Kein Leistungsabbau bei der Edelmetallkontrolle
- ShortId
-
12.3275
- Id
-
20123275
- Updated
-
28.07.2023 05:20
- Language
-
de
- Title
-
Kein Leistungsabbau bei der Edelmetallkontrolle
- AdditionalIndexing
-
15;04;Kontrolle;Leistungsabbau;Vollzug von Beschlüssen;Privatisierung;Handelsgeschäft;Edelmetall;Gold;Personalabbau beim Bund;Wettbewerbsfähigkeit
- 1
-
- L05K0705020102, Edelmetall
- L04K08020313, Kontrolle
- L05K0806010104, Leistungsabbau
- L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
- L04K07010102, Handelsgeschäft
- L05K1101010301, Gold
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L07K08060103010401, Personalabbau beim Bund
- L04K05070115, Privatisierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit 1000 Tonnen Raffineriekapazität verfügt die Schweizer Edelmetallbranche über die weltweit grösste Produktionskapazität. Sie stellt für einzelne Randkantone (Tessin, Neuenburg, Jura) einen wichtigen Arbeitgeber dar. Qualitativ einwandfreie Produkte sind auch eine wichtige Basis für die Schweizer Uhrenindustrie. Budgetkürzungen beim Bund führten in jüngster Vergangenheit zu Personal- und Leistungsabbau bei der schweizerischen Edelmetallkontrolle. Eine lasche Umsetzung des Edelmetallkontrollgesetzes gefährdet den guten Ruf der Schweizer Edelmetallindustrie im In- und Ausland, da die Qualität des Produktionsprozesses und des Endproduktes nicht mehr garantiert werden kann.</p>
- <p>Leistungsabbau</p><p>Der stetige Kostendruck veranlasste das Zentralamt für Edelmetallkontrolle bereits im Jahre 2000, Einsparmöglichkeiten zu prüfen. Mit der Schliessung der Kontrollämter Le Locle (2001), Neuenburg (2001) und Schaffhausen (2005) erfolgte ein erster Schritt in diese Richtung. Hauptgrund der Aufhebungen war vor allem die Verlagerung von Verkehrsströmen, deren Auswirkungen zu einem Verlust der Haupttätigkeit führten, nämlich der Kontrollen im grenzüberschreitenden Verkehr.</p><p>Durch die Entlastungsprogramme 2003 und 2004 wurde der bewilligte Stellenbestand der Edelmetallkontrolle um 4 Etatstellen auf neu 56 Einheiten gekürzt.</p><p>Der durch den Personalabbau drohende Qualitätsverlust im Rahmen der amtlichen Prüfung und Punzierung konnte seinerzeit nur durch eine Vorzertifizierung des durch die Industrie zu verarbeitenden Ausgangsmaterials aufgefangen werden. Die intensive Inanspruchnahme dieser Möglichkeit durch die Schweizer Schmuck- und Uhrgehäusefabrikanten führte sogar zu einer Qualitätssteigerung, wurde doch seit dem 1. September 2005 keine einzige Feingehaltsbeanstandung ausgesprochen. Dies gilt auch für Zulieferanten, wie beispielsweise die Edelmetallhändler. Zudem wurden fortan zur amtlichen Prüfung und Stempelung vorgelegte Edelmetallwaren - das sind vor allem Uhrgehäuse und Uhrbänder - vorrangig behandelt, was insbesondere für die exportorientierte Uhrenindustrie von grösster Bedeutung ist.</p><p>Die Kontrollen im grenzüberschreitenden Verkehr sowie die Überwachung des Inlandmarktes richten sich nach den jeweils noch zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen.</p><p>Ob die Priorisierung der Aufgaben der Edelmetallkontrolle zu einem Qualitätsverlust im Inland führt, lässt sich kurzfristig nicht feststellen.</p><p>Wiedereinführung Handelspatent</p><p>Im Rahmen der 2006 verabschiedeten Vorlage "Vereinfachung des unternehmerischen Alltags" wurde per 2008 die Bewilligung für den Handel mit Edelmetallen aufgehoben. Mit der Freigabe des Edelmetallhandels erfolgte eine Belebung des Wettbewerbs. Nachteilige Auswirkungen sind bis heute nicht bekannt. Für die Bekämpfung von Missbräuchen stehen mit der geltenden Gesetzgebung genügend wirksame Instrumente zur Verfügung.