Zwingende Herstellung der Identitätskarte durch die öffentliche Hand

ShortId
12.3303
Id
20123303
Updated
27.07.2023 21:51
Language
de
Title
Zwingende Herstellung der Identitätskarte durch die öffentliche Hand
AdditionalIndexing
12;Ausweis;Personendaten;Datenschutz;Lizenzproduktion;Produktion;biometrische Daten;öffentliches Unternehmen
1
  • L04K05060104, Ausweis
  • L05K0506010403, biometrische Daten
  • L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
  • L04K05020513, Datenschutz
  • L04K07060207, Lizenzproduktion
  • L03K070602, Produktion
  • L05K1203040202, Personendaten
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Medienmitteilung des EJPD werden Schweizer Pass und Identitätskarte bis Ende 2016 rundum erneuert. Die Identitätskarte soll weiterhin vollständig von der Privatwirtschaft hergestellt werden. Der Auftrag soll öffentlich ausgeschrieben werden. Zur Diskussion steht, dass künftig auch auf den Identitätskarten elektronisch gespeicherte biometrische Daten gespeichert werden sollen. Unter diesen Umständen ist eine Vergabe an die Privatwirtschaft nicht mehr akzeptabel, wenn damit vertrauliche persönliche Daten an diejenige Firma gelangen, die bei der öffentlichen Ausschreibung obsiegt. Dies könnte notabene auch eine ausländische Firma sein. </p><p>Die Erstellung von Ausweisen wie Identitätskarte und Passport gehört zu den engsten hoheitlichen Aufgaben. Diese dürfen nicht an Dritte ausgelagert werden, wenn dabei die Vertraulichkeit der Daten nicht hundertpprozentig sichergestellt wird.</p>
  • <p>Zur Herstellung von Ausweisen müssen seit je besonders schützenswerte Personendaten an den Produzenten übermittelt werden. Dieser muss auch, zumindest vorübergehend während der Ausweisherstellung, über diese Daten in elektronischer Form verfügen können, so etwa über das Foto, welches auf dem Ausweis aufgedruckt werden muss. Ob dieses und weitere Daten für "biometrische Identitätskarten" zusätzlich elektronisch auf einem Chip gespeichert werden, spielt keine Rolle, denn es handelt sich mit Ausnahme der Fingerabdrücke um dieselben Daten. Würde man zum Schluss gelangen, dass solche Ausweise aus Datenschutzüberlegungen oder anderen Gründen in Zukunft nur noch staatlich produziert werden dürfen, müsste folgerichtig die Produktion aller anderen Ausweise umgehend verstaatlicht werden, um keine Rechtsungleichheit zu schaffen. Davon betroffen wären z. B. die Führerausweise, Ausweise für das Bundespersonal, Polizeiausweise, Ausländerausweise und nicht zuletzt auch die Ausweise für Parlamentarierinnen und Parlamentarier.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Datensicherheit auch in der Privatwirtschaft gewährleistet werden kann. So wird die heutige Identitätskarte seit 1995 privatwirtschaftlich hergestellt, ohne dass es je zu einem datenschutzrechtlichen Zwischenfall gekommen ist. Zudem bietet das heutige Ausweisgesetz (Art. 6a) eine griffige Handhabe dafür, dass die Ausweisproduzenten über einen einwandfreien Ruf verfügen und klare Besitzverhältnisse herrschen. Weiter hat der Bundesrat festgelegt, dass in der öffentlichen Ausschreibung für die Identitätskarte die Standorte für die Personalisierung (Beschreiben des Ausweisrohlings mit den Personendaten) zwingend in der Schweiz liegen müssen und die Daten die Schweiz nicht verlassen dürfen.</p><p>Die mit hohen Investitionskosten verbundene Verstaatlichung der Produktion dieser Ausweise würde eine Einschränkung einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit bedeuten. Eine solche Beschränkung von privatwirtschaftlich erbrachten Leistungen wäre zwar rechtlich zulässig, es erscheint aber nicht zuletzt aus wirtschaftspolitischer Sicht und weil keine zwingenden Gründe für eine Verstaatlichung vorliegen opportun, wenn sich der Bund in dieser Hinsicht Zurückhaltung auferlegt. Der Schweizer Privatwirtschaft, welche schon heute mit einem starken Franken zu kämpfen hat, würden wertvolle Aufträge und Arbeitsplätze verlorengehen. Damit verbunden wären negative Auswirkungen auf den Innovations- und Fachwissensstandort Schweiz im Sicherheitsdokumentenbereich. Die bisherige Zusammenarbeit mit Privatunternehmen hat sich bewährt. Um im Wettbewerb Bestand zu haben, hat ein Privatunternehmen ein grosses Interesse, sich technologisch auf dem neuesten Stand zu halten; davon profitiert namentlich auch der Bund als Auftraggeber.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Es ist gesetzlich sicherzustellen, dass biometrische Identitätskarten ausschliesslich durch die öffentliche Hand hergestellt werden oder durch konzessionierte Schweizer Unternehmen, wenn sichergestellt ist, dass sie nicht über die biometrischen Daten verfügen können.</p>
