Massnahmen zur Eindämmung des Einkaufstourismus

ShortId
12.3205
Id
20123205
Updated
27.07.2023 21:44
Language
de
Title
Massnahmen zur Eindämmung des Einkaufstourismus
AdditionalIndexing
15;55;Einfuhrbeschränkung;Beziehung Landwirtschaft-Handel;Einzelhandel;Handel mit Agrarerzeugnissen;Einfuhrpolitik;Zollkontrolle;Konsument/in;Nahrungsmittelpreis;Kaufgewohnheit;Grenzgebiet
1
  • L05K0704030103, Grenzgebiet
  • L05K0701050101, Einzelhandel
  • L04K07010603, Konsument/in
  • L06K070106030201, Kaufgewohnheit
  • L04K07010302, Einfuhrpolitik
  • L04K11050209, Nahrungsmittelpreis
  • L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
  • L06K070104040203, Zollkontrolle
  • L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
  • L05K1401040302, Beziehung Landwirtschaft-Handel
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./3./4. Das Grenzwachtkorps (GWK) als Teil der Eidgenössischen Zollverwaltung kontrolliert die Einhaltung der Wertfreigrenze und der Maximalmengen im Reiseverkehr. Eine lückenlose Kontrolle ist allerdings aus Ressourcengründen nicht möglich. Vermehrte Kontrollen führen zudem zu Wartezeiten und Stau an der Grenze. Die Kontrolltätigkeiten werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten des GWK vollzogen und basieren deshalb auf laufenden Risikobeurteilungen. Wie die folgenden Zahlen aufzeigen, setzt das GWK eine situationsgerechte Kontrollstrategie um. So konnte die Anzahl der aufgedeckten Schmuggelfälle im Reiseverkehr (ohne die Flughäfen Zürich, Genf und Bern) gesteigert werden (2009: 12 385; 2010: 14 567; 2011: 19 758). In derselben Zeitperiode erhöhten sich die Einnahmen im Reiseverkehr von 25,3 Millionen auf 39,8 Millionen Franken.</p><p>2. Jede Person kann Waren (inklusive Lebensmittel) für den privaten Gebrauch innerhalb einer Wertfreigrenze von 300 Franken abgabenfrei einführen. Verschiedene Waren können für die Berechnung zusammengenommen werden. Die Waren können auch auf verschiedene Familienmitglieder aufgeteilt werden. So kann es sein, dass etwa einer Familie von fünf Personen pro Person Lebensmittel in Klein- und Kleinstbeträgen bis zum Maximalbetrag von 300 Franken zugeteilt werden können. Dann kann diese Familie bis zu insgesamt 1500 Franken verschiedene Lebensmittel im Rahmen der Wertfreigrenze einführen. Für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse gelten jedoch ungeachtet ihres Wertes Maximalmengen für die Einfuhr (z. B. 500 Grammen frisches Rindfleisch oder 2,5 Kilogrammen Pommes Chips). Die erwähnte Familie kann aber keinen Fernseher im Wert von 1500 Franken abgabenfrei einführen, weil der Maximalbetrag einer Person damit überschritten würde und eine Aufrechnung der Anteile der anderen Familienmitglieder für ein Stück nicht zulässig ist (zur Kontrolle vgl. die Ausführungen zu den Ziff. 1, 3 und 4).</p><p>5. Der Bundesrat geht davon aus, dass auch bei einer tieferen Wertfreigrenze aufgrund der gegenwärtigen Frankenstärke und der Preisunterschiede zum Ausland ausreichend Anreize bestehen, im Ausland einzukaufen. Dies gilt auch, wenn bei der Einfuhr in der Schweiz für die Mehrmengen entsprechende Abgaben zu entrichten sind. Eine Senkung der Wertfreigrenze oder eine Reduktion der Maximalmengen für Agrarprodukte würden zu einer wesentlichen Zunahme der Verzollungen und wohl auch des Schmuggels im Reiseverkehr führen. Deshalb wären zusätzliche Massnahmen bei der Kontrolltätigkeit erforderlich, was jedoch zu einem beträchtlichen Mehraufwand bei der Zollverwaltung führen würde. Des Weiteren wäre mit einer verschärften Stauproblematik an den Grenzübergangsstellen zu rechnen. Eine Senkung der Wertfreigrenze stiesse überdies bei Konsumenten und Konsumentinnen auf wenig Verständnis. Aus den genannten Gründen erachtet der Bundesrat eine Senkung der Wertfreigrenze nicht als zielführend.