Persönlichkeitsverletzungen im Internet
- ShortId
-
12.3289
- Id
-
20123289
- Updated
-
28.07.2023 08:10
- Language
-
de
- Title
-
Persönlichkeitsverletzungen im Internet
- AdditionalIndexing
-
12;34;Hostbetreiber;Rechtsschutz;elektronischer Handel;Rechtssicherheit;Informationsgesellschaft;Recht des Einzelnen;Urheberrecht;Meinungsfreiheit;Internet
- 1
-
- L05K1202020105, Internet
- L04K05030207, Rechtssicherheit
- L03K050402, Rechtsschutz
- L04K12010104, Informationsgesellschaft
- L06K120301010302, Hostbetreiber
- L03K050205, Recht des Einzelnen
- L04K16020403, Urheberrecht
- L04K05020504, Meinungsfreiheit
- L05K0701010202, elektronischer Handel
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In den vergangenen Jahren haben Persönlichkeits- und Urheberrechtsverletzungen im Internet massiv zugenommen. Mit Blick auf die wachsende Bedeutung von Social Media ist davon auszugehen, dass die Anzahl der relevanten Fälle weiter steigen wird. Die juristische Verantwortung der sogenannten Host-Provider wie Facebook, Twitter und Google ist indes in der Schweiz nicht geklärt. In der Praxis tauchen zudem Fragen der Zuständigkeit und der Passivlegitimation auf. Ferner wird aus Fachkreisen bemängelt, dass der Vollzug von Schweizer Entscheiden im Ausland zu lange dauert. In einem konkreten Fall hat ein Basler Gericht eine superprovisorische Verfügung gegen Facebook erlassen, welche trotz Dringlichkeit erst nach Wochen beim Host-Provider eingetroffen ist. Darüber hinaus wurde aus den Medien bekannt, dass Facebook ein Forum mit rund 800 000 Mitgliedern gelöscht haben soll, weil darin zum Boykott eines Öl-Konzerns aufgerufen wurde. Vor diesem Hintergrund sowie unter Berücksichtigung, dass der öffentliche Diskurs und die Meinungsbildung zunehmend über Social Media erfolgt, stellt sich die Frage, inwieweit internationale Host-Provider wirksam verpflichtet werden können, die Vielfalt der Meinungen angemessen zu berücksichtigen.</p>
- <p>Die wirksame Bekämpfung von Persönlichkeits- und Urheberrechtsverletzungen im Internet ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen. Er ist sich der Problematik bewusst (siehe die am 9. März 2012 aktualisierte "Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz", Ziff. 2.2, 2.6 und 3) und setzt sich sowohl im Bereich der Prävention (siehe Bericht "Schutz vor Cyberbullying", Ziff. 5 und 6, in Antwort auf das Postulat Schmid-Federer 08.3050) als auch im Bereich der Repression (z. B. nationale Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität, Kobik) für die Lösung der vom Postulanten geschilderten Probleme ein. Vor wenigen Monaten erst, am 9. Dezember 2011, hat der Bundesrat im Zusammenhang mit der Gutheissung des Berichts über die Evaluation des Datenschutzgesetzes (SR 235.1) das EJPD beauftragt, gesetzgeberische Massnahmen zur Stärkung des Datenschutzes zu prüfen, unter Berücksichtigung der derzeit laufenden Entwicklungen in der EU.</p><p>Zurzeit ist das Bundesamt für Kommunikation mit der Ausarbeitung eines Berichts zu den rechtlichen Aspekten der Social Media befasst. Dieser Bericht geht auf das Postulat Amherd 11.3912 zurück, zu dessen Annahme sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 23. November 2011 bereit erklärt hat. Zu den zentralen, im Bericht zu thematisierenden Problemfeldern gehören die aktuelle Rechtslage in der Schweiz und die internationale Rechtslage in Bezug auf die Social Media sowie auf die Frage nach bestehenden Rechtslücken und einem allfälligen Regelungsbedarf. Ebenfalls angesprochen werden der Grundrechtsschutz sowie die Frage, ob analog zum Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (SR 784.40), welches im Bereich von Radio und Fernsehen den Schutz der Angebots- und Meinungsvielfalt sicherstellt, auch im Bereich der Social Media Handlungsbedarf besteht. Ausdrücklich erwähnt die bundesrätliche Stellungnahme die Problematik der "Durchsetzung geltenden Rechts, denn die Betreiber von Social-Media-Plattformen sind häufig international tätig, und die nationale Gesetzgebung stösst daher an ihre Grenzen."