  • Zwingende Herstellung der Identitätskarte durch die öffentliche Hand
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Medienmitteilung des EJPD werden Schweizer Pass und Identitätskarte bis Ende 2016 rundum erneuert. Die Identitätskarte soll weiterhin vollständig von der Privatwirtschaft hergestellt werden. Der Auftrag soll öffentlich ausgeschrieben werden. Zur Diskussion steht, dass künftig auch auf den Identitätskarten elektronisch gespeicherte biometrische Daten gespeichert werden sollen. Unter diesen Umständen ist eine Vergabe an die Privatwirtschaft nicht mehr akzeptabel, wenn damit vertrauliche persönliche Daten an diejenige Firma gelangen, die bei der öffentlichen Ausschreibung obsiegt. Dies könnte notabene auch eine ausländische Firma sein. </p><p>Die Erstellung von Ausweisen wie Identitätskarte und Passport gehört zu den engsten hoheitlichen Aufgaben. Diese dürfen nicht an Dritte ausgelagert werden, wenn dabei die Vertraulichkeit der Daten nicht hundertpprozentig sichergestellt wird.</p>
    • <p>Zur Herstellung von Ausweisen müssen seit je besonders schützenswerte Personendaten an den Produzenten übermittelt werden. Dieser muss auch, zumindest vorübergehend während der Ausweisherstellung, über diese Daten in elektronischer Form verfügen können, so etwa über das Foto, welches auf dem Ausweis aufgedruckt werden muss. Ob dieses und weitere Daten für "biometrische Identitätskarten" zusätzlich elektronisch auf einem Chip gespeichert werden, spielt keine Rolle, denn es handelt sich mit Ausnahme der Fingerabdrücke um dieselben Daten. Würde man zum Schluss gelangen, dass solche Ausweise aus Datenschutzüberlegungen oder anderen Gründen in Zukunft nur noch staatlich produziert werden dürfen, müsste folgerichtig die Produktion aller anderen Ausweise umgehend verstaatlicht werden, um keine Rechtsungleichheit zu schaffen. Davon betroffen wären z. B. die Führerausweise, Ausweise für das Bundespersonal, Polizeiausweise, Ausländerausweise und nicht zuletzt auch die Ausweise für Parlamentarierinnen und Parlamentarier.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Datensicherheit auch in der Privatwirtschaft gewährleistet werden kann. So wird die heutige Identitätskarte seit 1995 privatwirtschaftlich hergestellt, ohne dass es je zu einem datenschutzrechtlichen Zwischenfall gekommen ist. Zudem bietet das heutige Ausweisgesetz (Art. 6a) eine griffige Handhabe dafür, dass die Ausweisproduzenten über einen einwandfreien Ruf verfügen und klare Besitzverhältnisse herrschen. Weiter hat der Bundesrat festgelegt, dass in der öffentlichen Ausschreibung für die Identitätskarte die Standorte für die Personalisierung (Beschreiben des Ausweisrohlings mit den Personendaten) zwingend in der Schweiz liegen müssen und die Daten die Schweiz nicht verlassen dürfen.</p><p>Die mit hohen Investitionskosten verbundene Verstaatlichung der Produktion dieser Ausweise würde eine Einschränkung einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit bedeuten. Eine solche Beschränkung von privatwirtschaftlich erbrachten Leistungen wäre zwar rechtlich zulässig, es erscheint aber nicht zuletzt aus wirtschaftspolitischer Sicht und weil keine zwingenden Gründe für eine Verstaatlichung vorliegen opportun, wenn sich der Bund in dieser Hinsicht Zurückhaltung auferlegt. Der Schweizer Privatwirtschaft, welche schon heute mit einem starken Franken zu kämpfen hat, würden wertvolle Aufträge und Arbeitsplätze verlorengehen. Damit verbunden wären negative Auswirkungen auf den Innovations- und Fachwissensstandort Schweiz im Sicherheitsdokumentenbereich. Die bisherige Zusammenarbeit mit Privatunternehmen hat sich bewährt. Um im Wettbewerb Bestand zu haben, hat ein Privatunternehmen ein grosses Interesse, sich technologisch auf dem neuesten Stand zu halten; davon profitiert namentlich auch der Bund als Auftraggeber.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Es ist gesetzlich sicherzustellen, dass biometrische Identitätskarten ausschliesslich durch die öffentliche Hand hergestellt werden oder durch konzessionierte Schweizer Unternehmen, wenn sichergestellt ist, dass sie nicht über die biometrischen Daten verfügen können.</p>
    • Zwingende Herstellung der Identitätskarte durch die öffentliche Hand

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