Finanzierung von Kampfflugzeugen mittels Militärpflichtersatzabgabe für Ausländer in der Schweiz

ShortId
12.3278
Id
20123278
Updated
28.07.2023 07:51
Language
de
Title
Finanzierung von Kampfflugzeugen mittels Militärpflichtersatzabgabe für Ausländer in der Schweiz
AdditionalIndexing
24;09;Ausländer/in;Militärflugzeug;aussergewöhnliche Abgabe;Steuererhebung;Grenzgänger/in;Militärpflichtersatz;Gleichbehandlung;Finanzierung
1
  • L04K11070602, Steuererhebung
  • L04K05060102, Ausländer/in
  • L05K0402031006, Militärpflichtersatz
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K11070201, aussergewöhnliche Abgabe
  • L04K04020404, Militärflugzeug
  • L05K0702020110, Grenzgänger/in
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweizer Armee steht vor einem grossen Finanzbedarf für die Beschaffung von Kampfflugzeugen. Noch immer besteht bezüglich der Besteuerung von Schweizern und Ausländern in der Schweiz eine Diskriminierung der Schweizer gegenüber den Ausländern, was die Militärpflichtersatzsteuer anbetrifft.</p><p>Es gibt keinen Grund, weshalb Ausländer, die in der Schweiz von der von der Schweizer Armee garantierten militärischen Sicherheit profitieren, nicht an diese Armee auch eine Abgabe leisten sollen, wie dies all jene Schweizer tun müssen, die keinen Militärdienst leisten. Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, eine Finanzierungsvariante für die Militärflugzeugbeschaffung auszuarbeiten und darüber Bericht zu erstatten, die eine Finanzbeteiligung dieser Ausländer einbezieht und gleichzeitig die steuerliche Diskriminierung der Schweizer abschafft.</p><p>Konkret ist damit eine Einheitsabgabe für Ausländer im Alter von 18 bis 65 Jahren, die in der Schweiz dauerhaft wohnen, von beispielsweise 250 Schweizerfranken pro Jahr, gemeint. Wie die Autobahnvignette soll diese Abgabe unabhängig vom Einkommen sein. Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, bezahlen 150 Schweizerfranken pro Jahr, sofern sie nicht schon als Schweizer Wehrersatzpflichtabgaben entrichten oder Militärdienst leisten. Nach Abschluss der Finanzierung der Militärflugzeuge sollen diese Abgaben weitergeführt werden und in die allgemeine Bundeskasse fliessen.</p>
  • <p>Die Wehrpflichtersatzabgabe ist eine unvollkommene, subsidiäre Erfüllung der Militärdienstleistungspflicht, die nur die männlichen Schweizer Bürger zu erbringen haben. Sie basiert auf Artikel 59 Absatz 3 der Bundesverfassung, wonach alle diejenigen, die ihre Militärdienstleistungspflicht nicht erfüllen, eine Ersatzabgabe zu leisten haben. Die Ersatzabgabe stellt somit die Wehrgerechtigkeit zwischen Schweizer Bürgern, welche für den Militär- bzw. Zivildienst als untauglich erklärt wurden, und den persönlich Dienstleistenden her. Frauen und ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz leben, sind nicht militärdienst- und damit auch nicht ersatzabgabepflichtig. Die Wehrpflichtersatzabgabe ist somit keine Steuer, sondern eine auf dem Nationalitätenprinzip basierende Ersatzabgabe. Die Einnahmen (2011 etwa 160 Millionen Franken) fliessen - nach Abzug einer Bezugsprovision von 20 Prozent an die Kantone - vollumfänglich in die allgemeine Bundeskasse und sind somit nicht zweckgebunden.