><p>Das EDA stellt gegenwärtig den Vernehmlassungsbericht fertig und konsolidiert einzelne Punkte, um den in der Vernehmlassung geäusserten Kommentaren gebührend Rechnung tragen zu können. Der Bundesrat wird anschliessend von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis nehmen und noch in diesem Jahr über das weitere Vorgehen entscheiden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 8. Mai 2008 unterzog sich die Schweiz zum ersten Mal der universellen periodischen Überprüfung des Uno-Menschenrechtsrates. Die Überprüfung wird mittels gegenseitiger Begutachtung im sogenannten Peer-Review-Verfahren durchgeführt. Am Ende dieses konstruktiven Dialogs entstand für die Schweiz ein Katalog von 30 Empfehlungen. 23 davon hat die Schweiz ganz oder teilweise angenommen, 7 hat sie zurückgewiesen. Eine der angenommenen Empfehlungen beinhaltet, dass die Schweiz dem Uno-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beitrete. </p><p>Die Schweiz erklärte zu jenem Zeitpunkt, sie werde ein Vernehmlassungsverfahren einleiten, um die Tragweite des Übereinkommens und die Folgen seiner Umsetzung für die schweizerische Rechtsordnung zu ermitteln. Daher bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wann wird der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse veröffentlichen?</p><p>2. Wann gedenkt der Bundesrat dieses Übereinkommen zu unterzeichnen, und wann wird er es dem Parlament zur Genehmigung unterbreiten, damit die Menschen mit Behinderung in der Schweiz in den Genuss aller Rechte kommen, die in diesem Übereinkommen festgehalten sind?</p>
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