SBB-Industriewerke in Bellinzona. Verlieren in der Schweiz ansässige Personen ihre Anstellung, Grenzgänger aber nicht?

ShortId
12.3115
Id
20123115
Updated
28.07.2023 10:29
Language
de
Title
SBB-Industriewerke in Bellinzona. Verlieren in der Schweiz ansässige Personen ihre Anstellung, Grenzgänger aber nicht?
AdditionalIndexing
15;Angestellte/r;Schweiz;Grenzgänger/in;SBB;Fremdarbeiter/in;Tessin;Einstellung;Staatsangehörigkeit
1
  • L05K1801021103, SBB
  • L05K0301010117, Tessin
  • L05K0702010204, Einstellung
  • L05K0702020202, Angestellte/r
  • L04K05060106, Staatsangehörigkeit
  • L04K03010101, Schweiz
  • L05K0702020110, Grenzgänger/in
  • L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Am 16. Dezember 2011 konnte der runde Tisch zum Industriewerk Bellinzona unter der Leitung von Franz Steinegger erfolgreich abgeschlossen werden. Den Gesprächen am runden Tisch ist es zu verdanken, dass die im Aktionsprogramm 2010 gesetzten Ziele zur Effizienzsteigerung weitgehend erreicht wurden, die Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern deutlich verbessert und das Industriewerk erfolgreich in die Division Personenverkehr der SBB integriert werden konnte. An der Schlusssitzung vom 16. Dezember 2011 wurde zudem beschlossen, die Gespräche zwischen den Sozialpartnern im Rahmen einer Nachfolgeplattform fortzusetzen. Franz Steinegger wird dabei weiterhin als Mediator wirken, allerdings nicht mehr im Auftrag des UVEK, sondern im Auftrag der Sozialpartner.</p><p>Seit Anfang 2012 sind die Gespräche bezüglich der konkreten Ausgestaltung dieser Nachfolgeplattform im Gang. Der bisherige und künftige Moderator Franz Steinegger ist eng in diesen Prozess involviert. Es ist davon auszugehen, dass wie geplant im Verlauf des Jahres 2012 eine Einigung zwischen den SBB und den Personalvertretern erzielt werden kann.</p><p>2. Artikel 2 des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU verbietet Diskriminierungen nicht nur in Bezug auf die Staatsangehörigkeit, sondern auch hinsichtlich des Wohnorts. Herkunft und Wohnort der Mitarbeiter sind darüber hinaus weder im Bundespersonalgesetz noch im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) als Rekrutierungs- und Beschäftigungskriterium vorgesehen. Die Qualifikationen des Personals sind für die Wettbewerbsfähigkeit eines Industriewerks zentral. Dementsprechend ist es unumgänglich, dass die Werkleitung das Personal entlang der benötigten Qualifikationen, Kompetenzen und Fertigkeiten rekrutiert. Im Rahmen des GAV haben sich die Sozialpartner darauf geeinigt, dass Diskriminierung insbesondere aufgrund von Kultur, Sprache, Lebensform oder Herkunft (Ziff. 26 GAV SBB) zu vermeiden ist. Diese Grundsätze gelten sowohl für Mitarbeiter, die bei den SBB mittels GAV angestellt sind, als auch für temporär Angestellte.</p><p>Wie in der Industrie üblich werden Auftragsschwankungen auch durch den Beizug von temporären Mitarbeitern abzufedern versucht. Durch die gute Auslastung der letzten Jahre konnten die SBB im Industriewerk Bellinzona seit 2008 zusätzlich 100 Mitarbeiter einstellen. Weil die Auftragsspitzen aus dem Jahr 2011 im laufenden Jahr nicht wiederkehren, haben die SBB bereits letzten Herbst angekündigt, dass sie nicht alle temporären Verträge werden verlängern können. 13 der nun betroffenen 15 temporären Mitarbeiter wurden letztes Jahr zur Bewältigung dieser Auftragsspitzen eingestellt. Von diesen 15 Mitarbeitern sind 6 Grenzgänger und 9 Schweizer. Die Gesamtbelegschaft des Industriewerks Bellinzona beträgt aktuell 524 Mitarbeiter, dies inklusive 77 temporär Angestellter; 32 davon sind Grenzgänger.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ende Monat werden die Arbeitsverträge von 16 verliehenen Arbeitskräften aufgrund der zurückgegangenen Aufträge nicht erneuert.</p><p>Anscheinend handelt es sich bei diesen Arbeitern vorwiegend um Schweizer oder in der Schweiz ansässige Personen. Es ist befremdlich, dass die SBB-Industriewerke einheimische Arbeitskräfte entlassen und Grenzgänger weiter beschäftigen. Ein solches Vorgehen scheint mir, gerade auch für einen ehemaligen Bundesbetrieb, ganz und gar unhaltbar.</p><p>Zudem kommt die Diskussionsplattform mit den SBB nur zögerlich in Gang, sodass sich sogar der Tessiner Regierungsrat einschalten und den Mediator Franz Steinegger beauftragen musste, eine Annäherung der Parteien und ein Treffen in die Wege zu leiten.</p><p>Darum frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Beabsichtigt er, Massnahmen zu ergreifen, damit die Diskussionsplattform konkretere Formen annimmt?</p><p>2. Beabsichtigt er, sich für die Erhaltung der Arbeitsplätze bei den SBB-Industriewerken in Bellinzona einzusetzen und insbesondere dafür zu sorgen, dass der ehemalige Bundesbetrieb nicht Einheimische entlässt, Grenzgänger aber weiter beschäftigt?</p>
