Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative. Rasche Klarheit über die Umsetzung
- ShortId
-
12.3139
- Id
-
20123139
- Updated
-
28.07.2023 10:38
- Language
-
de
- Title
-
Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative. Rasche Klarheit über die Umsetzung
- AdditionalIndexing
-
2846;15;Bauzone;Ferienwohnung;Übergangsbestimmung;Autonomie;Gemeinde;Volksinitiative;Zersiedelung;Auslegung des Rechts;Baugenehmigung;Frist;Tourismus;Regionalpolitik
- 1
-
- L05K0101010303, Ferienwohnung
- L05K0102030101, Baugenehmigung
- L04K05030201, Auslegung des Rechts
- L04K01010103, Tourismus
- L04K08020335, Regionalpolitik
- L04K08010204, Volksinitiative
- L05K0102040101, Bauzone
- L05K0503020802, Frist
- L05K0102042101, Zersiedelung
- L04K05030106, Übergangsbestimmung
- L06K080701020106, Gemeinde
- L06K080701020102, Autonomie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat hat bereits im Rahmen der Beratung der Initiative und im Vorfeld der Abstimmung auf die negativen wirtschaftlichen Folgen für betroffene Gemeinden hingewiesen. Er wird sich dafür einsetzen, dass negative Auswirkungen auf die Berg- und Randgebiete aufgrund der Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative möglichst vermieden werden. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um die dringendsten Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Initiative zu klären. Ist der Begriff der Zweitwohnung geklärt, können auch die Auswirkungen auf die Regionen besser beurteilt werden. Die Arbeitsgruppe hat daher auch dem Effekt der vorgeschlagenen Regelungen auf den Tourismus die nötige Bedeutung beizumessen. Allenfalls sind flankierende Massnahmen zu prüfen.</p><p>2. Das Seco hat zusammen mit der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK) und einer Gruppe von Kantonsvertretern die Arbeiten für die Vorbereitung eines neuen regionalpolitischen Mehrjahresprogramms 2016-2023 aufgenommen, das in die Botschaft über die Standortförderung 2016-2019 integriert werden soll. Der Bundesrat ist bereit, in diesem Zusammenhang auch die Herausforderungen für den durch die Zweitwohnungs-Initiative möglicherweise beschleunigten Strukturwandel in den Regionen zu analysieren und gegebenenfalls Massnahmen vorzuschlagen, die der Stossrichtung der Neuen Regionalpolitik entsprechen.</p><p>3./5. Mit der Annahme der Zweitwohnungs-Initiative haben sich Volk und Stände für eine strenge Beschränkung des Zweitwohnungsbaus ausgesprochen. Bei der Umsetzung stellen sich rechtliche Fragen, die durch den Wortlaut der neuen Verfassungsbestimmung nicht eindeutig beantwortet sind. Die damit verbundenen Fragen sollen von der vom UVEK eingesetzten Arbeitsgruppe erörtert werden. Dem Bundesrat ist es wichtig, die dringendsten Fragen möglichst rasch zu klären, um so die nötige Rechtssicherheit, insbesondere für neue Gesuche im Jahr 2012 zu schaffen.</p><p>Bei der Umschreibung des Zweitwohnungsbegriffs wird darauf zu achten sein, dass Spielräume, die der neue Verfassungsartikel bietet, im Sinne einer pragmatischen Lösung genutzt werden. Der Bundesrat denkt dabei insbesondere an bewirtschaftete Zweitwohnungen oder an Zweitwohnungen, die infolge Erbschaft in Familienbesitz sind. Dabei wird auch zu prüfen sein, welche Fallkonstellationen von der Anwendung des neuen Verfassungsartikels ausgenommen werden könnten. Richtschnur der Arbeiten muss jedoch die rechtstaatlich korrekte Umsetzung und die Respektierung des am 11. März 2012 manifestierten Volkswillens sein.