</p><p>Der Motionär verlangt, dass Ausländer zwischen 18 und 65 Jahren, welche Wohnsitz in der Schweiz haben, eine Abgabe von 250 Franken zu bezahlen haben. Für Grenzgänger wären es 150 Franken. Dies ergäbe Mehreinnahmen von etwa 360 Millionen Franken. Es geht dem Motionär nicht darum, den genannten Personenkreis der Militärdienstpflicht zu unterstellen. In diesem Fall erfüllt die vorgeschlagene Lösung die Kriterien für eine Wehrpflichtersatzabgabe jedoch nicht. Vielmehr müsste die Abgabe als Finanzierungssondersteuer qualifiziert werden, welche ausschliesslich von Ausländern und Grenzgängern eingezogen wird. Die Einführung einer solchen Sonderfinanzierungsabgabe bedingt eine Verfassungsänderung. Die Forderung ist allerdings auch aufgrund des im Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft enthaltenen Diskriminierungsverbots kaum realisierbar. Diskriminiert wären die Ausländer und Grenzgänger gegenüber den Schweizer Frauen, welche weder Militärdienst leisten noch eine Wehrpflichtersatzabgabe zu bezahlen haben.</p><p>Im Weiteren ist festzuhalten, dass die Sicherheit - sei es nun die innere (Polizei) oder die äussere (Armee) - eine Staatsaufgabe ist, die in erster Linie mittels direkter und indirekter Steuern finanziert wird. Steuerpflichtig sind alle in der Schweiz wohnhaften In- und Ausländer (Frauen und Männer). Bezüglich der Finanzierung der Armee und somit der Gewährleistung der äusseren Sicherheit besteht demnach keine steuerliche Diskriminierung der Schweizer gegenüber in der Schweiz wohnhaften Ausländern.</p><p>Ende 2010 lebten gegen 700 000 Schweizer und Schweizerinnen im Ausland. Im Falle einer Ausdehnung der Ersatzabgabe auf Ausländer entstünde die Gefahr, dass gegen diese Auslandschweizer und -schweizerinnen Retorsionsmassnahmen durch andere Staaten ergriffen würden.</p><p>Einer ähnlich lautenden parlamentarischen Initiative Heer (10.416) wurde in der Vorprüfung von der Sicherheitspolitischen Kommission wie auch vom Plenum des Nationalrates keine Folge gegeben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Finanzierungsvariante für die Militärflugzeugbeschaffung auszuarbeiten und darüber Bericht zu erstatten. Dieser soll eine Finanzbeteiligung der in der Schweiz wohnhaften Ausländer und von Grenzgängern einbeziehen und gleichzeitig die steuerliche Diskriminierung der Schweizer gegenüber Ausländern beseitigen. Ungleichbehandlungen von In- und Ausländern werden bekanntlich von der OECD kritisiert.</p>
  • Finanzierung von Kampfflugzeugen mittels Militärpflichtersatzabgabe für Ausländer in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweizer Armee steht vor einem grossen Finanzbedarf für die Beschaffung von Kampfflugzeugen. Noch immer besteht bezüglich der Besteuerung von Schweizern und Ausländern in der Schweiz eine Diskriminierung der Schweizer gegenüber den Ausländern, was die Militärpflichtersatzsteuer anbetrifft.</p><p>Es gibt keinen Grund, weshalb Ausländer, die in der Schweiz von der von der Schweizer Armee garantierten militärischen Sicherheit profitieren, nicht an diese Armee auch eine Abgabe leisten sollen, wie dies all jene Schweizer tun müssen, die keinen Militärdienst leisten. Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, eine Finanzierungsvariante für die Militärflugzeugbeschaffung auszuarbeiten und darüber Bericht zu erstatten, die eine Finanzbeteiligung dieser Ausländer einbezieht und gleichzeitig die steuerliche Diskriminierung der Schweizer abschafft.</p><p>Konkret ist damit eine Einheitsabgabe für Ausländer im Alter von 18 bis 65 Jahren, die in der Schweiz dauerhaft wohnen, von beispielsweise 250 Schweizerfranken pro Jahr, gemeint. Wie die Autobahnvignette soll diese Abgabe unabhängig vom Einkommen sein. Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, bezahlen 150 Schweizerfranken pro Jahr, sofern sie nicht schon als Schweizer Wehrersatzpflichtabgaben entrichten oder Militärdienst leisten. Nach Abschluss der Finanzierung der Militärflugzeuge sollen diese Abgaben weitergeführt werden und in die allgemeine Bundeskasse fliessen.</p>
