Berichterstattung über die europäische Finanztransaktionssteuer
- ShortId
-
12.3281
- Id
-
20123281
- Updated
-
14.11.2025 08:16
- Language
-
de
- Title
-
Berichterstattung über die europäische Finanztransaktionssteuer
- AdditionalIndexing
-
24;Richtlinie EU;Bericht;Evaluation;Steuer auf Finanztransaktionen
- 1
-
- L05K1107010202, Steuer auf Finanztransaktionen
- L03K020206, Bericht
- L04K08020302, Evaluation
- L04K09010203, Richtlinie EU
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im September 2011 legte die EU-Kommission den Entwurf einer Direktive zur Einführung einer FTT vor und nahm sie somit ins Gesetzgebungsverfahren auf. Gerade dieser Tage dürften wesentliche Entscheide fallen. Der Bundesrat legte in seiner Antwort auf das Postulat 11.4013 dar, dass er den Vorschlag der EU-Kommission zur Kenntnis genommen habe und die diesbezügliche Entwicklung innerhalb und ausserhalb der EU beobachte. Er erachtete die Einführung einer FTT zum damaligen Zeitpunkt als nicht notwendig. Namentlich begründete er seine ablehnende Haltung damit, dass die regulatorischen Massnahmen im Rahmen der "Too big to fail"-Vorlage genügen würden, um aus dem Bankensystem hervorgehende Risiken einzudämmen.</p><p>Regulierung und Aufsicht der Banken, um das Finanzsystem vor Stabilitätskrisen zu schützen, erscheint jedoch nicht genügend. Nach verbreiteter Auffassung von Finanzmarktexperten sowie Ökonomen müsste eine FTT komplementär zu Regulierungsmassnahmen eingeführt werden. Die Eindämmung von Bankenrisiken ist das eine. Die von anderen Finanzmarktteilnehmern (Hedge-Fonds, Vermögensverwaltern usw.) ausgehenden Risiken spekulativer Art können durch Regulierung und Aufsicht nicht gesteuert werden. Eine FTT könnte diesen erweiterten Kreis der Finanzmarktakteure erfassen, indem sie die von ihren Spekulationsgeschäften ausgehenden negativen Externalitäten korrigieren würde.</p><p>Die Entwicklung in der EU zeugt davon, dass die EU-Kommission eine FTT auch bereits dann als sinnvoll erachtet, wenn sie (noch) nicht weltweit eingeführt ist. Die FTT würde zusätzliche Steuereinnahmen generieren und hätte zudem auch regulative Effekte, so insbesondere beim Hochfrequenzhandel, welcher ein erhebliches Stabilitätsrisiko birgt.</p><p>Gerade die Schweiz als wichtiger Finanzplatz hat ein Interesse daran, auf die europäische und globale Entwicklung in der Prävention von Finanzkrisen rasch reagieren zu können. Das Parlament sollte deshalb laufend über die Entwicklung der Arbeiten zur Bekämpfung von Finanzmarktkrisen informiert werden.</p>
- <p>Wie bereits in der Antwort auf das Postulat 11.4013 dargelegt, beobachtet der Bundesrat die Entwicklungen in Bezug auf eine mögliche Finanztransaktionssteuer innerhalb, aber auch ausserhalb der EU. Das Monitoring umfasst u. a. die von der EU angestossene Regulierungs-Initiative, die zurzeit über 25 Projekte umfasst, wovon die europäische Finanztransaktionssteuer eines ist. Die Richtlinie zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer wird zurzeit innerhalb der EU und ihrer Mitgliedstaaten diskutiert, eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) führt zudem mit der EU-Kommission einen Dialog über regulatorische Projekte.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass eine über das obenerwähnte Monitoring hinausgehende periodische Berichterstattung zu einer allfälligen europäischen Finanztransaktionssteuer zurzeit nicht zielführend ist. Im jährlich publizierten "Bericht über internationale Finanz- und Steuerfragen" des EFD wird bereits über Regulierungsprojekte innerhalb und ausserhalb der EU und ihre möglichen Auswirkungen auf die Schweiz informiert.</p><p>Der Bundesrat hat bereits an seiner Sitzung vom 28. April 2010 dargelegt, dass er die Einführung einer Finanztransaktionssteuer zurzeit als nicht notwendig erachtet. Er hält weiter grundsätzlich an seiner Aussage fest, wonach regulatorische Massnahmen u. a. im Bereich des Bankensystems für die Wahrung der Finanzstabilität zielführender sind und dass eine Finanztransaktionssteuer höchstens dann Sinn machen würde, wenn sie global eingeführt würde, nicht aber, wenn sie auf bestimmte Länder oder auf den europäischen Raum beschränkt bliebe. Im Unterschied zur bestehenden schweizerischen Umsatzabgabe, bei der die mobilen Segmente bewusst steuerbefreit sind, will der Vorschlag der EU-Kommission möglichst alle Sekundärmarkttransaktionen und Derivatkontrakte besteuern. Wird die Finanztransaktionssteuer nur im europäischen Raum oder in Teilen davon implementiert, führt dies zu einer Abwanderung mobiler Geschäftsfelder in Finanzzentren, die ausserhalb des räumlichen Anwendungsgebietes der Steuer liegen. Aus Gründen der Standortattraktivität ist eine Übernahme des Vorschlages für die Schweiz dann nicht vorteilhaft.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Entwicklung der Direktive zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTT) in der EU weiter zu beobachten, die ökonomischen und politischen Vor- und Nachteile einer Beteiligung der Schweiz an dieser Steuer autonom zu evaluieren und dem Parlament hierüber periodisch Bericht zu erstatten.</p>