</p><p>4. Die dringendsten Fragen sollen, soweit möglich, auf Verordnungsstufe beantwortet werden. Ziel ist es, die diesbezügliche Regelung im Sommer/Herbst 2012 in Kraft zu setzen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Volk hat der Zweitwohnungs-Initiative zugestimmt. Der Volksentscheid ist zu respektieren. Im Nachgang zum Volksentscheid herrscht jedoch grosse Verwirrung darüber, wie der Verfassungsartikel nun umgesetzt werden soll. In vielen touristischen Gemeinden stellte die Möglichkeit, nichtrentable Hotelbetriebe in Appartements umzubauen, bis anhin eine wichtige Perspektive dar, die nun wegfällt. Auch die Möglichkeit zur Erstellung von Ferienresorts, die auf der Weitervermietung privater Ferienwohnungen basieren, entfällt. Fast alle touristischen Gemeinden im Berggebiet sind durch den Stopp des Zweitwohnungsbaus betroffen. Ihnen wurde nun eine wichtige Perspektive entzogen, sie müssen sich neu orientieren. Auch wenn die Übergangsbestimmungen zur Initiative einen Bewilligungsstopp für Zweitwohnungen erst ab dem 1. Januar 2013 vorsehen, so muss rasch Klarheit darüber geschaffen werden, mit welchen Parametern die betroffenen Gemeinden nun ihre Zukunft planen sollen. Deshalb stelle ich folgende dringend zu behandelnden Fragen:</p><p>1. Mit welchen Massnahmen gedenkt der Bundesrat Tourismus und Bevölkerung in den Berg- und Randgebieten zu unterstützen, wenn dort die Immobilienmärkte und die Tourismuswirtschaft zusammenbrechen sollten, die wirtschaftlichen Aussichten für Zulieferbetriebe, Handwerker u. a. vernichtet werden und die Abwanderung verschärft wird?</p><p>2. Ist er bereit, seine Regionalpolitik insofern anzupassen, als dass Projekte in Regionen, die durch die Zweitwohnungsregelung besonders betroffen sind, den Vorzug erhalten?</p><p>3. Ist er gewillt, die Definition von Zweitwohnungen möglichst so auszulegen, dass die von den Besitzern als Ferienwohnungen weitervermieteten Zweitwohnungen (sogenannte "warme Betten") sowie Zweitwohnungen in strukturschwachen Gemeinden vom Baustopp ausgenommen sind?</p><p>4. Bis wann wird er entschieden haben, welche Sonderfälle möglich sind, die von der Zweitwohnungsregelung ausgenommen werden können?</p><p>5. Ist er bereit, eine möglichst enge Auslegung der Definition von Zweitwohnungen anzustreben, um die Eingriffe in die Gemeindeautonomien und Zukunftsperspektiven möglichst gering zu halten?</p>
- Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative. Rasche Klarheit über die Umsetzung
- State
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Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat hat bereits im Rahmen der Beratung der Initiative und im Vorfeld der Abstimmung auf die negativen wirtschaftlichen Folgen für betroffene Gemeinden hingewiesen. Er wird sich dafür einsetzen, dass negative Auswirkungen auf die Berg- und Randgebiete aufgrund der Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative möglichst vermieden werden. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um die dringendsten Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Initiative zu klären. Ist der Begriff der Zweitwohnung geklärt, können auch die Auswirkungen auf die Regionen besser beurteilt werden. Die Arbeitsgruppe hat daher auch dem Effekt der vorgeschlagenen Regelungen auf den Tourismus die nötige Bedeutung beizumessen. Allenfalls sind flankierende Massnahmen zu prüfen.</p><p>2. Das Seco hat zusammen mit der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK) und einer Gruppe von Kantonsvertretern die Arbeiten für die Vorbereitung eines neuen regionalpolitischen Mehrjahresprogramms 2016-2023 aufgenommen, das in die Botschaft über die Standortförderung 2016-2019 integriert werden soll. Der Bundesrat ist bereit, in diesem Zusammenhang auch die Herausforderungen für den durch die Zweitwohnungs-Initiative möglicherweise beschleunigten Strukturwandel in den Regionen zu analysieren und gegebenenfalls Massnahmen vorzuschlagen, die der Stossrichtung der Neuen Regionalpolitik entsprechen.