Unterstützung der Hausarztmedizin
- ShortId
-
12.3094
- Id
-
20123094
- Updated
-
28.07.2023 09:14
- Language
-
de
- Title
-
Unterstützung der Hausarztmedizin
- AdditionalIndexing
-
2841;Arbeitskräftebedarf;Hausarzt/-ärztin;Versorgung;Berufspraktikum
- 1
-
- L05K0105040201, Hausarzt/-ärztin
- L05K0702020302, Arbeitskräftebedarf
- L04K07010309, Versorgung
- L04K13020202, Berufspraktikum
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Hausärzte nehmen in der Grundversorgung eine wichtige Rolle ein. Sie leisten einen grossen Beitrag, damit die Kosten weniger schnell steigen. Leider wollen immer weniger ausgebildete Ärzte als Hausärzte tätig sein. Dies aufgrund der zeitlichen Belastung, der nicht entsprechenden Anerkennung sowie dem schlechteren Verdienst gegenüber den Spezialisten.</p><p>Nach dem aufgehobenen Zulassungsstopp für neue Arztpraxen haben schon viele Spezialärzte Praxisbewilligungen in Schweizerstädten beantragt.</p><p>Das bedeutet, dass viele Spezialisten, die in den Spitälern arbeiten, in die freie Praxis abwandern. Die Spitalärzte sind schwierig zu ersetzen. Zudem belasten die Spezialisten in den Städten die Gesundheitskosten enorm, da die Ärztedichte direkt mit dem Konsum von ärztlichen Leistungen korreliert.</p><p>Da in der Schweiz die Ärzte besser verdienen als im benachbarten Ausland, beantragen zusätzlich Ärzte aus dem Ausland in der Schweiz eine Praxisbewilligung. Im Fürstentum Liechtenstein hat die Ärztedichte nach Einführung des EWR in kurzer Zeit um über 100 Prozent zugenommen. </p><p>Das Absolvieren eines obligatorischen, mindestens halbjährigen Praktikums in einer Hausarztpraxis könnte das Hausarztproblem lindern und gleichzeitig verhindern, dass Städte mit Spezialärzten überschwemmt werden.</p><p>Die Modalitäten des Praktikums könnte das MedBG regeln, das für alle Ärzte gilt, auch für diejenigen, welche aus dem EU-Raum stammen und eine Praxis eröffnen wollen.</p><p>Die Praktikumsstellen für die angehenden Spezialärzte sind mindestens zur Hälfte durch die öffentliche Hand zu bezahlen. Der Kanton St. Gallen hat ein entsprechendes Pilotprojekt mit guten Ergebnissen durchgeführt.</p>
- <p>1. Der Bundesrat erachtet die Hausarztmedizin als wichtig für das System der medizinischen Grundversorgung. Sein Bericht vom 23. November 2011 in Erfüllung der Motion Fehr Jacqueline 08.3608, "Strategie gegen Ärztemangel und zur Förderung der Hausarztmedizin", enthält eine Analyse der Ärzteschaft sowie der Fakten und Entwicklungen im Zusammenhang mit dem prognostizierten Ärztemangel. Obwohl es zurzeit weder im stationären noch im ambulanten Bereich Anzeichen für ein Defizit in der Gesundheitsversorgung gibt, ist Handeln angezeigt: Die Schweiz ist stark abhängig von im Ausland ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten (und Pflegepersonal). Diese Personen schliessen die Lücken in jedem Bereich der Medizin sowie im Pflegebereich. Insofern widerspricht der Bericht dem oft vermittelten Eindruck, dass der prognostizierte Ärztemangel lediglich die Hausärztinnen und Hausärzte betrifft. Angesichts dieser Schlussfolgerung empfiehlt der Bundesrat, die Zahl der in der Schweiz ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte zu erhöhen. Eine Arbeitsgruppe der Plattform "Zukunft ärztliche Bildung" unter der Federführung des Dialogs zur Nationalen Gesundheitspolitik setzt sich mit diesem Thema auseinander. Die Entscheidungsbefugnis im Bereich der quantitativen Steuerung der universitären Medizinausbildungen liegt jedoch bei den Kantonen.