Vorinvestitionen für die Porta Alpina. Nutzungsrechte an den Kanton Graubünden übertragen
- ShortId
-
12.3133
- Id
-
20123133
- Updated
-
28.07.2023 09:43
- Language
-
de
- Title
-
Vorinvestitionen für die Porta Alpina. Nutzungsrechte an den Kanton Graubünden übertragen
- AdditionalIndexing
-
48;Eisenbahnbau;Graubünden;Bahnhof;Investition;Eisenbahntunnel;Tourismus;NEAT;Museum;Lizenz
- 1
-
- L05K1803020701, NEAT
- L04K18030202, Bahnhof
- L07K18020202010101, Eisenbahntunnel
- L05K0301010108, Graubünden
- L03K110901, Investition
- L05K0507020106, Lizenz
- L04K18030204, Eisenbahnbau
- L04K01010103, Tourismus
- L04K01060312, Museum
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat kam am 16. Mai 2007 zum Schluss, dass das UVEK bis zum Jahr 2012 dem Bundesrat Antrag über die Hauptinvestition in die Porta Alpina zu stellen habe. Stimmt der Bundesrat dem Projekt zu, so könnte die Porta Alpina etwa drei Jahre nach der Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels betriebsbereit sein. Gemäss der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Cathomas 10.3743 vom 29. September 2010 ist davon auszugehen, dass der Bundesrat zumindest einstweilen auf die Realisierung der Porta Alpina verzichten will. Somit stellt sich die Frage, wie die getätigten Vorinvestitionen für die Porta Alpina für künftige Generationen sinnvoll genutzt werden können. </p><p>Bereits verfolgen private Unternehmer im Hinblick auf die Eröffnung des Gotthard-Basistunnels 2016 nächste interessante Projekte. So soll die bestehende bauliche Vorinvestition für einen unterirdischen Bahnhof neu als Touristenattraktion genutzt werden können (Galleria Alpina). In 800 Metern Tiefe soll beispielsweise ein Ausstellungsraum zum spektakulären Bauwerk des Neat-Gotthardtunnels erstellt werden. Damit könnten die bestehenden Infrastrukturen einen dauerhaften wirtschaftlichen und kulturellen Nutzen entfalten.</p><p>Der neue Neat-Gotthardtunnel ist ein Meisterwerk der Ingenieurkunst internationalen Ranges. Das Potenzial dieses Bauwerks sollte für unser Land so weit wie möglich nutzbar gemacht werden. Bereits heute zeigt sich das ungeheure touristische Potenzial des Jahrhundertbauwerks mit täglichen Besucherströmen zu den Neat-Besucherzentren. Mit Bestimmtheit wäre es eine riesige touristische Attraktion, wenn Besucher von Sedrun aus mit der längsten Liftanlage der Welt aufs Niveau des längsten Eisenbahntunnels der Welt gebracht werden könnten. Eine solche einmalige touristische Chance für unser Land und für den Kanton Graubünden im Speziellen muss man packen. Wir schaffen Wertschöpfung im Berggebiet und setzen ein Zeichen für Innovation, Fortschritt und Pioniergeist. Der Kanton Graubünden hat beim Bau der Neat eine wichtige Rolle gespielt und hätte in Zusammenhang mit der Neat ein nachhaltiges touristisches Projekt mit internationaler Ausstrahlung verdient.</p>
- <p>Zur Finanzierung und Realisierung der Vorinvestitionen für das Projekt Porta Alpina Sedrun haben der Bund (vertreten durch das UVEK und das EVD), der Kanton Graubünden und die Alptransit Gotthard AG am 17. August 2006 eine Vereinbarung abgeschlossen. Die eidgenössischen Räte haben hierfür in der Wintersession 2005 einen Bundesbeitrag von 50 Prozent, jedoch maximal 7,5 Millionen Franken bewilligt. Die restlichen 50 Prozent plus sämtliche Mehrkosten trägt der Kanton Graubünden (inklusive Beiträgen der Standortgemeinde Tujetsch). Die Finanzierung erfolgt ausserhalb des Neat-Projekts. Die Vorinvestitionen sind bis auf geringfügige Restarbeiten abgeschlossen.</p><p>Die Vorinvestitionen umfassen folgende Bauten:</p><p>- Ausbruch, Sicherung und Verkleidung (Spritzbeton) von vier Wartehallen in der Multifunktionsstelle Sedrun;</p><p>- notwendige Anpassungen am Seitenstollen;</p><p>- Unterhaltsgarage im baulogistischen Verbindungsstollen.