Rechtliche Rahmenbedingungen für Pendelmigration zur Alterspflege

ShortId
12.3266
Id
20123266
Updated
25.06.2025 00:35
Language
de
Title
Rechtliche Rahmenbedingungen für Pendelmigration zur Alterspflege
AdditionalIndexing
2841;15;Arbeitnehmerschutz;Gebrechlichenpflege;Langzeitpflege;Arbeitsrecht;Saisonarbeiter/in;Berufswanderung;Spitex;Fremdarbeiter/in
1
  • L04K01040402, Gebrechlichenpflege
  • L04K01080302, Berufswanderung
  • L05K0105051105, Spitex
  • L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
  • L04K07020402, Arbeitsrecht
  • L05K0702020115, Saisonarbeiter/in
  • L07K01050511010101, Langzeitpflege
  • L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz erfolgt die Alterspflege meistens durch Familie, Bekannte und Nachbarschaft. Mit der zunehmenden Erwerbsarbeitsquote der Frauen, die einen grossen Teil der unbezahlten Care-Arbeit leisten, stösst dieses informelle Pflegepotenzial in der Familie jedoch an Grenzen. Mit dem Rückgang dieser informellen Pflege, dem sozialstaatlichen Umbau und dem gleichzeitig gestiegenen Bedarf in der ambulanten Pflege entstehen im Care-Bereich zunehmende Versorgungsengpässe.</p><p>Zunehmend wird Care-Arbeit für Betagte durch Pendelmigrantinnen aus Deutschland und den osteuropäischen EU-Staaten übernommen. Für einige Wochen oder Monate wohnen und arbeiten diese Frauen im Privathaushalt der Betreuten, wo sie häufig 24-Stunden-Dienst leisten. Diese Frauen werden durch Agenturen vermittelt, die im Internet werben und deren Anzahl stetig zunimmt.</p><p>Die heute geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für diesen neu entstandenen Arbeitsmarkt sind diffus, teilweise lückenhaft und bieten den Betreuerinnen ungenügenden Arbeitnehmerschutz. Informelle Arbeitsverträge sind verbreitet, was dazu führt, dass Sozialversicherungen, Ferienentschädigungen wie auch Lohnfortzahlungen ungenügend oder gar nicht gewährt sind. Besonders in der 24-Stunden-Betreuung sind die Arbeitsverhältnisse als prekär zu bezeichnen. Obwohl gemäss Bundesgericht der Bereitschaftsdienst zwingend entlöhnt werden muss, lassen die Agenturen nur einen kleinen Teil als Arbeitszeit gelten. Da Berufstätigkeiten in Privathaushalten nicht unter den Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes fallen, bedeutet dies, dass die zwingenden Höchstarbeitszeiten, der Gesundheitsschutz und die speziellen Schutzbestimmungen für schwangere Frauen und Mütter für Care-Arbeiterinnen im Privathaushalt nicht zur Anwendung gelangen. Wegen der spezifischen Ausgestaltung der Betreuungsarbeit als Wanderarbeit sind auch viele der Schutzbestimmungen des Obligationenrechts nicht einschlägig, weil die Arbeitsverträge für weniger als drei Monate abgeschlossen werden.</p><p>Mit der steigenden Nachfrage nach Betreuungspersonal in Privathaushalten ist der Erlass rechtlicher Rahmenbedingungen unerlässlich.</p>
  • <p>Der Bundesrat stimmt der Postulantin zu, dass die Zahl der Beschäftigten in privaten Haushaltungen für die Betreuung von Betagten zunimmt. Er erachtet es auch als problematisch, dass diese Arbeitnehmenden grundsätzlich nicht unter dem Schutz des Arbeitsgesetzes stehen und verschiedene Bestimmungen des Obligationenrechts auf diese Arbeitsverhältnisse nicht anwendbar sind. Aus diesem Grund übernimmt der Bundesrat das Anliegen des Postulates und lässt prüfen, ob und wie eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Betroffenen erzielt werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, inwiefern die rechtlichen Rahmenbedingungen für Pendelmigrantinnen, die in Schweizer Privathaushalten 24-Stunden-Betreuungsdienste leisten, verbessert werden können.</p>
  • Rechtliche Rahmenbedingungen für Pendelmigration zur Alterspflege
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz erfolgt die Alterspflege meistens durch Familie, Bekannte und Nachbarschaft. Mit der zunehmenden Erwerbsarbeitsquote der Frauen, die einen grossen Teil der unbezahlten Care-Arbeit leisten, stösst dieses informelle Pflegepotenzial in der Familie jedoch an Grenzen. Mit dem Rückgang dieser informellen Pflege, dem sozialstaatlichen Umbau und dem gleichzeitig gestiegenen Bedarf in der ambulanten Pflege entstehen im Care-Bereich zunehmende Versorgungsengpässe.</p><p>Zunehmend wird Care-Arbeit für Betagte durch Pendelmigrantinnen aus Deutschland und den osteuropäischen EU-Staaten übernommen. Für einige Wochen oder Monate wohnen und arbeiten diese Frauen im Privathaushalt der Betreuten, wo sie häufig 24-Stunden-Dienst leisten. Diese Frauen werden durch Agenturen vermittelt, die im Internet werben und deren Anzahl stetig zunimmt.</p><p>Die heute geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für diesen neu entstandenen Arbeitsmarkt sind diffus, teilweise lückenhaft und bieten den Betreuerinnen ungenügenden Arbeitnehmerschutz. Informelle Arbeitsverträge sind verbreitet, was dazu führt, dass Sozialversicherungen, Ferienentschädigungen wie auch Lohnfortzahlungen ungenügend oder gar nicht gewährt sind. Besonders in der 24-Stunden-Betreuung sind die Arbeitsverhältnisse als prekär zu bezeichnen. Obwohl gemäss Bundesgericht der Bereitschaftsdienst zwingend entlöhnt werden muss, lassen die Agenturen nur einen kleinen Teil als Arbeitszeit gelten. Da Berufstätigkeiten in Privathaushalten nicht unter den Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes fallen, bedeutet dies, dass die zwingenden Höchstarbeitszeiten, der Gesundheitsschutz und die speziellen Schutzbestimmungen für schwangere Frauen und Mütter für Care-Arbeiterinnen im Privathaushalt nicht zur Anwendung gelangen. Wegen der spezifischen Ausgestaltung der Betreuungsarbeit als Wanderarbeit sind auch viele der Schutzbestimmungen des Obligationenrechts nicht einschlägig, weil die Arbeitsverträge für weniger als drei Monate abgeschlossen werden.</p><p>Mit der steigenden Nachfrage nach Betreuungspersonal in Privathaushalten ist der Erlass rechtlicher Rahmenbedingungen unerlässlich.</p>
    • <p>Der Bundesrat stimmt der Postulantin zu, dass die Zahl der Beschäftigten in privaten Haushaltungen für die Betreuung von Betagten zunimmt. Er erachtet es auch als problematisch, dass diese Arbeitnehmenden grundsätzlich nicht unter dem Schutz des Arbeitsgesetzes stehen und verschiedene Bestimmungen des Obligationenrechts auf diese Arbeitsverhältnisse nicht anwendbar sind. Aus diesem Grund übernimmt der Bundesrat das Anliegen des Postulates und lässt prüfen, ob und wie eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Betroffenen erzielt werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, inwiefern die rechtlichen Rahmenbedingungen für Pendelmigrantinnen, die in Schweizer Privathaushalten 24-Stunden-Betreuungsdienste leisten, verbessert werden können.</p>
    • Rechtliche Rahmenbedingungen für Pendelmigration zur Alterspflege

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