</p><p>2. Unterschiedliche Zulassungskriterien für Grundversorgerinnen und Grundversorger und für Spezialärztinnen und -ärzte sind für den Bundesrat grundsätzlich denkbar. So war die von Anfang 2010 bis Ende 2011 gültige Regelung der bedarfsabhängigen Zulassung der Leistungserbringer zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nur für die Spezialistinnen und Spezialisten vorgesehen. Auch sah der Bundesrat bereits in einer früheren Botschaft (BBl 2004 4293) vor, dass der Bundesrat, ausgehend von einem nationalen Durchschnitt, nationale Versorgungsparameter für die unterschiedlichen Kategorien der Leistungserbringer konzipieren würde. Die Festsetzung von Mindest- und Höchstzahlen durch den Bundesrat hätte den Kantonen den Spielraum gegeben, die lokalen Gegebenheiten zu berücksichtigen.</p><p>3. Die für die Weiterbildung zuständige Organisation und die Berufsverbände müssen dafür sorgen, dass die Struktur der Weiterbildungen bedarfsgerecht und sinnvoll ist. So sieht das neue Programm für Allgemeine Innere Medizin die Möglichkeit der Praxisassistenz vor, ohne sie für obligatorisch zu erklären. Diese Möglichkeit steht auch Pädiatern und Pädiaterinnen offen, die sich für die Praxispädiatrie entscheiden. Doch um alle Ärztinnen und Ärzte zu einer solchen Praxisassistenz zu verpflichten, bedarf es einer spezifischen Begründung und könnte beispielsweise nur unter dem Gesichtspunkt der Qualitätssicherung in Betracht gezogen werden. Es müsste nachgewiesen sein, dass sich durch ein solches Praktikum die Qualität der Leistungen der Fachärztinnen und -ärzte steigern lässt. Nicht wünschenswert ist hingegen, über diesen Weg ein Hindernis für eine Praxiseröffnung zu schaffen.</p><p>4. Alle Kantone haben Pilotprogramme und -projekte lanciert, um Praxisassistenzstellen zur Verfügung zu stellen. Zudem unterstützt die Stiftung zur Förderung der Weiterbildung in Hausarztmedizin mehrere Projekte und leistet einen finanziellen Beitrag an die Assistenzstellen. Zurzeit gibt es schweizweit genügend Praxisassistenzstellen, um die Nachfrage zu befriedigen. In einigen Regionen sind zudem nicht alle Stellen besetzt. Die Frage, ob Praxisassistenzstellen für die übrigen Spezialistinnen und Spezialisten vorzusehen sind, muss jedoch vorsichtig angegangen werden. Denn es müssten zusätzliche Stellen geschaffen werden, was die Hausärzte und Hausärztinnen und die übrigen Fachärztinnen und -ärzte in ein Konkurrenzverhältnis bringen würde. Zudem müsste die Finanzierung dieser Praktika geklärt werden.</p><p>5. Im Medizinalberufegesetz (MedBG; SR 811.11) sind die Ziele für die Weiterbildung festgelegt, nicht aber der Inhalt oder die Struktur der Weiterbildungsprogramme. Dies ist die Aufgabe der für die Weiterbildung zuständigen Organisation und der Berufsverbände. Das neue Programm für Allgemeine Innere Medizin sieht vor, dass während maximal drei Jahren ein Praktikum in einer Praxis absolviert werden kann. Eine Regelung im MedBG ist daher überflüssig, da diese Möglichkeit bereits besteht.</p><p>6. Zurzeit finanziert die grosse Mehrheit der Kantone 75 Prozent der Löhne der Ärztinnen und Ärzte, die eine im Rahmen der kantonalen Pilotprogramme und -projekte geschaffene Praxisassistenzstelle innehaben. Die öffentliche Hand ist also bereit, die Finanzierung solcher Stellen zu unterstützen. Da es sich zum jetzigen Zeitpunkt jedoch um Pilotprogramme und -projekte handelt, existiert noch keine nachhaltige Lösung für die Finanzierung dieser Stellen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass gegen den drohenden Hausärztemangel etwas unternommen werden sollte?</p><p>2. Könnte er sich vorstellen, dass die Zulassung der spezialärztlichen Tätigkeit zulasten der Krankenversicherung an spezifische Bedingungen geknüpft werden könnte?</p><p>3. Könnte man als Bedingung für die Praxiszulassung von Spezialärzten ein sechsmonatiges Praktikum in einer Hausarztpraxis verlangen?</p><p>4. Könnten genügend Hausärzte solche Praktikumsplätze zur Verfügung stellen?</p><p>5. Könnte eine solche Praktikumsregelung im Medizinalberufegesetz (MedBG) geregelt werden?</p><p>6. Wäre die öffentliche Hand bereit, diese Praktikumsstellen mindestens zur Hälfte zu bezahlen?</p>
