Auswirkungen der Abgabe von eidgenössischen Fähigkeitszeugnissen an Handelsmittelschulen
- ShortId
-
12.3149
- Id
-
20123149
- Updated
-
28.07.2023 09:37
- Language
-
de
- Title
-
Auswirkungen der Abgabe von eidgenössischen Fähigkeitszeugnissen an Handelsmittelschulen
- AdditionalIndexing
-
32;Mittelschule;duales Bildungssystem;Abschluss einer Ausbildung;Lehrstelle;kaufmännisches Schulwesen;berufsbildender Unterricht;Auszubildende/r;berufliche Bildung;Handelsbetrieb;Schüler/in;kaufmännischer Beruf
- 1
-
- L04K13020502, Mittelschule
- L03K130202, berufliche Bildung
- L04K13010101, Abschluss einer Ausbildung
- L06K070202030801, Lehrstelle
- L03K130203, berufsbildender Unterricht
- L05K0702020203, Auszubildende/r
- L05K1301020103, Schüler/in
- L04K13020205, duales Bildungssystem
- L05K0703060203, Handelsbetrieb
- L04K13020302, kaufmännisches Schulwesen
- L05K0701050104, kaufmännischer Beruf
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Markenzeichen der Schweizer Berufsbildung ist ihre duale Ausrichtung: Knapp 90 Prozent der Lehrverhältnisse erfolgen in Form einer betrieblich organisierten Grundbildung. Die Jugendlichen erwerben im Betrieb sowie in der Berufsfachschule und in überbetrieblichen Kursen die erforderlichen Berufskompetenzen.</p><p>Neben der betrieblich organisierten Grundbildung besteht auch eine Tradition schulisch organisierter Grundbildungen in Form von Vollzeitangeboten wie Handelsmittelschulen, Lehrwerkstätten und Informatikschulen. Diese Ausbildungsform ist in der lateinischen Schweiz stärker vertreten als in der Deutschschweiz. Was den kaufmännischen Bereich betrifft, erhielten 2010 rund 11 200 Jugendliche ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Kauffrau oder Kaufmann. Zusätzlich erwarben 2900 Jugendliche einen Abschluss an einer Handelsmittelschule.</p><p>Das 2004 in Kraft getretene Berufsbildungsgesetz stellt sicher, dass die schulisch organisierten Grundbildungen auf die Vorgaben der jeweiligen Bildungsverordnungen abgestimmt sind. Insbesondere ist der Praxisbezug zu gewährleisten, so dass die Jugendlichen arbeitsmarktbezogen ausgebildet werden.</p><p>1./2. Gemäss Ergebnissen des Lehrstellenbarometers, der jeweils im April und August im Auftrag des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie (BBT) erhoben wird, und den monatlichen Trendumfragen bei den Kantonen präsentiert sich der Lehrstellenmarkt zur Zeit weitgehend stabil. Allerdings bekunden Betriebe insbesondere im technischen und naturwissenschaftlichen Bereich sowie teilweise im Dienstleistungsbereich zunehmend Mühe, leistungsstarke Jugendliche zu rekrutieren. Diese Schwierigkeiten sind auf verschiedene Gründe zurückzuführen: abnehmende Schülerzahlen, abnehmendes Interesse der Jugendlichen an den jeweiligen Berufen und die Kompetenzen der Jugendlichen am Ende der obligatorischen Schulzeit.</p><p>Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt setzen sich dafür ein, dass die Betriebe weiterhin über qualifizierten Berufsnachwuchs verfügen. Wichtigste Massnahmen sind interessant gestaltete Berufe, Förderung der Berufsmaturität und Berufswerbung durch die Verbände. Zudem ermöglichen Brückenangebote, Coaching- und Mentoring-Angebote und individuelle Begleitungen, dass die Jugendlichen die Anforderungen einer beruflichen Grundbildung erfüllen.