Die Landwirtschaft aus der EU-Roadmap ausschliessen

ShortId
12.3213
Id
20123213
Updated
28.07.2023 10:35
Language
de
Title
Die Landwirtschaft aus der EU-Roadmap ausschliessen
AdditionalIndexing
55;10;Vertrag mit der EU;Beziehungen Schweiz-EU;Handel mit Agrarerzeugnissen;Agrarpolitik (allgemein);freier Warenverkehr;Vorbehalt bei einem Übereinkommen;Unabhängigkeit in der Nahrungsmittelversorgung;Erhaltung der Landwirtschaft;bilaterale Verhandlungen
1
  • L06K100202010201, bilaterale Verhandlungen
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
  • L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
  • L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
  • L06K140103020601, Erhaltung der Landwirtschaft
  • L06K070102040401, freier Warenverkehr
  • L03K140103, Agrarpolitik (allgemein)
  • L04K10010107, Unabhängigkeit in der Nahrungsmittelversorgung
  • L05K0506020601, Vorbehalt bei einem Übereinkommen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat das weitere Vorgehen betreffend bilaterale Beziehungen mit der EU in einer Roadmap festgehalten. Diese Roadmap umfasst unter anderem den Agrarbereich. Seit über drei Jahren sind Verhandlungen im Gange, die einen Freihandel für Agrarprodukte zwischen der EU und der Schweiz zum Ziel haben. Die Schweizer Landwirtschaft wehrt sich entschlossen gegen dieses Projekt des Bundesrates. Ein weiterer Abbau des Grenzschutzes zwischen der Schweiz und der EU würde zum Verschwinden einer Vielzahl von Arbeitsstellen im Agrar- und Lebensmittelsektor führen. Tausende von Landwirtschaftsbetrieben wären akut gefährdet und in ihrer Existenz bedroht. </p><p>Die Öffnung der Grenzen würde zu einer massiven Verschlechterung der Selbstversorgungslage unseres Landes führen.</p><p>Im Rahmen der Agrarpolitik 2014 bis 2017 wird das Prinzip der Ernährungssouveränität eingeführt. Eine konsequente Politik der Ernährungssouveränität ist mit einem EU-Agrarfreihandel nicht vereinbar. Deshalb muss das Landwirtschaftsdossier aus der Roadmap ausgeschlossen werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat mit seinem Beschluss vom 1. Februar 2012 die weiteren Schritte im Zusammenhang mit der Weiterführung der bilateralen Verhandlungen mit der EU festgelegt. Dabei wiederholte er die Absicht, die anstehenden Dossiers, unter anderem die Verhandlungen in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittel- und Produktesicherheit und öffentliche Gesundheit, koordiniert und gesamtheitlich voranzutreiben.</p><p>Das generelle Ziel des gesamtheitlichen und koordinierten Ansatzes ist es, im Sinne eines optimalen Interessenausgleiches die anstehenden Dossiers mit der EU parallel zu verhandeln und so unter anderem den Zugang zum europäischen Binnenmarkt zu verbessern. Dabei sollen auch Lösungen für die institutionellen Fragen gefunden werden.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass eine stärkere Vernetzung der Agrarmärkte der Schweiz und der EU der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft Vorteile bringt. Die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft selbst fordert einen besseren Zugang zu den EU-Märkten, insbesondere einen Abbau der nichttarifären Handelshemmnisse. Dieser ist mit den institutionellen Fragen verknüpft und deshalb nur im Rahmen einer ausgeglichenen Lösung über mehrere Bereiche hinweg denkbar. Mit einer Ausklammerung des Bereichs Land- und Ernährungswirtschaft aus dem gesamtheitlichen und koordinierten Ansatz würde sich die Schweiz ohne Not möglichen Lösungen verschliessen.</p><p>Der Bundesrat hat die Diskussionen im Parlament aufmerksam verfolgt und dessen Entscheide zur Kenntnis genommen. Er ist sich der Bedenken gegenüber einer zu raschen Öffnung im Agrarbereich bewusst. Der Bundesrat will das aktuelle Zeitfenster für eine Neuorientierung nutzen. Er ist bereit, Wege zu einer schrittweisen und kontrollierten Öffnung aufzuzeigen und dem Parlament einen Bericht darüber vorzulegen. Dieser soll es erlauben, sich ein vollständiges Bild über eine kontrollierte Öffnung im tarifären und nichttarifären Bereich zu machen und die Konsequenzen des Projektes besser abzuschätzen.</p><p>Mit einer stärkeren Vernetzung der Agrarmärkte der Schweiz und der EU sollen die Land- und Ernährungswirtschaft gestärkt und Arbeitsplätze gesichert werden. Die Versorgungssicherheit wird dadurch nicht infrage gestellt. Für den Bundesrat bilden zudem Marktöffnung und Ernährungssouveränität keinen Widerspruch. Er hat diese beiden Punkte in seiner Antwort auf die vom Nationalrat abgelehnte Motion der SVP-Fraktion 09.3888, "Sofortiger Abbruch der Verhandlungen über Agrarfreihandel mit der EU", dargestellt.</p><p>Schliesslich ist zu betonen, dass mit der Erwähnung der Landwirtschaft in einer allfälligen gemeinsamen Agenda mit der EU zur Konkretisierung des gesamtheitlichen und koordinierten Ansatzes das Resultat der Verhandlungen nicht vorweggenommen wird. Ein Abkommen unterliegt zudem in jedem Fall der Genehmigung durch die eidgenössischen Räte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Landwirtschaft aus der Roadmap, welche das weitere Vorgehen betreffend bilaterale Verhandlungen mit der EU festlegt, auszuschliessen.</p>
