Kontingente für Grenzgänger im Tessin
- ShortId
-
12.3096
- Id
-
20123096
- Updated
-
28.07.2023 11:33
- Language
-
de
- Title
-
Kontingente für Grenzgänger im Tessin
- AdditionalIndexing
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15;flankierende Massnahmen;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Grenzgänger/in;Arbeitserlaubnis;Ausländerkontingent;Tessin
- 1
-
- L05K0702020110, Grenzgänger/in
- L06K070203030201, Ausländerkontingent
- L05K0702030302, Arbeitserlaubnis
- L04K08020343, flankierende Massnahmen
- L05K0301010117, Tessin
- L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat nimmt die Sorgen der Schweizer Bevölkerung in Bezug auf die aktuelle Einwanderung ernst. 2011 hat er deshalb eine bundesrätliche Arbeitsgruppe Personenfreizügigkeit und Zuwanderung eingesetzt (EJPD, EDA und EVD). Aufgabe dieser Arbeitsgruppe ist es, gestützt auf eine fundierte Auslegeordnung eine Strategie der Landesregierung im Bereich Personenfreizügigkeit und Zuwanderung zu definieren und auf dieser Grundlage Massnahmen zur Umsetzung in einem kurz- bis mittelfristigen Zeithorizont vorzuschlagen. Zudem wird 2012 ein umfangreicher Bericht des Bundesrates unter der Federführung des EJPD erstellt, in welchem die Umsetzung der hängigen parlamentarischen Vorstösse zur Personenfreizügigkeit und Zuwanderung gewährleistet werden soll.</p><p>Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz, der EU und den Mitgliedstaaten der EU sieht keine Möglichkeit vor, den EU-Staatsangehörigen, welche in der Schweiz eine Beschäftigung als Grenzgänger finden, die Arbeitsaufnahme zu verweigern. Ausserdem unterliegen Grenzgänger gemäss Artikel 10 Absatz 7 des Freizügigkeitsabkommens keiner zahlenmässigen Beschränkung. Mit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens haben EU- und Schweizer Staatsangehörige das Recht erhalten, Arbeitsplatz bzw. Aufenthaltsort innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen. Voraussetzung für Arbeitnehmende ist, dass sie über eine Einstellungserklärung des Arbeitgebers oder eine Arbeitsbescheinigung verfügen.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Grenzregionen überdurchschnittlich stark von den Auswirkungen des Freizügigkeitsabkommens betroffen sind. Dies kommt auch im Bericht in Erfüllung des Postulates Müller Walter 07.3901 zu den Auswirkungen der flankierenden Massnahmen des Freizügigkeitsabkommens auf die Grenzregionen zum Ausdruck. Gemäss dem Bericht sind die Folgen jedoch auch positiv. Die Personenfreizügigkeit und folglich die Zuwanderung haben das Wachstumspotenzial der Schweizer Wirtschaft erhöht und zu einem stabilen Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum der letzten Jahre beigetragen. Insbesondere in den Grenzregionen hat die Wirtschaft von der durch die Personenfreizügigkeit bedingten zusätzlichen Möglichkeit zur Rekrutierung von Personal aus dem Ausland Gebrauch gemacht. So hat seit der schrittweisen Öffnung des Schweizer Arbeitsmarktes die Grenzgängerbeschäftigung in den Grenzregionen - insbesondere im Genferseeraum, im Jurabogen sowie im Tessin - stark zugenommen. Die Grenzgängerquote im Kanton Tessin ist im Vergleich mit den anderen Grenzregionen am höchsten (jeder vierte Erwerbstätige ist ein Grenzgänger). Auffällig ist, dass sich die Zunahme der Grenzgängerbeschäftigung auf Berufe mit tieferen Qualifikationen konzentrierte. Das Beschäftigungswachstum der ansässigen Bevölkerung war in den Grenzregionen ähnlich hoch wie in den Nichtgrenzregionen. Eine Ausnahme stellt wiederum das Tessin dar. Hier fiel das Beschäftigungswachstum unterdurchschnittlich aus. Dieses Phänomen konnte bereits vor dem Freizügigkeitsabkommen festgestellt werden.