Partikelfilter bei allen schweren Nutzfahrzeugen
- ShortId
-
12.3257
- Id
-
20123257
- Updated
-
27.07.2023 19:26
- Language
-
de
- Title
-
Partikelfilter bei allen schweren Nutzfahrzeugen
- AdditionalIndexing
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48;52;2841;Nutzfahrzeug;Gesundheitsrisiko;Partikelfilter;luftverunreinigender Stoff;Abgas;Angleichung der Normen
- 1
-
- L05K1803010103, Nutzfahrzeug
- L05K1801040101, Partikelfilter
- L06K070601020101, Angleichung der Normen
- L05K0602010101, luftverunreinigender Stoff
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L06K060201010101, Abgas
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ab 1. Januar 2012 erhalten alle SNF der Emissionsklassen Euro II und III gemäss neuer LSVA-Verordnung einen Rabatt von 10 Prozent, welche durch Nachrüstung eines Partikelfilters ein Emissionsniveau Euro IV bezüglich Partikelmasse erreichen. Solche Fahrzeuge gibt es aber kaum mehr. Daher dürfte diese Massnahme nicht mehr als einige 100 Schweizer Fahrzeuge und wenige ausländische Fahrzeuge betreffen. Sie ist mithin wirkungslos.</p><p>Ab 2012/2014 müssen LKW Euro VI einhalten. Solche werden mit Partikelfilter ausgerüstet sein. Doch die Erneuerung der gesamten LKW-Flotte wird noch 15 bis 20 Jahre dauern. Wir wissen heute, dass etwa 80 Prozent des krebserregenden Dieselrusses von Nutzfahrzeugen stammt. Deshalb erscheint es als wichtig, dass die aktuell und noch länger im Verkehr vorherrschenden LKW der Euroklassen IV und V auch mit Partikelfiltern nachgerüstet werden.</p><p>Namentlich zum Schutz der Atemluft in den Agglomerationen sind vergleichbare Massnahmen auch gegenüber allen leichten Nutzfahrzeugen nötig.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der schädlichen Auswirkungen der übermässigen Feinstaub- und insbesondere auch der Dieselrussbelastung auf Gesundheit und Umwelt bewusst. Der Anteil der Partikel-Emissionen von leichten und schweren Nutzfahrzeugen am gesamten Strassenverkehr betrug 2010 etwa 50 Prozent. Der im Jahr 2006 beschlossene Aktionsplan gegen Feinstaub stellt eine wichtige Grundlage für die Einführung von verschiedenen Massnahmen zur Beschränkung der Russ- und Feinstaubemissionen dar. Im Bereich der schweren Nutzfahrzeuge hat der Bundesrat in diesem Zusammenhang eine differenzierte Besteuerung durch die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für Fahrzeuge mit unterschiedlichen Dieselrussemissionen eingeführt.</p><p>Mit Beschluss vom 23. November 2011 hat der Bundesrat die Verordnung über eine Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe vom 6. März 2000 (Schwerverkehrsabgabe-Verordnung; SR 641.811) dahingehend geändert, dass älteren schweren Nutzfahrzeugen der Abgasstufen Euro II/III, die mit einem geschlossenen Partikelfilter nachgerüstet werden, ein LSVA-Rabatt von 10 Prozent gewährt wird. Damit wurde ein Anreiz für die Nachrüstung älterer Fahrzeuge mit Partikelfiltern geschaffen.