Reduktion des Einsatzes von Antibiotika zur Reduktion der Resistenz
- ShortId
-
12.3236
- Id
-
20123236
- Updated
-
28.07.2023 07:25
- Language
-
de
- Title
-
Reduktion des Einsatzes von Antibiotika zur Reduktion der Resistenz
- AdditionalIndexing
-
2841;Tiermedizin;Gesundheitsrisiko;Tierhaltung;Prävention;Antibiotikum;Reduktion;Lebensmittelsicherheit;Nahrungsmittelverseuchung
- 1
-
- L05K0105030101, Antibiotikum
- L04K01050215, Tiermedizin
- L04K08020224, Reduktion
- L04K14010102, Tierhaltung
- L05K0105050702, Prävention
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L05K0105060602, Lebensmittelsicherheit
- L04K06020310, Nahrungsmittelverseuchung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die geltenden Vorschriften bezwecken den fachgerechten Einsatz von Tierarzneimitteln. 1999 wurde ein generelles Verbot von Antibiotika als Wachstumsförderer erlassen. 2004 wurden mit der neuen Tierarzneimittelverordnung (SR 812.212.27) u. a. auch Massnahmen zur besseren Kontrolle und Reduktion des Einsatzes von Antibiotika in Kraft gesetzt. In den vergangenen Jahren hat die Gesamtmenge an Antibiotika, die in der Veterinärmedizin vertrieben wurden, abgenommen. Die Vertriebsmengen einiger spezifischer Antibiotika (z. B. Cephalosporine der neueren 3. und 4. Generation), die sowohl in der Veterinär- als auch in der Humanmedizin zu den wichtigsten und neuen Wirkstoffgruppen gehören, nahmen jedoch weiter zu. Die zurzeit laufende umfassende Evaluation der Tierarzneimittelverordnung beinhaltet u. a. auch Massnahmen in Bezug auf die Resistenzsituation. Für gezielte Massnahmen zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in der Landwirtschaft wird zudem eine detaillierte Erhebung der in den Tierhaltungen eingesetzten Antibiotikamengen erforderlich sein. Die Problematik der Antibiotikaresistenzen muss jedoch zusätzlich auch durch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit aller Beteiligten angegangen werden, da neben dem Einsatz von Antibiotika in der Veterinärmedizin auch der Einsatz in der Humanmedizin eine wichtige Rolle spielt. Dabei sind neben einer verbesserten Erfassung und Überwachung des Antibiotikaeinsatzes sowie der Resistenzsituation und der weiteren Erforschung der Zusammenhänge zwischen Resistenzen in der Umwelt, beim Tier und beim Menschen auch Massnahmen zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes beim Tier und zum gezielteren Einsatz beim Menschen zu prüfen. Die Erfassung und Überwachung sind koordiniert in der Human- und Tiermedizin umzusetzen.</p><p>2. Der Bundesrat soll mit der Revision des Heilmittelgesetzes (SR 812.21) - die Überweisung der Botschaft an das Parlament ist für das 3. Quartal 2012 geplant - ermächtigt werden, anerkannte Richtlinien zur Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln für verbindlich zu erklären. Solche Richtlinien können ebenfalls zu Verbesserungen in der Anwendung von Antibiotika in der Veterinärmedizin beitragen. Zu begrüssen sind auch private Initiativen, wie jene der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte, die im Jahr 2010 Richtlinien zum sorgfältigen Umgang mit Tierarzneimitteln veröffentlicht hat. Die Prüfung und Erarbeitung weiterer Massnahmen und Strategien zur Reduktion des Einsatzes von Antibiotika in der Veterinärmedizin, beispielsweise die Festlegung und Verfolgung von Reduktionszielen sowie entsprechende Vorkehrungen für einen gezielteren Einsatz in der Humanmedizin, werden in Zukunft eine vermehrte Koordination der Betroffenen erfordern. Als wichtige Entscheidungsgrundlage wird eine detaillierte Antibiotikaverbrauchsstatistik erforderlich sein.</p><p>3. In Bezug auf Tiermanagement-, Mast- und Haltungsformen sind statt Verbote Verbesserungsmassnahmen anzustreben. Gegenwärtig laufen Studien, die weitere Erkenntnisse über Optimierungsmöglichkeiten bei Haltung und Management insbesondere in der Tiermast bringen und damit Ansätze für Verbesserungen liefern sollen. Zudem soll in den nächsten Jahren u. a. der Früherkennung und Prävention von Tierseuchen eine noch grössere Bedeutung zugemessen werden.