</p><p>Gleichzeitig hat das Freizügigkeitsabkommen in diesen Regionen aber auch die Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt erhöht. Im Tessin blieb die Arbeitslosenquote jedoch konstant. Eine generelle Verdrängung von ansässigen Arbeitnehmenden aufgrund der Personenfreizügigkeit lässt sich nicht belegen. Die jüngsten Entwicklungen der Arbeitslosigkeit stellen die bisherigen Befunde nicht grundsätzlich infrage. Im Tessin entwickelte sich die Arbeitslosenquote nach bekanntem Muster. Ausgehend von einem landesweit gesehen überdurchschnittlichen Niveau, verringert sich dort in Rezessionsphasen jeweils der relative Abstand der Arbeitslosenquote zum Schweizer Durchschnitt.</p><p>Für den Bundesrat ist es sehr wichtig, dass die Öffnung des Schweizer Arbeitsmarktes in geordneten Bahnen verläuft. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die flankierenden Massnahmen konsequent umgesetzt und wo nötig angepasst werden, um Missbräuche auf dem Schweizer Arbeitsmarkt zu verhindern. Mit seiner Botschaft vom 2. März 2012 schlägt der Bundesrat dem Parlament eine Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit vor, wodurch erkannte Vollzugslücken geschlossen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Heute ist bekanntgeworden, dass der Staatsrat des Kantons Tessin gefordert hat, bei der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen für EU-Bürgerinnen und -Bürger, insbesondere für Italienerinnen und Italiener, sei die Ventilklausel anzuwenden. Dieser Entscheid ist zu begrüssen. Nicht gelöst wird dadurch aber das Problem der Grenzgängerinnen und Grenzgänger, deren Zahl im Tessin seit 2006 um 40,1 Prozent zugenommen hat und nun bei 54 000 Personen liegt.</p><p>Daher frage ich den Bundesrat, was er zu unternehmen gedenkt, um das Tessin vor einem Grenzgängerzufluss zu schützen, der unzumutbare Ausmasse angenommen hat und für die Beschäftigungssituation der Tessiner Wohnbevölkerung einschneidende Konsequenzen hat.</p>
- Kontingente für Grenzgänger im Tessin
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat nimmt die Sorgen der Schweizer Bevölkerung in Bezug auf die aktuelle Einwanderung ernst. 2011 hat er deshalb eine bundesrätliche Arbeitsgruppe Personenfreizügigkeit und Zuwanderung eingesetzt (EJPD, EDA und EVD). Aufgabe dieser Arbeitsgruppe ist es, gestützt auf eine fundierte Auslegeordnung eine Strategie der Landesregierung im Bereich Personenfreizügigkeit und Zuwanderung zu definieren und auf dieser Grundlage Massnahmen zur Umsetzung in einem kurz- bis mittelfristigen Zeithorizont vorzuschlagen. Zudem wird 2012 ein umfangreicher Bericht des Bundesrates unter der Federführung des EJPD erstellt, in welchem die Umsetzung der hängigen parlamentarischen Vorstösse zur Personenfreizügigkeit und Zuwanderung gewährleistet werden soll.</p><p>Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz, der EU und den Mitgliedstaaten der EU sieht keine Möglichkeit vor, den EU-Staatsangehörigen, welche in der Schweiz eine Beschäftigung als Grenzgänger finden, die Arbeitsaufnahme zu verweigern. Ausserdem unterliegen Grenzgänger gemäss Artikel 10 Absatz 7 des Freizügigkeitsabkommens keiner zahlenmässigen Beschränkung. Mit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens haben EU- und Schweizer Staatsangehörige das Recht erhalten, Arbeitsplatz bzw. Aufenthaltsort innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen. Voraussetzung für Arbeitnehmende ist, dass sie über eine Einstellungserklärung des Arbeitgebers oder eine Arbeitsbescheinigung verfügen.