</p><p>In Ergänzung zur betrieblich organisierten Grundbildung stehen Ausbildungsplätze in Vollzeitschulen bereit. Der Bund ist sich der Konkurrenzsituation bewusst, insbesondere in der aktuellen Phase, wo der Lehrstellenmarkt weitgehend stabil ist. Er steht im Dialog mit den Kantonen (vgl. auch Antwort zu Fragen 3 und 4). Verschiedene Kantone wie der Kanton Neuenburg sind daran, das Angebot an Vollzeitschulen zugunsten betrieblicher Ausbildungsplätze zu überprüfen.</p><p>3./4. Der Vollzug des Berufsbildungsgesetzes erfolgt vor Ort durch die Kantone. Sie legen fest, in welchem Umfang sie schulisch organisierte Angebote bereitstellen und diese finanzieren. In den letzten zwanzig Jahren betrug der Anteil der Eintretenden in eine schulische Voll- oder Teilzeitausbildung jeweils zwischen 10 bis 12 Prozent gemessen an allen Eintretenden der beruflichen Grundbildung. Aufgrund der abnehmenden Schülerzahlen in den nächsten Jahren könnte es jedoch zu einer Konkurrenz zwischen der betrieblichen organisierten Grundbildung und Vollzeitschulen kommen. Der Bund beobachtet diese möglichen Entwicklungen. Gemäss einer Studie der Universität Bern halten beispielsweise allgemein bildende Schulen (Gymnasien) die absoluten Schülerzahlen bei einem demographischen Rückgang eher konstant (vgl. Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung, Bildungsbericht Schweiz 2010, S. 144).</p><p>Die Berufsbildungskosten der Kantone werden jährlich durch das BBT erhoben. Dabei werden die Kosten für die schulische und betriebliche berufliche Grundbildung separat erhoben. Ein Vergleich dieser Kostendaten erlaubt es den Kantonen, ihre eigenen Kosten in einen Kontext zu stellen und allfällige Rückschlüsse für eine Anpassung des Angebots daraus zu ziehen. Es ist vorgesehen, dieses Steuerungsinstrument mit weiteren Indikatoren zu ergänzen, so dass die Kantone über zusätzliche Vergleichszahlen und Steuerungsinformationen verfügen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe a des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (BBG) wird festgehalten, dass die Vermittlung der beruflichen Grundbildung u. a. in Handelsmittelschulen (HMS) als Institutionen für die Bildung in beruflicher Praxis erfolgen kann. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) hat die Umsetzung dieser Option durch entsprechende Rechtserlasse ermöglicht. Somit kann das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Kaufmann, Kauffrau auch an einer HMS erlangt werden. Diese Ausbildung erfolgt in der Regel in staatlich finanzierten Vollzeitberufsschulen. </p><p>Die Interpellantin ersucht den Bundesrat um die Beantwortung nachstehender Fragen:</p><p>1. Ist ihm die Problematik bekannt, dass Unternehmen zunehmend Schwierigkeiten haben, insbesondere im kaufmännischen Bereich Lehrstellen mit geeigneten Lehrlingen zu besetzen, und dass dieses Problem durch die Vollzeitschulangebote der HMS (d. h. staatlich finanzierte Konkurrenz) verschärft wird?</p><p>2. Ist es nach seiner Ansicht richtig, dass einerseits die Privatwirtschaft regelmässig für die Arbeitsmarktsituation der Jugendlichen (d. h. für die Jugendarbeitslosigkeit) verantwortlich gemacht und z. B. mittels allgemeinverbindlich erklärten Berufsbildungsfonds in die Pflicht genommen wird, andererseits aber in ihren Bemühungen um Lehrstellen- und Ausbildungsangebote durch staatlich finanzierte Vollzeitschulen (wie z. B. die HMS) konkurrenziert wird?</p><p>3. Wie beurteilt er die Gefahr, dass stark ausgebaute, staatlich finanzierte Schulangebote im Berufsbildungsbereich praktisch nicht mehr redimensionierbar sind und insbesondere bei demografisch bedingtem Rückgang der Anzahl Jugendlicher eine problematisch dominante Rolle einnehmen und so die ausgeprägt praxisorientierten Ausbildungsmodelle schwächen (vgl. Bericht "Fachkräfte für die Schweiz", S. 30, wo eine solche Situation bei den Gymnasien beobachtet wird)?</p><p>4. Ist er sich bewusst, dass er bei der Einführung dieses Angebots die Kantone einer finanziellen Mehrbelastung aussetzt, die keinen Mehrwert generiert? Hat er dies beabsichtigt?</p>