</p><p>Ansprechstelle bei der Finma</p><p>Gemäss Systematik des Geldwäschereigesetzes (GwG) haben dem GwG unterstellte Bankedelmetallhändler die Wahl, sich einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation anzuschliessen oder bei der Finma eine Bewilligung nach GwG zu beantragen. Finanzintermediäre, welche einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen sind, haben als Kontaktstelle ihre Selbstregulierungsorganisation. Innerhalb der Finma ist die Gruppe "Direkt unterstellte Finanzintermediäre für die GwG-Aufsicht" für die direkt unterstellten Bankedelmetallhändler zuständig. Die Aufsicht der Finma im Bereiche des Edelmetallhandels beschränkt sich indessen auf die Geldwäschereiprävention im Finanzsektor und umfasst nicht die Qualitätssicherung im Rahmen der Produktion und des Vertriebs. Das Ziel der Motion und die Interessen der Branchenvertreter können somit nicht im Rahmen der Finanzmarktaufsicht erreicht werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Leistungsabbau bei der schweizerischen Edelmetallkontrolle, der mit der Schliessung von Büros in Le Locle (2001) und Schaffhausen (2005) einsetzte, muss gestoppt werden, damit die schweizerische Edelmetallbranche auch weiterhin auf einer exzellenten Reputation aufbauen kann und die Wettbewerbsfähigkeit der exportabhängigen Branche erhalten wird. Allenfalls ist eine Privatisierung der Edelmetallkontrolle zu prüfen.</p><p>Die Wiedereinführung eines Handelspatents, das einen Strafregisterauszug und einen Betriebsregisterauszug voraussetzt, für den Goldhandel muss geprüft werden, um den Ruf und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu stärken.</p><p>Seit der Integration der Geldwäschereibekämpfung in die Finma werden die Anliegen der Edelmetallunternehmen vernachlässigt. Deshalb ist innerhalb der Finma eine direkte Ansprechstelle für die Anliegen der Edelmetallbranche zu schaffen.</p>
- Kein Leistungsabbau bei der Edelmetallkontrolle
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit 1000 Tonnen Raffineriekapazität verfügt die Schweizer Edelmetallbranche über die weltweit grösste Produktionskapazität. Sie stellt für einzelne Randkantone (Tessin, Neuenburg, Jura) einen wichtigen Arbeitgeber dar. Qualitativ einwandfreie Produkte sind auch eine wichtige Basis für die Schweizer Uhrenindustrie. Budgetkürzungen beim Bund führten in jüngster Vergangenheit zu Personal- und Leistungsabbau bei der schweizerischen Edelmetallkontrolle. Eine lasche Umsetzung des Edelmetallkontrollgesetzes gefährdet den guten Ruf der Schweizer Edelmetallindustrie im In- und Ausland, da die Qualität des Produktionsprozesses und des Endproduktes nicht mehr garantiert werden kann.</p>
- <p>Leistungsabbau</p><p>Der stetige Kostendruck veranlasste das Zentralamt für Edelmetallkontrolle bereits im Jahre 2000, Einsparmöglichkeiten zu prüfen. Mit der Schliessung der Kontrollämter Le Locle (2001), Neuenburg (2001) und Schaffhausen (2005) erfolgte ein erster Schritt in diese Richtung. Hauptgrund der Aufhebungen war vor allem die Verlagerung von Verkehrsströmen, deren Auswirkungen zu einem Verlust der Haupttätigkeit führten, nämlich der Kontrollen im grenzüberschreitenden Verkehr.</p><p>Durch die Entlastungsprogramme 2003 und 2004 wurde der bewilligte Stellenbestand der Edelmetallkontrolle um 4 Etatstellen auf neu 56 Einheiten gekürzt.