Ersatz von Elektroheizungen. Bundeshilfe ist nötig

ShortId
12.3282
Id
20123282
Updated
27.07.2023 20:39
Language
de
Title
Ersatz von Elektroheizungen. Bundeshilfe ist nötig
AdditionalIndexing
66;Elektroheizung;energetische Sanierung von Gebäuden;Subvention;CO2-Abgabe
1
  • L05K0705060203, Elektroheizung
  • L05K0705030207, energetische Sanierung von Gebäuden
  • L05K1701010502, CO2-Abgabe
  • L05K1102030202, Subvention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Unter den energiepolitischen Massnahmen, die auf der Traktandenliste des Bundes und der Kantone figurieren, findet sich auch der Ersatz von Elektroheizungen, die eigentliche Stromfresser sind. Ein solcher Ersatz ist jedoch sehr kostspielig, ja für kleine Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, namentlich wenn sie im Rentenalter sind, schlicht unerschwinglich. Weil dies so ist und weil zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in gutem Glauben einst Immobilien mit Elektroheizungen erworben oder gebaut haben zu einer Zeit, als solche Heizsysteme noch völlig unbedenklich, geschweige denn verboten waren, ist der Bund, in Ergänzung zu den Kantonen, verpflichtet, denjenigen finanziell unter die Arme zu greifen, die sich dazu entschliessen, ihre Elektroheizungen zu ersetzen, wobei diejenigen bevorzugt unterstützt werden sollen, die diese Arbeiten rasch an die Hand nehmen.</p><p>Der Einsatz von jährlich 10 Millionen Franken für diese Aufgabe, im Rahmen der verschiedenen Programme des Bundes im Gebäudebereich, würde nicht einmal 10 Prozent der gegenwärtig aufgewendeten Summen zur Sanierung der Gebäudehüllen ausmachen.</p>
  • <p>Am 25. Mai 2011 hat der Bundesrat den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat haben diesem Beschluss zugestimmt. Um die Versorgungssicherheit der Schweiz in Zukunft auch ohne Kernenergie sicherzustellen, hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) gemeinsam mit den zuständigen Departementen sowie in Arbeitsgruppen mit Kantonen, Gemeinden, Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und Umweltorganisationen ein erstes Massnahmenpaket erarbeitet. Der Bundesrat hat dieses Massnahmenpaket am 18. April 2012 zur Kenntnis genommen und das UVEK mit der Erarbeitung einer darauf basierenden Gesetzesvorlage beauftragt.</p><p>Auf dieser Basis wird das UVEK dem Bundesrat Ende Sommer 2012 eine Vernehmlassungsvorlage unterbreiten.</p><p>Ein Schwerpunkt des Massnahmenpakets liegt bei der Energieeffizienz im Gebäudebereich. Der Bundesrat prüft die Möglichkeit, den Ersatz von Elektroheizungen oder -boilern finanziell zu fördern. Er möchte sich dazu und insbesondere auch zu operativen Eckwerten wie der Mindestsumme des Förderprogramms oder der Ausgestaltung der Subventionen aber erst im Rahmen der gesamten Arbeiten an der Energiestrategie festlegen.</p><p>Bei einer allfälligen Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, die Motion abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen seiner Energiestrategie 2050 ab sofort bis zum Auslaufen der verschiedenen Bundesprogramme im Gebäudebereich jährlich mindestens 10 Millionen Franken bereitzustellen für den Ersatz von Elektroheizungen in Erstwohnungen, und zwar in Form von Pauschalbeiträgen, die ungefähr 30 Prozent der durchschnittlichen Kosten der aufzuwendenden Arbeiten decken sollen (mit einer auf der Zeitachse degressiven Beitragshöhe). Diese Ausgaben sollen aus den Einnahmen aus der CO2-Abgabe auf Brennstoffen finanziert werden, die für die Sanierung der Gebäudehüllen bestimmt sind.</p>
  • Ersatz von Elektroheizungen. Bundeshilfe ist nötig
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Unter den energiepolitischen Massnahmen, die auf der Traktandenliste des Bundes und der Kantone figurieren, findet sich auch der Ersatz von Elektroheizungen, die eigentliche Stromfresser sind. Ein solcher Ersatz ist jedoch sehr kostspielig, ja für kleine Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, namentlich wenn sie im Rentenalter sind, schlicht unerschwinglich. Weil dies so ist und weil zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in gutem Glauben einst Immobilien mit Elektroheizungen erworben oder gebaut haben zu einer Zeit, als solche Heizsysteme noch völlig unbedenklich, geschweige denn verboten waren, ist der Bund, in Ergänzung zu den Kantonen, verpflichtet, denjenigen finanziell unter die Arme zu greifen, die sich dazu entschliessen, ihre Elektroheizungen zu ersetzen, wobei diejenigen bevorzugt unterstützt werden sollen, die diese Arbeiten rasch an die Hand nehmen.</p><p>Der Einsatz von jährlich 10 Millionen Franken für diese Aufgabe, im Rahmen der verschiedenen Programme des Bundes im Gebäudebereich, würde nicht einmal 10 Prozent der gegenwärtig aufgewendeten Summen zur Sanierung der Gebäudehüllen ausmachen.</p>
    • <p>Am 25. Mai 2011 hat der Bundesrat den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat haben diesem Beschluss zugestimmt. Um die Versorgungssicherheit der Schweiz in Zukunft auch ohne Kernenergie sicherzustellen, hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) gemeinsam mit den zuständigen Departementen sowie in Arbeitsgruppen mit Kantonen, Gemeinden, Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und Umweltorganisationen ein erstes Massnahmenpaket erarbeitet. Der Bundesrat hat dieses Massnahmenpaket am 18. April 2012 zur Kenntnis genommen und das UVEK mit der Erarbeitung einer darauf basierenden Gesetzesvorlage beauftragt.</p><p>Auf dieser Basis wird das UVEK dem Bundesrat Ende Sommer 2012 eine Vernehmlassungsvorlage unterbreiten.</p><p>Ein Schwerpunkt des Massnahmenpakets liegt bei der Energieeffizienz im Gebäudebereich. Der Bundesrat prüft die Möglichkeit, den Ersatz von Elektroheizungen oder -boilern finanziell zu fördern. Er möchte sich dazu und insbesondere auch zu operativen Eckwerten wie der Mindestsumme des Förderprogramms oder der Ausgestaltung der Subventionen aber erst im Rahmen der gesamten Arbeiten an der Energiestrategie festlegen.</p><p>Bei einer allfälligen Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, die Motion abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen seiner Energiestrategie 2050 ab sofort bis zum Auslaufen der verschiedenen Bundesprogramme im Gebäudebereich jährlich mindestens 10 Millionen Franken bereitzustellen für den Ersatz von Elektroheizungen in Erstwohnungen, und zwar in Form von Pauschalbeiträgen, die ungefähr 30 Prozent der durchschnittlichen Kosten der aufzuwendenden Arbeiten decken sollen (mit einer auf der Zeitachse degressiven Beitragshöhe). Diese Ausgaben sollen aus den Einnahmen aus der CO2-Abgabe auf Brennstoffen finanziert werden, die für die Sanierung der Gebäudehüllen bestimmt sind.</p>
    • Ersatz von Elektroheizungen. Bundeshilfe ist nötig

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