Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen. Bericht

ShortId
12.3179
Id
20123179
Updated
28.07.2023 10:44
Language
de
Title
Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen. Bericht
AdditionalIndexing
24;Bericht;Meldepflicht;Evaluation;Zusammenarbeit in Rechtsfragen;Schutz der Privatsphäre;Steuerhinterziehung;Steuerstrafrecht;Informationsaustausch;internationales Steuerrecht;Steuerrecht
1
  • L04K11070312, Steuerrecht
  • L04K11070303, internationales Steuerrecht
  • L04K12010103, Informationsaustausch
  • L04K10010217, Zusammenarbeit in Rechtsfragen
  • L04K05020501, Schutz der Privatsphäre
  • L06K050102010205, Steuerstrafrecht
  • L06K120102010102, Meldepflicht
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K11070604, Steuerhinterziehung
  • L03K020206, Bericht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat sich strategisch für einen steuerlich konformen und wettbewerbsfähigen Finanzplatz ausgesprochen. Zur Durchsetzung bestehen viele Instrumente. Ein Instrument dazu ist der automatische Informationsaustausch, dessen Einführung jüngst nicht nur von internationalen Organisationen wie der EU und der OECD, sondern auch von Schweizer Banken propagiert wird. In Bezug auf die praktische Umsetzung stellen sich viele Fragen, denn es bestehen verschiedene Möglichkeiten mit unterschiedlichen Folgen für die Bürgerinnen und Bürger und die Schweizer Volkswirtschaft. Ein Bericht wird auch zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen. </p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2009 den Bericht "Strategische Stossrichtungen für die Finanzmarktpolitik der Schweiz" (<a href="http://www.efd.admin.ch">www.efd.admin.ch</a> &gt; Dokumentation &gt; Berichte) verabschiedet. Darin hält er fest, dass er keine unversteuerten Gelder aus dem Ausland in die Schweiz anziehen will. Diesen Entscheid hat er am 24. Februar 2010 bestätigt. In seinem Diskussionspapier "Strategie für einen steuerlich konformen und wettbewerbsfähigen Finanzplatz" (<a href="http://www.sif.admin.ch">www.sif.admin.ch</a> &gt; Finanzplatzstrategie des Bundesrates) vom 22. Februar 2012 hat der Bundesrat diesen Ansatz weiter konkretisiert. Das Ziel eines steuerlich konformen Finanzplatzes soll mit dem Abschluss von Quellensteuerabkommen, einer verbesserten Amts- und Rechtshilfe gemäss internationalen Standards und der Ausweitung der Sorgfaltspflichten der Finanzinstitute erreicht werden. Den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen lehnt der Bundesrat dagegen ab, da er darin eine Verletzung der Privatsphäre erblickt. Das Modell der Quellensteuerabkommen ermöglicht es, das Interesse der Kunden am Schutz ihrer Privatsphäre und den Anspruch der Staaten auf die Besteuerung ihrer Steuerpflichtigen in Einklang zu bringen. Der automatische Informationsaustausch stellt demgegenüber auf das Herumschicken grosser Datenmengen ab, ohne sicherzustellen, dass auch effektiv eine Besteuerung erfolgt (vgl. auch Ziff. 3.2.1 ff. des Diskussionspapiers vom 22. Februar 2012).</p><p>Der Bundesrat erachtet es unter diesen Voraussetzungen als nicht angezeigt und sachlich nicht gerechtfertigt, einen Bericht zur praktischen Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs zu verfassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament einen Bericht zum automatischen Informationsaustausch in Steuerfragen mit anderen Staaten zu unterbreiten. Darzulegen sind im Bericht insbesondere die folgenden Punkte:</p><p>1. Die verschiedenen Modelle des Informationsaustausches und die erfassten Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer von Vermögenswerten und/oder die Höhe bzw. Arten der Einkünfte und Zahlungen.</p><p>2. Der Kreis der idealerweise teilnehmenden Staaten bzw. Staatengruppen mit den Vor- und Nachteilen. </p><p>3. Die Voraussetzungen der Anwendung, so die Gewähr der Rechtsstaatlichkeit und einer rechtsgleichen Behandlung, bilaterale oder multilaterale Lösung, besondere Beachtung der Voraussetzungen in Entwicklungsländern.</p><p>4. Die Erfahrungen der nordischen Staaten mit dem praktizierten Informationsaustausch.</p><p>5. Effizienz der Umsetzung und Bewältigung der Datenmenge.</p><p>6. Die Sicherung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger.</p><p>7. Die Eignung als globale Strategie zur Trockenlegung aller Steueroasen.</p>
  • Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen. Bericht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat sich strategisch für einen steuerlich konformen und wettbewerbsfähigen Finanzplatz ausgesprochen. Zur Durchsetzung bestehen viele Instrumente. Ein Instrument dazu ist der automatische Informationsaustausch, dessen Einführung jüngst nicht nur von internationalen Organisationen wie der EU und der OECD, sondern auch von Schweizer Banken propagiert wird. In Bezug auf die praktische Umsetzung stellen sich viele Fragen, denn es bestehen verschiedene Möglichkeiten mit unterschiedlichen Folgen für die Bürgerinnen und Bürger und die Schweizer Volkswirtschaft. Ein Bericht wird auch zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen. </p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2009 den Bericht "Strategische Stossrichtungen für die Finanzmarktpolitik der Schweiz" (<a href="http://www.efd.admin.ch">www.efd.admin.ch</a> &gt; Dokumentation &gt; Berichte) verabschiedet. Darin hält er fest, dass er keine unversteuerten Gelder aus dem Ausland in die Schweiz anziehen will. Diesen Entscheid hat er am 24. Februar 2010 bestätigt. In seinem Diskussionspapier "Strategie für einen steuerlich konformen und wettbewerbsfähigen Finanzplatz" (<a href="http://www.sif.admin.ch">www.sif.admin.ch</a> &gt; Finanzplatzstrategie des Bundesrates) vom 22. Februar 2012 hat der Bundesrat diesen Ansatz weiter konkretisiert. Das Ziel eines steuerlich konformen Finanzplatzes soll mit dem Abschluss von Quellensteuerabkommen, einer verbesserten Amts- und Rechtshilfe gemäss internationalen Standards und der Ausweitung der Sorgfaltspflichten der Finanzinstitute erreicht werden. Den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen lehnt der Bundesrat dagegen ab, da er darin eine Verletzung der Privatsphäre erblickt. Das Modell der Quellensteuerabkommen ermöglicht es, das Interesse der Kunden am Schutz ihrer Privatsphäre und den Anspruch der Staaten auf die Besteuerung ihrer Steuerpflichtigen in Einklang zu bringen. Der automatische Informationsaustausch stellt demgegenüber auf das Herumschicken grosser Datenmengen ab, ohne sicherzustellen, dass auch effektiv eine Besteuerung erfolgt (vgl. auch Ziff. 3.2.1 ff. des Diskussionspapiers vom 22. Februar 2012).</p><p>Der Bundesrat erachtet es unter diesen Voraussetzungen als nicht angezeigt und sachlich nicht gerechtfertigt, einen Bericht zur praktischen Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs zu verfassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament einen Bericht zum automatischen Informationsaustausch in Steuerfragen mit anderen Staaten zu unterbreiten. Darzulegen sind im Bericht insbesondere die folgenden Punkte:</p><p>1. Die verschiedenen Modelle des Informationsaustausches und die erfassten Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer von Vermögenswerten und/oder die Höhe bzw. Arten der Einkünfte und Zahlungen.</p><p>2. Der Kreis der idealerweise teilnehmenden Staaten bzw. Staatengruppen mit den Vor- und Nachteilen. </p><p>3. Die Voraussetzungen der Anwendung, so die Gewähr der Rechtsstaatlichkeit und einer rechtsgleichen Behandlung, bilaterale oder multilaterale Lösung, besondere Beachtung der Voraussetzungen in Entwicklungsländern.</p><p>4. Die Erfahrungen der nordischen Staaten mit dem praktizierten Informationsaustausch.</p><p>5. Effizienz der Umsetzung und Bewältigung der Datenmenge.</p><p>6. Die Sicherung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger.</p><p>7. Die Eignung als globale Strategie zur Trockenlegung aller Steueroasen.</p>
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