Diabetikerinnen und Diabetiker. Kostenübernahme für die Fusspflege durch Podologinnen und Podologen

ShortId
12.3111
Id
20123111
Updated
15.04.2026 08:06
Language
de
Title
Diabetikerinnen und Diabetiker. Kostenübernahme für die Fusspflege durch Podologinnen und Podologen
AdditionalIndexing
2841;Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Therapeutik;Diabetes
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L04K01050214, Therapeutik
  • L04K01050103, Diabetes
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Probleme mit den Füssen stehen für Diabetikerinnen und Diabetiker leider zuoberst auf der Liste der klassischen Komplikationen, die diese Krankheit mit sich bringt. Aufgrund von neuropathischen Störungen und damit einer verminderten Sensibilität der Extremitäten sowie einer Arteriopathie, die die Blutzirkulation beeinträchtigt, sind die Füsse der Diabetikerinnen und Diabetiker mit den Jahren eine ständige Gefahrenquelle: Die Patientin oder der Patient spürt Verletzungen nicht, und diese infizieren sich oft und verheilen nur schwer.</p><p>Diabetes ist ein schwerwiegendes Problem für die Volksgesundheit. Seine Verbreitung nimmt drastisch zu, vor allem bei älteren Menschen. Aufgrund ihres verminderten Sehvermögens, sei es durch Diabetes bedingt oder durch andere Gründe, sind diese in ihrer Fähigkeit der Selbstuntersuchung zusätzlich behindert.</p><p>Werden die Füsse nicht regelmässig kontrolliert und angemessen gepflegt, kann eine einfache Wunde sich zu einem Geschwür entwickeln und in einer Katastrophe enden. Jede zweite Amputation im Bereich der unteren Extremitäten ist durch Diabetes bedingt. Die Folgen für die betroffene Person sind dramatisch und die finanziellen Auswirkungen gewaltig. </p><p>Für die medizinisch-soziale Betreuung der Diabetikerinnen und Diabetiker ist eine vernetzte interdisziplinäre Zusammenarbeit unabdingbar. Dank ihr können Häufigkeit und Schwere der mit dieser Krankheit verbundenen Komplikationen vermindert werden, allen voran die Komplikationen, die die Füsse befallen. In einem solchen Netzwerk hat die Podologin oder der Podologe eine wichtige Funktion: Sie oder er pflegt und untersucht die Füsse, erkennt Verletzungen frühzeitig und behandelt sie so, wie es die Umstände erfordern. Auf eine solche Pflege müssen zu viele Patientinnen und Patienten verzichten, weil sie keine Zusatzversicherung haben. Sie können nicht von allen Teilen des Versorgungsnetzwerkes profitieren, die sie aufgrund ihres Gesundheitszustandes bräuchten. Folge davon sind mit Sicherheit grössere Komplikationen und höhere Kosten.</p><p>Eine Anerkennung der Leistungen der Podologinnen und Podologen bei dieser Indikation wäre eine nachhaltige Investition, kann doch mit der Verhinderung von zahlreichen Amputationen viel Geld gespart werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Motionärs, dass eine regelmässige Fusspflege bei Patienten und Patientinnen mit Diabetes durch entsprechend qualifizierte Fachpersonen von grösster Bedeutung ist, um invalidisierende chronische Wunden, die sogar Amputationen nötig machen können, zu verhindern.</p><p>Bereits heute gehört die Fusspflege bei Patienten und Patientinnen mit Diabetes zu den Leistungen der Krankenpflege, welche Pflegefachpersonen, Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause oder Pflegeheime zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) durchführen können (Art. 7 Abs. 2 Bst. b Ziff. 10 Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV; SR 832.112.31). Patienten und Patientinnen mit Diabetes haben somit bereits heute die Möglichkeit, Fusspflege zulasten der OKP durchführen zu lassen.</p><p>Die KLV macht allerdings keine Vorgaben bezüglich der Qualifikationen, die die Pflegefachpersonen bzw. Mitarbeitenden der Organisationen der Krankenpflege und Pflegeheime erfüllen müssen, um Fusspflege bei Patienten und Patientinnen mit Diabetes vornehmen zu können. Zudem sind die auf Fusspflege spezialisierten und entsprechend qualifizierten Podologen und Podologinnen nicht in der Liste der Leistungserbringer, die auf ärztliche Anordnung hin Leistungen zulasten der OKP erbringen können, aufgeführt (Art. 46ff. der Verordnung über die Krankenversicherung, KVV; SR 832.102). </p><p>Der Bundesrat ist bereit, dem Anliegen des Motionärs zu entsprechen. Das Eidgenössische Departement des Innern wird zu diesem Zweck prüfen, welche der genannten Bestimmungen in der KLV einer Anpassung im Sinne einer Einschränkung auf entsprechend qualifizierte Pflegefachleute bedürfen, und - sofern erforderlich - die Liste der Leistungserbringer in den Artikeln 46ff. KVV um die Podologen und Podologinnen erweitern.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Übernahme der Kosten für Fusspflegeleistungen, die aufgrund einer ärztlichen Anordnung bei Diabetikerinnen und Diabetikern durch Podologinnen oder Podologen erbracht werden, in den Leistungskatalog gemäss KVG aufzunehmen.</p>
