E-Health-Forschungsprogramm
- ShortId
-
12.3233
- Id
-
20123233
- Updated
-
28.07.2023 15:05
- Language
-
de
- Title
-
E-Health-Forschungsprogramm
- AdditionalIndexing
-
2841;Datenverarbeitung in der Medizin;Koordination;neue Technologie;Gesundheitspass;medizinische Forschung;Forschungsvorhaben
- 1
-
- L05K1203010104, Datenverarbeitung in der Medizin
- L05K0706010508, neue Technologie
- L04K01050512, medizinische Forschung
- L04K16020206, Forschungsvorhaben
- L04K01050508, Gesundheitspass
- L04K08020314, Koordination
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit der neuen Bundesstrategie für die digitale Zukunft der Schweiz will der Bundesrat die IKT mit ihrem Innovationspotenzial gezielt fördern, um die zahlreichen Chancen für Wirtschaft und Gesellschaft zu nützen. Die KVG-Reformen Spitalfinanzierung (04.061) und integrierte Versorgung (04.062) bezwecken innovative und nachhaltige Versorgungsformen, die eine rasche Einführung von adäquaten E-Health-Instrumenten benötigen. Somit können wirksame, qualitativ hochwertige und kostengünstigere Prozesse im Gesundheitssystem realisiert werden. Um dieses Potenzial auszuschöpfen, hat der Bundesrat seine Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz am 9. März 2012 aktualisiert.</p><p>Seit mehr als zehn Jahren entwickelt sich E-Health in der Schweiz leider aber sehr langsam. Die nationale "Strategie E-Health Schweiz" des Bundes von 2007-2015 und das Koordinationsorgan von 2008 setzen Standards und definieren Normen: Dies geschieht aber top-down mit einem zentralistischen und technokratischen Ansatz. Der Vorentwurf für das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) von 2011 wurde von den künftigen Anwendern, insbesondere den Leistungserbringern, kaum positiv wahrgenommen, wie das Swiss E-Health Barometer 2012 zeigt. Sie stehen dieser Entwicklung mit einem distanzierten Gefühl gegenüber.</p><p>Dennoch laufen in der Schweiz mehrere regionale Pilotprojekte, deren Potenzial viel zu wenig ausgenützt wird. Wenn der Bundesrat seine E-Health-Strategie in der vorgesehenen Zeit umsetzen und Gesetzesgrundlagen wie das neue EPDG zweckmässig verabschieden will, dann braucht es das Zusammenwirken aller relevanten Akteure (Leistungserbringer, Versicherer, ICT-Industrie usw.). Ähnlich wie beim Forschungsprogramm IV des BSV, soll ein Forschungsprogramm E-Health realisiert werden, das die verschiedenen Pilotprojekte zusammenfasst und evaluiert. Eine entsprechende gesetzliche Grundlage könnte im neuen EPDG geschaffen werden. Der Bund soll die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und den interessierten Kreisen fördern, indem er den Wissenstransfer und den Erfahrungsaustausch unterstützt.</p>
- <p>Zur Integration der Informations- und Kommunikationstechnologien in das Gesundheitswesen treibt der Bund die Umsetzung der "Strategie E-Health Schweiz" aus dem Jahre 2007 und die Einführung und Verbreitung eines elektronischen Patientendossiers in enger Koordination mit den Kantonen und in Zusammenarbeit mit privaten Partnern und internationalen Organisationen stetig voran. Der Bundesrat erachtet die Förderung von Forschungsprogrammen im Bereich E-Health durch Bund und Kantone sowie Private als wichtig. Hierfür stehen auf Bundesebene Mittel aus den verschiedenen bereits existierenden Forschungsförderungsinstrumenten (Schweizerischer Nationalfonds und Kommission für Technologie und Innovation) zur Verfügung.</p><p>Als gesetzliche Grundlage für die Forschungsförderung im Bereich E-Health kann sich der Bund auf das Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG; SR 420.1) abstützen. Die Schaffung einer spezialgesetzlichen Grundlage im Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) für die Lancierung und Finanzierung von Forschungsprojekten ist somit nicht notwendig. Bereits im Vorentwurf des EPDG enthalten ist eine Bestimmung, mit welcher der Bund den Wissenstransfer und den Erfahrungsaustausch zwischen den Kantonen und weiteren interessierten Kreisen fördern kann (Art. 13 VE-EPDG, Fassung Vernehmlassung Herbst 2011). Damit kann insbesondere auch die Verbreitung von Forschungs- und Evaluationsergebnissen unterstützt werden.</p><p>Der Bundesrat wird im Rahmen der Erarbeitung der Botschaft zum EPDG prüfen, ob der Bund eine eigene Begleitforschung zur Umsetzung des EPDG betreiben oder ob er nur die punktuelle Unterstützung von Forschungs- und Evaluationsprojekten der Kantone und Dritter beabsichtigt. Allfälliger zusätzlicher Finanzbedarf wird in der Botschaft ausgewiesen werden.</p><p>Der Bundesrat erachtet damit das Kernanliegen der Motion als bereits erfüllt und beantragt deren Ablehnung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Reform des Gesundheitswesens mithilfe der Informations- und Kommunikationstechnologien per E-Health-Forschungsprogramm zu fördern. Insbesondere soll der Wissenstransfer gesichert und der Bottom-up-Ansatz gefördert werden. Bestehende und neue regionale Pilotprojekte sollen dabei unterstützt, vernetzt und evaluiert werden.</p>