</p><p>4./5. Die Abgabe von Antibiotika auf Vorrat ist nur möglich, wenn ein Tierarzt mit einem Nutztierhalter eine Vereinbarung im Sinne von Artikel 10 der Tierarzneimittelverordnung abgeschlossen hat. Dabei hat der Tierarzt sicherzustellen - u. a. derzeit durch mindestens zwei Betriebsbesuche pro Jahr -, dass die Arzneimittel korrekt angewendet werden. Die laufende Evaluation der Tierarzneimittelverordnung wird zeigen, wie weit sich das heutige System bewährt hat. Nach Vorliegen der Resultate müssen allenfalls weitere Massnahmen zur Förderung und Verbesserung der tierärztlichen Bestandesbetreuung eingeführt werden, um eine Reduktion und Alternativen zur Abgabe von Antibiotika auf Vorrat zu erzielen. Eine Einschränkung der Abgabekompetenzen der Ärzteschaft wurde für den veterinärmedizinischen Bereich in der Vernehmlassung zur laufenden Revision des Heilmittelgesetzes umfassend abgelehnt. Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, Vorschläge für das weitere Vorgehen im Bereich der ärztlichen Arzneimittelabgabe zu erarbeiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Berichte und Experten und Expertinnen zeigen, dass zu viele und zu häufig Antibiotika eingesetzt werden, vor allem in der Tiermedizin. Laut Swissmedic ist die jährlich in Verkehr gebrachte Antibiotikamenge in der Tiermedizin von 2005 bis 2008 um etwa 7 Prozent gestiegen, und bis 2010 wurden 66 Tonnen des Wirkstoffs verteilt. Zugenommen hat der Vertrieb von Antibiotika, die in der Humanmedizin wichtig sind. Der resultierende Anstieg der Resistenzen bei Mensch und Nutztier gibt Anlass zur Besorgnis. Bei Mastpoulets wurden Escherichia-Coli-Stämme entdeckt, die ESBL produzieren und gegen sämtliche Penizilline und Cephalosporine resistent sind. Das ist humanmedizinisch von grosser Bedeutung. Die Leiterin des Zentrums für Zoonosen, bakterielle Tierkrankheiten und Antibiotikaresistenz (ZOBA) der Universität Bern, das Resistenzen bei Tieren untersucht, sagt: "Es wird auch in der Schweiz ernst. Daten lassen vermuten, dass bei den Poulets mit ESBL-Nachweisen zwischen 25 und 30 Prozent zu rechnen ist. Bei Rindern mit 10 Prozent, bei Schweinen mit 5 bis 7 Prozent." Hohe bis extrem hohe Resistenzraten gegen Antibiotika der Veterinär- und Humanmedizin zeigen sich bei Enterokokken. Auch die MRSA-Prävalenz im Schweinebestand steigt. Es sei alles zu unternehmen, um die Gefahr der Antibiotikaresistenzen zu verringern. Der Hygienemediziner Prof. Dr. A. Widmer warnt vor der Zunahme multiresistenter Keime in Tieren, in Gemüse, Obst und Boden. Die Resistenzkeime gelangen über die Nahrungsmittelkette in den Menschen. Expertin Prof. G. Schüpbach sagt es klar. "Es wird zu viel Antibiotika eingesetzt, vor allem in der Schweinemästerei und der industriellen Kälbermast, wo die Medikamente zum normalen Mastprogramm gehören."</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Ist er bereit, weitere Massnahmen aufzuzeigen, um eine Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in der Tiermedizin zu erreichen? </p><p>2. Ist er bereit, mit Kantonen und Berufsverbänden dank klarer Richtlinien und einer nationalen Antibiotikastrategie den Antibiotikaeinsatz merklich zu reduzieren? </p><p>3. Ist er bereit, Tiermanagement-, Mast- und Haltungsformen zu verbieten, die den Antibiotikaeinsatz von vornherein erzwingen?</p><p>4. Ist er bereit, festzulegen, dass Tierärzte künftig nicht mehr Antibiotika für drei bis vier Monate auf Vorrat an Tierhalter abgeben dürfen, sondern dass sie die Menge und die Frist kürzen und die Mindestzahl der Betriebskontrollbesuche erhöhen müssen (z. B. sechs statt zwei Besuche pro Jahr)?</p><p>5. Ist er bereit, Anreize für die Tiergesundheitsprävention zu schaffen, so dass künftig vermehrt tierärztliche Leistungen entschädigt werden, welche die Gesunderhaltung eines Tierbestandes fördern, und der Anteil des Einkommens über den Verkauf von Arzneimitteln abnimmt?</p>
