Lage in Kasachstan. Mögliches Vorgehen der Schweiz

ShortId
12.3308
Id
20123308
Updated
27.07.2023 19:08
Language
de
Title
Lage in Kasachstan. Mögliches Vorgehen der Schweiz
AdditionalIndexing
08;Geldwäscherei;Diktatur;politische Gewalt;diplomatische Beziehungen;Arbeitserlaubnis;Menschenrechte;Kasachstan
1
  • L04K03030601, Kasachstan
  • L05K0702030302, Arbeitserlaubnis
  • L05K1106020104, Geldwäscherei
  • L03K040301, politische Gewalt
  • L05K0807010203, Diktatur
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L04K10020102, diplomatische Beziehungen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Behörden verweigern die Erteilung einer Bewilligung (Art. 10 bis 17 AuG) oder widerrufen sie (Art. 62 AuG), wenn die Bedingungen für deren Erteilung nicht gegeben sind. Die Erteilung von "Gefälligkeitsbewilligungen" wird bestraft. Es gibt keinen entsprechenden Fall im Zusammenhang mit kasachischen Staatsangehörigen.</p><p>2. Der Bundesrat kann aus Gründen der Gewaltenteilung keine Angaben zum Stand der Ermittlungen der Bundesanwaltschaft machen. Er verweist im Übrigen auf seine Antwort auf die Anfrage Barthassat 11.1095.</p><p>3. Im Rahmen ihrer Beziehungen mit Kasachstan pflegt die Schweiz auch einen Austausch im Bereich der Menschenrechte.</p><p>Die Schweiz steht zum Beispiel im regelmässigen Kontakt zu den Behörden und unterhält einen Dialog mit dem Büro des Ombudsmanns und der Zivilgesellschaft. Unsere Botschaft vor Ort unterstützt Projekte im Bereich der Migration und der Meinungsäusserungsfreiheit. Sie hat zudem zahlreiche Demarchen im Zusammenhang mit der Inhaftierung des Menschenrechtsverteidigers Jewgenij Schowtis unternommen, der kürzlich freigelassen wurde. Die Folterfrage ist ebenfalls ein Thema, das die Schweiz beunruhigt. Sie hat die Vorschläge für Folgemassnahmen des Uno-Sonderberichterstatters über Folter, der das Land 2009 besuchte, aufmerksam zur Kenntnis genommen. Dessen Mandat wird vom EDA mit der Entsendung eines Experten unterstützt.</p><p>Die Schweiz hat sich zudem 2010 im Rahmen der allgemeinen regelmässigen Überprüfung (UPR) von Kasachstan im Menschenrechtsbereich eingebracht und wird die Umsetzung der Empfehlungen im Hinblick auf den zweiten Überprüfungszyklus 2014 genau verfolgen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die politische Lage in Kasachstan ist äusserst besorgniserregend. In der Weltpresse findet diese Situation regelmässig ihren Niederschlag. Kürzlich wurde das Europäische Parlament zu diesem Thema angerufen; dies hat zu einer verstärkten Wahrnehmung des Themas geführt. Letztlich könnte dies dazu führen, dass die allgemeine Teilnahmslosigkeit der europäischen Staaten gegenüber dem kasachischen Regime ein Ende hat. Zahlreiche Beschwerden wurden an die Adresse des Regimes von Präsident Nasarbajew gerichtet.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Erteilt die Schweiz, wie dies in der Tageszeitung "Le Matin" zu lesen war, kasachischen Bürgerinnen und Bürgern aus "Gefälligkeit" Arbeitsbewilligungen, obwohl diese die Voraussetzungen nicht erfüllen?</p><p>2. Weshalb kommen die Abklärungen der Bundesanwaltschaft zu einem Fall von Geldwäsche, in dem es um Hunderte Millionen von Franken geht und der die Familie des kasachischen Präsidenten betrifft, nur schleppend voran?</p><p>3. Welche Massnahmen (Gute Dienste, Menschenrechtsdialog, Sperrung von Vermögenswerten, Verurteilen der Machenschaften des kasachischen Regimes, Massnahmen vor Ort) hat die Schweiz bereits ergriffen, oder welche Massnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um die Übergriffe des machthabenden Regimes zu stoppen? Und welche Massnahmen hat sie ergriffen oder wird sie ergreifen, um der Inhaftierung, der blutigen Unterdrückung und der Folter von Oppositionellen ein Ende zu bereiten?</p>