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Grenzregionen überdurchschnittlich stark von den Auswirkungen des Freizügigkeitsabkommens betroffen sind. Dies kommt auch im Bericht in Erfüllung des Postulates Müller Walter 07.3901 zu den Auswirkungen der flankierenden Massnahmen des Freizügigkeitsabkommens auf die Grenzregionen zum Ausdruck. Gemäss dem Bericht sind die Folgen jedoch auch positiv. Die Personenfreizügigkeit und folglich die Zuwanderung haben das Wachstumspotenzial der Schweizer Wirtschaft erhöht und zu einem stabilen Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum der letzten Jahre beigetragen. Insbesondere in den Grenzregionen hat die Wirtschaft von der durch die Personenfreizügigkeit bedingten zusätzlichen Möglichkeit zur Rekrutierung von Personal aus dem Ausland Gebrauch gemacht. So hat seit der schrittweisen Öffnung des Schweizer Arbeitsmarktes die Grenzgängerbeschäftigung in den Grenzregionen - insbesondere im Genferseeraum, im Jurabogen sowie im Tessin - stark zugenommen. Die Grenzgängerquote im Kanton Tessin ist im Vergleich mit den anderen Grenzregionen am höchsten (jeder vierte Erwerbstätige ist ein Grenzgänger). Auffällig ist, dass sich die Zunahme der Grenzgängerbeschäftigung auf Berufe mit tieferen Qualifikationen konzentrierte. Das Beschäftigungswachstum der ansässigen Bevölkerung war in den Grenzregionen ähnlich hoch wie in den Nichtgrenzregionen. Eine Ausnahme stellt wiederum das Tessin dar. Hier fiel das Beschäftigungswachstum unterdurchschnittlich aus. Dieses Phänomen konnte bereits vor dem Freizügigkeitsabkommen festgestellt werden.</p><p>Gleichzeitig hat das Freizügigkeitsabkommen in diesen Regionen aber auch die Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt erhöht. Im Tessin blieb die Arbeitslosenquote jedoch konstant. Eine generelle Verdrängung von ansässigen Arbeitnehmenden aufgrund der Personenfreizügigkeit lässt sich nicht belegen. Die jüngsten Entwicklungen der Arbeitslosigkeit stellen die bisherigen Befunde nicht grundsätzlich infrage. Im Tessin entwickelte sich die Arbeitslosenquote nach bekanntem Muster. Ausgehend von einem landesweit gesehen überdurchschnittlichen Niveau, verringert sich dort in Rezessionsphasen jeweils der relative Abstand der Arbeitslosenquote zum Schweizer Durchschnitt.</p><p>Für den Bundesrat ist es sehr wichtig, dass die Öffnung des Schweizer Arbeitsmarktes in geordneten Bahnen verläuft. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die flankierenden Massnahmen konsequent umgesetzt und wo nötig angepasst werden, um Missbräuche auf dem Schweizer Arbeitsmarkt zu verhindern. Mit seiner Botschaft vom 2. März 2012 schlägt der Bundesrat dem Parlament eine Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit vor, wodurch erkannte Vollzugslücken geschlossen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Heute ist bekanntgeworden, dass der Staatsrat des Kantons Tessin gefordert hat, bei der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen für EU-Bürgerinnen und -Bürger, insbesondere für Italienerinnen und Italiener, sei die Ventilklausel anzuwenden. Dieser Entscheid ist zu begrüssen. Nicht gelöst wird dadurch aber das Problem der Grenzgängerinnen und Grenzgänger, deren Zahl im Tessin seit 2006 um 40,1 Prozent zugenommen hat und nun bei 54 000 Personen liegt.</p><p>Daher frage ich den Bundesrat, was er zu unternehmen gedenkt, um das Tessin vor einem Grenzgängerzufluss zu schützen, der unzumutbare Ausmasse angenommen hat und für die Beschäftigungssituation der Tessiner Wohnbevölkerung einschneidende Konsequenzen hat.</p>
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