Qualitätssicherung von Gesundheitsinformationen im Internet

ShortId
12.3184
Id
20123184
Updated
14.11.2025 07:59
Language
de
Title
Qualitätssicherung von Gesundheitsinformationen im Internet
AdditionalIndexing
2841;34;Abruf von Information;medizinische Diagnose;Datenverarbeitung in der Medizin;Gesundheitspass;Qualitätssicherung;Medizin;Gütezeichen;Therapeutik;Informationsanalyse;Internet
1
  • L05K1202020105, Internet
  • L04K12040203, Informationsanalyse
  • L04K12010101, Abruf von Information
  • L05K1203010104, Datenverarbeitung in der Medizin
  • L03K010502, Medizin
  • L04K01050208, medizinische Diagnose
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
  • L05K0701010304, Gütezeichen
  • L04K01050214, Therapeutik
  • L04K01050508, Gesundheitspass
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Immer mehr Menschen informieren sich über das Internet über Krankheiten und Behandlungsmöglichkeiten. Aus gesundheitspolitischer Sicht ist es zentral, dass die Informationen sachlich richtig, zuverlässig und aktuell sind. </p><p>Der Steuerungsausschuss hat an seiner Sitzung vom 26. Januar 2012 entschieden, das Projekt eines gemeinsamen Gesundheitsportals von Bund und Kantonen nicht zu realisieren. Die Gesundheitsportale und die Zugänge zu elektronischen Gesundheitsdossiers werden also weiterhin von privater Hand betrieben. Umso wichtiger wird die Qualitätssicherung der Inhalte für die Benutzer der Websites. Namentlich über die Herkunft der Informationen und die Finanzierung des Angebots sollte Transparenz geschaffen werden; dies sollte von einer unabhängigen Stelle geprüft werden.</p>
  • <p>1. Bereits im Jahr 2009 hat der Steuerungsausschuss "E-Health Suisse" (Koordinationsorgan Bund-Kantone) empfohlen, dass Bund und Kantone die Sensibilisierung für eine Qualitätssicherung von Gesundheitsinformationen und deren Umsetzung fördern sollten. Im Januar 2012 erneuerte der Steuerungsausschuss seine Empfehlung und forderte die Anbieter von gesundheitsrelevanten Websites auf, ihre Internet-Angebote zertifizieren zu lassen (z. B. mit dem Label der Stiftung "Health On the Net, HON").</p><p>Das Label HON ist das national und international am stärksten verbreitete Qualitätslabel für Gesundheitsinformationen auf dem Web. In der Schweiz wurden bisher 310 Gesundheitswebsites mit dem Label zertifiziert, in Frankreich, wo die HON-Zertifizierung finanziell durch die Haute Autorité de la Santé (HAS) mitgetragen wird, sind es 1200 Websites. Auch das Qualitätslabel der swiss health quality association (shqa), welches von der Schweizerischen Vereinigung für Qualitäts- und Managementsysteme (SQS) ausgestellt wird, basiert teilweise auf dem Label HON. So muss im Prozess, der zur Erstellung der Websites führt, der Einbezug der relevanten Gesetzgebung und der Industrierichtlinien vorgesehen sein. Dazu gehören neben dem Datenschutz- und Heilmittelrecht, dem Pharmakodex auch die generellen Anforderungen von HON.</p><p>Auf Bundesebene besteht gemäss geltendem Recht keine gesetzliche Grundlage, um Qualitätslabels für gesundheitsbezogene Internetseiten finanziell zu unterstützen. Somit kann der Bund den von der Interpellantin angesprochene Finanzierungsbeitrag nicht leisten. Um jedoch möglichst gute Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Strategie E-Health Schweiz zu schaffen, ist der Bund bereit, eine "Geberkonferenz" zu organisieren. Damit will der Bundesrat einen Beitrag dazu zu leisten, dass die finanziellen Grundlagen für die Arbeit der Stiftung HON durch Beiträge von Privaten und Kantonen in den nächsten Jahren möglichst verbessert werden können. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Bereitschaft der Stiftung HON, ihre Kommunikationsaktivitäten gegenüber der Bevölkerung zu professionalisieren und zu verstärken, den Nutzen des Labels besser aufzuzeigen sowie die Leitlinie 8 von HON über die Werbepolitik (Werbeinhalt wird klar vom redaktionellen Inhalt unterschieden) effektiver umzusetzen.</p><p>2. Den Anbietern von Qualitätslabels steht es frei, bei der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz ein Gesuch einzureichen. Für die Beurteilung der Gesuche ist jedoch nicht der Bundesrat, sondern der Stiftungsrat von Gesundheitsförderung Schweiz zuständig.</p><p>3. In der Qualitätsstrategie des Bundes wird die adäquate und zielgruppengerechte Information der Bevölkerung ebenfalls thematisiert. Im Rahmen einer Priorisierung der Massnahmen zur Strategieumsetzung wurde aber der kurz- und mittelfristige Fokus auf die Weiterentwicklung von Qualitätsindikatoren und deren Veröffentlichung gelegt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bericht über ein öffentliches Gesundheitsportal von "E-Health Suisse" (Koordinationsorgan E-Health Bund und Kantone) vom 26. Januar 2012 misst der Qualitätssicherung von öffentlichen und privaten Gesundheitswebsites grosses Bedeutung bei. Mehrfach wird das Label HON empfohlen, konkrete Massnahmen zur Qualitätssicherung sind im Bericht aber nicht ersichtlich.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Beabsichtigt er, bestehende Qualitätssicherungslabels wie Health on the Net (HON) oder das "shqa-Vertrauenssiegel Internet" finanziell zu unterstützen, damit die besonders sensiblen Gesundheitsinformationen auf Websites verlässlich sind?</p><p>2. Ist eine Finanzierung über die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz realisierbar?</p><p>3. Prüft er, das BAG bzw. E-Health Suisse weitere Massnahmen zur Qualitätssicherung von Gesundheitsportalen und Zugangspunkten zum elektronischen Patientendossier, allenfalls im Rahmen der Qualitätsstrategie?</p>