</p><p>3./5. Mit der Annahme der Zweitwohnungs-Initiative haben sich Volk und Stände für eine strenge Beschränkung des Zweitwohnungsbaus ausgesprochen. Bei der Umsetzung stellen sich rechtliche Fragen, die durch den Wortlaut der neuen Verfassungsbestimmung nicht eindeutig beantwortet sind. Die damit verbundenen Fragen sollen von der vom UVEK eingesetzten Arbeitsgruppe erörtert werden. Dem Bundesrat ist es wichtig, die dringendsten Fragen möglichst rasch zu klären, um so die nötige Rechtssicherheit, insbesondere für neue Gesuche im Jahr 2012 zu schaffen.</p><p>Bei der Umschreibung des Zweitwohnungsbegriffs wird darauf zu achten sein, dass Spielräume, die der neue Verfassungsartikel bietet, im Sinne einer pragmatischen Lösung genutzt werden. Der Bundesrat denkt dabei insbesondere an bewirtschaftete Zweitwohnungen oder an Zweitwohnungen, die infolge Erbschaft in Familienbesitz sind. Dabei wird auch zu prüfen sein, welche Fallkonstellationen von der Anwendung des neuen Verfassungsartikels ausgenommen werden könnten. Richtschnur der Arbeiten muss jedoch die rechtstaatlich korrekte Umsetzung und die Respektierung des am 11. März 2012 manifestierten Volkswillens sein.</p><p>4. Die dringendsten Fragen sollen, soweit möglich, auf Verordnungsstufe beantwortet werden. Ziel ist es, die diesbezügliche Regelung im Sommer/Herbst 2012 in Kraft zu setzen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Volk hat der Zweitwohnungs-Initiative zugestimmt. Der Volksentscheid ist zu respektieren. Im Nachgang zum Volksentscheid herrscht jedoch grosse Verwirrung darüber, wie der Verfassungsartikel nun umgesetzt werden soll. In vielen touristischen Gemeinden stellte die Möglichkeit, nichtrentable Hotelbetriebe in Appartements umzubauen, bis anhin eine wichtige Perspektive dar, die nun wegfällt. Auch die Möglichkeit zur Erstellung von Ferienresorts, die auf der Weitervermietung privater Ferienwohnungen basieren, entfällt. Fast alle touristischen Gemeinden im Berggebiet sind durch den Stopp des Zweitwohnungsbaus betroffen. Ihnen wurde nun eine wichtige Perspektive entzogen, sie müssen sich neu orientieren. Auch wenn die Übergangsbestimmungen zur Initiative einen Bewilligungsstopp für Zweitwohnungen erst ab dem 1. Januar 2013 vorsehen, so muss rasch Klarheit darüber geschaffen werden, mit welchen Parametern die betroffenen Gemeinden nun ihre Zukunft planen sollen. Deshalb stelle ich folgende dringend zu behandelnden Fragen:</p><p>1. Mit welchen Massnahmen gedenkt der Bundesrat Tourismus und Bevölkerung in den Berg- und Randgebieten zu unterstützen, wenn dort die Immobilienmärkte und die Tourismuswirtschaft zusammenbrechen sollten, die wirtschaftlichen Aussichten für Zulieferbetriebe, Handwerker u. a. vernichtet werden und die Abwanderung verschärft wird?</p><p>2. Ist er bereit, seine Regionalpolitik insofern anzupassen, als dass Projekte in Regionen, die durch die Zweitwohnungsregelung besonders betroffen sind, den Vorzug erhalten?</p><p>3. Ist er gewillt, die Definition von Zweitwohnungen möglichst so auszulegen, dass die von den Besitzern als Ferienwohnungen weitervermieteten Zweitwohnungen (sogenannte "warme Betten") sowie Zweitwohnungen in strukturschwachen Gemeinden vom Baustopp ausgenommen sind?</p><p>4. Bis wann wird er entschieden haben, welche Sonderfälle möglich sind, die von der Zweitwohnungsregelung ausgenommen werden können?</p><p>5. Ist er bereit, eine möglichst enge Auslegung der Definition von Zweitwohnungen anzustreben, um die Eingriffe in die Gemeindeautonomien und Zukunftsperspektiven möglichst gering zu halten?</p>
- Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative. Rasche Klarheit über die Umsetzung
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