Sicherheitskriterien beim Sachplanverfahren betreffend geologische Tiefenlager priorisieren

ShortId
12.3309
Id
20123309
Updated
27.07.2023 21:49
Language
de
Title
Sicherheitskriterien beim Sachplanverfahren betreffend geologische Tiefenlager priorisieren
AdditionalIndexing
66;Lagerung radioaktiver Abfälle;nukleare Sicherheit;Sachplan;Standort des Betriebes;radioaktiver Abfall;Geologie
1
  • L05K0601020302, Lagerung radioaktiver Abfälle
  • L04K06010109, radioaktiver Abfall
  • L05K0703040302, Standort des Betriebes
  • L04K16010402, Geologie
  • L04K01020412, Sachplan
  • L04K17030106, nukleare Sicherheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das im Sachplanverfahren vorgesehene Vorgehen hintertreibt das Sicherheitsprimat. Um die bestmögliche Lösung für die radioaktiven Abfälle zu finden, muss die geologische und technische Langzeitsicherheit oberste Priorität haben: Dafür braucht es genaue geologische Untersuchungen in allen Regionen. Nur so kann der bestmögliche Standort im Untergrund definiert werden. Zudem muss die Frage nach der sichersten Erschliessung des Lagers geklärt sein (vor allem die Frage nach Schacht oder Rampe). Erst dann kann über die Platzierung der Oberflächenanlage entschieden werden. </p><p>Das heutige Verfahren entspricht dieser Logik nicht: Es werden Oberflächenstandorte vorgeschlagen, bevor klar ist, wo das Lager in der Tiefe zu liegen kommt. Auch die Art und Weise der Erschliessung ist heute kein Thema, obwohl unter Fachkreisen klar ist, dass dies eine Sollbruchstelle für die Sicherheit des Lagers darstellt. Zudem befassen sich die einberufenen Regionalkonferenzen schon heute mit sekundären Aspekten, wie sozioökonomischen Auswirkungen, möglichen Standorten der Oberflächenanlagen und deren Erschliessung, Entgelten für die Regionen und Akzeptanz der Tiefenlagerung. Wenn diese Regionalkonferenzen tatsächlich einen Einfluss auf den Standortentscheid haben, gefährden die schon heute diskutierten Themen die Eingrenzung möglicher Standorte nach streng wissenschaftlichen, sicherheitsrelevanten Voraussetzungen.</p>
  • <p>Am 2. April 2008 hat der Bundesrat den Konzeptteil Sachplan geologische Tiefenlager (SGT) verabschiedet. Die Sicherheit von Mensch und Umwelt hat im Auswahlverfahren für Lagerstandorte oberste Priorität. Raumnutzung und sozioökonomische Aspekte spielen für die Standortwahl eine untergeordnete Rolle (SGT-Konzeptteil, Zusammenfassung S. 5). Diese Kriterien werden in Etappe 2 des Standortauswahlverfahrens unter sicherheitstechnisch vergleichbaren Standorten zur Anwendung kommen.</p><p>Die sozioökonomisch-ökologische Studie (SÖW), welche in Etappe 2 durchgeführt wird, verfolgt den Zweck, die Auswirkungen auf die drei Nachhaltigkeitsdimensionen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt frühzeitig und umfassend zu untersuchen. Die SÖW dient als Grundlage für die betroffenen Regionen, eine Strategie, Massnahmen und Projekte für die nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten oder bereits bestehende Strategien, Massnahmen und Projekte zu aktualisieren. Ausserdem bildet die SÖW eine Basis für die Einführung eines Monitorings und damit für Kompensationsmassnahmen, welche ergriffen werden, wenn durch Planung, Bau oder Betrieb eines Tiefenlagers negative Auswirkungen auf eine Region festgestellt werden.