Strahlenrisiko und intelligente Stromnetze

ShortId
12.3169
Id
20123169
Updated
28.07.2023 11:50
Language
de
Title
Strahlenrisiko und intelligente Stromnetze
AdditionalIndexing
2841;66;elektromagnetische schädliche Auswirkung;Übertragungsnetz;Messgerät;elektrische Leitung;Gesundheitsrisiko;Datenübertragung;neue Technologie;Energieverbrauch;Mobiltelefon;Krebs
1
  • L05K1703030101, elektrische Leitung
  • L04K06020103, elektromagnetische schädliche Auswirkung
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
  • L04K01050110, Krebs
  • L05K0705020502, Messgerät
  • L05K1701010602, Energieverbrauch
  • L05K1202020102, Datenübertragung
  • L06K120202010203, Übertragungsnetz
  • L07K12020201010201, Mobiltelefon
  • L05K0706010508, neue Technologie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat kennt diese Einstufung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und kann sie nachvollziehen. "Möglicherweise krebserregend" bedeutet, dass nach der Auswertung aller wissenschaftlichen Studien ein schwacher Zusammenhang zwischen der Mobiltelefonstrahlung und Krebserkrankungen gefunden wurde, dass aber andere Ursachen durchaus möglich sind. Auch Kaffee wurde zum Beispiel als "möglicherweise krebserregend" eingestuft. Dagegen ist sowohl ionisierende Strahlung wie auch ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung) eindeutig als "kanzerogen" eingestuft.</p><p>2./3./4. Gegenwärtig erachtet der Bundesrat eine angemessene Anwendung des Vorsorgeprinzips, wie es in der Schweiz schon seit Langem praktiziert wird und wie es auch die WHO empfiehlt, als adäquate Massnahme. So hat der Bundesrat, gestützt auf das Umweltschutzgesetz, schon 1999 die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR 814.710) erlassen, welche Vorsorgegrenzwerte für fixe Installationen wie Mobilfunkantennen definiert. Diese genügen nach wie vor den Kriterien, die das Umweltschutzgesetz für die vorsorgliche Emissionsbegrenzung vorgibt. Der Bundesrat hat deshalb keinen Anlass, die geltenden Vorsorgegrenzwerte zu verschärfen. Für Mobiltelefone und WLAN gibt es nützliche Tipps, wie die Strahlenbelastung bei Gebrauch vorsorglich reduziert werden kann. Informationen dazu sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu finden (www.bag.admin.ch/emf).</p><p>Dem Bundesrat ist bewusst, dass im Bereich des Gesundheitsschutzes vor Strahlenquellen wie bei Mobiltelefon und WLAN, aber insbesondere auch bei Lasern, Solarien usw., welche durch das Umweltrecht nicht abgedeckt sind, ein Regelungsbedarf besteht. Er hat die bereits in der Stellungnahme auf die Motion Kiener Nellen 11.3593 erklärte Prüfung entsprechender gesetzlicher Grundlagen vorgenommen und das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, bis im Sommer 2013 einen Gesetzesentwurf für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung NIS und Schall auszuarbeiten.</p><p>5.-6. Bei "intelligenten Stromnetzen" werden Stromerzeuger und -verbraucher so vernetzt und gesteuert, dass der Stromverbrauch und das -angebot besser aufeinander abgestimmt sind. Zum Teil erfolgt diese Vernetzung drahtlos (GSM, WLAN). Die Signale der PLC-Technologie hingegen werden über das Stromkabel übertragen. Die Strahlenbelastung ist nach heutiger Abschätzung gering. Zudem kommunizieren Smart Meters die Daten nicht kontinuierlich, sondern z. B. nur ein Mal pro Tag. Die zusätzliche elektromagnetische Belastung ist also schon dadurch stark limitiert. Dementsprechend sieht der Bundesrat gegenwärtig keine flankierenden Massnahmen vor.</p><p>7. Zurzeit gibt es keinen wissenschaftlichen Nachweis für einen Zusammenhang zwischen hochfrequenter Strahlung und Multisystemerkrankungen wie Kopfschmerzen oder Schlafstörungen. Der Bundesrat verweist diesbezüglich auf die Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms NFP 57 "Nichtionisierende Strahlung: Umwelt und Gesundheit", welches letztes Jahr abgeschlossen wurde.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Bei sogenannten intelligenten Stromnetzen (Smart Grids) erfolgt die Datenübertragung über Funk (z. B. GSM, WLAN), via Powerline Communications (PLC) und/oder via Leitungen (Cu-Kabel, Lichtwellenleiter).