- Reduktion des Einsatzes von Antibiotika zur Reduktion der Resistenz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die geltenden Vorschriften bezwecken den fachgerechten Einsatz von Tierarzneimitteln. 1999 wurde ein generelles Verbot von Antibiotika als Wachstumsförderer erlassen. 2004 wurden mit der neuen Tierarzneimittelverordnung (SR 812.212.27) u. a. auch Massnahmen zur besseren Kontrolle und Reduktion des Einsatzes von Antibiotika in Kraft gesetzt. In den vergangenen Jahren hat die Gesamtmenge an Antibiotika, die in der Veterinärmedizin vertrieben wurden, abgenommen. Die Vertriebsmengen einiger spezifischer Antibiotika (z. B. Cephalosporine der neueren 3. und 4. Generation), die sowohl in der Veterinär- als auch in der Humanmedizin zu den wichtigsten und neuen Wirkstoffgruppen gehören, nahmen jedoch weiter zu. Die zurzeit laufende umfassende Evaluation der Tierarzneimittelverordnung beinhaltet u. a. auch Massnahmen in Bezug auf die Resistenzsituation. Für gezielte Massnahmen zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in der Landwirtschaft wird zudem eine detaillierte Erhebung der in den Tierhaltungen eingesetzten Antibiotikamengen erforderlich sein. Die Problematik der Antibiotikaresistenzen muss jedoch zusätzlich auch durch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit aller Beteiligten angegangen werden, da neben dem Einsatz von Antibiotika in der Veterinärmedizin auch der Einsatz in der Humanmedizin eine wichtige Rolle spielt. Dabei sind neben einer verbesserten Erfassung und Überwachung des Antibiotikaeinsatzes sowie der Resistenzsituation und der weiteren Erforschung der Zusammenhänge zwischen Resistenzen in der Umwelt, beim Tier und beim Menschen auch Massnahmen zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes beim Tier und zum gezielteren Einsatz beim Menschen zu prüfen. Die Erfassung und Überwachung sind koordiniert in der Human- und Tiermedizin umzusetzen.</p><p>2. Der Bundesrat soll mit der Revision des Heilmittelgesetzes (SR 812.21) - die Überweisung der Botschaft an das Parlament ist für das 3. Quartal 2012 geplant - ermächtigt werden, anerkannte Richtlinien zur Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln für verbindlich zu erklären. Solche Richtlinien können ebenfalls zu Verbesserungen in der Anwendung von Antibiotika in der Veterinärmedizin beitragen. Zu begrüssen sind auch private Initiativen, wie jene der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte, die im Jahr 2010 Richtlinien zum sorgfältigen Umgang mit Tierarzneimitteln veröffentlicht hat. Die Prüfung und Erarbeitung weiterer Massnahmen und Strategien zur Reduktion des Einsatzes von Antibiotika in der Veterinärmedizin, beispielsweise die Festlegung und Verfolgung von Reduktionszielen sowie entsprechende Vorkehrungen für einen gezielteren Einsatz in der Humanmedizin, werden in Zukunft eine vermehrte Koordination der Betroffenen erfordern. Als wichtige Entscheidungsgrundlage wird eine detaillierte Antibiotikaverbrauchsstatistik erforderlich sein.</p><p>3. In Bezug auf Tiermanagement-, Mast- und Haltungsformen sind statt Verbote Verbesserungsmassnahmen anzustreben. Gegenwärtig laufen Studien, die weitere Erkenntnisse über Optimierungsmöglichkeiten bei Haltung und Management insbesondere in der Tiermast bringen und damit Ansätze für Verbesserungen liefern sollen. Zudem soll in den nächsten Jahren u. a. der Früherkennung und Prävention von Tierseuchen eine noch grössere Bedeutung zugemessen werden.