Breite Abstützung der Anglerausbildung

ShortId
12.3215
Id
20123215
Updated
28.07.2023 07:34
Language
de
Title
Breite Abstützung der Anglerausbildung
AdditionalIndexing
52;Freizeit;Weiterbildung;Fisch;Fischereiordnung;handwerkliche Fischerei;Tierschutz;Fischereischein;Fischer/in
1
  • L05K1401060506, handwerkliche Fischerei
  • L06K140106030505, Fischereischein
  • L05K1401060501, Fischer/in
  • L04K13030203, Weiterbildung
  • L05K0601040802, Tierschutz
  • L05K1401060305, Fischereiordnung
  • L05K1401060102, Fisch
  • L03K010101, Freizeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der neuen Tierschutzverordnung (TSchV) - in Kraft seit dem 1. September 2008 - werden neu auch die Fische berücksichtigt. Dies hatte direkte Folgen für die Angelfischerei, denn aufgrund der Änderungen in der TSchV mussten gewisse Anpassungen für die Fischerei vorgenommen werden (Verordnung über das Bundesgesetz der Fischerei, VBGF). Seit 2009 muss derjenige, der in der Schweiz fischen will, einen "Sachkundenachweis" (SaNa) erbringen.</p><p>Unter der Federführung des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) und des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) wurde ein "Netzwerk Anglerausbildung" gegründet und mit dem Dossier SaNa betraut. Der Lenkungsausschuss des Netzwerks wurde bis 2011 aus den beiden Bundesämtern (Bafu, BVET), zwei kantonalen Fischereiverwaltungen, dem Schweizerischen Fischerei-Verband und dem Schweizer Fischerei-Magazin "Petri Heil" gebildet.</p><p>Die Umsetzung der im Tierschutzgesetz und Fischereigesetz festgelegten Neuerungen erfolgt mittels der Kriterien für den Sachkundenachweis. Damit dies im Sinne des Gesetzgebers erfolgt, sollten weitere Kreise in die zuständige Organisation, d. h. das Netzwerk Anglerausbildung, und insbesondere in den Lenkungsausschuss einbezogen werden. Es sind dies Tierschutz- und Naturschutzorganisationen sowie verbandsunabhängige Fischereiorganisationen. Mit der Erweiterung des Lenkungsausschusses wird sichergestellt, dass neben jenen Kreisen, welche die Neuerungen als "realitäts- und praxisfern" bekämpften, auch Organisationen, welche sich an vorderster Front für die Gesetzesänderungen einsetzten, an der Umsetzung beteiligt werden. Sollten Bundesrat und Bundesverwaltung keinen Einfluss mehr auf das Netzwerk Anglerausbildung haben, sind andere Schritte zu prüfen, um das Ziel der breiten Abstützung der Anglerausbildung zu erreichen.</p>
  • <p>Unter Federführung des Bafu und des BVET hat der Bund den Aufbau der Anglerausbildung mit Sachkundenachweis (SaNa) in der Startphase stark unterstützt. Der Bund regte mit der Vollzugshilfe "Anforderungen an die Fangberechtigung" die Kantone weiter zur Zusammenarbeit in der Anglerausbildung an und schlug dazu das "Netzwerk Anglerausbildung" als Koordinationsgremium und Dienstleistungsorgan vor. Dazu wurde der Verein "Netzwerk Anglerausbildung" gegründet. Der Lenkungsausschuss des "Netzwerk Anglerausbildung" setzt sich gemäss Statuten vom 1. Januar 2010 aus folgenden fünf Mitgliedern mit je einer Stimme zusammen:</p><p>- je einer Vertretung eines Pacht- und eines Patentkantons (gewählt von der Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz);</p><p>- einer Vertretung, die durch den Schweizerischen Fischerei-Verband bestimmt wird;</p><p>- je einer vom Bafu und vom BVet bestimmten Vertretung.</p><p>Damit sind jene Kreise in einer schlanken Organisationsform eingebunden, die hauptsächlich für die Umsetzung der Anglerausbildung zuständig sind. Das Schweizer Fischerei-Magazin "Petri-Heil" ist nicht Mitglied des Lenkungsausschusses. Der Bundesrat sieht zurzeit keinen dringenden Handlungsbedarf bei der Zusammensetzung des fünfköpfigen Ausschusses, der den Vollzug des Sachkundenachweises lenkt.</p><p>Der Lenkungsausschuss arbeitete allerdings in der Aufbauphase bei der Erarbeitung der Ausbildungsunterlagen mit wesentlich grösseren Arbeitsgruppen, in denen beispielsweise auch der Schweizer Tierschutz STS vertreten war. Auch bei einer zukünftigen Überarbeitung der Ausbildungsunterlagen und der Weiterentwicklung der Anglerausbildung soll dem Anliegen des Postulanten Rechnung getragen werden, indem eine erweiterte Gruppe gebildet wird. In dieser sollen Tierschutz- und Naturschutzorganisationen sowie verbandsunabhängige Fischereiorganisationen Einsitz nehmen können. Hierbei soll sichergestellt werden, dass die Anglerausbildung in einem breiten und partizipativen Prozess weiterentwickelt wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird, um die Anglerausbildung breiter abzustützen, aufgefordert, die Erweiterung des "Netzwerks Lenkungsausschusses Anglerausbildung" um je einen Vertreter bzw. einer Vertrerinnen einer Tierschutzorganisation, einer Naturschutzorganisation und von Fischereivereinen, welche nicht im Schweizerischen Fischerei-Verband organisiert sind, zu prüfen. Um das Ziel der breiteren Abstützung zu erreichen, können auch andere Schritte geprüft und geeignete Massnahmen in die Wege geleitet werden.</p>
