Qualitätslabel für kinder- und jugendgerechte Internetseiten

ShortId
12.3122
Id
20123122
Updated
28.07.2023 15:08
Language
de
Title
Qualitätslabel für kinder- und jugendgerechte Internetseiten
AdditionalIndexing
34;Jugendschutz;Qualitätskontrolle;Internet;Internet-Provider;Gütezeichen
1
  • L05K1202020105, Internet
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L05K0706010309, Qualitätskontrolle
  • L05K0701010304, Gütezeichen
  • L06K120202010501, Internet-Provider
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die aktuellen Schutzmassnahmen für eine altersgerechte Mediennutzung im Internet sind für Provider und Anbieter nicht verpflichtend und schwer umsetzbar, zumal die meisten von ihnen im Ausland domiziliert sind. Dies gilt nicht nur für Verbreitung von Websites mit nicht kinder- und jugendgerechten Inhalten, sondern insbesondere auch für die Betreiber von Social-Media-Plattformen. Der sorgfältige Umgang mit sensiblen Daten durch die Anbieter wird immer mehr infrage gestellt.</p><p>Solange keine staatlichen Zwangsmassnahmen greifen, ist daher ein anderer Weg ins Auge zu fassen: die Schaffung eines freiwilligen Qualitätslabels für Anbieter von Websites, ähnlich dem Jugendschutzlabel des Blauen Kreuzes in der Alkoholprävention. Ein solches Label ist ein Signal an die Eltern und Jugendliche, dass sich der Anbieter freiwillig zu einem Mindeststandard an Schutzmassnahmen verpflichtet hat und somit die Anforderungen an das Label erfüllt und den Vergabeprozess gemäss Reglement, Anforderungskatalog und Zertifizierungsprozess erfolgreich durchlaufen hat. Der Anforderungskatalog soll auch all jene Lücken schliessen, die momentan im Bereich Social Media, Datenschutz und Urheberrecht noch nicht gesetzlich definiert sind. Die Anforderungen des Labels gehen somit über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus.</p>
  • <p>Der Bundesrat geht mit der Motionärin einig, dass hinsichtlich des Jugendschutzes im Online-Bereich Defizite bestehen und noch kein adäquates Mittel gefunden wurde, um den Zugang zu gefährdenden Inhalten verlässlich einzuschränken. Zwar bieten verschiedene technische Schutzvorkehrungen einen Mindestschutz, der Bundesrat hat in seinen Stellungnahmen jedoch stets die Verantwortung von Eltern und Betreuungspersonen hervorgehoben, Kinder und Jugendliche bei ihren Internetaktivitäten zu begleiten.</p><p>Dem Bundesrat ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor nicht altersgerechten Internetangeboten und weiteren Gefahren der elektronischen Medien ein wichtiges Anliegen. Er hat deshalb am 11. Juni 2010 das Nationale Programm Jugendmedienschutz und Medienkompetenzen verabschiedet. In diesem Rahmen werden Bund, Kantone und Branchenvertreter prüfen, ob die heute bestehenden Selbstregulierungsmassnahmen sowie allfällige flankierende Massnahmen auf Kantonsebene zielführend und wirksam sind.</p><p>Zudem wird im Zusammenhang mit den vom Parlament überwiesenen Vorstössen Motion Savary 11.3314, "Pornografie im Internet. Vorbeugend handeln", und Postulat Amherd 11.3912, "Rechtliche Basis für Social Media", zu prüfen sein, welche Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet sinnvoll sind.</p><p>Der Bundesrat beabsichtigt, zunächst die Ergebnisse der obengenannten Arbeiten abzuwarten, und wird anschliessend über die Notwendigkeit allfälliger gesetzgeberischer Schritte entscheiden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Qualitätslabel für kinder- und jugendgerechte Websites zur freiwilligen Selbstverpflichtung von Anbietern von Websites zu schaffen und diesem auch international zum Durchbruch zu verhelfen.</p>
  • Qualitätslabel für kinder- und jugendgerechte Internetseiten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die aktuellen Schutzmassnahmen für eine altersgerechte Mediennutzung im Internet sind für Provider und Anbieter nicht verpflichtend und schwer umsetzbar, zumal die meisten von ihnen im Ausland domiziliert sind. Dies gilt nicht nur für Verbreitung von Websites mit nicht kinder- und jugendgerechten Inhalten, sondern insbesondere auch für die Betreiber von Social-Media-Plattformen. Der sorgfältige Umgang mit sensiblen Daten durch die Anbieter wird immer mehr infrage gestellt.</p><p>Solange keine staatlichen Zwangsmassnahmen greifen, ist daher ein anderer Weg ins Auge zu fassen: die Schaffung eines freiwilligen Qualitätslabels für Anbieter von Websites, ähnlich dem Jugendschutzlabel des Blauen Kreuzes in der Alkoholprävention. Ein solches Label ist ein Signal an die Eltern und Jugendliche, dass sich der Anbieter freiwillig zu einem Mindeststandard an Schutzmassnahmen verpflichtet hat und somit die Anforderungen an das Label erfüllt und den Vergabeprozess gemäss Reglement, Anforderungskatalog und Zertifizierungsprozess erfolgreich durchlaufen hat. Der Anforderungskatalog soll auch all jene Lücken schliessen, die momentan im Bereich Social Media, Datenschutz und Urheberrecht noch nicht gesetzlich definiert sind. Die Anforderungen des Labels gehen somit über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus.</p>
    • <p>Der Bundesrat geht mit der Motionärin einig, dass hinsichtlich des Jugendschutzes im Online-Bereich Defizite bestehen und noch kein adäquates Mittel gefunden wurde, um den Zugang zu gefährdenden Inhalten verlässlich einzuschränken. Zwar bieten verschiedene technische Schutzvorkehrungen einen Mindestschutz, der Bundesrat hat in seinen Stellungnahmen jedoch stets die Verantwortung von Eltern und Betreuungspersonen hervorgehoben, Kinder und Jugendliche bei ihren Internetaktivitäten zu begleiten.</p><p>Dem Bundesrat ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor nicht altersgerechten Internetangeboten und weiteren Gefahren der elektronischen Medien ein wichtiges Anliegen. Er hat deshalb am 11. Juni 2010 das Nationale Programm Jugendmedienschutz und Medienkompetenzen verabschiedet. In diesem Rahmen werden Bund, Kantone und Branchenvertreter prüfen, ob die heute bestehenden Selbstregulierungsmassnahmen sowie allfällige flankierende Massnahmen auf Kantonsebene zielführend und wirksam sind.</p><p>Zudem wird im Zusammenhang mit den vom Parlament überwiesenen Vorstössen Motion Savary 11.3314, "Pornografie im Internet. Vorbeugend handeln", und Postulat Amherd 11.3912, "Rechtliche Basis für Social Media", zu prüfen sein, welche Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet sinnvoll sind.</p><p>Der Bundesrat beabsichtigt, zunächst die Ergebnisse der obengenannten Arbeiten abzuwarten, und wird anschliessend über die Notwendigkeit allfälliger gesetzgeberischer Schritte entscheiden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Qualitätslabel für kinder- und jugendgerechte Websites zur freiwilligen Selbstverpflichtung von Anbietern von Websites zu schaffen und diesem auch international zum Durchbruch zu verhelfen.</p>
    • Qualitätslabel für kinder- und jugendgerechte Internetseiten

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