</p><p>4./5. Die Abgabe von Antibiotika auf Vorrat ist nur möglich, wenn ein Tierarzt mit einem Nutztierhalter eine Vereinbarung im Sinne von Artikel 10 der Tierarzneimittelverordnung abgeschlossen hat. Dabei hat der Tierarzt sicherzustellen - u. a. derzeit durch mindestens zwei Betriebsbesuche pro Jahr -, dass die Arzneimittel korrekt angewendet werden. Die laufende Evaluation der Tierarzneimittelverordnung wird zeigen, wie weit sich das heutige System bewährt hat. Nach Vorliegen der Resultate müssen allenfalls weitere Massnahmen zur Förderung und Verbesserung der tierärztlichen Bestandesbetreuung eingeführt werden, um eine Reduktion und Alternativen zur Abgabe von Antibiotika auf Vorrat zu erzielen. Eine Einschränkung der Abgabekompetenzen der Ärzteschaft wurde für den veterinärmedizinischen Bereich in der Vernehmlassung zur laufenden Revision des Heilmittelgesetzes umfassend abgelehnt. Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, Vorschläge für das weitere Vorgehen im Bereich der ärztlichen Arzneimittelabgabe zu erarbeiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Berichte und Experten und Expertinnen zeigen, dass zu viele und zu häufig Antibiotika eingesetzt werden, vor allem in der Tiermedizin. Laut Swissmedic ist die jährlich in Verkehr gebrachte Antibiotikamenge in der Tiermedizin von 2005 bis 2008 um etwa 7 Prozent gestiegen, und bis 2010 wurden 66 Tonnen des Wirkstoffs verteilt. Zugenommen hat der Vertrieb von Antibiotika, die in der Humanmedizin wichtig sind. Der resultierende Anstieg der Resistenzen bei Mensch und Nutztier gibt Anlass zur Besorgnis. Bei Mastpoulets wurden Escherichia-Coli-Stämme entdeckt, die ESBL produzieren und gegen sämtliche Penizilline und Cephalosporine resistent sind. Das ist humanmedizinisch von grosser Bedeutung. Die Leiterin des Zentrums für Zoonosen, bakterielle Tierkrankheiten und Antibiotikaresistenz (ZOBA) der Universität Bern, das Resistenzen bei Tieren untersucht, sagt: "Es wird auch in der Schweiz ernst. Daten lassen vermuten, dass bei den Poulets mit ESBL-Nachweisen zwischen 25 und 30 Prozent zu rechnen ist. Bei Rindern mit 10 Prozent, bei Schweinen mit 5 bis 7 Prozent." Hohe bis extrem hohe Resistenzraten gegen Antibiotika der Veterinär- und Humanmedizin zeigen sich bei Enterokokken. Auch die MRSA-Prävalenz im Schweinebestand steigt. Es sei alles zu unternehmen, um die Gefahr der Antibiotikaresistenzen zu verringern. Der Hygienemediziner Prof. Dr. A. Widmer warnt vor der Zunahme multiresistenter Keime in Tieren, in Gemüse, Obst und Boden. Die Resistenzkeime gelangen über die Nahrungsmittelkette in den Menschen. Expertin Prof. G. Schüpbach sagt es klar. "Es wird zu viel Antibiotika eingesetzt, vor allem in der Schweinemästerei und der industriellen Kälbermast, wo die Medikamente zum normalen Mastprogramm gehören."</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Ist er bereit, weitere Massnahmen aufzuzeigen, um eine Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in der Tiermedizin zu erreichen? </p><p>2. Ist er bereit, mit Kantonen und Berufsverbänden dank klarer Richtlinien und einer nationalen Antibiotikastrategie den Antibiotikaeinsatz merklich zu reduzieren? </p><p>3. Ist er bereit, Tiermanagement-, Mast- und Haltungsformen zu verbieten, die den Antibiotikaeinsatz von vornherein erzwingen?</p><p>4. Ist er bereit, festzulegen, dass Tierärzte künftig nicht mehr Antibiotika für drei bis vier Monate auf Vorrat an Tierhalter abgeben dürfen, sondern dass sie die Menge und die Frist kürzen und die Mindestzahl der Betriebskontrollbesuche erhöhen müssen (z. B. sechs statt zwei Besuche pro Jahr)?</p><p>5. Ist er bereit, Anreize für die Tiergesundheitsprävention zu schaffen, so dass künftig vermehrt tierärztliche Leistungen entschädigt werden, welche die Gesunderhaltung eines Tierbestandes fördern, und der Anteil des Einkommens über den Verkauf von Arzneimitteln abnimmt?</p>
- Reduktion des Einsatzes von Antibiotika zur Reduktion der Resistenz
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