- Auswirkungen der Abgabe von eidgenössischen Fähigkeitszeugnissen an Handelsmittelschulen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Markenzeichen der Schweizer Berufsbildung ist ihre duale Ausrichtung: Knapp 90 Prozent der Lehrverhältnisse erfolgen in Form einer betrieblich organisierten Grundbildung. Die Jugendlichen erwerben im Betrieb sowie in der Berufsfachschule und in überbetrieblichen Kursen die erforderlichen Berufskompetenzen.</p><p>Neben der betrieblich organisierten Grundbildung besteht auch eine Tradition schulisch organisierter Grundbildungen in Form von Vollzeitangeboten wie Handelsmittelschulen, Lehrwerkstätten und Informatikschulen. Diese Ausbildungsform ist in der lateinischen Schweiz stärker vertreten als in der Deutschschweiz. Was den kaufmännischen Bereich betrifft, erhielten 2010 rund 11 200 Jugendliche ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Kauffrau oder Kaufmann. Zusätzlich erwarben 2900 Jugendliche einen Abschluss an einer Handelsmittelschule.</p><p>Das 2004 in Kraft getretene Berufsbildungsgesetz stellt sicher, dass die schulisch organisierten Grundbildungen auf die Vorgaben der jeweiligen Bildungsverordnungen abgestimmt sind. Insbesondere ist der Praxisbezug zu gewährleisten, so dass die Jugendlichen arbeitsmarktbezogen ausgebildet werden.</p><p>1./2. Gemäss Ergebnissen des Lehrstellenbarometers, der jeweils im April und August im Auftrag des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie (BBT) erhoben wird, und den monatlichen Trendumfragen bei den Kantonen präsentiert sich der Lehrstellenmarkt zur Zeit weitgehend stabil. Allerdings bekunden Betriebe insbesondere im technischen und naturwissenschaftlichen Bereich sowie teilweise im Dienstleistungsbereich zunehmend Mühe, leistungsstarke Jugendliche zu rekrutieren. Diese Schwierigkeiten sind auf verschiedene Gründe zurückzuführen: abnehmende Schülerzahlen, abnehmendes Interesse der Jugendlichen an den jeweiligen Berufen und die Kompetenzen der Jugendlichen am Ende der obligatorischen Schulzeit.</p><p>Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt setzen sich dafür ein, dass die Betriebe weiterhin über qualifizierten Berufsnachwuchs verfügen. Wichtigste Massnahmen sind interessant gestaltete Berufe, Förderung der Berufsmaturität und Berufswerbung durch die Verbände. Zudem ermöglichen Brückenangebote, Coaching- und Mentoring-Angebote und individuelle Begleitungen, dass die Jugendlichen die Anforderungen einer beruflichen Grundbildung erfüllen.</p><p>In Ergänzung zur betrieblich organisierten Grundbildung stehen Ausbildungsplätze in Vollzeitschulen bereit. Der Bund ist sich der Konkurrenzsituation bewusst, insbesondere in der aktuellen Phase, wo der Lehrstellenmarkt weitgehend stabil ist. Er steht im Dialog mit den Kantonen (vgl. auch Antwort zu Fragen 3 und 4). Verschiedene Kantone wie der Kanton Neuenburg sind daran, das Angebot an Vollzeitschulen zugunsten betrieblicher Ausbildungsplätze zu überprüfen.