- E-Health-Forschungsprogramm
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit der neuen Bundesstrategie für die digitale Zukunft der Schweiz will der Bundesrat die IKT mit ihrem Innovationspotenzial gezielt fördern, um die zahlreichen Chancen für Wirtschaft und Gesellschaft zu nützen. Die KVG-Reformen Spitalfinanzierung (04.061) und integrierte Versorgung (04.062) bezwecken innovative und nachhaltige Versorgungsformen, die eine rasche Einführung von adäquaten E-Health-Instrumenten benötigen. Somit können wirksame, qualitativ hochwertige und kostengünstigere Prozesse im Gesundheitssystem realisiert werden. Um dieses Potenzial auszuschöpfen, hat der Bundesrat seine Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz am 9. März 2012 aktualisiert.</p><p>Seit mehr als zehn Jahren entwickelt sich E-Health in der Schweiz leider aber sehr langsam. Die nationale "Strategie E-Health Schweiz" des Bundes von 2007-2015 und das Koordinationsorgan von 2008 setzen Standards und definieren Normen: Dies geschieht aber top-down mit einem zentralistischen und technokratischen Ansatz. Der Vorentwurf für das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) von 2011 wurde von den künftigen Anwendern, insbesondere den Leistungserbringern, kaum positiv wahrgenommen, wie das Swiss E-Health Barometer 2012 zeigt. Sie stehen dieser Entwicklung mit einem distanzierten Gefühl gegenüber.</p><p>Dennoch laufen in der Schweiz mehrere regionale Pilotprojekte, deren Potenzial viel zu wenig ausgenützt wird. Wenn der Bundesrat seine E-Health-Strategie in der vorgesehenen Zeit umsetzen und Gesetzesgrundlagen wie das neue EPDG zweckmässig verabschieden will, dann braucht es das Zusammenwirken aller relevanten Akteure (Leistungserbringer, Versicherer, ICT-Industrie usw.). Ähnlich wie beim Forschungsprogramm IV des BSV, soll ein Forschungsprogramm E-Health realisiert werden, das die verschiedenen Pilotprojekte zusammenfasst und evaluiert. Eine entsprechende gesetzliche Grundlage könnte im neuen EPDG geschaffen werden. Der Bund soll die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und den interessierten Kreisen fördern, indem er den Wissenstransfer und den Erfahrungsaustausch unterstützt.</p>
- <p>Zur Integration der Informations- und Kommunikationstechnologien in das Gesundheitswesen treibt der Bund die Umsetzung der "Strategie E-Health Schweiz" aus dem Jahre 2007 und die Einführung und Verbreitung eines elektronischen Patientendossiers in enger Koordination mit den Kantonen und in Zusammenarbeit mit privaten Partnern und internationalen Organisationen stetig voran. Der Bundesrat erachtet die Förderung von Forschungsprogrammen im Bereich E-Health durch Bund und Kantone sowie Private als wichtig. Hierfür stehen auf Bundesebene Mittel aus den verschiedenen bereits existierenden Forschungsförderungsinstrumenten (Schweizerischer Nationalfonds und Kommission für Technologie und Innovation) zur Verfügung.</p><p>Als gesetzliche Grundlage für die Forschungsförderung im Bereich E-Health kann sich der Bund auf das Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG; SR 420.1) abstützen. Die Schaffung einer spezialgesetzlichen Grundlage im Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) für die Lancierung und Finanzierung von Forschungsprojekten ist somit nicht notwendig. Bereits im Vorentwurf des EPDG enthalten ist eine Bestimmung, mit welcher der Bund den Wissenstransfer und den Erfahrungsaustausch zwischen den Kantonen und weiteren interessierten Kreisen fördern kann (Art. 13 VE-EPDG, Fassung Vernehmlassung Herbst 2011). Damit kann insbesondere auch die Verbreitung von Forschungs- und Evaluationsergebnissen unterstützt werden.</p><p>Der Bundesrat wird im Rahmen der Erarbeitung der Botschaft zum EPDG prüfen, ob der Bund eine eigene Begleitforschung zur Umsetzung des EPDG betreiben oder ob er nur die punktuelle Unterstützung von Forschungs- und Evaluationsprojekten der Kantone und Dritter beabsichtigt. Allfälliger zusätzlicher Finanzbedarf wird in der Botschaft ausgewiesen werden.</p><p>Der Bundesrat erachtet damit das Kernanliegen der Motion als bereits erfüllt und beantragt deren Ablehnung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Reform des Gesundheitswesens mithilfe der Informations- und Kommunikationstechnologien per E-Health-Forschungsprogramm zu fördern. Insbesondere soll der Wissenstransfer gesichert und der Bottom-up-Ansatz gefördert werden. Bestehende und neue regionale Pilotprojekte sollen dabei unterstützt, vernetzt und evaluiert werden.</p>
- E-Health-Forschungsprogramm
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