Zukünftige Ausgestaltung und Finanzierung der Armee

ShortId
12.3163
Id
20123163
Updated
28.07.2023 15:08
Language
de
Title
Zukünftige Ausgestaltung und Finanzierung der Armee
AdditionalIndexing
09;Leistungsauftrag;Militärflugzeug;Armee;Armeereform;Kauf;Rüstungspolitik;Finanzierung
1
  • L03K040203, Armee
  • L04K04020306, Armeereform
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L04K04020404, Militärflugzeug
  • L03K040202, Rüstungspolitik
  • L05K0701010203, Kauf
  • L03K110902, Finanzierung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Wir stehen zu einer modernen, effizienten und gut ausgerüsteten Armee. Deshalb sind wir bestrebt, gute Rahmenbedingungen für die zukünftige Ausgestaltung und für eine verlässliche und nachhaltige Finanzierung der Armee zu schaffen.</p><p>In der Herbstsession 2011 hat die Bundesversammlung einen Planungsbeschluss gefasst, den Ausgabenplafond der Armee ab 2014 auf 5 Milliarden Franken zu erhöhen. Damit soll die neue Konfiguration der Armee ab 2016 finanziert, sollen die Ausrüstungslücken geschlossen und die Kampfflugzeuge Tiger F-5 ersetzt werden. Gemäss Legislaturfinanzplan 2013-2015 entspricht der Mehrbedarf für die Armee bei einem Ausgabenplafond von 5 Milliarden Franken in den Jahren 2014 und 2015 einer Aufstockung von 515 bzw. 560 Millionen Franken. Da die Erhöhung des Ausgabenplafonds nicht finanziert ist, müssen die Mehrbelastungen durch höhere Einnahmen oder Einsparungen im gesamten Bundeshaushalt finanziert werden (Quelle: Finanzplan 2013-2015, Seite 44, Pressecommuniqué des Bundesrates vom 1. Februar 2012).</p><p>In Anbetracht der geringen Erfolgschancen eines Sparprogramms ist eine Finanzierungslösung ohne Sparprogramm zu finden. Die quantitativen (Armeegrösse), die zeitlichen (Rüstungsinvestitionen) und die finanziellen Eckwerte der militärischen Landesverteidigung müssen so angepasst werden, dass die finanzrechtlichen Vorgaben des Bundeshaushaltes ohne Sparprogramme erreicht werden können. Mithilfe eines Fonds für die Finanzierung der Investitionen von Immobilien und Rüstungsgütern soll für die Armee eine bessere Flexibilität und Transparenz bei Neubeschaffungen geschaffen werden.</p><p>Zur Erreichung einer leistungsfähigen und finanzierbaren Armee sind u. a. die folgenden Massnahmen nötig: Der heutige Anteil der Durchdiener von 15 Prozent ist bezüglich Effizienzgewinn und Kosten anzupassen. Sonderlösungen der Armee im Bereich Personal und Informatik sind den übrigen im Zivilbereich bestehenden Gegebenheiten anzugleichen. Zudem ist es zwingend vordringlich, dass die Armee eine Kostenstellenrechnung einführt. Dies schafft Kostentransparenz. Der Bundesrat hat bis Mitte Legislatur zu entscheiden, welche Armeeinfrastrukturen (Immobilien, Waffen- und Flugplätze) und Waffensysteme für die Zukunft benötigt werden. Immobilienverkäufe sollen im Sinne einer Sonderlösung für den Transformations- und Erneuerungsprozess der Armee verwendet und in den Fonds eingebracht werden können.</p><p>Ziel ist es, in der Sicherheitspolitik und vor allem in der Armee wiederum Stabilität und die notwendige Kongruenz von Mittel und Auftrag zu erreichen.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt das Hauptanliegen der Motion. Die Planungsbeschlüsse des Parlamentes sollen in Bezug auf die finanziellen Eckwerte für die Armee angepasst werden, nicht aber in Bezug auf die Grösse der Armee: Sie soll einen Soll-Bestand von 100 000 Angehörigen haben. Die Beschaffung und damit auch die Finanzierung des Tiger-Teilersatzes sollen um rund zwei Jahre nach hinten verschoben werden, um eine zeitliche Harmonisierung mit der Beschaffung des gleichen Flugzeugstyps durch die schwedische Luftwaffe zu ermöglichen, und es soll ein Fonds zur Finanzierung der Beschaffung Tiger-Teilersatz eingerichtet werden. Die Ziffern 2 und 3 der Motion sind damit im Wesentlichen erfüllt.