Gleichstellung. Aktionsplan für die Schweiz. Wann gibt es eine systematische Evaluation?

ShortId
12.3109
Id
20123109
Updated
27.07.2023 19:54
Language
de
Title
Gleichstellung. Aktionsplan für die Schweiz. Wann gibt es eine systematische Evaluation?
AdditionalIndexing
28;12;Gleichstellung von Mann und Frau;Evaluation;Aktionsprogramm
1
  • L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
  • L05K0703050101, Aktionsprogramm
  • L04K08020302, Evaluation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der vom Bundesrat 1999, vier Jahre nach der Weltfrauenkonferenz von Peking, verabschiedete Aktionsplan "Gleichstellung von Frau und Mann" wurde als Arbeitsinstrument zuhanden der Bundesbehörden und zahlreicher weiterer, staatlicher und nichtstaatlicher Akteurinnen und Akteure auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene konzipiert. Eine Vielzahl von Massnahmenvorschlägen und 15 Prioritäten in 12 Themenbereichen sollten den zuständigen Stellen aufzeigen, in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht für die Verwirklichung der in der Bundesverfassung und in internationalen Instrumenten verankerten rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann. Ausgearbeitet wurde der Aktionsplan von einer interdepartementalen Arbeitsgruppe unter der Leitung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann.</p><p>Der Bundesrat hat 2002 in seinem Bericht in Beantwortung des Postulates 00.3222 der Kommission 00.016-NR den Stand der Umsetzung der Massnahmen gemäss Aktionsplan zusammenfassend festgehalten. Der Bericht beschränkte sich damals inhaltlich auf die Umsetzung durch den Bund und hielt im Wesentlichen fest, dass die meisten an die Bundesbehörden gerichteten Massnahmen umgesetzt werden.</p><p>Seit dieser ersten Überprüfung können in vielen der aufgeführten Bereiche, so in der Bildung und Beschäftigung sowie bei der Bekämpfung der Gewalt, Fortschritte auf dem Weg zu einer rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann verzeichnet werden. Zu nennen ist hier beispielsweise die strafrechtliche Verfolgung von Gewalthandlungen in Ehe und registrierter Partnerschaft als Offizialdelikte, wie dies im Aktionsplan gefordert wurde. Die Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben wurde ebenfalls verlangt; entsprechende Förderprogramme und Projekte werden mittels Finanzhilfen des Bundes umgesetzt. Zudem wurde vom Bund zusammen mit den Sozialpartnern der Lohngleichheitsdialog lanciert. Trotz dieser Entwicklungen zeigen die jüngsten Statistiken, dass weiterhin gewisse Ungleichheiten bestehen, insbesondere bei der Berufswahl, der Gestaltung der Berufslaufbahn sowie bei den Löhnen. In diesen Bereichen sind nach wie vor wesentliche Verbesserungen zu erzielen, wofür sich alle betroffenen Akteure auf Ebene Bund und Kantone einsetzen.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, 2013/14 den Stand der Umsetzung des Aktionsplans "Gleichstellung von Frau und Mann" im Kontext der Berichterstattung zum Uno-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Cedaw) zu prüfen. 2014 wird der kombinierte 4./5. Staatenbericht der Schweiz zum Cedaw-Übereinkommen fällig. Im Hinblick auf diesen nächsten Staatenbericht hat die Bundesverwaltung einen Cedaw-Aktionsplan 2010-2014 erarbeitet. Eine parallel laufende Analyse der Umsetzung der beiden Aktionspläne würde relevante Informationen für die zukünftige Entwicklung der Gleichstellungspolitik liefern. Diese wäre insbesondere auch deshalb zweckdienlich, da die Massnahmen des Aktionsplans auch die Kantone und Gemeinden als Akteure betreffen - namentlich in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Vereinbarkeit von Beruf und Familie - und die Cedaw-Berichterstattung wiederum über die Massnahmen aller Staatsebenen Auskunft geben muss. Schliesslich würde eine Überprüfung des Stands der Umsetzung auch als Vorbereitung für die fünfte Uno-Weltfrauenkonferenz dienen, die gemäss einer gemeinsamen Erklärung des Uno-Generalsekretärs und des Präsidenten der Uno-Generalversammlung vom 8. März 2012 für 2015 geplant ist.