</p><p>6. Es ist ein Anliegen des Bundesrates (vgl. die Antwort auf die Interpellation Germann 11.4005), dass die infolge der Frankenstärke günstiger gewordenen Güter aus dem Ausland die Endkunden in der Schweiz möglichst über den hiesigen Handel erreichen, sodass die Wertschöpfung der Handelsstufe im Land bleibt. In der Kartellgesetzrevision gemäss Botschaft des Bundesrates vom 22. Februar 2012 wird deshalb eine Anpassung von Artikel 5 des Kartellgesetzes vorgeschlagen, die es dem inländischen Handel leichter machen soll, Querlieferungen in Händlernetzen durchzusetzen. Auch auf die Dauer betrachtet erscheint es wichtiger, Massnahmen zur Steigerung der preislichen und nichtpreislichen Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Wirtschaft (inklusive Landwirtschaft) zu treffen, statt Mittel für gezielte Aktionen in Grenzregionen einzusetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Einkaufstourismus schädigt die Schweizer Nahrungsmittelbranche vom Bauern über die Verarbeiter bis hin zum Detailhandel und den Staat aufgrund verlorengegangener Wertschöpfung und Mehrwertsteuern. Vertreter des Detailhandels erwarten, dass 2012 rund 5 Milliarden Franken durch den Einkaufstourismus ins Ausland abfliessen, davon 3 Milliarden Franken für Güter des täglichen Gebrauchs. Schon strukturell sind die Kosten für die Lebensmittelproduktion in der Schweiz u. a. wegen der besseren Produktesicherheit, dem höheren Lohnniveau sowie den strengeren Vorschriften für die Landwirtschaft höher als in den Nachbarländern. Durch den schwachen Euro bzw. den starken Franken hat sich die Situation noch verschärft. Der Einkaufstourismus untergräbt die schweizerischen Agrarmarktordnungen und führt zu einem grossen Preisdruck auf landwirtschaftliche Produkte.</p><p>Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wird die Wertfreigrenze von 300 Franken pro Person, zu der Nahrungsmittel abgabefrei importiert werden können, kontrolliert?</p><p>2. Wird ein Zusammenrechnen der Wertfreigrenze von mehreren Personen für Nahrungsmittel ausgeschlossen, oder können, wenn z. B. fünf Personen in einem Auto die Grenze passieren, insgesamt für 1500 Franken Lebensmittel abgabefrei importiert werden? Wenn nein, wie wird dies kontrolliert?</p><p>3. Werden die Höchstmengen an Nahrungsmitteln, die abgabefrei importiert werden können, kontrolliert?</p><p>4. Wie und in welcher Kadenz erfolgen die Kontrollen?</p><p>5. Kann er sich eine Reduktion der Wertfreigrenze allenfalls im Zusammenhang mit einer gleichzeitigen Vereinfachung der Administration vorstellen? Wie beurteilt er die Akzeptanz einer solchen Massnahme?</p><p>6. Kann er sich andere Massnahmen zur Eindämmung des Einkaufstourismus vorstellen, z. B. Mittel für gezielte Aktionen in Grenzregionen, die Einkaufstouristen auf die negativen Auswirkungen aufmerksam machen?</p>
  • Massnahmen zur Eindämmung des Einkaufstourismus
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./3./4. Das Grenzwachtkorps (GWK) als Teil der Eidgenössischen Zollverwaltung kontrolliert die Einhaltung der Wertfreigrenze und der Maximalmengen im Reiseverkehr. Eine lückenlose Kontrolle ist allerdings aus Ressourcengründen nicht möglich. Vermehrte Kontrollen führen zudem zu Wartezeiten und Stau an der Grenze. Die Kontrolltätigkeiten werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten des GWK vollzogen und basieren deshalb auf laufenden Risikobeurteilungen. Wie die folgenden Zahlen aufzeigen, setzt das GWK eine situationsgerechte Kontrollstrategie um. So konnte die Anzahl der aufgedeckten Schmuggelfälle im Reiseverkehr (ohne die Flughäfen Zürich, Genf und Bern) gesteigert werden (2009: 12 385; 2010: 14 567; 2011: 19 758). In derselben Zeitperiode erhöhten sich die Einnahmen im Reiseverkehr von 25,3 Millionen auf 39,8 Millionen Franken.</p><p>2. Jede Person kann Waren (inklusive Lebensmittel) für den privaten Gebrauch innerhalb einer Wertfreigrenze von 300 Franken abgabenfrei einführen. Verschiedene Waren können für die Berechnung zusammengenommen werden. Die Waren können auch auf verschiedene Familienmitglieder aufgeteilt werden. So kann es sein, dass etwa einer Familie von fünf Personen pro Person Lebensmittel in Klein- und Kleinstbeträgen bis zum Maximalbetrag von 300 Franken zugeteilt werden können. Dann kann diese Familie bis zu insgesamt 1500 Franken verschiedene Lebensmittel im Rahmen der Wertfreigrenze einführen. Für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse gelten jedoch ungeachtet ihres Wertes Maximalmengen für die Einfuhr (z. B. 500 Grammen frisches Rindfleisch oder 2,5 Kilogrammen Pommes Chips). Die erwähnte Familie kann aber keinen Fernseher im Wert von 1500 Franken abgabenfrei einführen, weil der Maximalbetrag einer Person damit überschritten würde und eine Aufrechnung der Anteile der anderen Familienmitglieder für ein Stück nicht zulässig ist (zur Kontrolle vgl. die Ausführungen zu den Ziff. 1, 3 und 4).