Finanzplanung der grösseren Ausbauvorhaben im Nationalstrassennetz

ShortId
12.3307
Id
20123307
Updated
28.07.2023 13:32
Language
de
Title
Finanzplanung der grösseren Ausbauvorhaben im Nationalstrassennetz
AdditionalIndexing
48;Nationalstrassenbau;Finanzplanung;Prioritätensetzung;Finanzierung
1
  • L06K070503010401, Nationalstrassenbau
  • L03K110902, Finanzierung
  • L06K080701050101, Prioritätensetzung
  • L04K11080104, Finanzplanung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aus der Botschaft des Bundesrates zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz und zu deren Finanzierung vom 18. Januar 2012 (BBl 2012 745) geht hervor, dass sich bei der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) für den Zeitraum zwischen 2016 und 2030 eine jährliche Finanzierungslücke von durchschnittlich 1,5 Milliarden Franken abzeichnet. Diese ist auf zwei gegenläufige Tendenzen zurückzuführen: Einerseits steigen die Ausgaben, andererseits ist unter den aktuellen Bedingungen von sinkenden Einnahmen auszugehen. Die Finanzierungslücke soll nach Auffassung des Bundesrates in einem zweistufigen Vorgehen geschlossen werden: Auf einer ersten Stufe soll für die Finanzierung der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz die Nationalstrassenabgabe erhöht werden, auf einer zweiten Stufe der seit 1974 unveränderte Mineralölsteuerzuschlag. In der Vernehmlassung zur Anpassung des Mineralölsteuerzuschlags werden auch eine Finanzplanung für den Nationalstrassenbereich bis 2030 und der sich daraus abzeichnende Mittelbedarf präsentiert.</p><p>Wird die Finanzierungslücke mit dem zweistufigen Vorgehen geschlossen, kann die erforderliche Bautätigkeit gemäss den seit Jahrzehnten bewährten Planungen über langfristige Bauprogramme sichergestellt werden. Als "erforderlich" gelten dabei jene Projekte, welche für die Aufrechterhaltung der Funktionalität des Nationalstrassennetzes notwendig sind. Bezüglich der konkret erwähnten Projekte "Umfahrung Morges" und "Glatttalautobahn" hat sich der Bundesrat bereits mehrfach hinsichtlich der Notwendigkeit geäussert (vgl. Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz und zu deren Finanzierung). Noch nicht abschliessend geklärt ist diese Frage bei der "Traversée du lac" (vgl. Frage 11.5525, "Wann kommt die Botschaft zur Ergänzung des Autobahnnetzes?") und einer allfälligen zweiten Tunnelröhre durch den Gotthard.</p><p>Sollte hingegen die Finanzierungslücke nicht geschlossen werden können, müsste eine grundsätzliche Debatte geführt werden. Zu prüfen wäre dann, wo Abstriche bei den Nationalstrassen insgesamt, aber auch bei anderen über die SFSV finanzierten Aufgaben, wie Infrastrukturfonds (Fertigstellung Nationalstrassennetz, Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz, Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen, Beiträge zur Substanzerhaltung von Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen), Beiträge an die Kosten von Hauptstrassen, übrige werkgebundene Beiträge usw., vorgenommen werden müssten. Davon ausgenommen wären einzig jene Aufgaben, denen bereits auf Verfassungsstufe bestimmte Anteile der zweckgebundenen Einnahmen fest zugeordnet sind (heute "Neat-Viertel", welcher künftig allenfalls durch einen Beitrag an den Bahninfrastrukturfonds abgelöst wird). Diese Debatte müsste sich dann aber auf alle Rubriken und Projekte erstrecken und nicht nur auf die vom Interpellanten aufgeführten Projekte.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, Auskunft darüber zu geben, welche Priorität dem Bau einer neuen, in nur einer Richtung befahrbaren Gotthardröhre eingeräumt wird und wie deren Finanzierung erfolgen würde:</p><p>1. Kann eine gleichzeitige Realisierung bis 2030 der folgenden Ausbauvorhaben finanziert werden: der Netzergänzungen "Glatttalautobahn" und "Umfahrung Morges", der Seeüberquerung bei Genf sowie einer zweiten Tunnelröhre am Gotthard?</p><p>a. Wenn ja, wie würde die Finanzierung konkret erfolgen? Mit welchen Erhöhungen und Strassenabgaben wäre zu rechnen?</p><p>b. Wenn nein, welches der genannten grossen Ausbauvorhaben (Glatttal, Morges, Seeüberquerung bei Genf, Gotthard) würde als prioritär behandelt werden?</p><p>2. Beabsichtigt der Bundesrat, 2012 für die grösseren Ausbauvorhaben im Nationalstrassennetz eine Finanzplanung mit Zeithorizont 2030 vorzulegen?</p>