</p><p>2. Der Bundesrat erachtet einen Entscheid über eine Aktualisierung des Aktionsplans "Gleichstellung von Frau und Mann" erst nach Vorliegen der Überprüfungsergebnisse als sinnvoll. Erst zu diesem Zeitpunkt wird ersichtlich sein, in welchen Bereichen der grösste Handlungsbedarf für die Schweiz besteht und welche Massnahmen für die Verwirklichung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann prioritär umgesetzt werden sollen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat 1999, vier Jahre nach der 4. Uno-Weltfrauenkonferenz in Beijing, einen Aktionsplan für die Schweiz verabschiedet. Dieser Plan legt die Bereiche klar dar, in denen gezielte Schritte zur Gleichstellung unternommen werden müssen, und die Mittel, die es dazu braucht.</p><p>Der Plan wurde von der damaligen Bundesrätin Ruth Dreifuss unterstützt. Er enthält für 12 Bereiche (A Armut, B Bildung, C Gesundheit, D Gewalt, E Bewaffnete Konflikte, F Wirtschaft, G Macht- und Entscheidungspositionen, H Institutionelle Mechanismen, I Menschenrechte, J Medien, K Umwelt, L Mädchen, M Strukturen und Finanzen) insgesamt 287 Massnahmen.</p><p>Der Plan ist das Ergebnis der Zusammenarbeit von rund 15 Bundesämtern und etwa 50 Nichtregierungsorganisationen. Er bildet ein Arbeitsinstrument, dank dem die Schweiz ihren internationalen Pflichten zur Gleichstellung wie auch den Anforderungen von Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung nachkommen kann. Soviel ich weiss, wurde dieses Programm des Bundesrates nie einer Evaluation unterzogen. Eine solche Evaluation könnte zeigen, welche Fortschritte erzielt wurden und welche Punkte vernachlässigt wurden, und den Gleichstellungsprozess aktualisieren und neu beleben.</p><p>Ich frage darum den Bundesrat:</p><p>1. Wann will er diesen Aktionsplan einer systematischen Evaluation unterziehen?</p><p>2. Will der Bundesrat nach einer solchen Evaluation den Aktionsplan aktualisieren?</p>
  • Gleichstellung. Aktionsplan für die Schweiz. Wann gibt es eine systematische Evaluation?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der vom Bundesrat 1999, vier Jahre nach der Weltfrauenkonferenz von Peking, verabschiedete Aktionsplan "Gleichstellung von Frau und Mann" wurde als Arbeitsinstrument zuhanden der Bundesbehörden und zahlreicher weiterer, staatlicher und nichtstaatlicher Akteurinnen und Akteure auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene konzipiert. Eine Vielzahl von Massnahmenvorschlägen und 15 Prioritäten in 12 Themenbereichen sollten den zuständigen Stellen aufzeigen, in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht für die Verwirklichung der in der Bundesverfassung und in internationalen Instrumenten verankerten rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann. Ausgearbeitet wurde der Aktionsplan von einer interdepartementalen Arbeitsgruppe unter der Leitung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann.</p><p>Der Bundesrat hat 2002 in seinem Bericht in Beantwortung des Postulates 00.3222 der Kommission 00.016-NR den Stand der Umsetzung der Massnahmen gemäss Aktionsplan zusammenfassend festgehalten. Der Bericht beschränkte sich damals inhaltlich auf die Umsetzung durch den Bund und hielt im Wesentlichen fest, dass die meisten an die Bundesbehörden gerichteten Massnahmen umgesetzt werden.