Respektierung der sprachlichen Minderheiten in den Kommissionen
- ShortId
-
12.3161
- Id
-
20123161
- Updated
-
01.07.2023 10:13
- Language
-
de
- Title
-
Respektierung der sprachlichen Minderheiten in den Kommissionen
- AdditionalIndexing
-
0421;2831
- 1
-
- L04K08030301, parlamentarische Kommission
- L04K01060103, Sprache
- L05K0202030102, Kommissionsdokumentation
- L04K12010302, Übersetzen
- L04K01090204, sprachliche Gruppe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Büro hatte schon verschiedentlich Gelegenheit, sein Engagement für die Mehrsprachigkeit im Parlament zu bekräftigen. Die Achtung der sprachlichen Minderheiten ist grundlegend für unseren Bundesstaat, und es ist deshalb von wesentlicher Bedeutung, diesem Aspekt unablässig unsere volle Aufmerksamkeit zu schenken.</p><p>Der in der Bundesverfassung verankerte Grundsatz des mehrsprachigen Parlamentsbetriebs ist unbestritten und wird grundsätzlich auch auf zufriedenstellende Weise in die Praxis umgesetzt.</p><p>Das Büro ist sich bewusst, dass die Regeln zur Pflege der Mehrsprachigkeit im Parlament immer wieder in Erinnerung gerufen werden müssen.</p><p>Vor allem geht es nach Auffassung des Büros nicht an, dass den Kommissionen Berichte oder Anträge nur in einer Amtssprache vorgelegt werden. Bei dieser Gelegenheit sei daran erinnert, dass die Verwaltung ihre Unterlagen den parlamentarischen Kommissionen gleichzeitig auf Deutsch und Französisch aushändigen muss und dass die visuellen Hilfsmittel zur Unterstützung der Referate von Vertretern der Verwaltung oder von Interessenorganisationen stets in einer anderen Amtssprache als derjenigen des Referats abgefasst sein müssen.</p><p>Das Büro weist allerdings darauf hin, dass in Ausnahmefällen ein Dokument nicht gleichzeitig in zwei Sprachen vorgelegt werden kann, beispielsweise dann, wenn es von der Kommission sehr kurzfristig angefordert wurde oder wenn es besonders umfangreich ist, und dass deshalb in solchen Fällen die Übersetzung etwas später nachgeliefert wird. Was die visuellen Hilfsmittel zu Referaten in den Kommissionssitzungen anbelangt, sollten diese zwar in einer anderen als der Vortragssprache abgefasst sein, doch hält das Büro fest, dass diese Regel nicht auf einen Experten angewendet werden kann, der spezielle Sachkenntnisse hat - und gerade deshalb von der Kommission eingeladen wurde -, aber keine zweite Amtssprache beherrscht. Das Büro ist indessen überzeugt, dass solche Fälle weder häufig sind noch dass dadurch die Achtung der sprachlichen Minderheiten herabgesetzt werden könnte.</p><p>Was die Fragen des Interpellanten betrifft, schlägt das Büro vor, sich an die Kommissionspräsidentinnen und -präsidenten zu wenden und ihnen die geltenden Regeln in Erinnerung zu rufen, dies umso mehr, als der Legislaturanfang dafür ein geeigneter Zeitpunkt darstellt. Das Büro weist zudem darauf hin, dass die Geschäftsleitung der Parlamentsdienste die Kommissionssekretariate bereits auf dieses Thema aufmerksam gemacht und sie aufgefordert hat, bei ihren Kontakten mit der Verwaltung sowie bei den Einladungen von Experten zu Anhörungen besonders nachdrücklich auf das Übersetzungsgebot hinzuweisen.</p><p>Schliesslich ersucht das Büro auch die Kommissionsmitglieder, die in der Interpellation genannte Problematik, sollten sie damit konfrontiert werden, direkt in der betreffenden Kommission anzusprechen.</p>
- <p>Diese Interpellation richtet sich an das Büro des Nationalrates und betrifft die Verwendung der Sprachen in den Kommissionen der eidgenössischen Räte. Es ist wohl unbestritten, dass die heutige Situation nicht immer befriedigend ist. Das Ziel, den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften zu verstärken, ist sicher zu begrüssen, aber es sollten auch Massnahmen ergriffen werden, mit denen das Verstehen erleichtert wird.</p><p>Das Sprachengesetz (SpG) hält in Artikel 8 Absatz 2 fest: "Für die Behandlung in den Räten und in ihren Kommissionen müssen Botschaften, Berichte, Erlassentwürfe und Anträge in der Regel in Deutsch, Französisch und Italienisch vorliegen." Der Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates erläutert diese Bestimmung wie folgt: "Für den Gesetzgebungsprozess relevante Materialien müssen zum Zeitpunkt der Beratung in den Kommissionen und im Ratsplenum in der Regel in allen drei Amtssprachen vorliegen." </p><p>Es stellen sich daher folgende Fragen:</p><p>1. Auch wenn in mehreren Kommissionen begrüssenswerte Anstrengungen unternommen werden, kommt es doch immer wieder vor, dass in den Sitzungen gewisser Kommissionen Berichte nur in einer Sprache vorliegen. Besteht kein Bedarf, diese Situation zu verbessern?</p><p>2. Die Ausführungen in den Kommissionen sind in der Regel in der gleichen Sprache gehalten wie die ausgeteilten Unterlagen und die visuellen Hilfsmittel. Sollte nicht verlangt werden, dass das Begleitmaterial jeweils in einer anderen Landessprache vorgelegt wird, als das Referat gehalten wird, damit die Ausführungen besser verstanden und die Diskussionen in der Kommission erleichtert werden?</p>