</p><p>Die Motion enthält aber auch Elemente, denen der Bundesrat nicht zustimmen kann. So wäre es nicht im Interesse einer transparenten Haushaltführung, eine Fondslösung für alle Rüstungsgüter und dazu noch alle Armeeinfrastrukturen einzurichten. Die Beschaffung des Tiger-Teilersatzes ist in dieser Hinsicht ein Sonderfall. Der Fonds dient vorwiegend dazu, bereits mehrere Jahre vor Auslieferung der ersten Flugzeuge mit deren Finanzierung beginnen zu können. Die dauerhafte Einrichtung eines Fonds käme indessen der Schaffung eines Parallelhaushaltes gleich, die aus finanzpolitischer Sicht abzulehnen ist. Weiter ist auch das Leistungsprofil gemäss Armeebericht 2010 im Lichte der finanziellen Vorgaben zu relativieren: Die Armee wird ihr Leistungsprofil nach unten revidieren müssen, um die auch von der Motion geforderte Kongruenz zwischen Aufgaben und Mitteln zu erreichen und nachhaltig sicherzustellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Gestützt auf die Erkenntnisse aus der finanzpolitischen Standortbestimmung des Bundesrates vom 1. Februar 2012 ist es unumgänglich, dass die Planungsbeschlüsse des Parlamentes und die finanziellen Eckwerte für die Armee überarbeitet und angepasst werden.</p><p>Dies bedingt u. a. folgende Massnahmen:</p><p>1. Die in der Armee XXI und im Entwicklungsschritt 2008-2011 vorgesehenen Bestandesgrössen und Konzepte sowie die daraus abgeleiteten Aufträge sind umgehend zu realisieren.</p><p>2. Die Bestandesgrösse der zukünftigen Armee ist so anzusetzen, dass die Aufträge gemäss dem im Armeebericht aufgezeigten Leistungsprofil (Kapitel 5) erfüllt werden können.</p><p>3. Der Zeitplan der Finanzierung der Flugzeugbeschaffung TTE ist nach hinten zu verschieben.</p><p>4. Für die Armeeinfrastrukturen und die Rüstungsgüter (inklusive Flugzeuge) ist eine Fondslösung vorzusehen. Der Fonds soll mit Einlagen aus dem Immobilienprogramm, aus dem Rüstungsprogramm sowie aus den Verkäufen von nicht mehr benötigten Immobilien gespeist werden.</p>
  • Zukünftige Ausgestaltung und Finanzierung der Armee
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wir stehen zu einer modernen, effizienten und gut ausgerüsteten Armee. Deshalb sind wir bestrebt, gute Rahmenbedingungen für die zukünftige Ausgestaltung und für eine verlässliche und nachhaltige Finanzierung der Armee zu schaffen.</p><p>In der Herbstsession 2011 hat die Bundesversammlung einen Planungsbeschluss gefasst, den Ausgabenplafond der Armee ab 2014 auf 5 Milliarden Franken zu erhöhen. Damit soll die neue Konfiguration der Armee ab 2016 finanziert, sollen die Ausrüstungslücken geschlossen und die Kampfflugzeuge Tiger F-5 ersetzt werden. Gemäss Legislaturfinanzplan 2013-2015 entspricht der Mehrbedarf für die Armee bei einem Ausgabenplafond von 5 Milliarden Franken in den Jahren 2014 und 2015 einer Aufstockung von 515 bzw. 560 Millionen Franken. Da die Erhöhung des Ausgabenplafonds nicht finanziert ist, müssen die Mehrbelastungen durch höhere Einnahmen oder Einsparungen im gesamten Bundeshaushalt finanziert werden (Quelle: Finanzplan 2013-2015, Seite 44, Pressecommuniqué des Bundesrates vom 1. Februar 2012).</p><p>In Anbetracht der geringen Erfolgschancen eines Sparprogramms ist eine Finanzierungslösung ohne Sparprogramm zu finden. Die quantitativen (Armeegrösse), die zeitlichen (Rüstungsinvestitionen) und die finanziellen Eckwerte der militärischen Landesverteidigung müssen so angepasst werden, dass die finanzrechtlichen Vorgaben des Bundeshaushaltes ohne Sparprogramme erreicht werden können. Mithilfe eines Fonds für die Finanzierung der Investitionen von Immobilien und Rüstungsgütern soll für die Armee eine bessere Flexibilität und Transparenz bei Neubeschaffungen geschaffen werden.