  • Qualitätssicherung von Gesundheitsinformationen im Internet
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Immer mehr Menschen informieren sich über das Internet über Krankheiten und Behandlungsmöglichkeiten. Aus gesundheitspolitischer Sicht ist es zentral, dass die Informationen sachlich richtig, zuverlässig und aktuell sind. </p><p>Der Steuerungsausschuss hat an seiner Sitzung vom 26. Januar 2012 entschieden, das Projekt eines gemeinsamen Gesundheitsportals von Bund und Kantonen nicht zu realisieren. Die Gesundheitsportale und die Zugänge zu elektronischen Gesundheitsdossiers werden also weiterhin von privater Hand betrieben. Umso wichtiger wird die Qualitätssicherung der Inhalte für die Benutzer der Websites. Namentlich über die Herkunft der Informationen und die Finanzierung des Angebots sollte Transparenz geschaffen werden; dies sollte von einer unabhängigen Stelle geprüft werden.</p>
    • <p>1. Bereits im Jahr 2009 hat der Steuerungsausschuss "E-Health Suisse" (Koordinationsorgan Bund-Kantone) empfohlen, dass Bund und Kantone die Sensibilisierung für eine Qualitätssicherung von Gesundheitsinformationen und deren Umsetzung fördern sollten. Im Januar 2012 erneuerte der Steuerungsausschuss seine Empfehlung und forderte die Anbieter von gesundheitsrelevanten Websites auf, ihre Internet-Angebote zertifizieren zu lassen (z. B. mit dem Label der Stiftung "Health On the Net, HON").</p><p>Das Label HON ist das national und international am stärksten verbreitete Qualitätslabel für Gesundheitsinformationen auf dem Web. In der Schweiz wurden bisher 310 Gesundheitswebsites mit dem Label zertifiziert, in Frankreich, wo die HON-Zertifizierung finanziell durch die Haute Autorité de la Santé (HAS) mitgetragen wird, sind es 1200 Websites. Auch das Qualitätslabel der swiss health quality association (shqa), welches von der Schweizerischen Vereinigung für Qualitäts- und Managementsysteme (SQS) ausgestellt wird, basiert teilweise auf dem Label HON. So muss im Prozess, der zur Erstellung der Websites führt, der Einbezug der relevanten Gesetzgebung und der Industrierichtlinien vorgesehen sein. Dazu gehören neben dem Datenschutz- und Heilmittelrecht, dem Pharmakodex auch die generellen Anforderungen von HON.</p><p>Auf Bundesebene besteht gemäss geltendem Recht keine gesetzliche Grundlage, um Qualitätslabels für gesundheitsbezogene Internetseiten finanziell zu unterstützen. Somit kann der Bund den von der Interpellantin angesprochene Finanzierungsbeitrag nicht leisten. Um jedoch möglichst gute Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Strategie E-Health Schweiz zu schaffen, ist der Bund bereit, eine "Geberkonferenz" zu organisieren. Damit will der Bundesrat einen Beitrag dazu zu leisten, dass die finanziellen Grundlagen für die Arbeit der Stiftung HON durch Beiträge von Privaten und Kantonen in den nächsten Jahren möglichst verbessert werden können. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Bereitschaft der Stiftung HON, ihre Kommunikationsaktivitäten gegenüber der Bevölkerung zu professionalisieren und zu verstärken, den Nutzen des Labels besser aufzuzeigen sowie die Leitlinie 8 von HON über die Werbepolitik (Werbeinhalt wird klar vom redaktionellen Inhalt unterschieden) effektiver umzusetzen.</p><p>2. Den Anbietern von Qualitätslabels steht es frei, bei der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz ein Gesuch einzureichen. Für die Beurteilung der Gesuche ist jedoch nicht der Bundesrat, sondern der Stiftungsrat von Gesundheitsförderung Schweiz zuständig.</p><p>3. In der Qualitätsstrategie des Bundes wird die adäquate und zielgruppengerechte Information der Bevölkerung ebenfalls thematisiert. Im Rahmen einer Priorisierung der Massnahmen zur Strategieumsetzung wurde aber der kurz- und mittelfristige Fokus auf die Weiterentwicklung von Qualitätsindikatoren und deren Veröffentlichung gelegt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bericht über ein öffentliches Gesundheitsportal von "E-Health Suisse" (Koordinationsorgan E-Health Bund und Kantone) vom 26. Januar 2012 misst der Qualitätssicherung von öffentlichen und privaten Gesundheitswebsites grosses Bedeutung bei. Mehrfach wird das Label HON empfohlen, konkrete Massnahmen zur Qualitätssicherung sind im Bericht aber nicht ersichtlich.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Beabsichtigt er, bestehende Qualitätssicherungslabels wie Health on the Net (HON) oder das "shqa-Vertrauenssiegel Internet" finanziell zu unterstützen, damit die besonders sensiblen Gesundheitsinformationen auf Websites verlässlich sind?</p><p>2. Ist eine Finanzierung über die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz realisierbar?</p><p>3. Prüft er, das BAG bzw. E-Health Suisse weitere Massnahmen zur Qualitätssicherung von Gesundheitsportalen und Zugangspunkten zum elektronischen Patientendossier, allenfalls im Rahmen der Qualitätsstrategie?</p>
    • Qualitätssicherung von Gesundheitsinformationen im Internet

Back to List