  • Die Landwirtschaft aus der EU-Roadmap ausschliessen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat das weitere Vorgehen betreffend bilaterale Beziehungen mit der EU in einer Roadmap festgehalten. Diese Roadmap umfasst unter anderem den Agrarbereich. Seit über drei Jahren sind Verhandlungen im Gange, die einen Freihandel für Agrarprodukte zwischen der EU und der Schweiz zum Ziel haben. Die Schweizer Landwirtschaft wehrt sich entschlossen gegen dieses Projekt des Bundesrates. Ein weiterer Abbau des Grenzschutzes zwischen der Schweiz und der EU würde zum Verschwinden einer Vielzahl von Arbeitsstellen im Agrar- und Lebensmittelsektor führen. Tausende von Landwirtschaftsbetrieben wären akut gefährdet und in ihrer Existenz bedroht. </p><p>Die Öffnung der Grenzen würde zu einer massiven Verschlechterung der Selbstversorgungslage unseres Landes führen.</p><p>Im Rahmen der Agrarpolitik 2014 bis 2017 wird das Prinzip der Ernährungssouveränität eingeführt. Eine konsequente Politik der Ernährungssouveränität ist mit einem EU-Agrarfreihandel nicht vereinbar. Deshalb muss das Landwirtschaftsdossier aus der Roadmap ausgeschlossen werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat mit seinem Beschluss vom 1. Februar 2012 die weiteren Schritte im Zusammenhang mit der Weiterführung der bilateralen Verhandlungen mit der EU festgelegt. Dabei wiederholte er die Absicht, die anstehenden Dossiers, unter anderem die Verhandlungen in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittel- und Produktesicherheit und öffentliche Gesundheit, koordiniert und gesamtheitlich voranzutreiben.</p><p>Das generelle Ziel des gesamtheitlichen und koordinierten Ansatzes ist es, im Sinne eines optimalen Interessenausgleiches die anstehenden Dossiers mit der EU parallel zu verhandeln und so unter anderem den Zugang zum europäischen Binnenmarkt zu verbessern. Dabei sollen auch Lösungen für die institutionellen Fragen gefunden werden.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass eine stärkere Vernetzung der Agrarmärkte der Schweiz und der EU der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft Vorteile bringt. Die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft selbst fordert einen besseren Zugang zu den EU-Märkten, insbesondere einen Abbau der nichttarifären Handelshemmnisse. Dieser ist mit den institutionellen Fragen verknüpft und deshalb nur im Rahmen einer ausgeglichenen Lösung über mehrere Bereiche hinweg denkbar. Mit einer Ausklammerung des Bereichs Land- und Ernährungswirtschaft aus dem gesamtheitlichen und koordinierten Ansatz würde sich die Schweiz ohne Not möglichen Lösungen verschliessen.</p><p>Der Bundesrat hat die Diskussionen im Parlament aufmerksam verfolgt und dessen Entscheide zur Kenntnis genommen. Er ist sich der Bedenken gegenüber einer zu raschen Öffnung im Agrarbereich bewusst. Der Bundesrat will das aktuelle Zeitfenster für eine Neuorientierung nutzen. Er ist bereit, Wege zu einer schrittweisen und kontrollierten Öffnung aufzuzeigen und dem Parlament einen Bericht darüber vorzulegen. Dieser soll es erlauben, sich ein vollständiges Bild über eine kontrollierte Öffnung im tarifären und nichttarifären Bereich zu machen und die Konsequenzen des Projektes besser abzuschätzen.</p><p>Mit einer stärkeren Vernetzung der Agrarmärkte der Schweiz und der EU sollen die Land- und Ernährungswirtschaft gestärkt und Arbeitsplätze gesichert werden. Die Versorgungssicherheit wird dadurch nicht infrage gestellt. Für den Bundesrat bilden zudem Marktöffnung und Ernährungssouveränität keinen Widerspruch. Er hat diese beiden Punkte in seiner Antwort auf die vom Nationalrat abgelehnte Motion der SVP-Fraktion 09.3888, "Sofortiger Abbruch der Verhandlungen über Agrarfreihandel mit der EU", dargestellt.</p><p>Schliesslich ist zu betonen, dass mit der Erwähnung der Landwirtschaft in einer allfälligen gemeinsamen Agenda mit der EU zur Konkretisierung des gesamtheitlichen und koordinierten Ansatzes das Resultat der Verhandlungen nicht vorweggenommen wird. Ein Abkommen unterliegt zudem in jedem Fall der Genehmigung durch die eidgenössischen Räte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Landwirtschaft aus der Roadmap, welche das weitere Vorgehen betreffend bilaterale Verhandlungen mit der EU festlegt, auszuschliessen.</p>
    • Die Landwirtschaft aus der EU-Roadmap ausschliessen

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