Lohnfortzahlung bei Krankheit. Zahlen und Fakten
- ShortId
-
12.3087
- Id
-
20123087
- Updated
-
24.06.2025 23:55
- Language
-
de
- Title
-
Lohnfortzahlung bei Krankheit. Zahlen und Fakten
- AdditionalIndexing
-
2841;Lohn;Bericht;Evaluation;Krankheit;Taggeldversicherung;selbstständig Erwerbstätige/r;Angestellte/r
- 1
-
- L05K0104010904, Taggeldversicherung
- L05K0702010103, Lohn
- L03K010501, Krankheit
- L05K0702020202, Angestellte/r
- L05K0702020402, selbstständig Erwerbstätige/r
- L03K020206, Bericht
- L04K08020302, Evaluation
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Frage der Lohnfortzahlung bei Krankheit begleitet die Schweizer Politik schon seit geraumer Zeit. Eine Auswertung der Zahlen und Fakten zur Deckung oder zur nicht vorhandenen Deckung sollte helfen, eine objektive Diskussion über dieses Thema führen zu können.</p>
- <p>Im Rahmen des Postulates der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates 04.3000 hat der Bundesrat im Bericht "Evaluation und Reformvorschläge zur Taggeldversicherung bei Krankheit" vom 30. September 2009 die heutigen gesetzlichen Regelungen (Taggeldversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz, SR 832.10; und nach dem Versicherungsvertragsgesetz, SR 221.229.1; Lohnfortzahlung und Taggeldversicherungen nach Arbeitsvertragsrecht) sowie den Versicherungsmarkt dargestellt und beurteilt. Wie damals ist auch heute die Datenlage in den Bereichen Taggeldversicherung und Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit dürftig. Jedenfalls ist die erforderliche Datenbasis heute nicht vorhanden, um die im Postulat gestellten Fragen zu beantworten. Die Daten müssten aus verschiedenen Quellen zusammengetragen werden (Arbeitgeber, Selbstständigerwerbende, Arbeitnehmer, Taggeldversicherer). Ohne Versicherungsobligatorium besteht heute eine Vielfalt von individuell ausgestalteten Verträgen und sozialpartnerschaftlichen Lösungen für das Risiko des Erwerbsausfalls, was die Erhebung von Daten zusätzlich erschwert. Der Bundesrat geht davon aus, dass eine entsprechende Datenerhebung sehr komplex wäre und zu einem personellen und finanziellen Aufwand führen würde, den er für nicht vertretbar erachtet. Deshalb lehnt er das Erstellen eines Berichts im Sinne des Postulates ab.</p><p>Hingegen ist der Bundesrat bereit, die Koordination zwischen den Taggeldversicherungen und den Regelungen für Invalidität der ersten und zweiten Säule zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten (gemäss Bst. h des Postulates).</p><p>Ferner wird der Bundesrat das EDI beauftragen zu prüfen, ob bei den Versicherern eine Erhebung über die Versicherungssumme, die Art der Versicherungsverträge und die Leistungen gemacht werden kann bzw. soll.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Buchstaben a bis g und die Annahme von Buchstabe h des Postulats.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, einen Bericht darüber anzufertigen, wie die Situation im Zusammenhang mit der Lohnfortzahlung bei Unselbstständig- und Selbstständigerwerbenden bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit aussieht. Der Bericht soll folgende Aspekte so gut wie möglich beleuchten:</p><p>a. das Verhältnis zwischen Selbstständig- und Unselbstständigerwerbenden, die eine Lohnfortzahlung bei Krankheit erhalten;</p><p>b. die Höhe der Lohnfortzahlung in Bezug auf deren Dauer;</p><p>c. die Rechtsgrundlagen für die Lohnfortzahlung (einfacher Arbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Taggeldversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz, Einzelversicherung nach dem Versicherungsvertragsgesetz - VVG -, Kollektivversicherung nach dem VVG, Selbstversicherung des Arbeitgebers oder anderes);</p><p>d. die Beträge, die insgesamt für die Lohnfortzahlung bei Krankheit ausgerichtet wurden;</p><p>e. die Lücken in der Deckung von Erwerbsausfällen bei Krankheit;</p><p>f. der Anteil Ausfälle durch Krankheit, für die eine Lohnfortzahlung gewährt wurde, im Verhältnis zur Länge der Arbeitsausfälle;</p><p>g. eine Klassifizierung der Personen, denen keine Lohnfortzahlung bei Krankheit gewährt wird;</p><p>h. die Probleme der Koordination zwischen den Taggeldversicherungen und den Regelungen für Invalidität der ersten und zweiten Säule.</p>
