Effizienzsteigerung von Wasserkraftwerken ohne Neukonzessionierung ermöglichen

ShortId
12.3223
Id
20123223
Updated
25.06.2025 00:09
Language
de
Title
Effizienzsteigerung von Wasserkraftwerken ohne Neukonzessionierung ermöglichen
AdditionalIndexing
66;Betriebsmodernisierung;Wassernutzung;Wasserkraftwerk;Bewilligung;Innovation;Vereinfachung von Verfahren;Produktionssteigerung
1
  • L04K17030202, Wasserkraftwerk
  • L04K08020309, Innovation
  • L04K07060213, Produktionssteigerung
  • L05K0703040301, Betriebsmodernisierung
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
  • L04K06010504, Wassernutzung
  • L05K0806010102, Bewilligung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mehrere Umweltverbände forderten im Februar 2012 eine Neukonzessionierung der bestehenden Anlagen der Kraftwerke Zervreila AG, weil diese mit dem Projekt Überleitung Lugnez die jährlich erzeugte Energiemenge mittels zusätzlichen Wassers um 15 Prozent ausbauen möchte. Dies obwohl dieser Ausbau ohne Veränderungen oder Leistungserhöhungen der bestehenden Anlagen erfolgen würde. Das ist nur ein Beispiel von absehbaren, ähnlich lautenden Forderungen.</p><p>Die Frage, ob Neukonzessionierungen notwendig sind oder nicht, wurde in der Vergangenheit bei mehreren Projekten aufgeworfen. Da bei jeder Neukonzessionierung das erhebliche Risiko besteht, durch die dadurch erforderliche Sanierung nach Artikel 31 des Gewässerschutzgesetzes die Produktion des Kraftwerks zu vermindern, ist das für die Energiegewinnung ungünstig. </p><p>Erwarten würde man, dass sich heute alle geeint für die Effizienz- und Leistungssteigerung bei Wasserkraftwerken einsetzen und alle das gemeinsame Ziel haben, dass diese Projekte rasch umgesetzt werden können. Eine Neukonzessionierung allein verschlingt jedoch mehrere Jahre, verzögert oder verhindert gar sinnvolle Projekte. Zudem macht eine Neukonzessionierung bei Anlagen, welche noch eine längere Restlaufzeit haben, keinen grossen Sinn. Gewisse Änderungen bei der Wasserführung und an Wasserfassungen sollen auch ohne Neukonzessionierung einer ganzen Anlage möglich werden.</p>
  • <p>Die Energiestrategie 2050 setzt einen Schwerpunkt bei der Wasserkraftnutzung. Um den angestrebten Ausbau zu erreichen, sind gewisse Änderungen der Rahmenbedingungen notwendig. Der Bundesrat erachtet deshalb eine Prüfung der gesetzlichen Bestimmungen als sinnvoll. Er wird prüfen, wie den Anliegen des Postulates entsprochen werden kann, ohne dass damit der mit dem Erlass des Gewässerschutzgesetzes im Jahre 1991 geschlossene Kern des Kompromisses seines Sinnes entleert wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, welche gesetzlichen Bestimmungen wie geändert werden müssten, damit Betreiber von Wasserkraftwerken Projekte zum Ausbau als auch zur Effizienz- und Leistungssteigerung bestehender Anlagen ohne Neukonzessionierung realisieren können.</p>
  • Effizienzsteigerung von Wasserkraftwerken ohne Neukonzessionierung ermöglichen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mehrere Umweltverbände forderten im Februar 2012 eine Neukonzessionierung der bestehenden Anlagen der Kraftwerke Zervreila AG, weil diese mit dem Projekt Überleitung Lugnez die jährlich erzeugte Energiemenge mittels zusätzlichen Wassers um 15 Prozent ausbauen möchte. Dies obwohl dieser Ausbau ohne Veränderungen oder Leistungserhöhungen der bestehenden Anlagen erfolgen würde. Das ist nur ein Beispiel von absehbaren, ähnlich lautenden Forderungen.</p><p>Die Frage, ob Neukonzessionierungen notwendig sind oder nicht, wurde in der Vergangenheit bei mehreren Projekten aufgeworfen. Da bei jeder Neukonzessionierung das erhebliche Risiko besteht, durch die dadurch erforderliche Sanierung nach Artikel 31 des Gewässerschutzgesetzes die Produktion des Kraftwerks zu vermindern, ist das für die Energiegewinnung ungünstig. </p><p>Erwarten würde man, dass sich heute alle geeint für die Effizienz- und Leistungssteigerung bei Wasserkraftwerken einsetzen und alle das gemeinsame Ziel haben, dass diese Projekte rasch umgesetzt werden können. Eine Neukonzessionierung allein verschlingt jedoch mehrere Jahre, verzögert oder verhindert gar sinnvolle Projekte. Zudem macht eine Neukonzessionierung bei Anlagen, welche noch eine längere Restlaufzeit haben, keinen grossen Sinn. Gewisse Änderungen bei der Wasserführung und an Wasserfassungen sollen auch ohne Neukonzessionierung einer ganzen Anlage möglich werden.</p>
    • <p>Die Energiestrategie 2050 setzt einen Schwerpunkt bei der Wasserkraftnutzung. Um den angestrebten Ausbau zu erreichen, sind gewisse Änderungen der Rahmenbedingungen notwendig. Der Bundesrat erachtet deshalb eine Prüfung der gesetzlichen Bestimmungen als sinnvoll. Er wird prüfen, wie den Anliegen des Postulates entsprochen werden kann, ohne dass damit der mit dem Erlass des Gewässerschutzgesetzes im Jahre 1991 geschlossene Kern des Kompromisses seines Sinnes entleert wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, welche gesetzlichen Bestimmungen wie geändert werden müssten, damit Betreiber von Wasserkraftwerken Projekte zum Ausbau als auch zur Effizienz- und Leistungssteigerung bestehender Anlagen ohne Neukonzessionierung realisieren können.</p>
    • Effizienzsteigerung von Wasserkraftwerken ohne Neukonzessionierung ermöglichen

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