Dritter Familienbericht zur Situation der Familien in der Schweiz

ShortId
12.3144
Id
20123144
Updated
24.06.2025 23:50
Language
de
Title
Dritter Familienbericht zur Situation der Familien in der Schweiz
AdditionalIndexing
28;Lebensbedingungen;Bericht;Familienbudget;Schutz der Familie;Kinderbetreuung;Familie (speziell);Statistik;Familienpolitik
1
  • L03K010303, Familie (speziell)
  • L03K020206, Bericht
  • L03K020218, Statistik
  • L04K01030304, Familienpolitik
  • L05K0109040201, Lebensbedingungen
  • L05K0103030401, Schutz der Familie
  • L05K0704050207, Familienbudget
  • L04K01040207, Kinderbetreuung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat publizierte nach 22 Jahren den zweiten Familienbericht im Jahr 2004, anlässlich des 10. Jubiläums des Internationalen Jahres der Familie. Der erste Bericht einer Expertengruppe stammt aus dem Jahr 1982. Im Jahr 2000 wurde der Bundesrat aufgefordert, dem Parlament alle fünf Jahre einen Bericht über die Situation der Familien in der Schweiz vorzulegen. 2004 entstand somit der zweite und vorläufig letzte Bericht. Bei der Präsentation des Berichtes versprach der Bundesrat eine regelmässige Aktualisierung des statistischen Teils. Dieser statistische Teil hätte alle zwei Jahre erfolgen sollen, doch die Aktualisierung wurde lediglich 2008 vorgenommen. </p><p>Mittlerweile hat sich die Situation weiter verändert. Daher drängt sich ein dritter Bericht (zum 20. Jubiläum des Internationalen Jahres der Familie 2014) auf. Eine Aktualisierung der statistischen Daten ist erforderlich. Im Mittelpunkt sollen wie bis anhin folgende Themen stehen:</p><p>a. Haushaltstrukturen und Familienformen;</p><p>b. finanzielle Situation der Familien;</p><p>c. Erwerbsarbeit, Haus- und Familienarbeit;</p><p>d. familienergänzende Kinderbetreuung;</p><p>e. Lebenssituation von Familien;</p><p>f. Ländervergleich und neu </p><p>g. Familien in späten Lebensphasen (u. a. "work-care").</p><p>Neben dem statischen Teil ist ein thematischer Teil notwendig. In diesem Teil sollte erstens eine Analyse der erforderlichen strukturellen Massnahmen zur Stärkung der Familien in der Schweiz unter Berücksichtigung der neusten Erkenntnisse der verschiedenen Nationalfondsprogramme im Mittelpunkt stehen. Zweitens sollten die rechtlichen, ökonomischen und sozialen Folgen der verschiedenen Familienmodelle aufgezeigt werden, denn nur wenn Transparenz über die mittel- und langfristigen Folgen der Wahl des Lebensmodells herrscht, können Eltern "frei" ihr Lebensmodell wählen.</p>
  • <p>Das Eidgenössische Departement des Innern hat 2004 den zweiten Familienbericht in Erfüllung der Empfehlung Stadler (00.3662) veröffentlicht. Er beinhaltet einen statistischen Teil zu familienpolitisch relevanten Daten und einen thematischen Teil zum Schwerpunkt "Strukturelle Anforderungen an eine bedürfnisgerechte Familienpolitik". Den statistischen Teil hat das Bundesamt für Statistik (BFS) aktualisiert und 2008 in einem neuen Bericht mit dem Titel "Familien in der Schweiz" publiziert. Diesen Bericht hat das BFS zusätzlich durch eine Tabellensammlung auf der Webseite des BFS ergänzt (<a href="http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/01/04/blank/01/01.html">http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/01/04/blank/01/01.html</a>).</p><p>Die Tabellen des BFS werden regelmässig aufdatiert, so dass die aktuellsten vorhandenen Daten zu den familienpolitisch zentralen Themen jederzeit verfügbar sind. Im Rahmen des neuen Volkszählungssystems führt das BFS ab 2013 alle fünf Jahre eine Erhebung zu Familien und Generationen (EFG) durch. Damit werden neue Referenzdaten über die Lage und den Wandel der Familien sowie zu den Beziehungen zwischen den Generationen innerhalb der Familien erhoben. Erste Resultate liegen Ende 2014 vor, detailliertere Auswertungen erfolgen ab 2015. Die regelmässige Aktualisierung und Publikation statistischer Daten zu den Familien in der Schweiz ist folglich sichergestellt. Dem Anliegen des Postulates betreffend die Erarbeitung eines weiteren statistischen Familienberichts wird somit Rechnung getragen.