Fortbestand und Entwicklungsmöglichkeiten von öffentlichen Nabelschnur-Blutbanken

ShortId
12.3194
Id
20123194
Updated
27.07.2023 20:45
Language
de
Title
Fortbestand und Entwicklungsmöglichkeiten von öffentlichen Nabelschnur-Blutbanken
AdditionalIndexing
2841;Organverpflanzung;Therapeutik;Lagerung;Bluttransfusion;Finanzierung
1
  • L04K01050503, Bluttransfusion
  • L04K01050516, Organverpflanzung
  • L04K07010502, Lagerung
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K01050214, Therapeutik
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Plazentarestblut, das nach der Geburt des Kindes der Nabelschnurvene entnommen wird, enthält Blutstammzellen (BSZ), mit denen Patientinnen und Patienten, die an Leukämie oder an einer anderen Blutkrankheit leiden und für die keine Spenderin oder kein Spender gefunden wird, behandelt werden können.</p><p>Die erste öffentliche Nabelschnur-Blutbank der Schweiz wurde 1999 im Universitätsspital Basel geschaffen. Die Genfer Universitätsspitäler folgten im Jahr 2001. In Genf werden die Spezimen der kantonalen Frauenklinik entgegengenommen, in Basel diejenigen der spitaleigenen Frauenklinik sowie die Spenden aus Liestal, Bern und Lugano.</p><p>Diese BSZ-Quelle wird bei 9 Prozent aller allogenen Transplantationen in der Schweiz genutzt. Sie bietet zahlreiche Vorteile. Dazu gehören die genetische Diversität des Bestandes, die rasche Bereitstellung und eine höhere Toleranz bei Unverträglichkeiten zwischen Spenderinnen und Spendern und Empfängerinnen und Empfängern. Ausserdem erlauben die öffentlichen Nabelschnur-Blutbanken sowohl die anonyme Spende wie auch die direkte Spende zugunsten eines kranken Geschwisters. Diese Banken werden jedoch von den privaten Banken, die gewinnorientiert arbeiten und die das Nabelschnurblut im Hinblick auf einen wenig wahrscheinlichen Eigenbedarf kostenpflichtig aufbewahren, stark konkurrenziert (das Risiko, an Leukämie zu erkranken, beträgt 1 zu 20 000). Zudem widerspricht diese Politik dem Solidaritätsprinzip, das bei Transplantationen eine grosse Rolle spielt. Da die gesetzlichen Grundlagen fehlen, haben die beiden öffentlichen Banken, die bis Ende 2011 hauptsächlich von Blutspende SRK Schweiz finanziert wurden, mit finanziellen Problemen zu kämpfen. Ihr Fortbestand ist damit infrage gestellt, und auch die Entwicklungsmöglichkeiten sind eingeschränkt.</p>
  • <p>1. Seit mehr als zwanzig Jahren werden Blutstammzellen aus dem Nabelschnurblut bei Leukämien als therapeutische Alternative zu Knochenmarktransplantationen eingesetzt. Der Vorteil von Stammzellen aus eingelagertem Nabelschnurblut ist, dass sie schneller und in einer grösseren genetischen Diversität verfügbar sind. Oft kann jedoch bei erwachsenen Patienten aufgrund einer niedrigen Gesamtmenge an Stammzellen das Nabelschnurbluttransplantat nicht verwendet werden. Die Spenden werden im nationalen Stammzellenregister registriert und international koordiniert, wodurch sie der Öffentlichkeit weltweit zur Verfügung stehen. So kommen die in der Schweiz gespendeten und eingelagerten Nabelschnurbluteinheiten nicht nur Personen in der Schweiz zugute, sondern werden bei weltweiten Suchen berücksichtigt. Auch für Schweizer Patienten wird weltweit nach passenden Blutstammzellen gesucht. In den Jahren 2009 und 2010 wurden z. B. 23 Nabelschnurbluteinheiten aus dem Ausland in die Schweiz importiert und 27 Einheiten ins Ausland exportiert. Für den Bundesrat ist somit das öffentliche Interesse an Nabelschnurblutbanken gegeben.</p><p>2. Die Kosten der Entnahme, Typisierung und Einlagerung der Nabelschnurblutspenden in öffentlichen Banken gehen nicht zulasten der Eltern des Kindes. Sie werden in der Schweiz insbesondere von Non-Profit-Organisationen getragen. Momentan wird zwischen der Blutspende SRK Schweiz, die eine gemeinnützige Gesellschaft mit dem Schweizerischen Roten Kreuz als Mehrheitsaktionär ist, und den öffentlichen Nabelschnurblutbanken von Genf und Basel ein neues Finanzierungsmodell ausgearbeitet, das vorsieht, weitere Geldgeber zu suchen und längerfristig auf einen höheren Selbstfinanzierungsgrad hinzuarbeiten. Der Bund seinerseits führt gemäss Artikel 62 des Transplantationsgesetzes das Stammzellenregister und finanziert so bereits die Registrierung entnommener Nabelschnurbluteinheiten und die Suche von Blutstammzellen für eine bestimmte Empfängerin oder einen bestimmten Empfänger mit. Es bleibt abzuwarten, ob das obenerwähnte neue Finanzierungsmodell die beabsichtigte Wirkung haben wird. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat im Moment keinen Handlungsbedarf.</p><p>In der Schweiz ist der Bestand an gelagertem Nabelschnurblut zur allogenen Transplantation (spendende und empfangende Person sind nicht identisch) in den vergangenen fünf Jahren kontinuierlich von 1600 auf rund 3600 Einheiten per Ende 2011 gestiegen. Der ausschlaggebende Faktor, um Patienten in der Schweiz einen Zugang zu Stammzellen in einer möglichst hohen genetischen Diversität zu ermöglichen, ist jedoch nicht die Anzahl der Entnahmespitäler in der Schweiz, sondern das weltweite Netzwerk öffentlicher Nabelschnurblutbanken. Wegen der notwendigen Übereinstimmung und der sehr grossen Vielfalt der Gewebemerkmale ist bei Blutstammzellen der internationale Austausch die Regel. Somit gehen fast 90 Prozent der Schweizer Blutstammzellspenden an Personen im Ausland - genau wie umgekehrt fast 90 Prozent der Spenden für Schweizerinnen und Schweizer aus dem Ausland stammen. So gesehen ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass in der Schweiz Massnahmen für eine Erhöhung der Zahl der Entnahmezentren getroffen werden müssen.</p><p>Die Lagerung von Blutstammzellen zur allogenen Transplantation ist in der Schweiz im Transplantationsgesetz geregelt, damit insbesondere die Qualität und Sicherheit der gelagerten Zellen gewährleistet ist. Es ist nicht Sache des Bundes zu bestimmen, mit welchen und welcher Anzahl Geburtskliniken die Nabelschnurblutbanken zusammenarbeiten oder allen Gebärenden die Möglichkeit einer Nabelschnurblutspende anzubieten. Organisatorische Massnahmen in Geburtskliniken fallen in die Kompetenz der Kantone.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er nicht auch der Ansicht, dass das öffentliche Nabelschnur-Blutangebot von allgemeinem Interesse ist?</p><p>2. Falls ja: Ist er bereit, Massnahmen zu treffen, um die Finanzierung der öffentlichen Nabelschnur-Blutbanken zu regeln und um mehr Sammelstellen zu schaffen - dies mit dem Ziel, die genetische Diversität der Bestände zu erhöhen und spendewilligen Frauen die entsprechenden Möglichkeiten zu bieten?</p>
  • Fortbestand und Entwicklungsmöglichkeiten von öffentlichen Nabelschnur-Blutbanken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Plazentarestblut, das nach der Geburt des Kindes der Nabelschnurvene entnommen wird, enthält Blutstammzellen (BSZ), mit denen Patientinnen und Patienten, die an Leukämie oder an einer anderen Blutkrankheit leiden und für die keine Spenderin oder kein Spender gefunden wird, behandelt werden können.</p><p>Die erste öffentliche Nabelschnur-Blutbank der Schweiz wurde 1999 im Universitätsspital Basel geschaffen. Die Genfer Universitätsspitäler folgten im Jahr 2001. In Genf werden die Spezimen der kantonalen Frauenklinik entgegengenommen, in Basel diejenigen der spitaleigenen Frauenklinik sowie die Spenden aus Liestal, Bern und Lugano.</p><p>Diese BSZ-Quelle wird bei 9 Prozent aller allogenen Transplantationen in der Schweiz genutzt. Sie bietet zahlreiche Vorteile. Dazu gehören die genetische Diversität des Bestandes, die rasche Bereitstellung und eine höhere Toleranz bei Unverträglichkeiten zwischen Spenderinnen und Spendern und Empfängerinnen und Empfängern. Ausserdem erlauben die öffentlichen Nabelschnur-Blutbanken sowohl die anonyme Spende wie auch die direkte Spende zugunsten eines kranken Geschwisters. Diese Banken werden jedoch von den privaten Banken, die gewinnorientiert arbeiten und die das Nabelschnurblut im Hinblick auf einen wenig wahrscheinlichen Eigenbedarf kostenpflichtig aufbewahren, stark konkurrenziert (das Risiko, an Leukämie zu erkranken, beträgt 1 zu 20 000). Zudem widerspricht diese Politik dem Solidaritätsprinzip, das bei Transplantationen eine grosse Rolle spielt. Da die gesetzlichen Grundlagen fehlen, haben die beiden öffentlichen Banken, die bis Ende 2011 hauptsächlich von Blutspende SRK Schweiz finanziert wurden, mit finanziellen Problemen zu kämpfen. Ihr Fortbestand ist damit infrage gestellt, und auch die Entwicklungsmöglichkeiten sind eingeschränkt.</p>