</p><p>Der Postulant möchte schliesslich internationale Host-Provider wirksam zur Berücksichtigung der Meinungsfreiheit verpflichten. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Medien eine bedeutende Rolle für die öffentliche Meinungsbildung spielen. Er ist jedoch der Ansicht, dass es Sache der Branche ist, den laufenden Strukturwandel zu bewältigen, und hat deshalb im Bericht vom 29. Juni 2011 in Antwort auf die Postulate 09.3629 und 09.3980 beschlossen, auf neue staatliche Massnahmen zu verzichten und auf die Selbstregulierung der Medien zu setzen (Ziff. 3.3, 3.4 und 5).</p><p>Die vom Postulanten aufgeworfenen Fragen beziehen sich weitgehend auf Aspekte, die bereits im Rahmen der hiervor erwähnten Berichte abgehandelt werden bzw. wurden, sodass auf diese verwiesen werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, der</p><p>1. detailliert Auskunft erteilt über die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Rechtsansprüchen (Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, Meinungsäusserungsfreiheit) gegen internationale Host-Provider (Facebook, Twitter) bzw. solche mit Domizil in der Schweiz (Google);</p><p>2. eine Einschätzung beinhaltet, ob</p><p>a. eine Anpassung der nationalen Gesetzgebung (z. B. im Bereich der Persönlichkeitsrechte) indiziert ist;</p><p>b. eine Übernahme der "Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt" zweckmässig und sachgerecht erscheint;</p><p>c. realistische Aussichten bestehen, die Rechtshilfe bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüche im internationalen Verhältnis zu beschleunigen;</p><p>d. internationale Host-Provider wirksam verpflichtet werden können, die Vielfalt der Meinungen angemessen zu berücksichtigen.</p>
- Persönlichkeitsverletzungen im Internet
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In den vergangenen Jahren haben Persönlichkeits- und Urheberrechtsverletzungen im Internet massiv zugenommen. Mit Blick auf die wachsende Bedeutung von Social Media ist davon auszugehen, dass die Anzahl der relevanten Fälle weiter steigen wird. Die juristische Verantwortung der sogenannten Host-Provider wie Facebook, Twitter und Google ist indes in der Schweiz nicht geklärt. In der Praxis tauchen zudem Fragen der Zuständigkeit und der Passivlegitimation auf. Ferner wird aus Fachkreisen bemängelt, dass der Vollzug von Schweizer Entscheiden im Ausland zu lange dauert. In einem konkreten Fall hat ein Basler Gericht eine superprovisorische Verfügung gegen Facebook erlassen, welche trotz Dringlichkeit erst nach Wochen beim Host-Provider eingetroffen ist. Darüber hinaus wurde aus den Medien bekannt, dass Facebook ein Forum mit rund 800 000 Mitgliedern gelöscht haben soll, weil darin zum Boykott eines Öl-Konzerns aufgerufen wurde. Vor diesem Hintergrund sowie unter Berücksichtigung, dass der öffentliche Diskurs und die Meinungsbildung zunehmend über Social Media erfolgt, stellt sich die Frage, inwieweit internationale Host-Provider wirksam verpflichtet werden können, die Vielfalt der Meinungen angemessen zu berücksichtigen.</p>