  • SBB-Industriewerke in Bellinzona. Verlieren in der Schweiz ansässige Personen ihre Anstellung, Grenzgänger aber nicht?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Am 16. Dezember 2011 konnte der runde Tisch zum Industriewerk Bellinzona unter der Leitung von Franz Steinegger erfolgreich abgeschlossen werden. Den Gesprächen am runden Tisch ist es zu verdanken, dass die im Aktionsprogramm 2010 gesetzten Ziele zur Effizienzsteigerung weitgehend erreicht wurden, die Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern deutlich verbessert und das Industriewerk erfolgreich in die Division Personenverkehr der SBB integriert werden konnte. An der Schlusssitzung vom 16. Dezember 2011 wurde zudem beschlossen, die Gespräche zwischen den Sozialpartnern im Rahmen einer Nachfolgeplattform fortzusetzen. Franz Steinegger wird dabei weiterhin als Mediator wirken, allerdings nicht mehr im Auftrag des UVEK, sondern im Auftrag der Sozialpartner.</p><p>Seit Anfang 2012 sind die Gespräche bezüglich der konkreten Ausgestaltung dieser Nachfolgeplattform im Gang. Der bisherige und künftige Moderator Franz Steinegger ist eng in diesen Prozess involviert. Es ist davon auszugehen, dass wie geplant im Verlauf des Jahres 2012 eine Einigung zwischen den SBB und den Personalvertretern erzielt werden kann.</p><p>2. Artikel 2 des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU verbietet Diskriminierungen nicht nur in Bezug auf die Staatsangehörigkeit, sondern auch hinsichtlich des Wohnorts. Herkunft und Wohnort der Mitarbeiter sind darüber hinaus weder im Bundespersonalgesetz noch im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) als Rekrutierungs- und Beschäftigungskriterium vorgesehen. Die Qualifikationen des Personals sind für die Wettbewerbsfähigkeit eines Industriewerks zentral. Dementsprechend ist es unumgänglich, dass die Werkleitung das Personal entlang der benötigten Qualifikationen, Kompetenzen und Fertigkeiten rekrutiert. Im Rahmen des GAV haben sich die Sozialpartner darauf geeinigt, dass Diskriminierung insbesondere aufgrund von Kultur, Sprache, Lebensform oder Herkunft (Ziff. 26 GAV SBB) zu vermeiden ist. Diese Grundsätze gelten sowohl für Mitarbeiter, die bei den SBB mittels GAV angestellt sind, als auch für temporär Angestellte.</p><p>Wie in der Industrie üblich werden Auftragsschwankungen auch durch den Beizug von temporären Mitarbeitern abzufedern versucht. Durch die gute Auslastung der letzten Jahre konnten die SBB im Industriewerk Bellinzona seit 2008 zusätzlich 100 Mitarbeiter einstellen. Weil die Auftragsspitzen aus dem Jahr 2011 im laufenden Jahr nicht wiederkehren, haben die SBB bereits letzten Herbst angekündigt, dass sie nicht alle temporären Verträge werden verlängern können. 13 der nun betroffenen 15 temporären Mitarbeiter wurden letztes Jahr zur Bewältigung dieser Auftragsspitzen eingestellt. Von diesen 15 Mitarbeitern sind 6 Grenzgänger und 9 Schweizer. Die Gesamtbelegschaft des Industriewerks Bellinzona beträgt aktuell 524 Mitarbeiter, dies inklusive 77 temporär Angestellter; 32 davon sind Grenzgänger.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ende Monat werden die Arbeitsverträge von 16 verliehenen Arbeitskräften aufgrund der zurückgegangenen Aufträge nicht erneuert.</p><p>Anscheinend handelt es sich bei diesen Arbeitern vorwiegend um Schweizer oder in der Schweiz ansässige Personen. Es ist befremdlich, dass die SBB-Industriewerke einheimische Arbeitskräfte entlassen und Grenzgänger weiter beschäftigen. Ein solches Vorgehen scheint mir, gerade auch für einen ehemaligen Bundesbetrieb, ganz und gar unhaltbar.</p><p>Zudem kommt die Diskussionsplattform mit den SBB nur zögerlich in Gang, sodass sich sogar der Tessiner Regierungsrat einschalten und den Mediator Franz Steinegger beauftragen musste, eine Annäherung der Parteien und ein Treffen in die Wege zu leiten.</p><p>Darum frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Beabsichtigt er, Massnahmen zu ergreifen, damit die Diskussionsplattform konkretere Formen annimmt?</p><p>2. Beabsichtigt er, sich für die Erhaltung der Arbeitsplätze bei den SBB-Industriewerken in Bellinzona einzusetzen und insbesondere dafür zu sorgen, dass der ehemalige Bundesbetrieb nicht Einheimische entlässt, Grenzgänger aber weiter beschäftigt?</p>
    • SBB-Industriewerke in Bellinzona. Verlieren in der Schweiz ansässige Personen ihre Anstellung, Grenzgänger aber nicht?

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