    • <p>1. Seit mehr als zwanzig Jahren werden Blutstammzellen aus dem Nabelschnurblut bei Leukämien als therapeutische Alternative zu Knochenmarktransplantationen eingesetzt. Der Vorteil von Stammzellen aus eingelagertem Nabelschnurblut ist, dass sie schneller und in einer grösseren genetischen Diversität verfügbar sind. Oft kann jedoch bei erwachsenen Patienten aufgrund einer niedrigen Gesamtmenge an Stammzellen das Nabelschnurbluttransplantat nicht verwendet werden. Die Spenden werden im nationalen Stammzellenregister registriert und international koordiniert, wodurch sie der Öffentlichkeit weltweit zur Verfügung stehen. So kommen die in der Schweiz gespendeten und eingelagerten Nabelschnurbluteinheiten nicht nur Personen in der Schweiz zugute, sondern werden bei weltweiten Suchen berücksichtigt. Auch für Schweizer Patienten wird weltweit nach passenden Blutstammzellen gesucht. In den Jahren 2009 und 2010 wurden z. B. 23 Nabelschnurbluteinheiten aus dem Ausland in die Schweiz importiert und 27 Einheiten ins Ausland exportiert. Für den Bundesrat ist somit das öffentliche Interesse an Nabelschnurblutbanken gegeben.</p><p>2. Die Kosten der Entnahme, Typisierung und Einlagerung der Nabelschnurblutspenden in öffentlichen Banken gehen nicht zulasten der Eltern des Kindes. Sie werden in der Schweiz insbesondere von Non-Profit-Organisationen getragen. Momentan wird zwischen der Blutspende SRK Schweiz, die eine gemeinnützige Gesellschaft mit dem Schweizerischen Roten Kreuz als Mehrheitsaktionär ist, und den öffentlichen Nabelschnurblutbanken von Genf und Basel ein neues Finanzierungsmodell ausgearbeitet, das vorsieht, weitere Geldgeber zu suchen und längerfristig auf einen höheren Selbstfinanzierungsgrad hinzuarbeiten. Der Bund seinerseits führt gemäss Artikel 62 des Transplantationsgesetzes das Stammzellenregister und finanziert so bereits die Registrierung entnommener Nabelschnurbluteinheiten und die Suche von Blutstammzellen für eine bestimmte Empfängerin oder einen bestimmten Empfänger mit. Es bleibt abzuwarten, ob das obenerwähnte neue Finanzierungsmodell die beabsichtigte Wirkung haben wird. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat im Moment keinen Handlungsbedarf.</p><p>In der Schweiz ist der Bestand an gelagertem Nabelschnurblut zur allogenen Transplantation (spendende und empfangende Person sind nicht identisch) in den vergangenen fünf Jahren kontinuierlich von 1600 auf rund 3600 Einheiten per Ende 2011 gestiegen. Der ausschlaggebende Faktor, um Patienten in der Schweiz einen Zugang zu Stammzellen in einer möglichst hohen genetischen Diversität zu ermöglichen, ist jedoch nicht die Anzahl der Entnahmespitäler in der Schweiz, sondern das weltweite Netzwerk öffentlicher Nabelschnurblutbanken. Wegen der notwendigen Übereinstimmung und der sehr grossen Vielfalt der Gewebemerkmale ist bei Blutstammzellen der internationale Austausch die Regel. Somit gehen fast 90 Prozent der Schweizer Blutstammzellspenden an Personen im Ausland - genau wie umgekehrt fast 90 Prozent der Spenden für Schweizerinnen und Schweizer aus dem Ausland stammen. So gesehen ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass in der Schweiz Massnahmen für eine Erhöhung der Zahl der Entnahmezentren getroffen werden müssen.</p><p>Die Lagerung von Blutstammzellen zur allogenen Transplantation ist in der Schweiz im Transplantationsgesetz geregelt, damit insbesondere die Qualität und Sicherheit der gelagerten Zellen gewährleistet ist. Es ist nicht Sache des Bundes zu bestimmen, mit welchen und welcher Anzahl Geburtskliniken die Nabelschnurblutbanken zusammenarbeiten oder allen Gebärenden die Möglichkeit einer Nabelschnurblutspende anzubieten. Organisatorische Massnahmen in Geburtskliniken fallen in die Kompetenz der Kantone.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er nicht auch der Ansicht, dass das öffentliche Nabelschnur-Blutangebot von allgemeinem Interesse ist?</p><p>2. Falls ja: Ist er bereit, Massnahmen zu treffen, um die Finanzierung der öffentlichen Nabelschnur-Blutbanken zu regeln und um mehr Sammelstellen zu schaffen - dies mit dem Ziel, die genetische Diversität der Bestände zu erhöhen und spendewilligen Frauen die entsprechenden Möglichkeiten zu bieten?</p>
    • Fortbestand und Entwicklungsmöglichkeiten von öffentlichen Nabelschnur-Blutbanken

Back to List