  • Diabetikerinnen und Diabetiker. Kostenübernahme für die Fusspflege durch Podologinnen und Podologen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Probleme mit den Füssen stehen für Diabetikerinnen und Diabetiker leider zuoberst auf der Liste der klassischen Komplikationen, die diese Krankheit mit sich bringt. Aufgrund von neuropathischen Störungen und damit einer verminderten Sensibilität der Extremitäten sowie einer Arteriopathie, die die Blutzirkulation beeinträchtigt, sind die Füsse der Diabetikerinnen und Diabetiker mit den Jahren eine ständige Gefahrenquelle: Die Patientin oder der Patient spürt Verletzungen nicht, und diese infizieren sich oft und verheilen nur schwer.</p><p>Diabetes ist ein schwerwiegendes Problem für die Volksgesundheit. Seine Verbreitung nimmt drastisch zu, vor allem bei älteren Menschen. Aufgrund ihres verminderten Sehvermögens, sei es durch Diabetes bedingt oder durch andere Gründe, sind diese in ihrer Fähigkeit der Selbstuntersuchung zusätzlich behindert.</p><p>Werden die Füsse nicht regelmässig kontrolliert und angemessen gepflegt, kann eine einfache Wunde sich zu einem Geschwür entwickeln und in einer Katastrophe enden. Jede zweite Amputation im Bereich der unteren Extremitäten ist durch Diabetes bedingt. Die Folgen für die betroffene Person sind dramatisch und die finanziellen Auswirkungen gewaltig. </p><p>Für die medizinisch-soziale Betreuung der Diabetikerinnen und Diabetiker ist eine vernetzte interdisziplinäre Zusammenarbeit unabdingbar. Dank ihr können Häufigkeit und Schwere der mit dieser Krankheit verbundenen Komplikationen vermindert werden, allen voran die Komplikationen, die die Füsse befallen. In einem solchen Netzwerk hat die Podologin oder der Podologe eine wichtige Funktion: Sie oder er pflegt und untersucht die Füsse, erkennt Verletzungen frühzeitig und behandelt sie so, wie es die Umstände erfordern. Auf eine solche Pflege müssen zu viele Patientinnen und Patienten verzichten, weil sie keine Zusatzversicherung haben. Sie können nicht von allen Teilen des Versorgungsnetzwerkes profitieren, die sie aufgrund ihres Gesundheitszustandes bräuchten. Folge davon sind mit Sicherheit grössere Komplikationen und höhere Kosten.</p><p>Eine Anerkennung der Leistungen der Podologinnen und Podologen bei dieser Indikation wäre eine nachhaltige Investition, kann doch mit der Verhinderung von zahlreichen Amputationen viel Geld gespart werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Motionärs, dass eine regelmässige Fusspflege bei Patienten und Patientinnen mit Diabetes durch entsprechend qualifizierte Fachpersonen von grösster Bedeutung ist, um invalidisierende chronische Wunden, die sogar Amputationen nötig machen können, zu verhindern.</p><p>Bereits heute gehört die Fusspflege bei Patienten und Patientinnen mit Diabetes zu den Leistungen der Krankenpflege, welche Pflegefachpersonen, Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause oder Pflegeheime zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) durchführen können (Art. 7 Abs. 2 Bst. b Ziff. 10 Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV; SR 832.112.31). Patienten und Patientinnen mit Diabetes haben somit bereits heute die Möglichkeit, Fusspflege zulasten der OKP durchführen zu lassen.</p><p>Die KLV macht allerdings keine Vorgaben bezüglich der Qualifikationen, die die Pflegefachpersonen bzw. Mitarbeitenden der Organisationen der Krankenpflege und Pflegeheime erfüllen müssen, um Fusspflege bei Patienten und Patientinnen mit Diabetes vornehmen zu können. Zudem sind die auf Fusspflege spezialisierten und entsprechend qualifizierten Podologen und Podologinnen nicht in der Liste der Leistungserbringer, die auf ärztliche Anordnung hin Leistungen zulasten der OKP erbringen können, aufgeführt (Art. 46ff. der Verordnung über die Krankenversicherung, KVV; SR 832.102). </p><p>Der Bundesrat ist bereit, dem Anliegen des Motionärs zu entsprechen. Das Eidgenössische Departement des Innern wird zu diesem Zweck prüfen, welche der genannten Bestimmungen in der KLV einer Anpassung im Sinne einer Einschränkung auf entsprechend qualifizierte Pflegefachleute bedürfen, und - sofern erforderlich - die Liste der Leistungserbringer in den Artikeln 46ff. KVV um die Podologen und Podologinnen erweitern.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Übernahme der Kosten für Fusspflegeleistungen, die aufgrund einer ärztlichen Anordnung bei Diabetikerinnen und Diabetikern durch Podologinnen oder Podologen erbracht werden, in den Leistungskatalog gemäss KVG aufzunehmen.</p>
    • Diabetikerinnen und Diabetiker. Kostenübernahme für die Fusspflege durch Podologinnen und Podologen

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