</p><p>3./4. Der Vollzug des Berufsbildungsgesetzes erfolgt vor Ort durch die Kantone. Sie legen fest, in welchem Umfang sie schulisch organisierte Angebote bereitstellen und diese finanzieren. In den letzten zwanzig Jahren betrug der Anteil der Eintretenden in eine schulische Voll- oder Teilzeitausbildung jeweils zwischen 10 bis 12 Prozent gemessen an allen Eintretenden der beruflichen Grundbildung. Aufgrund der abnehmenden Schülerzahlen in den nächsten Jahren könnte es jedoch zu einer Konkurrenz zwischen der betrieblichen organisierten Grundbildung und Vollzeitschulen kommen. Der Bund beobachtet diese möglichen Entwicklungen. Gemäss einer Studie der Universität Bern halten beispielsweise allgemein bildende Schulen (Gymnasien) die absoluten Schülerzahlen bei einem demographischen Rückgang eher konstant (vgl. Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung, Bildungsbericht Schweiz 2010, S. 144).</p><p>Die Berufsbildungskosten der Kantone werden jährlich durch das BBT erhoben. Dabei werden die Kosten für die schulische und betriebliche berufliche Grundbildung separat erhoben. Ein Vergleich dieser Kostendaten erlaubt es den Kantonen, ihre eigenen Kosten in einen Kontext zu stellen und allfällige Rückschlüsse für eine Anpassung des Angebots daraus zu ziehen. Es ist vorgesehen, dieses Steuerungsinstrument mit weiteren Indikatoren zu ergänzen, so dass die Kantone über zusätzliche Vergleichszahlen und Steuerungsinformationen verfügen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe a des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (BBG) wird festgehalten, dass die Vermittlung der beruflichen Grundbildung u. a. in Handelsmittelschulen (HMS) als Institutionen für die Bildung in beruflicher Praxis erfolgen kann. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) hat die Umsetzung dieser Option durch entsprechende Rechtserlasse ermöglicht. Somit kann das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Kaufmann, Kauffrau auch an einer HMS erlangt werden. Diese Ausbildung erfolgt in der Regel in staatlich finanzierten Vollzeitberufsschulen. </p><p>Die Interpellantin ersucht den Bundesrat um die Beantwortung nachstehender Fragen:</p><p>1. Ist ihm die Problematik bekannt, dass Unternehmen zunehmend Schwierigkeiten haben, insbesondere im kaufmännischen Bereich Lehrstellen mit geeigneten Lehrlingen zu besetzen, und dass dieses Problem durch die Vollzeitschulangebote der HMS (d. h. staatlich finanzierte Konkurrenz) verschärft wird?</p><p>2. Ist es nach seiner Ansicht richtig, dass einerseits die Privatwirtschaft regelmässig für die Arbeitsmarktsituation der Jugendlichen (d. h. für die Jugendarbeitslosigkeit) verantwortlich gemacht und z. B. mittels allgemeinverbindlich erklärten Berufsbildungsfonds in die Pflicht genommen wird, andererseits aber in ihren Bemühungen um Lehrstellen- und Ausbildungsangebote durch staatlich finanzierte Vollzeitschulen (wie z. B. die HMS) konkurrenziert wird?</p><p>3. Wie beurteilt er die Gefahr, dass stark ausgebaute, staatlich finanzierte Schulangebote im Berufsbildungsbereich praktisch nicht mehr redimensionierbar sind und insbesondere bei demografisch bedingtem Rückgang der Anzahl Jugendlicher eine problematisch dominante Rolle einnehmen und so die ausgeprägt praxisorientierten Ausbildungsmodelle schwächen (vgl. Bericht "Fachkräfte für die Schweiz", S. 30, wo eine solche Situation bei den Gymnasien beobachtet wird)?</p><p>4. Ist er sich bewusst, dass er bei der Einführung dieses Angebots die Kantone einer finanziellen Mehrbelastung aussetzt, die keinen Mehrwert generiert? Hat er dies beabsichtigt?</p>
- Auswirkungen der Abgabe von eidgenössischen Fähigkeitszeugnissen an Handelsmittelschulen
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