</p><p>Der durch den Personalabbau drohende Qualitätsverlust im Rahmen der amtlichen Prüfung und Punzierung konnte seinerzeit nur durch eine Vorzertifizierung des durch die Industrie zu verarbeitenden Ausgangsmaterials aufgefangen werden. Die intensive Inanspruchnahme dieser Möglichkeit durch die Schweizer Schmuck- und Uhrgehäusefabrikanten führte sogar zu einer Qualitätssteigerung, wurde doch seit dem 1. September 2005 keine einzige Feingehaltsbeanstandung ausgesprochen. Dies gilt auch für Zulieferanten, wie beispielsweise die Edelmetallhändler. Zudem wurden fortan zur amtlichen Prüfung und Stempelung vorgelegte Edelmetallwaren - das sind vor allem Uhrgehäuse und Uhrbänder - vorrangig behandelt, was insbesondere für die exportorientierte Uhrenindustrie von grösster Bedeutung ist.</p><p>Die Kontrollen im grenzüberschreitenden Verkehr sowie die Überwachung des Inlandmarktes richten sich nach den jeweils noch zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen.</p><p>Ob die Priorisierung der Aufgaben der Edelmetallkontrolle zu einem Qualitätsverlust im Inland führt, lässt sich kurzfristig nicht feststellen.</p><p>Wiedereinführung Handelspatent</p><p>Im Rahmen der 2006 verabschiedeten Vorlage "Vereinfachung des unternehmerischen Alltags" wurde per 2008 die Bewilligung für den Handel mit Edelmetallen aufgehoben. Mit der Freigabe des Edelmetallhandels erfolgte eine Belebung des Wettbewerbs. Nachteilige Auswirkungen sind bis heute nicht bekannt. Für die Bekämpfung von Missbräuchen stehen mit der geltenden Gesetzgebung genügend wirksame Instrumente zur Verfügung.</p><p>Ansprechstelle bei der Finma</p><p>Gemäss Systematik des Geldwäschereigesetzes (GwG) haben dem GwG unterstellte Bankedelmetallhändler die Wahl, sich einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation anzuschliessen oder bei der Finma eine Bewilligung nach GwG zu beantragen. Finanzintermediäre, welche einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen sind, haben als Kontaktstelle ihre Selbstregulierungsorganisation. Innerhalb der Finma ist die Gruppe "Direkt unterstellte Finanzintermediäre für die GwG-Aufsicht" für die direkt unterstellten Bankedelmetallhändler zuständig. Die Aufsicht der Finma im Bereiche des Edelmetallhandels beschränkt sich indessen auf die Geldwäschereiprävention im Finanzsektor und umfasst nicht die Qualitätssicherung im Rahmen der Produktion und des Vertriebs. Das Ziel der Motion und die Interessen der Branchenvertreter können somit nicht im Rahmen der Finanzmarktaufsicht erreicht werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Leistungsabbau bei der schweizerischen Edelmetallkontrolle, der mit der Schliessung von Büros in Le Locle (2001) und Schaffhausen (2005) einsetzte, muss gestoppt werden, damit die schweizerische Edelmetallbranche auch weiterhin auf einer exzellenten Reputation aufbauen kann und die Wettbewerbsfähigkeit der exportabhängigen Branche erhalten wird. Allenfalls ist eine Privatisierung der Edelmetallkontrolle zu prüfen.</p><p>Die Wiedereinführung eines Handelspatents, das einen Strafregisterauszug und einen Betriebsregisterauszug voraussetzt, für den Goldhandel muss geprüft werden, um den Ruf und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu stärken.</p><p>Seit der Integration der Geldwäschereibekämpfung in die Finma werden die Anliegen der Edelmetallunternehmen vernachlässigt. Deshalb ist innerhalb der Finma eine direkte Ansprechstelle für die Anliegen der Edelmetallbranche zu schaffen.</p>
- Kein Leistungsabbau bei der Edelmetallkontrolle
Back to List