  • Lage in Kasachstan. Mögliches Vorgehen der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Behörden verweigern die Erteilung einer Bewilligung (Art. 10 bis 17 AuG) oder widerrufen sie (Art. 62 AuG), wenn die Bedingungen für deren Erteilung nicht gegeben sind. Die Erteilung von "Gefälligkeitsbewilligungen" wird bestraft. Es gibt keinen entsprechenden Fall im Zusammenhang mit kasachischen Staatsangehörigen.</p><p>2. Der Bundesrat kann aus Gründen der Gewaltenteilung keine Angaben zum Stand der Ermittlungen der Bundesanwaltschaft machen. Er verweist im Übrigen auf seine Antwort auf die Anfrage Barthassat 11.1095.</p><p>3. Im Rahmen ihrer Beziehungen mit Kasachstan pflegt die Schweiz auch einen Austausch im Bereich der Menschenrechte.</p><p>Die Schweiz steht zum Beispiel im regelmässigen Kontakt zu den Behörden und unterhält einen Dialog mit dem Büro des Ombudsmanns und der Zivilgesellschaft. Unsere Botschaft vor Ort unterstützt Projekte im Bereich der Migration und der Meinungsäusserungsfreiheit. Sie hat zudem zahlreiche Demarchen im Zusammenhang mit der Inhaftierung des Menschenrechtsverteidigers Jewgenij Schowtis unternommen, der kürzlich freigelassen wurde. Die Folterfrage ist ebenfalls ein Thema, das die Schweiz beunruhigt. Sie hat die Vorschläge für Folgemassnahmen des Uno-Sonderberichterstatters über Folter, der das Land 2009 besuchte, aufmerksam zur Kenntnis genommen. Dessen Mandat wird vom EDA mit der Entsendung eines Experten unterstützt.</p><p>Die Schweiz hat sich zudem 2010 im Rahmen der allgemeinen regelmässigen Überprüfung (UPR) von Kasachstan im Menschenrechtsbereich eingebracht und wird die Umsetzung der Empfehlungen im Hinblick auf den zweiten Überprüfungszyklus 2014 genau verfolgen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die politische Lage in Kasachstan ist äusserst besorgniserregend. In der Weltpresse findet diese Situation regelmässig ihren Niederschlag. Kürzlich wurde das Europäische Parlament zu diesem Thema angerufen; dies hat zu einer verstärkten Wahrnehmung des Themas geführt. Letztlich könnte dies dazu führen, dass die allgemeine Teilnahmslosigkeit der europäischen Staaten gegenüber dem kasachischen Regime ein Ende hat. Zahlreiche Beschwerden wurden an die Adresse des Regimes von Präsident Nasarbajew gerichtet.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Erteilt die Schweiz, wie dies in der Tageszeitung "Le Matin" zu lesen war, kasachischen Bürgerinnen und Bürgern aus "Gefälligkeit" Arbeitsbewilligungen, obwohl diese die Voraussetzungen nicht erfüllen?</p><p>2. Weshalb kommen die Abklärungen der Bundesanwaltschaft zu einem Fall von Geldwäsche, in dem es um Hunderte Millionen von Franken geht und der die Familie des kasachischen Präsidenten betrifft, nur schleppend voran?</p><p>3. Welche Massnahmen (Gute Dienste, Menschenrechtsdialog, Sperrung von Vermögenswerten, Verurteilen der Machenschaften des kasachischen Regimes, Massnahmen vor Ort) hat die Schweiz bereits ergriffen, oder welche Massnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um die Übergriffe des machthabenden Regimes zu stoppen? Und welche Massnahmen hat sie ergriffen oder wird sie ergreifen, um der Inhaftierung, der blutigen Unterdrückung und der Folter von Oppositionellen ein Ende zu bereiten?</p>
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