</p><p>Das Postulat verlangt sodann einen thematischen Familienbericht, indem einerseits die strukturellen Massnahmen zur Stärkung der Familien und andererseits die Folgen der verschiedenen Familienmodelle aufgezeigt werden. Diesbezüglich ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Erarbeitung eines thematisch umfassenden Familienberichts nicht angezeigt ist, wie er bereits in seiner Stellungnahme vom 17. Februar 2010 zum Postulat Fehr Jacqueline 09.4133 festgehalten hat. Infolge des ausgeprägten Querschnittcharakters der Familienpolitik sowie der unterschiedlichen Zuständigkeiten im föderalistischen System sind die Wirkungsmechanismen der zahlreichen Massnahmen auf die vielfältigen Formen der Familien komplex. Diese müssten im Verhältnis zu den sich im Lebenslauf fortlaufend verändernden Interessen und Bedürfnissen von sich wandelnden Familien analysiert werden. Eine derart breite Untersuchungsanlage würde nur allgemeine Schlussfolgerungen zulassen, was in keinem Verhältnis zum geleisteten Aufwand stünde.</p><p>Der Bundesrat lehnt aufgrund der vorstehenden Ausführungen das Postulat ab. Er ist indessen bereit, im Rahmen der periodischen Evaluation der Anstossfinanzierung für familienergänzende Kinderbetreuung die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit (erreichte Ziele, verbleibende Lücken) vertieft zu untersuchen. Er greift damit eine gesellschaftspolitisch wichtige Frage auf, die auch im Parlament immer wieder thematisiert wird. So wird gegenwärtig in den eidgenössischen Räten eine neue Verfassungsbestimmung zur Familienpolitik (07.419) behandelt, welche die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung als Staatsaufgabe beinhaltet und ein bedarfsgerechtes Angebot der familienergänzenden Kinderbetreuungsangebote in der Schweiz fordert. Zudem erinnert der Bundesrat daran, dass gestützt auf seinen Beschluss vom 29. Juni 2011 ein interdepartementaler Bericht zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege bis Sommer 2013 in Aussicht gestellt ist. Damit wird ein weiteres familienpolitisches Anliegen behandelt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht über die aktuelle Situation der Familien in der Schweiz Bericht zu erstatten. Es gilt erstens die statistische Situation der Familien, auch der Familien in den späten Lebensphasen, zu erfassen. Zweitens müssen die strukturellen Massnahmen, die zur Stärkung der Familien in der Schweiz notwendig sind, aufgezeigt und analysiert werden. Drittens sollten die rechtlichen, ökonomischen und sozialen Folgen der verschiedenen Familienmodelle aufgezeigt werden.</p>
  • Dritter Familienbericht zur Situation der Familien in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat publizierte nach 22 Jahren den zweiten Familienbericht im Jahr 2004, anlässlich des 10. Jubiläums des Internationalen Jahres der Familie. Der erste Bericht einer Expertengruppe stammt aus dem Jahr 1982. Im Jahr 2000 wurde der Bundesrat aufgefordert, dem Parlament alle fünf Jahre einen Bericht über die Situation der Familien in der Schweiz vorzulegen. 2004 entstand somit der zweite und vorläufig letzte Bericht. Bei der Präsentation des Berichtes versprach der Bundesrat eine regelmässige Aktualisierung des statistischen Teils. Dieser statistische Teil hätte alle zwei Jahre erfolgen sollen, doch die Aktualisierung wurde lediglich 2008 vorgenommen. </p><p>Mittlerweile hat sich die Situation weiter verändert. Daher drängt sich ein dritter Bericht (zum 20. Jubiläum des Internationalen Jahres der Familie 2014) auf. Eine Aktualisierung der statistischen Daten ist erforderlich. Im Mittelpunkt sollen wie bis anhin folgende Themen stehen:</p><p>a. Haushaltstrukturen und Familienformen;</p><p>b. finanzielle Situation der Familien;</p><p>c. Erwerbsarbeit, Haus- und Familienarbeit;</p><p>d. familienergänzende Kinderbetreuung;</p><p>e. Lebenssituation von Familien;</p><p>f. Ländervergleich und neu </p><p>g. Familien in späten Lebensphasen (u. a. "work-care").</p><p>Neben dem statischen Teil ist ein thematischer Teil notwendig. In diesem Teil sollte erstens eine Analyse der erforderlichen strukturellen Massnahmen zur Stärkung der Familien in der Schweiz unter Berücksichtigung der neusten Erkenntnisse der verschiedenen Nationalfondsprogramme im Mittelpunkt stehen. Zweitens sollten die rechtlichen, ökonomischen und sozialen Folgen der verschiedenen Familienmodelle aufgezeigt werden, denn nur wenn Transparenz über die mittel- und langfristigen Folgen der Wahl des Lebensmodells herrscht, können Eltern "frei" ihr Lebensmodell wählen.</p>