</p><p>Die Nachrüstung von schweren Nutzfahrzeugen der Abgasstufen Euro IV/V, welche im Gegensatz zu Euro-II/III-Fahrzeugen mit einer Entstickungsanlage (DeNOx) ausgerüstet sind, wird in der Schweiz bereits heute im Tunnelbau, bei Kommunalfahrzeugen und bei Bussen erfolgreich praktiziert. International ist sie hingegen noch nicht geregelt. Dadurch ist die notwendige Gleichbehandlung von in- und ausländischen Transportunternehmern bisher nicht gewährleistet. Für die Nachrüstung dieser Fahrzeuge wird zurzeit ein internationaler Standard unter Mitwirkung der Schweiz im Rahmen der Arbeiten zu Unece REC (Retrofit Emission Control) erarbeitet. Sobald die entsprechende Norm vorliegt, wird der Bundesrat Massnahmen prüfen, die geeignet sind, den Einbau von Partikelfiltern in schwere Nutzfahrzeuge der Abgasstufe Euro IV/V zu fördern. Bei den neuen schweren Nutzfahrzeugen wird die Dieselrussproblematik mit Einführung der Abgasstufe Euro VI im Jahr 2014 weitgehend gelöst. Bereits heute sind solche Fahrzeuge aufgrund der Fortschritte bei der Abgasnachbehandlung auf dem Markt erhältlich. Um einen Anreiz für eine raschere Flottenerneuerung zu schaffen und damit den Dieselrussausstoss zu senken, hat der Bundesrat am 4. April 2012 beschlossen, für Euro VI Fahrzeuge bereits ab Mitte Jahr einen LSVA-Rabatt von 10 Prozent zu gewähren. Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, die notwendige Änderung der Schwerverkehrsabgabeverordnung vorzubereiten.</p><p>Aufgrund der Einführung der Abgasstufe Euro 5 für leichte Nutzfahrzeuge im Jahr 2009 können die heute geltenden Grenzwerte für die Dieselrussemissionen nur noch mit geschlossenen Partikelfiltern eingehalten werden. Der Bundesrat erachtet deshalb ein Anreizsystem für eine flächendeckende Einführung von Partikelfiltern für ältere leichte Nutzfahrzeuge als nicht zweckmässig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) durch eine tatsächlich wirksame Massnahme zu ergänzen, welche die Nachrüstung aller schweren Nutzfahrzeuge SNF der Emissionsklassen Euro II bis Euro V (also auch Euro IV und V) mit Partikelfiltern der Bafu-Liste verlangt, um damit die Emissionsklasse Euro VI zu erreichen. Zudem ist der Bundesrat eingeladen, auch für alle leichten Nutzfahrzeuge LNV, die nicht der LSVA unterliegen, kurzfristig eine flächendeckende Filterpflicht bzw. einen wirksamen Anreiz zur Partikelfilter-Nachrüstung einzuführen.</p>
- Partikelfilter bei allen schweren Nutzfahrzeugen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Ab 1. Januar 2012 erhalten alle SNF der Emissionsklassen Euro II und III gemäss neuer LSVA-Verordnung einen Rabatt von 10 Prozent, welche durch Nachrüstung eines Partikelfilters ein Emissionsniveau Euro IV bezüglich Partikelmasse erreichen. Solche Fahrzeuge gibt es aber kaum mehr. Daher dürfte diese Massnahme nicht mehr als einige 100 Schweizer Fahrzeuge und wenige ausländische Fahrzeuge betreffen. Sie ist mithin wirkungslos.</p><p>Ab 2012/2014 müssen LKW Euro VI einhalten. Solche werden mit Partikelfilter ausgerüstet sein. Doch die Erneuerung der gesamten LKW-Flotte wird noch 15 bis 20 Jahre dauern. Wir wissen heute, dass etwa 80 Prozent des krebserregenden Dieselrusses von Nutzfahrzeugen stammt. Deshalb erscheint es als wichtig, dass die aktuell und noch länger im Verkehr vorherrschenden LKW der Euroklassen IV und V auch mit Partikelfiltern nachgerüstet werden.</p><p>Namentlich zum Schutz der Atemluft in den Agglomerationen sind vergleichbare Massnahmen auch gegenüber allen leichten Nutzfahrzeugen nötig.