</p><p>Es ist aus Sicht der Besteller (Bund und Kanton Graubünden) angebracht, dass diese Vorinvestitionen bei einer späteren Realisierung des Hauptprojektes Porta Alpina Sedrun oder eines alternativen Projektes für eine zukünftige Nutzung unentgeltlich zur Verfügung stehen. Das UVEK wurde am 21. Dezember 2010 durch den Regierungsrat des Kantons Graubünden über einen Ideenwettbewerb einer privaten Investorengruppe, welcher in Absprache mit dem Kanton Graubünden und der Standortgemeinde durchgeführt wurde, informiert. Dem Bund liegen hierzu bisher keine konkreten Projekte vor.</p><p>Das UVEK hat dem Anliegen des Motionärs bereits Rechnung getragen, indem es im Herbst 2011 eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Kantons Graubünden, der SBB (als künftige Eigentümerin und Betreiberin des Gotthard-Basistunnels) sowie des UVEK eingesetzt hat, welche den Auftrag hat, die Nutzungsrechte an den Vorinvestitionen einvernehmlich zu klären. Unter Federführung des UVEK wurde zwischenzeitlich ein Vertragsentwurf erarbeitet. Es ist vorgesehen, die Nutzungsrechte in einem Nutzungsvertrag zu regeln. Die SBB sind nun - nachdem in den wichtigen Vertragspunkten Konsens besteht - dabei, den vorliegenden Vertragsentwurf in enger Absprache mit dem Kanton Graubünden materiell und formell zu bereinigen.</p><p>Die Einräumung der Nutzniessung an den Kanton Graubünden erfolgt unter sicherheitstechnischen und bahnbetrieblichen Einschränkungen für den Gotthard-Basistunnel. So muss u. a. für die Nutzung der Anlage zu touristischen Zwecken ein mit den SBB abgesprochenes Besucherkonzept vorliegen.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass der Nutzungsvertrag im Verlaufe des Jahres 2012 unterzeichnet werden kann. Damit werden die Anliegen der Motion erfüllt sein. Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung der Motion, da die Umsetzungsarbeiten dazu bereits weit fortgeschritten sind und vor der parlamentarischen Beratung der Motion abgeschlossen sein dürften.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Nutzungsrechte an den Vorinvestitionen für die Porta Alpina (unterirdischer Bahnhof im Neat-Gotthardtunnel) an den Kanton Graubünden zu übertragen.</p>
- Vorinvestitionen für die Porta Alpina. Nutzungsrechte an den Kanton Graubünden übertragen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat kam am 16. Mai 2007 zum Schluss, dass das UVEK bis zum Jahr 2012 dem Bundesrat Antrag über die Hauptinvestition in die Porta Alpina zu stellen habe. Stimmt der Bundesrat dem Projekt zu, so könnte die Porta Alpina etwa drei Jahre nach der Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels betriebsbereit sein. Gemäss der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Cathomas 10.3743 vom 29. September 2010 ist davon auszugehen, dass der Bundesrat zumindest einstweilen auf die Realisierung der Porta Alpina verzichten will. Somit stellt sich die Frage, wie die getätigten Vorinvestitionen für die Porta Alpina für künftige Generationen sinnvoll genutzt werden können. </p><p>Bereits verfolgen private Unternehmer im Hinblick auf die Eröffnung des Gotthard-Basistunnels 2016 nächste interessante Projekte. So soll die bestehende bauliche Vorinvestition für einen unterirdischen Bahnhof neu als Touristenattraktion genutzt werden können (Galleria Alpina). In 800 Metern Tiefe soll beispielsweise ein Ausstellungsraum zum spektakulären Bauwerk des Neat-Gotthardtunnels erstellt werden. Damit könnten die bestehenden Infrastrukturen einen dauerhaften wirtschaftlichen und kulturellen Nutzen entfalten.