- Unterstützung der Hausarztmedizin
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Hausärzte nehmen in der Grundversorgung eine wichtige Rolle ein. Sie leisten einen grossen Beitrag, damit die Kosten weniger schnell steigen. Leider wollen immer weniger ausgebildete Ärzte als Hausärzte tätig sein. Dies aufgrund der zeitlichen Belastung, der nicht entsprechenden Anerkennung sowie dem schlechteren Verdienst gegenüber den Spezialisten.</p><p>Nach dem aufgehobenen Zulassungsstopp für neue Arztpraxen haben schon viele Spezialärzte Praxisbewilligungen in Schweizerstädten beantragt.</p><p>Das bedeutet, dass viele Spezialisten, die in den Spitälern arbeiten, in die freie Praxis abwandern. Die Spitalärzte sind schwierig zu ersetzen. Zudem belasten die Spezialisten in den Städten die Gesundheitskosten enorm, da die Ärztedichte direkt mit dem Konsum von ärztlichen Leistungen korreliert.</p><p>Da in der Schweiz die Ärzte besser verdienen als im benachbarten Ausland, beantragen zusätzlich Ärzte aus dem Ausland in der Schweiz eine Praxisbewilligung. Im Fürstentum Liechtenstein hat die Ärztedichte nach Einführung des EWR in kurzer Zeit um über 100 Prozent zugenommen. </p><p>Das Absolvieren eines obligatorischen, mindestens halbjährigen Praktikums in einer Hausarztpraxis könnte das Hausarztproblem lindern und gleichzeitig verhindern, dass Städte mit Spezialärzten überschwemmt werden.</p><p>Die Modalitäten des Praktikums könnte das MedBG regeln, das für alle Ärzte gilt, auch für diejenigen, welche aus dem EU-Raum stammen und eine Praxis eröffnen wollen.</p><p>Die Praktikumsstellen für die angehenden Spezialärzte sind mindestens zur Hälfte durch die öffentliche Hand zu bezahlen. Der Kanton St. Gallen hat ein entsprechendes Pilotprojekt mit guten Ergebnissen durchgeführt.</p>
- <p>1. Der Bundesrat erachtet die Hausarztmedizin als wichtig für das System der medizinischen Grundversorgung. Sein Bericht vom 23. November 2011 in Erfüllung der Motion Fehr Jacqueline 08.3608, "Strategie gegen Ärztemangel und zur Förderung der Hausarztmedizin", enthält eine Analyse der Ärzteschaft sowie der Fakten und Entwicklungen im Zusammenhang mit dem prognostizierten Ärztemangel. Obwohl es zurzeit weder im stationären noch im ambulanten Bereich Anzeichen für ein Defizit in der Gesundheitsversorgung gibt, ist Handeln angezeigt: Die Schweiz ist stark abhängig von im Ausland ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten (und Pflegepersonal). Diese Personen schliessen die Lücken in jedem Bereich der Medizin sowie im Pflegebereich. Insofern widerspricht der Bericht dem oft vermittelten Eindruck, dass der prognostizierte Ärztemangel lediglich die Hausärztinnen und Hausärzte betrifft. Angesichts dieser Schlussfolgerung empfiehlt der Bundesrat, die Zahl der in der Schweiz ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte zu erhöhen. Eine Arbeitsgruppe der Plattform "Zukunft ärztliche Bildung" unter der Federführung des Dialogs zur Nationalen Gesundheitspolitik setzt sich mit diesem Thema auseinander. Die Entscheidungsbefugnis im Bereich der quantitativen Steuerung der universitären Medizinausbildungen liegt jedoch bei den Kantonen.</p><p>2. Unterschiedliche Zulassungskriterien für Grundversorgerinnen und Grundversorger und für Spezialärztinnen und -ärzte sind für den Bundesrat grundsätzlich denkbar. So war die von Anfang 2010 bis Ende 2011 gültige Regelung der bedarfsabhängigen Zulassung der Leistungserbringer zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nur für die Spezialistinnen und Spezialisten vorgesehen. Auch sah der Bundesrat bereits in einer früheren Botschaft (BBl 2004 4293) vor, dass der Bundesrat, ausgehend von einem nationalen Durchschnitt, nationale Versorgungsparameter für die unterschiedlichen Kategorien der Leistungserbringer konzipieren würde. Die Festsetzung von Mindest- und Höchstzahlen durch den Bundesrat hätte den Kantonen den Spielraum gegeben, die lokalen Gegebenheiten zu berücksichtigen.