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der schädlichen Auswirkungen der übermässigen Feinstaub- und insbesondere auch der Dieselrussbelastung auf Gesundheit und Umwelt bewusst. Der Anteil der Partikel-Emissionen von leichten und schweren Nutzfahrzeugen am gesamten Strassenverkehr betrug 2010 etwa 50 Prozent. Der im Jahr 2006 beschlossene Aktionsplan gegen Feinstaub stellt eine wichtige Grundlage für die Einführung von verschiedenen Massnahmen zur Beschränkung der Russ- und Feinstaubemissionen dar. Im Bereich der schweren Nutzfahrzeuge hat der Bundesrat in diesem Zusammenhang eine differenzierte Besteuerung durch die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für Fahrzeuge mit unterschiedlichen Dieselrussemissionen eingeführt.</p><p>Mit Beschluss vom 23. November 2011 hat der Bundesrat die Verordnung über eine Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe vom 6. März 2000 (Schwerverkehrsabgabe-Verordnung; SR 641.811) dahingehend geändert, dass älteren schweren Nutzfahrzeugen der Abgasstufen Euro II/III, die mit einem geschlossenen Partikelfilter nachgerüstet werden, ein LSVA-Rabatt von 10 Prozent gewährt wird. Damit wurde ein Anreiz für die Nachrüstung älterer Fahrzeuge mit Partikelfiltern geschaffen.</p><p>Die Nachrüstung von schweren Nutzfahrzeugen der Abgasstufen Euro IV/V, welche im Gegensatz zu Euro-II/III-Fahrzeugen mit einer Entstickungsanlage (DeNOx) ausgerüstet sind, wird in der Schweiz bereits heute im Tunnelbau, bei Kommunalfahrzeugen und bei Bussen erfolgreich praktiziert. International ist sie hingegen noch nicht geregelt. Dadurch ist die notwendige Gleichbehandlung von in- und ausländischen Transportunternehmern bisher nicht gewährleistet. Für die Nachrüstung dieser Fahrzeuge wird zurzeit ein internationaler Standard unter Mitwirkung der Schweiz im Rahmen der Arbeiten zu Unece REC (Retrofit Emission Control) erarbeitet. Sobald die entsprechende Norm vorliegt, wird der Bundesrat Massnahmen prüfen, die geeignet sind, den Einbau von Partikelfiltern in schwere Nutzfahrzeuge der Abgasstufe Euro IV/V zu fördern. Bei den neuen schweren Nutzfahrzeugen wird die Dieselrussproblematik mit Einführung der Abgasstufe Euro VI im Jahr 2014 weitgehend gelöst. Bereits heute sind solche Fahrzeuge aufgrund der Fortschritte bei der Abgasnachbehandlung auf dem Markt erhältlich. Um einen Anreiz für eine raschere Flottenerneuerung zu schaffen und damit den Dieselrussausstoss zu senken, hat der Bundesrat am 4. April 2012 beschlossen, für Euro VI Fahrzeuge bereits ab Mitte Jahr einen LSVA-Rabatt von 10 Prozent zu gewähren. Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, die notwendige Änderung der Schwerverkehrsabgabeverordnung vorzubereiten.</p><p>Aufgrund der Einführung der Abgasstufe Euro 5 für leichte Nutzfahrzeuge im Jahr 2009 können die heute geltenden Grenzwerte für die Dieselrussemissionen nur noch mit geschlossenen Partikelfiltern eingehalten werden. Der Bundesrat erachtet deshalb ein Anreizsystem für eine flächendeckende Einführung von Partikelfiltern für ältere leichte Nutzfahrzeuge als nicht zweckmässig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) durch eine tatsächlich wirksame Massnahme zu ergänzen, welche die Nachrüstung aller schweren Nutzfahrzeuge SNF der Emissionsklassen Euro II bis Euro V (also auch Euro IV und V) mit Partikelfiltern der Bafu-Liste verlangt, um damit die Emissionsklasse Euro VI zu erreichen. Zudem ist der Bundesrat eingeladen, auch für alle leichten Nutzfahrzeuge LNV, die nicht der LSVA unterliegen, kurzfristig eine flächendeckende Filterpflicht bzw. einen wirksamen Anreiz zur Partikelfilter-Nachrüstung einzuführen.</p>
- Partikelfilter bei allen schweren Nutzfahrzeugen
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