    • <p>Die Wehrpflichtersatzabgabe ist eine unvollkommene, subsidiäre Erfüllung der Militärdienstleistungspflicht, die nur die männlichen Schweizer Bürger zu erbringen haben. Sie basiert auf Artikel 59 Absatz 3 der Bundesverfassung, wonach alle diejenigen, die ihre Militärdienstleistungspflicht nicht erfüllen, eine Ersatzabgabe zu leisten haben. Die Ersatzabgabe stellt somit die Wehrgerechtigkeit zwischen Schweizer Bürgern, welche für den Militär- bzw. Zivildienst als untauglich erklärt wurden, und den persönlich Dienstleistenden her. Frauen und ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz leben, sind nicht militärdienst- und damit auch nicht ersatzabgabepflichtig. Die Wehrpflichtersatzabgabe ist somit keine Steuer, sondern eine auf dem Nationalitätenprinzip basierende Ersatzabgabe. Die Einnahmen (2011 etwa 160 Millionen Franken) fliessen - nach Abzug einer Bezugsprovision von 20 Prozent an die Kantone - vollumfänglich in die allgemeine Bundeskasse und sind somit nicht zweckgebunden.</p><p>Der Motionär verlangt, dass Ausländer zwischen 18 und 65 Jahren, welche Wohnsitz in der Schweiz haben, eine Abgabe von 250 Franken zu bezahlen haben. Für Grenzgänger wären es 150 Franken. Dies ergäbe Mehreinnahmen von etwa 360 Millionen Franken. Es geht dem Motionär nicht darum, den genannten Personenkreis der Militärdienstpflicht zu unterstellen. In diesem Fall erfüllt die vorgeschlagene Lösung die Kriterien für eine Wehrpflichtersatzabgabe jedoch nicht. Vielmehr müsste die Abgabe als Finanzierungssondersteuer qualifiziert werden, welche ausschliesslich von Ausländern und Grenzgängern eingezogen wird. Die Einführung einer solchen Sonderfinanzierungsabgabe bedingt eine Verfassungsänderung. Die Forderung ist allerdings auch aufgrund des im Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft enthaltenen Diskriminierungsverbots kaum realisierbar. Diskriminiert wären die Ausländer und Grenzgänger gegenüber den Schweizer Frauen, welche weder Militärdienst leisten noch eine Wehrpflichtersatzabgabe zu bezahlen haben.</p><p>Im Weiteren ist festzuhalten, dass die Sicherheit - sei es nun die innere (Polizei) oder die äussere (Armee) - eine Staatsaufgabe ist, die in erster Linie mittels direkter und indirekter Steuern finanziert wird. Steuerpflichtig sind alle in der Schweiz wohnhaften In- und Ausländer (Frauen und Männer). Bezüglich der Finanzierung der Armee und somit der Gewährleistung der äusseren Sicherheit besteht demnach keine steuerliche Diskriminierung der Schweizer gegenüber in der Schweiz wohnhaften Ausländern.</p><p>Ende 2010 lebten gegen 700 000 Schweizer und Schweizerinnen im Ausland. Im Falle einer Ausdehnung der Ersatzabgabe auf Ausländer entstünde die Gefahr, dass gegen diese Auslandschweizer und -schweizerinnen Retorsionsmassnahmen durch andere Staaten ergriffen würden.</p><p>Einer ähnlich lautenden parlamentarischen Initiative Heer (10.416) wurde in der Vorprüfung von der Sicherheitspolitischen Kommission wie auch vom Plenum des Nationalrates keine Folge gegeben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Finanzierungsvariante für die Militärflugzeugbeschaffung auszuarbeiten und darüber Bericht zu erstatten. Dieser soll eine Finanzbeteiligung der in der Schweiz wohnhaften Ausländer und von Grenzgängern einbeziehen und gleichzeitig die steuerliche Diskriminierung der Schweizer gegenüber Ausländern beseitigen. Ungleichbehandlungen von In- und Ausländern werden bekanntlich von der OECD kritisiert.</p>
    • Finanzierung von Kampfflugzeugen mittels Militärpflichtersatzabgabe für Ausländer in der Schweiz

Back to List