</p><p>Zur Erreichung einer leistungsfähigen und finanzierbaren Armee sind u. a. die folgenden Massnahmen nötig: Der heutige Anteil der Durchdiener von 15 Prozent ist bezüglich Effizienzgewinn und Kosten anzupassen. Sonderlösungen der Armee im Bereich Personal und Informatik sind den übrigen im Zivilbereich bestehenden Gegebenheiten anzugleichen. Zudem ist es zwingend vordringlich, dass die Armee eine Kostenstellenrechnung einführt. Dies schafft Kostentransparenz. Der Bundesrat hat bis Mitte Legislatur zu entscheiden, welche Armeeinfrastrukturen (Immobilien, Waffen- und Flugplätze) und Waffensysteme für die Zukunft benötigt werden. Immobilienverkäufe sollen im Sinne einer Sonderlösung für den Transformations- und Erneuerungsprozess der Armee verwendet und in den Fonds eingebracht werden können.</p><p>Ziel ist es, in der Sicherheitspolitik und vor allem in der Armee wiederum Stabilität und die notwendige Kongruenz von Mittel und Auftrag zu erreichen.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt das Hauptanliegen der Motion. Die Planungsbeschlüsse des Parlamentes sollen in Bezug auf die finanziellen Eckwerte für die Armee angepasst werden, nicht aber in Bezug auf die Grösse der Armee: Sie soll einen Soll-Bestand von 100 000 Angehörigen haben. Die Beschaffung und damit auch die Finanzierung des Tiger-Teilersatzes sollen um rund zwei Jahre nach hinten verschoben werden, um eine zeitliche Harmonisierung mit der Beschaffung des gleichen Flugzeugstyps durch die schwedische Luftwaffe zu ermöglichen, und es soll ein Fonds zur Finanzierung der Beschaffung Tiger-Teilersatz eingerichtet werden. Die Ziffern 2 und 3 der Motion sind damit im Wesentlichen erfüllt.</p><p>Die Motion enthält aber auch Elemente, denen der Bundesrat nicht zustimmen kann. So wäre es nicht im Interesse einer transparenten Haushaltführung, eine Fondslösung für alle Rüstungsgüter und dazu noch alle Armeeinfrastrukturen einzurichten. Die Beschaffung des Tiger-Teilersatzes ist in dieser Hinsicht ein Sonderfall. Der Fonds dient vorwiegend dazu, bereits mehrere Jahre vor Auslieferung der ersten Flugzeuge mit deren Finanzierung beginnen zu können. Die dauerhafte Einrichtung eines Fonds käme indessen der Schaffung eines Parallelhaushaltes gleich, die aus finanzpolitischer Sicht abzulehnen ist. Weiter ist auch das Leistungsprofil gemäss Armeebericht 2010 im Lichte der finanziellen Vorgaben zu relativieren: Die Armee wird ihr Leistungsprofil nach unten revidieren müssen, um die auch von der Motion geforderte Kongruenz zwischen Aufgaben und Mitteln zu erreichen und nachhaltig sicherzustellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Gestützt auf die Erkenntnisse aus der finanzpolitischen Standortbestimmung des Bundesrates vom 1. Februar 2012 ist es unumgänglich, dass die Planungsbeschlüsse des Parlamentes und die finanziellen Eckwerte für die Armee überarbeitet und angepasst werden.</p><p>Dies bedingt u. a. folgende Massnahmen:</p><p>1. Die in der Armee XXI und im Entwicklungsschritt 2008-2011 vorgesehenen Bestandesgrössen und Konzepte sowie die daraus abgeleiteten Aufträge sind umgehend zu realisieren.</p><p>2. Die Bestandesgrösse der zukünftigen Armee ist so anzusetzen, dass die Aufträge gemäss dem im Armeebericht aufgezeigten Leistungsprofil (Kapitel 5) erfüllt werden können.</p><p>3. Der Zeitplan der Finanzierung der Flugzeugbeschaffung TTE ist nach hinten zu verschieben.</p><p>4. Für die Armeeinfrastrukturen und die Rüstungsgüter (inklusive Flugzeuge) ist eine Fondslösung vorzusehen. Der Fonds soll mit Einlagen aus dem Immobilienprogramm, aus dem Rüstungsprogramm sowie aus den Verkäufen von nicht mehr benötigten Immobilien gespeist werden.</p>
    • Zukünftige Ausgestaltung und Finanzierung der Armee

Back to List