</p><p>3. Die für die Weiterbildung zuständige Organisation und die Berufsverbände müssen dafür sorgen, dass die Struktur der Weiterbildungen bedarfsgerecht und sinnvoll ist. So sieht das neue Programm für Allgemeine Innere Medizin die Möglichkeit der Praxisassistenz vor, ohne sie für obligatorisch zu erklären. Diese Möglichkeit steht auch Pädiatern und Pädiaterinnen offen, die sich für die Praxispädiatrie entscheiden. Doch um alle Ärztinnen und Ärzte zu einer solchen Praxisassistenz zu verpflichten, bedarf es einer spezifischen Begründung und könnte beispielsweise nur unter dem Gesichtspunkt der Qualitätssicherung in Betracht gezogen werden. Es müsste nachgewiesen sein, dass sich durch ein solches Praktikum die Qualität der Leistungen der Fachärztinnen und -ärzte steigern lässt. Nicht wünschenswert ist hingegen, über diesen Weg ein Hindernis für eine Praxiseröffnung zu schaffen.</p><p>4. Alle Kantone haben Pilotprogramme und -projekte lanciert, um Praxisassistenzstellen zur Verfügung zu stellen. Zudem unterstützt die Stiftung zur Förderung der Weiterbildung in Hausarztmedizin mehrere Projekte und leistet einen finanziellen Beitrag an die Assistenzstellen. Zurzeit gibt es schweizweit genügend Praxisassistenzstellen, um die Nachfrage zu befriedigen. In einigen Regionen sind zudem nicht alle Stellen besetzt. Die Frage, ob Praxisassistenzstellen für die übrigen Spezialistinnen und Spezialisten vorzusehen sind, muss jedoch vorsichtig angegangen werden. Denn es müssten zusätzliche Stellen geschaffen werden, was die Hausärzte und Hausärztinnen und die übrigen Fachärztinnen und -ärzte in ein Konkurrenzverhältnis bringen würde. Zudem müsste die Finanzierung dieser Praktika geklärt werden.</p><p>5. Im Medizinalberufegesetz (MedBG; SR 811.11) sind die Ziele für die Weiterbildung festgelegt, nicht aber der Inhalt oder die Struktur der Weiterbildungsprogramme. Dies ist die Aufgabe der für die Weiterbildung zuständigen Organisation und der Berufsverbände. Das neue Programm für Allgemeine Innere Medizin sieht vor, dass während maximal drei Jahren ein Praktikum in einer Praxis absolviert werden kann. Eine Regelung im MedBG ist daher überflüssig, da diese Möglichkeit bereits besteht.</p><p>6. Zurzeit finanziert die grosse Mehrheit der Kantone 75 Prozent der Löhne der Ärztinnen und Ärzte, die eine im Rahmen der kantonalen Pilotprogramme und -projekte geschaffene Praxisassistenzstelle innehaben. Die öffentliche Hand ist also bereit, die Finanzierung solcher Stellen zu unterstützen. Da es sich zum jetzigen Zeitpunkt jedoch um Pilotprogramme und -projekte handelt, existiert noch keine nachhaltige Lösung für die Finanzierung dieser Stellen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass gegen den drohenden Hausärztemangel etwas unternommen werden sollte?</p><p>2. Könnte er sich vorstellen, dass die Zulassung der spezialärztlichen Tätigkeit zulasten der Krankenversicherung an spezifische Bedingungen geknüpft werden könnte?</p><p>3. Könnte man als Bedingung für die Praxiszulassung von Spezialärzten ein sechsmonatiges Praktikum in einer Hausarztpraxis verlangen?</p><p>4. Könnten genügend Hausärzte solche Praktikumsplätze zur Verfügung stellen?</p><p>5. Könnte eine solche Praktikumsregelung im Medizinalberufegesetz (MedBG) geregelt werden?</p><p>6. Wäre die öffentliche Hand bereit, diese Praktikumsstellen mindestens zur Hälfte zu bezahlen?</p>
- Unterstützung der Hausarztmedizin
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