Sach- und Entscheidkompetenz in der Atomaufsicht vereinen

ShortId
12.3131
Id
20123131
Updated
24.06.2025 23:55
Language
de
Title
Sach- und Entscheidkompetenz in der Atomaufsicht vereinen
AdditionalIndexing
66;Leistungsauftrag;Atomrecht;Kompetenzregelung;nukleare Sicherheit;Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat;Kernkraftwerk
1
  • L04K17030106, nukleare Sicherheit
  • L04K08040707, Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L05K1701010201, Atomrecht
  • L04K17030201, Kernkraftwerk
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Kernkraftwerk Mühleberg hat exemplarisch aufgezeigt, dass das Kernenergiegesetz in seiner heutigen Ausgestaltung nicht tauglich ist, um die Ausserbetriebnahme einer Kernanlage zu regeln. Die vom Gericht geforderte Befristung konnte durch das Ensi aufgrund der geltenden gesetzlichen Regelung gar nicht ausgesprochen werden. Das UVEK hingegen sah keine Veranlassung, eine Befristung auszusprechen, solange das Ensi seinerseits keine Veranlassung für eine Ausserbetriebnahme hatte. Ungeachtet einer Würdigung des gerichtlichen Urteils lässt sich festhalten, dass durch das Urteil die Rechtssicherheit vermindert, die Autorität des Ensi untergraben und dadurch insgesamt die Sicherheit der Schweizer Atomkraftanlagen vermindert wurde.</p><p>Mit Blick auf die bundesrätliche Energiestrategie des geordneten Atomausstiegs ist es unerlässlich, dass die sicherheitsrelevanten Aspekte zum Ausstiegszeitpunkt durch unabhängige Experten und losgelöst von politischen und betriebswirtschaftlichen Überlegungen getroffen werden. Liegt die Bewilligungskompetenz bei einer Behörde, welche neben den sicherheitstechnischen Aspekten auch jene der Versorgungssicherheit oder der Wirtschaftlichkeit zu beurteilen hat, werden die verschiedenen Überlegungen zwangsläufig vermischt. Die Sicherheit hat aber unabhängig von allen anderen Überlegungen beurteilt zu werden. Diejenige Behörde, welche über die sicherheitstechnische Fachkompetenz verfügt - das Ensi -, ist deshalb auch mit Entscheidkompetenzen im Bereich der Bewilligung auszustatten.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des Kernenergiegesetzes zu prüfen, welche die Sach- und Entscheidkompetenz bezüglich der Bewilligungsdauer für Kernanlagen vereint. Namentlich soll geprüft werden, ob das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) nicht nur bei einer unmittelbaren Gefährdung, sondern auch bei absehbaren, nur aufwendig zu behebenden Sicherheitsbedenken Massnahmen verfügen kann, welche von der erteilten Bewilligung abweichen.</p>
  • Sach- und Entscheidkompetenz in der Atomaufsicht vereinen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Kernkraftwerk Mühleberg hat exemplarisch aufgezeigt, dass das Kernenergiegesetz in seiner heutigen Ausgestaltung nicht tauglich ist, um die Ausserbetriebnahme einer Kernanlage zu regeln. Die vom Gericht geforderte Befristung konnte durch das Ensi aufgrund der geltenden gesetzlichen Regelung gar nicht ausgesprochen werden. Das UVEK hingegen sah keine Veranlassung, eine Befristung auszusprechen, solange das Ensi seinerseits keine Veranlassung für eine Ausserbetriebnahme hatte. Ungeachtet einer Würdigung des gerichtlichen Urteils lässt sich festhalten, dass durch das Urteil die Rechtssicherheit vermindert, die Autorität des Ensi untergraben und dadurch insgesamt die Sicherheit der Schweizer Atomkraftanlagen vermindert wurde.</p><p>Mit Blick auf die bundesrätliche Energiestrategie des geordneten Atomausstiegs ist es unerlässlich, dass die sicherheitsrelevanten Aspekte zum Ausstiegszeitpunkt durch unabhängige Experten und losgelöst von politischen und betriebswirtschaftlichen Überlegungen getroffen werden. Liegt die Bewilligungskompetenz bei einer Behörde, welche neben den sicherheitstechnischen Aspekten auch jene der Versorgungssicherheit oder der Wirtschaftlichkeit zu beurteilen hat, werden die verschiedenen Überlegungen zwangsläufig vermischt. Die Sicherheit hat aber unabhängig von allen anderen Überlegungen beurteilt zu werden. Diejenige Behörde, welche über die sicherheitstechnische Fachkompetenz verfügt - das Ensi -, ist deshalb auch mit Entscheidkompetenzen im Bereich der Bewilligung auszustatten.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des Kernenergiegesetzes zu prüfen, welche die Sach- und Entscheidkompetenz bezüglich der Bewilligungsdauer für Kernanlagen vereint. Namentlich soll geprüft werden, ob das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) nicht nur bei einer unmittelbaren Gefährdung, sondern auch bei absehbaren, nur aufwendig zu behebenden Sicherheitsbedenken Massnahmen verfügen kann, welche von der erteilten Bewilligung abweichen.</p>
    • Sach- und Entscheidkompetenz in der Atomaufsicht vereinen

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