</p><p>Der neue Neat-Gotthardtunnel ist ein Meisterwerk der Ingenieurkunst internationalen Ranges. Das Potenzial dieses Bauwerks sollte für unser Land so weit wie möglich nutzbar gemacht werden. Bereits heute zeigt sich das ungeheure touristische Potenzial des Jahrhundertbauwerks mit täglichen Besucherströmen zu den Neat-Besucherzentren. Mit Bestimmtheit wäre es eine riesige touristische Attraktion, wenn Besucher von Sedrun aus mit der längsten Liftanlage der Welt aufs Niveau des längsten Eisenbahntunnels der Welt gebracht werden könnten. Eine solche einmalige touristische Chance für unser Land und für den Kanton Graubünden im Speziellen muss man packen. Wir schaffen Wertschöpfung im Berggebiet und setzen ein Zeichen für Innovation, Fortschritt und Pioniergeist. Der Kanton Graubünden hat beim Bau der Neat eine wichtige Rolle gespielt und hätte in Zusammenhang mit der Neat ein nachhaltiges touristisches Projekt mit internationaler Ausstrahlung verdient.</p>
- <p>Zur Finanzierung und Realisierung der Vorinvestitionen für das Projekt Porta Alpina Sedrun haben der Bund (vertreten durch das UVEK und das EVD), der Kanton Graubünden und die Alptransit Gotthard AG am 17. August 2006 eine Vereinbarung abgeschlossen. Die eidgenössischen Räte haben hierfür in der Wintersession 2005 einen Bundesbeitrag von 50 Prozent, jedoch maximal 7,5 Millionen Franken bewilligt. Die restlichen 50 Prozent plus sämtliche Mehrkosten trägt der Kanton Graubünden (inklusive Beiträgen der Standortgemeinde Tujetsch). Die Finanzierung erfolgt ausserhalb des Neat-Projekts. Die Vorinvestitionen sind bis auf geringfügige Restarbeiten abgeschlossen.</p><p>Die Vorinvestitionen umfassen folgende Bauten:</p><p>- Ausbruch, Sicherung und Verkleidung (Spritzbeton) von vier Wartehallen in der Multifunktionsstelle Sedrun;</p><p>- notwendige Anpassungen am Seitenstollen;</p><p>- Unterhaltsgarage im baulogistischen Verbindungsstollen.</p><p>Es ist aus Sicht der Besteller (Bund und Kanton Graubünden) angebracht, dass diese Vorinvestitionen bei einer späteren Realisierung des Hauptprojektes Porta Alpina Sedrun oder eines alternativen Projektes für eine zukünftige Nutzung unentgeltlich zur Verfügung stehen. Das UVEK wurde am 21. Dezember 2010 durch den Regierungsrat des Kantons Graubünden über einen Ideenwettbewerb einer privaten Investorengruppe, welcher in Absprache mit dem Kanton Graubünden und der Standortgemeinde durchgeführt wurde, informiert. Dem Bund liegen hierzu bisher keine konkreten Projekte vor.</p><p>Das UVEK hat dem Anliegen des Motionärs bereits Rechnung getragen, indem es im Herbst 2011 eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Kantons Graubünden, der SBB (als künftige Eigentümerin und Betreiberin des Gotthard-Basistunnels) sowie des UVEK eingesetzt hat, welche den Auftrag hat, die Nutzungsrechte an den Vorinvestitionen einvernehmlich zu klären. Unter Federführung des UVEK wurde zwischenzeitlich ein Vertragsentwurf erarbeitet. Es ist vorgesehen, die Nutzungsrechte in einem Nutzungsvertrag zu regeln. Die SBB sind nun - nachdem in den wichtigen Vertragspunkten Konsens besteht - dabei, den vorliegenden Vertragsentwurf in enger Absprache mit dem Kanton Graubünden materiell und formell zu bereinigen.</p><p>Die Einräumung der Nutzniessung an den Kanton Graubünden erfolgt unter sicherheitstechnischen und bahnbetrieblichen Einschränkungen für den Gotthard-Basistunnel. So muss u. a. für die Nutzung der Anlage zu touristischen Zwecken ein mit den SBB abgesprochenes Besucherkonzept vorliegen.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass der Nutzungsvertrag im Verlaufe des Jahres 2012 unterzeichnet werden kann. Damit werden die Anliegen der Motion erfüllt sein. Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung der Motion, da die Umsetzungsarbeiten dazu bereits weit fortgeschritten sind und vor der parlamentarischen Beratung der Motion abgeschlossen sein dürften.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Nutzungsrechte an den Vorinvestitionen für die Porta Alpina (unterirdischer Bahnhof im Neat-Gotthardtunnel) an den Kanton Graubünden zu übertragen.</p>
- Vorinvestitionen für die Porta Alpina. Nutzungsrechte an den Kanton Graubünden übertragen
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