  • Finanzplanung der grösseren Ausbauvorhaben im Nationalstrassennetz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aus der Botschaft des Bundesrates zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz und zu deren Finanzierung vom 18. Januar 2012 (BBl 2012 745) geht hervor, dass sich bei der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) für den Zeitraum zwischen 2016 und 2030 eine jährliche Finanzierungslücke von durchschnittlich 1,5 Milliarden Franken abzeichnet. Diese ist auf zwei gegenläufige Tendenzen zurückzuführen: Einerseits steigen die Ausgaben, andererseits ist unter den aktuellen Bedingungen von sinkenden Einnahmen auszugehen. Die Finanzierungslücke soll nach Auffassung des Bundesrates in einem zweistufigen Vorgehen geschlossen werden: Auf einer ersten Stufe soll für die Finanzierung der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz die Nationalstrassenabgabe erhöht werden, auf einer zweiten Stufe der seit 1974 unveränderte Mineralölsteuerzuschlag. In der Vernehmlassung zur Anpassung des Mineralölsteuerzuschlags werden auch eine Finanzplanung für den Nationalstrassenbereich bis 2030 und der sich daraus abzeichnende Mittelbedarf präsentiert.</p><p>Wird die Finanzierungslücke mit dem zweistufigen Vorgehen geschlossen, kann die erforderliche Bautätigkeit gemäss den seit Jahrzehnten bewährten Planungen über langfristige Bauprogramme sichergestellt werden. Als "erforderlich" gelten dabei jene Projekte, welche für die Aufrechterhaltung der Funktionalität des Nationalstrassennetzes notwendig sind. Bezüglich der konkret erwähnten Projekte "Umfahrung Morges" und "Glatttalautobahn" hat sich der Bundesrat bereits mehrfach hinsichtlich der Notwendigkeit geäussert (vgl. Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz und zu deren Finanzierung). Noch nicht abschliessend geklärt ist diese Frage bei der "Traversée du lac" (vgl. Frage 11.5525, "Wann kommt die Botschaft zur Ergänzung des Autobahnnetzes?") und einer allfälligen zweiten Tunnelröhre durch den Gotthard.</p><p>Sollte hingegen die Finanzierungslücke nicht geschlossen werden können, müsste eine grundsätzliche Debatte geführt werden. Zu prüfen wäre dann, wo Abstriche bei den Nationalstrassen insgesamt, aber auch bei anderen über die SFSV finanzierten Aufgaben, wie Infrastrukturfonds (Fertigstellung Nationalstrassennetz, Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz, Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen, Beiträge zur Substanzerhaltung von Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen), Beiträge an die Kosten von Hauptstrassen, übrige werkgebundene Beiträge usw., vorgenommen werden müssten. Davon ausgenommen wären einzig jene Aufgaben, denen bereits auf Verfassungsstufe bestimmte Anteile der zweckgebundenen Einnahmen fest zugeordnet sind (heute "Neat-Viertel", welcher künftig allenfalls durch einen Beitrag an den Bahninfrastrukturfonds abgelöst wird). Diese Debatte müsste sich dann aber auf alle Rubriken und Projekte erstrecken und nicht nur auf die vom Interpellanten aufgeführten Projekte.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, Auskunft darüber zu geben, welche Priorität dem Bau einer neuen, in nur einer Richtung befahrbaren Gotthardröhre eingeräumt wird und wie deren Finanzierung erfolgen würde:</p><p>1. Kann eine gleichzeitige Realisierung bis 2030 der folgenden Ausbauvorhaben finanziert werden: der Netzergänzungen "Glatttalautobahn" und "Umfahrung Morges", der Seeüberquerung bei Genf sowie einer zweiten Tunnelröhre am Gotthard?</p><p>a. Wenn ja, wie würde die Finanzierung konkret erfolgen? Mit welchen Erhöhungen und Strassenabgaben wäre zu rechnen?</p><p>b. Wenn nein, welches der genannten grossen Ausbauvorhaben (Glatttal, Morges, Seeüberquerung bei Genf, Gotthard) würde als prioritär behandelt werden?</p><p>2. Beabsichtigt der Bundesrat, 2012 für die grösseren Ausbauvorhaben im Nationalstrassennetz eine Finanzplanung mit Zeithorizont 2030 vorzulegen?</p>
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