</p><p>5. Der Bundesrat geht davon aus, dass auch bei einer tieferen Wertfreigrenze aufgrund der gegenwärtigen Frankenstärke und der Preisunterschiede zum Ausland ausreichend Anreize bestehen, im Ausland einzukaufen. Dies gilt auch, wenn bei der Einfuhr in der Schweiz für die Mehrmengen entsprechende Abgaben zu entrichten sind. Eine Senkung der Wertfreigrenze oder eine Reduktion der Maximalmengen für Agrarprodukte würden zu einer wesentlichen Zunahme der Verzollungen und wohl auch des Schmuggels im Reiseverkehr führen. Deshalb wären zusätzliche Massnahmen bei der Kontrolltätigkeit erforderlich, was jedoch zu einem beträchtlichen Mehraufwand bei der Zollverwaltung führen würde. Des Weiteren wäre mit einer verschärften Stauproblematik an den Grenzübergangsstellen zu rechnen. Eine Senkung der Wertfreigrenze stiesse überdies bei Konsumenten und Konsumentinnen auf wenig Verständnis. Aus den genannten Gründen erachtet der Bundesrat eine Senkung der Wertfreigrenze nicht als zielführend.</p><p>6. Es ist ein Anliegen des Bundesrates (vgl. die Antwort auf die Interpellation Germann 11.4005), dass die infolge der Frankenstärke günstiger gewordenen Güter aus dem Ausland die Endkunden in der Schweiz möglichst über den hiesigen Handel erreichen, sodass die Wertschöpfung der Handelsstufe im Land bleibt. In der Kartellgesetzrevision gemäss Botschaft des Bundesrates vom 22. Februar 2012 wird deshalb eine Anpassung von Artikel 5 des Kartellgesetzes vorgeschlagen, die es dem inländischen Handel leichter machen soll, Querlieferungen in Händlernetzen durchzusetzen. Auch auf die Dauer betrachtet erscheint es wichtiger, Massnahmen zur Steigerung der preislichen und nichtpreislichen Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Wirtschaft (inklusive Landwirtschaft) zu treffen, statt Mittel für gezielte Aktionen in Grenzregionen einzusetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Einkaufstourismus schädigt die Schweizer Nahrungsmittelbranche vom Bauern über die Verarbeiter bis hin zum Detailhandel und den Staat aufgrund verlorengegangener Wertschöpfung und Mehrwertsteuern. Vertreter des Detailhandels erwarten, dass 2012 rund 5 Milliarden Franken durch den Einkaufstourismus ins Ausland abfliessen, davon 3 Milliarden Franken für Güter des täglichen Gebrauchs. Schon strukturell sind die Kosten für die Lebensmittelproduktion in der Schweiz u. a. wegen der besseren Produktesicherheit, dem höheren Lohnniveau sowie den strengeren Vorschriften für die Landwirtschaft höher als in den Nachbarländern. Durch den schwachen Euro bzw. den starken Franken hat sich die Situation noch verschärft. Der Einkaufstourismus untergräbt die schweizerischen Agrarmarktordnungen und führt zu einem grossen Preisdruck auf landwirtschaftliche Produkte.</p><p>Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wird die Wertfreigrenze von 300 Franken pro Person, zu der Nahrungsmittel abgabefrei importiert werden können, kontrolliert?</p><p>2. Wird ein Zusammenrechnen der Wertfreigrenze von mehreren Personen für Nahrungsmittel ausgeschlossen, oder können, wenn z. B. fünf Personen in einem Auto die Grenze passieren, insgesamt für 1500 Franken Lebensmittel abgabefrei importiert werden? Wenn nein, wie wird dies kontrolliert?</p><p>3. Werden die Höchstmengen an Nahrungsmitteln, die abgabefrei importiert werden können, kontrolliert?</p><p>4. Wie und in welcher Kadenz erfolgen die Kontrollen?</p><p>5. Kann er sich eine Reduktion der Wertfreigrenze allenfalls im Zusammenhang mit einer gleichzeitigen Vereinfachung der Administration vorstellen? Wie beurteilt er die Akzeptanz einer solchen Massnahme?</p><p>6. Kann er sich andere Massnahmen zur Eindämmung des Einkaufstourismus vorstellen, z. B. Mittel für gezielte Aktionen in Grenzregionen, die Einkaufstouristen auf die negativen Auswirkungen aufmerksam machen?</p>
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