- Respektierung der sprachlichen Minderheiten in den Kommissionen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Büro hatte schon verschiedentlich Gelegenheit, sein Engagement für die Mehrsprachigkeit im Parlament zu bekräftigen. Die Achtung der sprachlichen Minderheiten ist grundlegend für unseren Bundesstaat, und es ist deshalb von wesentlicher Bedeutung, diesem Aspekt unablässig unsere volle Aufmerksamkeit zu schenken.</p><p>Der in der Bundesverfassung verankerte Grundsatz des mehrsprachigen Parlamentsbetriebs ist unbestritten und wird grundsätzlich auch auf zufriedenstellende Weise in die Praxis umgesetzt.</p><p>Das Büro ist sich bewusst, dass die Regeln zur Pflege der Mehrsprachigkeit im Parlament immer wieder in Erinnerung gerufen werden müssen.</p><p>Vor allem geht es nach Auffassung des Büros nicht an, dass den Kommissionen Berichte oder Anträge nur in einer Amtssprache vorgelegt werden. Bei dieser Gelegenheit sei daran erinnert, dass die Verwaltung ihre Unterlagen den parlamentarischen Kommissionen gleichzeitig auf Deutsch und Französisch aushändigen muss und dass die visuellen Hilfsmittel zur Unterstützung der Referate von Vertretern der Verwaltung oder von Interessenorganisationen stets in einer anderen Amtssprache als derjenigen des Referats abgefasst sein müssen.</p><p>Das Büro weist allerdings darauf hin, dass in Ausnahmefällen ein Dokument nicht gleichzeitig in zwei Sprachen vorgelegt werden kann, beispielsweise dann, wenn es von der Kommission sehr kurzfristig angefordert wurde oder wenn es besonders umfangreich ist, und dass deshalb in solchen Fällen die Übersetzung etwas später nachgeliefert wird. Was die visuellen Hilfsmittel zu Referaten in den Kommissionssitzungen anbelangt, sollten diese zwar in einer anderen als der Vortragssprache abgefasst sein, doch hält das Büro fest, dass diese Regel nicht auf einen Experten angewendet werden kann, der spezielle Sachkenntnisse hat - und gerade deshalb von der Kommission eingeladen wurde -, aber keine zweite Amtssprache beherrscht. Das Büro ist indessen überzeugt, dass solche Fälle weder häufig sind noch dass dadurch die Achtung der sprachlichen Minderheiten herabgesetzt werden könnte.</p><p>Was die Fragen des Interpellanten betrifft, schlägt das Büro vor, sich an die Kommissionspräsidentinnen und -präsidenten zu wenden und ihnen die geltenden Regeln in Erinnerung zu rufen, dies umso mehr, als der Legislaturanfang dafür ein geeigneter Zeitpunkt darstellt. Das Büro weist zudem darauf hin, dass die Geschäftsleitung der Parlamentsdienste die Kommissionssekretariate bereits auf dieses Thema aufmerksam gemacht und sie aufgefordert hat, bei ihren Kontakten mit der Verwaltung sowie bei den Einladungen von Experten zu Anhörungen besonders nachdrücklich auf das Übersetzungsgebot hinzuweisen.</p><p>Schliesslich ersucht das Büro auch die Kommissionsmitglieder, die in der Interpellation genannte Problematik, sollten sie damit konfrontiert werden, direkt in der betreffenden Kommission anzusprechen.</p>
- <p>Diese Interpellation richtet sich an das Büro des Nationalrates und betrifft die Verwendung der Sprachen in den Kommissionen der eidgenössischen Räte. Es ist wohl unbestritten, dass die heutige Situation nicht immer befriedigend ist. Das Ziel, den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften zu verstärken, ist sicher zu begrüssen, aber es sollten auch Massnahmen ergriffen werden, mit denen das Verstehen erleichtert wird.</p><p>Das Sprachengesetz (SpG) hält in Artikel 8 Absatz 2 fest: "Für die Behandlung in den Räten und in ihren Kommissionen müssen Botschaften, Berichte, Erlassentwürfe und Anträge in der Regel in Deutsch, Französisch und Italienisch vorliegen." Der Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates erläutert diese Bestimmung wie folgt: "Für den Gesetzgebungsprozess relevante Materialien müssen zum Zeitpunkt der Beratung in den Kommissionen und im Ratsplenum in der Regel in allen drei Amtssprachen vorliegen." </p><p>Es stellen sich daher folgende Fragen:</p><p>1. Auch wenn in mehreren Kommissionen begrüssenswerte Anstrengungen unternommen werden, kommt es doch immer wieder vor, dass in den Sitzungen gewisser Kommissionen Berichte nur in einer Sprache vorliegen. Besteht kein Bedarf, diese Situation zu verbessern?</p><p>2. Die Ausführungen in den Kommissionen sind in der Regel in der gleichen Sprache gehalten wie die ausgeteilten Unterlagen und die visuellen Hilfsmittel. Sollte nicht verlangt werden, dass das Begleitmaterial jeweils in einer anderen Landessprache vorgelegt wird, als das Referat gehalten wird, damit die Ausführungen besser verstanden und die Diskussionen in der Kommission erleichtert werden?</p>
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