  • Breite Abstützung der Anglerausbildung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der neuen Tierschutzverordnung (TSchV) - in Kraft seit dem 1. September 2008 - werden neu auch die Fische berücksichtigt. Dies hatte direkte Folgen für die Angelfischerei, denn aufgrund der Änderungen in der TSchV mussten gewisse Anpassungen für die Fischerei vorgenommen werden (Verordnung über das Bundesgesetz der Fischerei, VBGF). Seit 2009 muss derjenige, der in der Schweiz fischen will, einen "Sachkundenachweis" (SaNa) erbringen.</p><p>Unter der Federführung des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) und des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) wurde ein "Netzwerk Anglerausbildung" gegründet und mit dem Dossier SaNa betraut. Der Lenkungsausschuss des Netzwerks wurde bis 2011 aus den beiden Bundesämtern (Bafu, BVET), zwei kantonalen Fischereiverwaltungen, dem Schweizerischen Fischerei-Verband und dem Schweizer Fischerei-Magazin "Petri Heil" gebildet.</p><p>Die Umsetzung der im Tierschutzgesetz und Fischereigesetz festgelegten Neuerungen erfolgt mittels der Kriterien für den Sachkundenachweis. Damit dies im Sinne des Gesetzgebers erfolgt, sollten weitere Kreise in die zuständige Organisation, d. h. das Netzwerk Anglerausbildung, und insbesondere in den Lenkungsausschuss einbezogen werden. Es sind dies Tierschutz- und Naturschutzorganisationen sowie verbandsunabhängige Fischereiorganisationen. Mit der Erweiterung des Lenkungsausschusses wird sichergestellt, dass neben jenen Kreisen, welche die Neuerungen als "realitäts- und praxisfern" bekämpften, auch Organisationen, welche sich an vorderster Front für die Gesetzesänderungen einsetzten, an der Umsetzung beteiligt werden. Sollten Bundesrat und Bundesverwaltung keinen Einfluss mehr auf das Netzwerk Anglerausbildung haben, sind andere Schritte zu prüfen, um das Ziel der breiten Abstützung der Anglerausbildung zu erreichen.</p>
    • <p>Unter Federführung des Bafu und des BVET hat der Bund den Aufbau der Anglerausbildung mit Sachkundenachweis (SaNa) in der Startphase stark unterstützt. Der Bund regte mit der Vollzugshilfe "Anforderungen an die Fangberechtigung" die Kantone weiter zur Zusammenarbeit in der Anglerausbildung an und schlug dazu das "Netzwerk Anglerausbildung" als Koordinationsgremium und Dienstleistungsorgan vor. Dazu wurde der Verein "Netzwerk Anglerausbildung" gegründet. Der Lenkungsausschuss des "Netzwerk Anglerausbildung" setzt sich gemäss Statuten vom 1. Januar 2010 aus folgenden fünf Mitgliedern mit je einer Stimme zusammen:</p><p>- je einer Vertretung eines Pacht- und eines Patentkantons (gewählt von der Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz);</p><p>- einer Vertretung, die durch den Schweizerischen Fischerei-Verband bestimmt wird;</p><p>- je einer vom Bafu und vom BVet bestimmten Vertretung.</p><p>Damit sind jene Kreise in einer schlanken Organisationsform eingebunden, die hauptsächlich für die Umsetzung der Anglerausbildung zuständig sind. Das Schweizer Fischerei-Magazin "Petri-Heil" ist nicht Mitglied des Lenkungsausschusses. Der Bundesrat sieht zurzeit keinen dringenden Handlungsbedarf bei der Zusammensetzung des fünfköpfigen Ausschusses, der den Vollzug des Sachkundenachweises lenkt.</p><p>Der Lenkungsausschuss arbeitete allerdings in der Aufbauphase bei der Erarbeitung der Ausbildungsunterlagen mit wesentlich grösseren Arbeitsgruppen, in denen beispielsweise auch der Schweizer Tierschutz STS vertreten war. Auch bei einer zukünftigen Überarbeitung der Ausbildungsunterlagen und der Weiterentwicklung der Anglerausbildung soll dem Anliegen des Postulanten Rechnung getragen werden, indem eine erweiterte Gruppe gebildet wird. In dieser sollen Tierschutz- und Naturschutzorganisationen sowie verbandsunabhängige Fischereiorganisationen Einsitz nehmen können. Hierbei soll sichergestellt werden, dass die Anglerausbildung in einem breiten und partizipativen Prozess weiterentwickelt wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird, um die Anglerausbildung breiter abzustützen, aufgefordert, die Erweiterung des "Netzwerks Lenkungsausschusses Anglerausbildung" um je einen Vertreter bzw. einer Vertrerinnen einer Tierschutzorganisation, einer Naturschutzorganisation und von Fischereivereinen, welche nicht im Schweizerischen Fischerei-Verband organisiert sind, zu prüfen. Um das Ziel der breiteren Abstützung zu erreichen, können auch andere Schritte geprüft und geeignete Massnahmen in die Wege geleitet werden.</p>
    • Breite Abstützung der Anglerausbildung

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