</p><p>Im Mai 2011 hat die Internationale Krebsagentur IARC der WHO nach den niederfrequenten elektromagnetischen Feldern z. B. von Stromversorgungen auch hochfrequente Felder als möglicherweise krebserregend für den Menschen eingestuft. Solche Felder entstehen z. B. bei der Mobiltelefonie und bei WLAN. Die IARC schätzt die Krebsgefahr dieser Strahlung somit als gleich gefährlich ein wie z. B. das verbotene Insektenmittel DDT.</p><p>Auch für die Frequenzen zwischendrin (Kiloherzbereich, "dirty power" oder "dirty electricity") weisen Untersuchungen auf ein erhöhtes Krebsrisiko hin. Sie entstehen z. B. bei der Anbindung des Transformators zum Smart Meter. </p><p>Mit einer flächendeckenden Einführung der "intelligenten Stromzähler" und z. B. deren Anbindung mittels PLC würde die Belastung der Schweizer Bevölkerung mit diesen elektrischen bzw. magnetischen Feldern massiv ansteigen, wie die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) festhalten. Diese Felder werden auch weit entfernt vom Smart Meter abgestrahlt, so z. B. von Leitungen in Gebäuden, von dem Kabel des Geräts und vom Gerät selber. "Dies kann je nach individueller Ausgangslage und Expositionshöhe zu einem erhöhten Risiko für Erschöpfung (Burnout), Lernproblemen, Depressionen und Krebserkrankungen führen", so die Österreichische Ärztekammer 2012. </p><p>Meine Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat, dass die IARC z. B. Handy- und WLAN-Strahlen als möglicherweise krebsfördernd beim Menschen einstuft?</p><p>2. Welche Konsequenzen zieht er daraus?</p><p>3. Wie will er die Schweizer Bevölkerung vorsorglich vor solcher Strahlung schützen?</p><p>4. Wie gedenkt er, das Vorsorgeprinzip durchzusetzen? Ist er bereit, die Grenzwerte zu verschärfen?</p><p>5. Teilt er die Meinung, dass durch GSM, WLAN bzw. PLC-angebundene Smart Grids die Belastung der Bevölkerung durch Felder im Zwischenfrequenzbereich massiv erhöht?</p><p>6. Was gedenkt er dagegen zu unternehmen? Ist er bereit, flankierend Massnahmen zu ergreifen?</p><p>7. Wie hoch schätzt er die volkswirtschaftlichen Kosten z. B. durch die Zunahme von Multisystemerkrankungen bei einer flächendeckenden Einführung von intelligenten Stromnetzen ein, die mit GSM, WLAN bzw. PLC funktionieren?</p>
  • Strahlenrisiko und intelligente Stromnetze
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat kennt diese Einstufung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und kann sie nachvollziehen. "Möglicherweise krebserregend" bedeutet, dass nach der Auswertung aller wissenschaftlichen Studien ein schwacher Zusammenhang zwischen der Mobiltelefonstrahlung und Krebserkrankungen gefunden wurde, dass aber andere Ursachen durchaus möglich sind. Auch Kaffee wurde zum Beispiel als "möglicherweise krebserregend" eingestuft. Dagegen ist sowohl ionisierende Strahlung wie auch ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung) eindeutig als "kanzerogen" eingestuft.</p><p>2./3./4. Gegenwärtig erachtet der Bundesrat eine angemessene Anwendung des Vorsorgeprinzips, wie es in der Schweiz schon seit Langem praktiziert wird und wie es auch die WHO empfiehlt, als adäquate Massnahme. So hat der Bundesrat, gestützt auf das Umweltschutzgesetz, schon 1999 die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR 814.710) erlassen, welche Vorsorgegrenzwerte für fixe Installationen wie Mobilfunkantennen definiert. Diese genügen nach wie vor den Kriterien, die das Umweltschutzgesetz für die vorsorgliche Emissionsbegrenzung vorgibt. Der Bundesrat hat deshalb keinen Anlass, die geltenden Vorsorgegrenzwerte zu verschärfen. Für Mobiltelefone und WLAN gibt es nützliche Tipps, wie die Strahlenbelastung bei Gebrauch vorsorglich reduziert werden kann. Informationen dazu sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu finden (www.bag.admin.ch/emf).