    • <p>Das Eidgenössische Departement des Innern hat 2004 den zweiten Familienbericht in Erfüllung der Empfehlung Stadler (00.3662) veröffentlicht. Er beinhaltet einen statistischen Teil zu familienpolitisch relevanten Daten und einen thematischen Teil zum Schwerpunkt "Strukturelle Anforderungen an eine bedürfnisgerechte Familienpolitik". Den statistischen Teil hat das Bundesamt für Statistik (BFS) aktualisiert und 2008 in einem neuen Bericht mit dem Titel "Familien in der Schweiz" publiziert. Diesen Bericht hat das BFS zusätzlich durch eine Tabellensammlung auf der Webseite des BFS ergänzt (<a href="http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/01/04/blank/01/01.html">http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/01/04/blank/01/01.html</a>).</p><p>Die Tabellen des BFS werden regelmässig aufdatiert, so dass die aktuellsten vorhandenen Daten zu den familienpolitisch zentralen Themen jederzeit verfügbar sind. Im Rahmen des neuen Volkszählungssystems führt das BFS ab 2013 alle fünf Jahre eine Erhebung zu Familien und Generationen (EFG) durch. Damit werden neue Referenzdaten über die Lage und den Wandel der Familien sowie zu den Beziehungen zwischen den Generationen innerhalb der Familien erhoben. Erste Resultate liegen Ende 2014 vor, detailliertere Auswertungen erfolgen ab 2015. Die regelmässige Aktualisierung und Publikation statistischer Daten zu den Familien in der Schweiz ist folglich sichergestellt. Dem Anliegen des Postulates betreffend die Erarbeitung eines weiteren statistischen Familienberichts wird somit Rechnung getragen.</p><p>Das Postulat verlangt sodann einen thematischen Familienbericht, indem einerseits die strukturellen Massnahmen zur Stärkung der Familien und andererseits die Folgen der verschiedenen Familienmodelle aufgezeigt werden. Diesbezüglich ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Erarbeitung eines thematisch umfassenden Familienberichts nicht angezeigt ist, wie er bereits in seiner Stellungnahme vom 17. Februar 2010 zum Postulat Fehr Jacqueline 09.4133 festgehalten hat. Infolge des ausgeprägten Querschnittcharakters der Familienpolitik sowie der unterschiedlichen Zuständigkeiten im föderalistischen System sind die Wirkungsmechanismen der zahlreichen Massnahmen auf die vielfältigen Formen der Familien komplex. Diese müssten im Verhältnis zu den sich im Lebenslauf fortlaufend verändernden Interessen und Bedürfnissen von sich wandelnden Familien analysiert werden. Eine derart breite Untersuchungsanlage würde nur allgemeine Schlussfolgerungen zulassen, was in keinem Verhältnis zum geleisteten Aufwand stünde.</p><p>Der Bundesrat lehnt aufgrund der vorstehenden Ausführungen das Postulat ab. Er ist indessen bereit, im Rahmen der periodischen Evaluation der Anstossfinanzierung für familienergänzende Kinderbetreuung die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit (erreichte Ziele, verbleibende Lücken) vertieft zu untersuchen. Er greift damit eine gesellschaftspolitisch wichtige Frage auf, die auch im Parlament immer wieder thematisiert wird. So wird gegenwärtig in den eidgenössischen Räten eine neue Verfassungsbestimmung zur Familienpolitik (07.419) behandelt, welche die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung als Staatsaufgabe beinhaltet und ein bedarfsgerechtes Angebot der familienergänzenden Kinderbetreuungsangebote in der Schweiz fordert. Zudem erinnert der Bundesrat daran, dass gestützt auf seinen Beschluss vom 29. Juni 2011 ein interdepartementaler Bericht zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege bis Sommer 2013 in Aussicht gestellt ist. Damit wird ein weiteres familienpolitisches Anliegen behandelt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht über die aktuelle Situation der Familien in der Schweiz Bericht zu erstatten. Es gilt erstens die statistische Situation der Familien, auch der Familien in den späten Lebensphasen, zu erfassen. Zweitens müssen die strukturellen Massnahmen, die zur Stärkung der Familien in der Schweiz notwendig sind, aufgezeigt und analysiert werden. Drittens sollten die rechtlichen, ökonomischen und sozialen Folgen der verschiedenen Familienmodelle aufgezeigt werden.</p>
    • Dritter Familienbericht zur Situation der Familien in der Schweiz

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