- Lohnfortzahlung bei Krankheit. Zahlen und Fakten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Frage der Lohnfortzahlung bei Krankheit begleitet die Schweizer Politik schon seit geraumer Zeit. Eine Auswertung der Zahlen und Fakten zur Deckung oder zur nicht vorhandenen Deckung sollte helfen, eine objektive Diskussion über dieses Thema führen zu können.</p>
- <p>Im Rahmen des Postulates der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates 04.3000 hat der Bundesrat im Bericht "Evaluation und Reformvorschläge zur Taggeldversicherung bei Krankheit" vom 30. September 2009 die heutigen gesetzlichen Regelungen (Taggeldversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz, SR 832.10; und nach dem Versicherungsvertragsgesetz, SR 221.229.1; Lohnfortzahlung und Taggeldversicherungen nach Arbeitsvertragsrecht) sowie den Versicherungsmarkt dargestellt und beurteilt. Wie damals ist auch heute die Datenlage in den Bereichen Taggeldversicherung und Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit dürftig. Jedenfalls ist die erforderliche Datenbasis heute nicht vorhanden, um die im Postulat gestellten Fragen zu beantworten. Die Daten müssten aus verschiedenen Quellen zusammengetragen werden (Arbeitgeber, Selbstständigerwerbende, Arbeitnehmer, Taggeldversicherer). Ohne Versicherungsobligatorium besteht heute eine Vielfalt von individuell ausgestalteten Verträgen und sozialpartnerschaftlichen Lösungen für das Risiko des Erwerbsausfalls, was die Erhebung von Daten zusätzlich erschwert. Der Bundesrat geht davon aus, dass eine entsprechende Datenerhebung sehr komplex wäre und zu einem personellen und finanziellen Aufwand führen würde, den er für nicht vertretbar erachtet. Deshalb lehnt er das Erstellen eines Berichts im Sinne des Postulates ab.</p><p>Hingegen ist der Bundesrat bereit, die Koordination zwischen den Taggeldversicherungen und den Regelungen für Invalidität der ersten und zweiten Säule zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten (gemäss Bst. h des Postulates).</p><p>Ferner wird der Bundesrat das EDI beauftragen zu prüfen, ob bei den Versicherern eine Erhebung über die Versicherungssumme, die Art der Versicherungsverträge und die Leistungen gemacht werden kann bzw. soll.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Buchstaben a bis g und die Annahme von Buchstabe h des Postulats.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, einen Bericht darüber anzufertigen, wie die Situation im Zusammenhang mit der Lohnfortzahlung bei Unselbstständig- und Selbstständigerwerbenden bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit aussieht. Der Bericht soll folgende Aspekte so gut wie möglich beleuchten:</p><p>a. das Verhältnis zwischen Selbstständig- und Unselbstständigerwerbenden, die eine Lohnfortzahlung bei Krankheit erhalten;</p><p>b. die Höhe der Lohnfortzahlung in Bezug auf deren Dauer;</p><p>c. die Rechtsgrundlagen für die Lohnfortzahlung (einfacher Arbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Taggeldversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz, Einzelversicherung nach dem Versicherungsvertragsgesetz - VVG -, Kollektivversicherung nach dem VVG, Selbstversicherung des Arbeitgebers oder anderes);</p><p>d. die Beträge, die insgesamt für die Lohnfortzahlung bei Krankheit ausgerichtet wurden;</p><p>e. die Lücken in der Deckung von Erwerbsausfällen bei Krankheit;</p><p>f. der Anteil Ausfälle durch Krankheit, für die eine Lohnfortzahlung gewährt wurde, im Verhältnis zur Länge der Arbeitsausfälle;</p><p>g. eine Klassifizierung der Personen, denen keine Lohnfortzahlung bei Krankheit gewährt wird;</p><p>h. die Probleme der Koordination zwischen den Taggeldversicherungen und den Regelungen für Invalidität der ersten und zweiten Säule.</p>
- Lohnfortzahlung bei Krankheit. Zahlen und Fakten
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