- <p>Die wirksame Bekämpfung von Persönlichkeits- und Urheberrechtsverletzungen im Internet ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen. Er ist sich der Problematik bewusst (siehe die am 9. März 2012 aktualisierte "Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz", Ziff. 2.2, 2.6 und 3) und setzt sich sowohl im Bereich der Prävention (siehe Bericht "Schutz vor Cyberbullying", Ziff. 5 und 6, in Antwort auf das Postulat Schmid-Federer 08.3050) als auch im Bereich der Repression (z. B. nationale Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität, Kobik) für die Lösung der vom Postulanten geschilderten Probleme ein. Vor wenigen Monaten erst, am 9. Dezember 2011, hat der Bundesrat im Zusammenhang mit der Gutheissung des Berichts über die Evaluation des Datenschutzgesetzes (SR 235.1) das EJPD beauftragt, gesetzgeberische Massnahmen zur Stärkung des Datenschutzes zu prüfen, unter Berücksichtigung der derzeit laufenden Entwicklungen in der EU.</p><p>Zurzeit ist das Bundesamt für Kommunikation mit der Ausarbeitung eines Berichts zu den rechtlichen Aspekten der Social Media befasst. Dieser Bericht geht auf das Postulat Amherd 11.3912 zurück, zu dessen Annahme sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 23. November 2011 bereit erklärt hat. Zu den zentralen, im Bericht zu thematisierenden Problemfeldern gehören die aktuelle Rechtslage in der Schweiz und die internationale Rechtslage in Bezug auf die Social Media sowie auf die Frage nach bestehenden Rechtslücken und einem allfälligen Regelungsbedarf. Ebenfalls angesprochen werden der Grundrechtsschutz sowie die Frage, ob analog zum Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (SR 784.40), welches im Bereich von Radio und Fernsehen den Schutz der Angebots- und Meinungsvielfalt sicherstellt, auch im Bereich der Social Media Handlungsbedarf besteht. Ausdrücklich erwähnt die bundesrätliche Stellungnahme die Problematik der "Durchsetzung geltenden Rechts, denn die Betreiber von Social-Media-Plattformen sind häufig international tätig, und die nationale Gesetzgebung stösst daher an ihre Grenzen."</p><p>Der Postulant möchte schliesslich internationale Host-Provider wirksam zur Berücksichtigung der Meinungsfreiheit verpflichten. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Medien eine bedeutende Rolle für die öffentliche Meinungsbildung spielen. Er ist jedoch der Ansicht, dass es Sache der Branche ist, den laufenden Strukturwandel zu bewältigen, und hat deshalb im Bericht vom 29. Juni 2011 in Antwort auf die Postulate 09.3629 und 09.3980 beschlossen, auf neue staatliche Massnahmen zu verzichten und auf die Selbstregulierung der Medien zu setzen (Ziff. 3.3, 3.4 und 5).</p><p>Die vom Postulanten aufgeworfenen Fragen beziehen sich weitgehend auf Aspekte, die bereits im Rahmen der hiervor erwähnten Berichte abgehandelt werden bzw. wurden, sodass auf diese verwiesen werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, der</p><p>1. detailliert Auskunft erteilt über die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Rechtsansprüchen (Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, Meinungsäusserungsfreiheit) gegen internationale Host-Provider (Facebook, Twitter) bzw. solche mit Domizil in der Schweiz (Google);</p><p>2. eine Einschätzung beinhaltet, ob</p><p>a. eine Anpassung der nationalen Gesetzgebung (z. B. im Bereich der Persönlichkeitsrechte) indiziert ist;</p><p>b. eine Übernahme der "Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt" zweckmässig und sachgerecht erscheint;</p><p>c. realistische Aussichten bestehen, die Rechtshilfe bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüche im internationalen Verhältnis zu beschleunigen;</p><p>d. internationale Host-Provider wirksam verpflichtet werden können, die Vielfalt der Meinungen angemessen zu berücksichtigen.</p>
- Persönlichkeitsverletzungen im Internet
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