- Berichterstattung über die europäische Finanztransaktionssteuer
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im September 2011 legte die EU-Kommission den Entwurf einer Direktive zur Einführung einer FTT vor und nahm sie somit ins Gesetzgebungsverfahren auf. Gerade dieser Tage dürften wesentliche Entscheide fallen. Der Bundesrat legte in seiner Antwort auf das Postulat 11.4013 dar, dass er den Vorschlag der EU-Kommission zur Kenntnis genommen habe und die diesbezügliche Entwicklung innerhalb und ausserhalb der EU beobachte. Er erachtete die Einführung einer FTT zum damaligen Zeitpunkt als nicht notwendig. Namentlich begründete er seine ablehnende Haltung damit, dass die regulatorischen Massnahmen im Rahmen der "Too big to fail"-Vorlage genügen würden, um aus dem Bankensystem hervorgehende Risiken einzudämmen.</p><p>Regulierung und Aufsicht der Banken, um das Finanzsystem vor Stabilitätskrisen zu schützen, erscheint jedoch nicht genügend. Nach verbreiteter Auffassung von Finanzmarktexperten sowie Ökonomen müsste eine FTT komplementär zu Regulierungsmassnahmen eingeführt werden. Die Eindämmung von Bankenrisiken ist das eine. Die von anderen Finanzmarktteilnehmern (Hedge-Fonds, Vermögensverwaltern usw.) ausgehenden Risiken spekulativer Art können durch Regulierung und Aufsicht nicht gesteuert werden. Eine FTT könnte diesen erweiterten Kreis der Finanzmarktakteure erfassen, indem sie die von ihren Spekulationsgeschäften ausgehenden negativen Externalitäten korrigieren würde.</p><p>Die Entwicklung in der EU zeugt davon, dass die EU-Kommission eine FTT auch bereits dann als sinnvoll erachtet, wenn sie (noch) nicht weltweit eingeführt ist. Die FTT würde zusätzliche Steuereinnahmen generieren und hätte zudem auch regulative Effekte, so insbesondere beim Hochfrequenzhandel, welcher ein erhebliches Stabilitätsrisiko birgt.</p><p>Gerade die Schweiz als wichtiger Finanzplatz hat ein Interesse daran, auf die europäische und globale Entwicklung in der Prävention von Finanzkrisen rasch reagieren zu können. Das Parlament sollte deshalb laufend über die Entwicklung der Arbeiten zur Bekämpfung von Finanzmarktkrisen informiert werden.</p>
- <p>Wie bereits in der Antwort auf das Postulat 11.4013 dargelegt, beobachtet der Bundesrat die Entwicklungen in Bezug auf eine mögliche Finanztransaktionssteuer innerhalb, aber auch ausserhalb der EU. Das Monitoring umfasst u. a. die von der EU angestossene Regulierungs-Initiative, die zurzeit über 25 Projekte umfasst, wovon die europäische Finanztransaktionssteuer eines ist. Die Richtlinie zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer wird zurzeit innerhalb der EU und ihrer Mitgliedstaaten diskutiert, eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) führt zudem mit der EU-Kommission einen Dialog über regulatorische Projekte.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass eine über das obenerwähnte Monitoring hinausgehende periodische Berichterstattung zu einer allfälligen europäischen Finanztransaktionssteuer zurzeit nicht zielführend ist. Im jährlich publizierten "Bericht über internationale Finanz- und Steuerfragen" des EFD wird bereits über Regulierungsprojekte innerhalb und ausserhalb der EU und ihre möglichen Auswirkungen auf die Schweiz informiert.</p><p>Der Bundesrat hat bereits an seiner Sitzung vom 28. April 2010 dargelegt, dass er die Einführung einer Finanztransaktionssteuer zurzeit als nicht notwendig erachtet. Er hält weiter grundsätzlich an seiner Aussage fest, wonach regulatorische Massnahmen u. a. im Bereich des Bankensystems für die Wahrung der Finanzstabilität zielführender sind und dass eine Finanztransaktionssteuer höchstens dann Sinn machen würde, wenn sie global eingeführt würde, nicht aber, wenn sie auf bestimmte Länder oder auf den europäischen Raum beschränkt bliebe. Im Unterschied zur bestehenden schweizerischen Umsatzabgabe, bei der die mobilen Segmente bewusst steuerbefreit sind, will der Vorschlag der EU-Kommission möglichst alle Sekundärmarkttransaktionen und Derivatkontrakte besteuern. Wird die Finanztransaktionssteuer nur im europäischen Raum oder in Teilen davon implementiert, führt dies zu einer Abwanderung mobiler Geschäftsfelder in Finanzzentren, die ausserhalb des räumlichen Anwendungsgebietes der Steuer liegen. Aus Gründen der Standortattraktivität ist eine Übernahme des Vorschlages für die Schweiz dann nicht vorteilhaft.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Entwicklung der Direktive zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTT) in der EU weiter zu beobachten, die ökonomischen und politischen Vor- und Nachteile einer Beteiligung der Schweiz an dieser Steuer autonom zu evaluieren und dem Parlament hierüber periodisch Bericht zu erstatten.</p>
- Berichterstattung über die europäische Finanztransaktionssteuer
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