</p><p>Seit dieser ersten Überprüfung können in vielen der aufgeführten Bereiche, so in der Bildung und Beschäftigung sowie bei der Bekämpfung der Gewalt, Fortschritte auf dem Weg zu einer rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann verzeichnet werden. Zu nennen ist hier beispielsweise die strafrechtliche Verfolgung von Gewalthandlungen in Ehe und registrierter Partnerschaft als Offizialdelikte, wie dies im Aktionsplan gefordert wurde. Die Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben wurde ebenfalls verlangt; entsprechende Förderprogramme und Projekte werden mittels Finanzhilfen des Bundes umgesetzt. Zudem wurde vom Bund zusammen mit den Sozialpartnern der Lohngleichheitsdialog lanciert. Trotz dieser Entwicklungen zeigen die jüngsten Statistiken, dass weiterhin gewisse Ungleichheiten bestehen, insbesondere bei der Berufswahl, der Gestaltung der Berufslaufbahn sowie bei den Löhnen. In diesen Bereichen sind nach wie vor wesentliche Verbesserungen zu erzielen, wofür sich alle betroffenen Akteure auf Ebene Bund und Kantone einsetzen.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, 2013/14 den Stand der Umsetzung des Aktionsplans "Gleichstellung von Frau und Mann" im Kontext der Berichterstattung zum Uno-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Cedaw) zu prüfen. 2014 wird der kombinierte 4./5. Staatenbericht der Schweiz zum Cedaw-Übereinkommen fällig. Im Hinblick auf diesen nächsten Staatenbericht hat die Bundesverwaltung einen Cedaw-Aktionsplan 2010-2014 erarbeitet. Eine parallel laufende Analyse der Umsetzung der beiden Aktionspläne würde relevante Informationen für die zukünftige Entwicklung der Gleichstellungspolitik liefern. Diese wäre insbesondere auch deshalb zweckdienlich, da die Massnahmen des Aktionsplans auch die Kantone und Gemeinden als Akteure betreffen - namentlich in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Vereinbarkeit von Beruf und Familie - und die Cedaw-Berichterstattung wiederum über die Massnahmen aller Staatsebenen Auskunft geben muss. Schliesslich würde eine Überprüfung des Stands der Umsetzung auch als Vorbereitung für die fünfte Uno-Weltfrauenkonferenz dienen, die gemäss einer gemeinsamen Erklärung des Uno-Generalsekretärs und des Präsidenten der Uno-Generalversammlung vom 8. März 2012 für 2015 geplant ist.</p><p>2. Der Bundesrat erachtet einen Entscheid über eine Aktualisierung des Aktionsplans "Gleichstellung von Frau und Mann" erst nach Vorliegen der Überprüfungsergebnisse als sinnvoll. Erst zu diesem Zeitpunkt wird ersichtlich sein, in welchen Bereichen der grösste Handlungsbedarf für die Schweiz besteht und welche Massnahmen für die Verwirklichung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann prioritär umgesetzt werden sollen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat 1999, vier Jahre nach der 4. Uno-Weltfrauenkonferenz in Beijing, einen Aktionsplan für die Schweiz verabschiedet. Dieser Plan legt die Bereiche klar dar, in denen gezielte Schritte zur Gleichstellung unternommen werden müssen, und die Mittel, die es dazu braucht.</p><p>Der Plan wurde von der damaligen Bundesrätin Ruth Dreifuss unterstützt. Er enthält für 12 Bereiche (A Armut, B Bildung, C Gesundheit, D Gewalt, E Bewaffnete Konflikte, F Wirtschaft, G Macht- und Entscheidungspositionen, H Institutionelle Mechanismen, I Menschenrechte, J Medien, K Umwelt, L Mädchen, M Strukturen und Finanzen) insgesamt 287 Massnahmen.</p><p>Der Plan ist das Ergebnis der Zusammenarbeit von rund 15 Bundesämtern und etwa 50 Nichtregierungsorganisationen. Er bildet ein Arbeitsinstrument, dank dem die Schweiz ihren internationalen Pflichten zur Gleichstellung wie auch den Anforderungen von Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung nachkommen kann. Soviel ich weiss, wurde dieses Programm des Bundesrates nie einer Evaluation unterzogen. Eine solche Evaluation könnte zeigen, welche Fortschritte erzielt wurden und welche Punkte vernachlässigt wurden, und den Gleichstellungsprozess aktualisieren und neu beleben.</p><p>Ich frage darum den Bundesrat:</p><p>1. Wann will er diesen Aktionsplan einer systematischen Evaluation unterziehen?</p><p>2. Will der Bundesrat nach einer solchen Evaluation den Aktionsplan aktualisieren?</p>
    • Gleichstellung. Aktionsplan für die Schweiz. Wann gibt es eine systematische Evaluation?

Back to List