</p><p>Dem Bundesrat ist bewusst, dass im Bereich des Gesundheitsschutzes vor Strahlenquellen wie bei Mobiltelefon und WLAN, aber insbesondere auch bei Lasern, Solarien usw., welche durch das Umweltrecht nicht abgedeckt sind, ein Regelungsbedarf besteht. Er hat die bereits in der Stellungnahme auf die Motion Kiener Nellen 11.3593 erklärte Prüfung entsprechender gesetzlicher Grundlagen vorgenommen und das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, bis im Sommer 2013 einen Gesetzesentwurf für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung NIS und Schall auszuarbeiten.</p><p>5.-6. Bei "intelligenten Stromnetzen" werden Stromerzeuger und -verbraucher so vernetzt und gesteuert, dass der Stromverbrauch und das -angebot besser aufeinander abgestimmt sind. Zum Teil erfolgt diese Vernetzung drahtlos (GSM, WLAN). Die Signale der PLC-Technologie hingegen werden über das Stromkabel übertragen. Die Strahlenbelastung ist nach heutiger Abschätzung gering. Zudem kommunizieren Smart Meters die Daten nicht kontinuierlich, sondern z. B. nur ein Mal pro Tag. Die zusätzliche elektromagnetische Belastung ist also schon dadurch stark limitiert. Dementsprechend sieht der Bundesrat gegenwärtig keine flankierenden Massnahmen vor.</p><p>7. Zurzeit gibt es keinen wissenschaftlichen Nachweis für einen Zusammenhang zwischen hochfrequenter Strahlung und Multisystemerkrankungen wie Kopfschmerzen oder Schlafstörungen. Der Bundesrat verweist diesbezüglich auf die Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms NFP 57 "Nichtionisierende Strahlung: Umwelt und Gesundheit", welches letztes Jahr abgeschlossen wurde.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Bei sogenannten intelligenten Stromnetzen (Smart Grids) erfolgt die Datenübertragung über Funk (z. B. GSM, WLAN), via Powerline Communications (PLC) und/oder via Leitungen (Cu-Kabel, Lichtwellenleiter).</p><p>Im Mai 2011 hat die Internationale Krebsagentur IARC der WHO nach den niederfrequenten elektromagnetischen Feldern z. B. von Stromversorgungen auch hochfrequente Felder als möglicherweise krebserregend für den Menschen eingestuft. Solche Felder entstehen z. B. bei der Mobiltelefonie und bei WLAN. Die IARC schätzt die Krebsgefahr dieser Strahlung somit als gleich gefährlich ein wie z. B. das verbotene Insektenmittel DDT.</p><p>Auch für die Frequenzen zwischendrin (Kiloherzbereich, "dirty power" oder "dirty electricity") weisen Untersuchungen auf ein erhöhtes Krebsrisiko hin. Sie entstehen z. B. bei der Anbindung des Transformators zum Smart Meter. </p><p>Mit einer flächendeckenden Einführung der "intelligenten Stromzähler" und z. B. deren Anbindung mittels PLC würde die Belastung der Schweizer Bevölkerung mit diesen elektrischen bzw. magnetischen Feldern massiv ansteigen, wie die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) festhalten. Diese Felder werden auch weit entfernt vom Smart Meter abgestrahlt, so z. B. von Leitungen in Gebäuden, von dem Kabel des Geräts und vom Gerät selber. "Dies kann je nach individueller Ausgangslage und Expositionshöhe zu einem erhöhten Risiko für Erschöpfung (Burnout), Lernproblemen, Depressionen und Krebserkrankungen führen", so die Österreichische Ärztekammer 2012. </p><p>Meine Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat, dass die IARC z. B. Handy- und WLAN-Strahlen als möglicherweise krebsfördernd beim Menschen einstuft?</p><p>2. Welche Konsequenzen zieht er daraus?</p><p>3. Wie will er die Schweizer Bevölkerung vorsorglich vor solcher Strahlung schützen?</p><p>4. Wie gedenkt er, das Vorsorgeprinzip durchzusetzen? Ist er bereit, die Grenzwerte zu verschärfen?</p><p>5. Teilt er die Meinung, dass durch GSM, WLAN bzw. PLC-angebundene Smart Grids die Belastung der Bevölkerung durch Felder im Zwischenfrequenzbereich massiv erhöht?</p><p>6. Was gedenkt er dagegen zu unternehmen? Ist er bereit, flankierend Massnahmen zu ergreifen?</p><p>7. Wie hoch schätzt er die volkswirtschaftlichen Kosten z. B. durch die Zunahme von Multisystemerkrankungen bei einer flächendeckenden Einführung von intelligenten Stromnetzen ein, die mit GSM, WLAN bzw. PLC funktionieren?</p>
    • Strahlenrisiko und intelligente Stromnetze

Back to List