</p><p>Zu den einzelnen Forderungen der Motion nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Zum Thema des Kenntnisstandes und der zusätzlichen Untersuchungen hat sich der Bundesrat beider Motion Diener 11.3186, "Fehlender Gleichstand des Wissens in den potenziellen Standortregionen für geologische Tiefenlager für hochradioaktive Abfälle", geäussert. Hinsichtlich der Erfüllung der im Sachplan festgelegten sicherheitstechnischen Kriterien stellt sich in jeder Etappe und für jeden Standort die Frage, ob die von den Entsorgungspflichtigen vorgelegten Daten für die sicherheitstechnische Beurteilung genügen. Entscheidend sind dabei die im Konzeptteil festgelegten Anforderungen an den Kenntnisstand und nicht die Art oder Menge der durchgeführten Untersuchungen. Die sechs von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebiete haben die sicherheitstechnischen Anforderungen von Etappe 1 des SGT erfüllt und wurden deshalb am 30. November 2011 vom Bundesrat in den SGT aufgenommen.</p><p>2. In Etappe 2 muss die Nagra gemäss Konzeptteil einen sicherheitstechnischen Vergleich der Standorte durchführen. Dafür werden zurzeit weitere erdwissenschaftliche Untersuchungen durchgeführt. Aufgrund des sicherheitstechnischen Vergleichs und nachgeordnet der Resultate der SÖW muss die Nagra eine Einengung vornehmen und mindestens je zwei geologische Standortgebiete pro Lagertyp (hochaktive Abfälle/schwach- und mittelaktive Abfälle) inklusive der dazugehörenden Standortareale für die Oberflächenanlage vorschlagen. Die definitive Standortwahl erfolgt in Etappe 3, wenn weiterführende Untersuchungen wie z. B. Bohrungen oder 3D-Seismik durchgeführt worden sind. Dieses schrittweise Vorgehen entspricht dem SGT.</p><p>3. Hinsichtlich der Langzeitsicherheit eines geologischen Tiefenlagers sind das Lagerkonzept, die Wahl eines geeigneten geologischen Standortgebiets im Untergrund sowie, nach Beendigung des Einlagerungsbetriebes, die Versiegelungsbauwerke des Lagers in Wirts- und Rahmengesteinen von zentraler Bedeutung. Die Art der Erschliessung (Rampe/Schacht) ist primär unter den Aspekten der bautechnischen Machbarkeit und der Betriebssicherheit zu betrachten. Aus der heutigen Sicht der Fachbehörden des Bundes ist eine Erschliessung des geologischen Tiefenlagers sowohl mittels Rampe als auch mittels Schacht grundsätzlich möglich, beide Varianten weisen Vor- und Nachteile auf. Bei der Überprüfung des Entsorgungsnachweises im Rahmen des Projekts Opalinuston Zürcher Weinland kamen das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) und die zuständigen Kommissionen des Bundes zum Schluss, dass eine Erschliessung mittels Rampe möglich ist. In Etappe 1 des Sachplans wurden deshalb die Planungsperimeter für die Platzierung der Oberflächenanlagen so ausgeschieden, dass die Erschliessung des Untergrunds mit Rampe oder Schacht möglich bleibt. Die Nagra hat im weiteren Verlauf von Etappe 2 anhand der konkreten Standortvorschläge nachzuweisen, dass die Oberflächenanlage resp. die untertägigen Erschliessungsbauwerke die gesetzlichen Anforderungen an die nukleare Sicherheit und Sicherung erfüllen. Das Ensi und die zuständigen Kommissionen des Bundes werden die Vorschläge der Nagra vor der Anhörung zu Etappe 2 im Detail prüfen, bevor der Bundesrat über deren Abschluss befindet.</p><p>4. Die Erfassung von nicht sicherheitsrelevanten Aspekten erfolgt aufgrund von bisherigen Erfahrungen im In- und Ausland sowie intensiven Diskussionen bei der Erarbeitung des SGT frühzeitig, d. h. bereits in Etappe 2, und nicht erst nach der sicherheitstechnischen Standortwahl.</p><p>Die vorliegende Motion verlangt die Überarbeitung eines Verfahrens, welches in einem aufwendigen, mehrere Jahre dauernden Prozess erarbeitet wurde, auf breite Akzeptanz stösst und von anderen Ländern als beispielhaft bezeichnet wird. Das Standortauswahlverfahren erlaubt es, offene Fragen schrittweise und zeitgerecht anzugehen sowie Lösungen zu erarbeiten. Eine Verfahrensänderung würde faktisch ein Moratorium für die Entsorgung bedeuten. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Entsorgung der radioaktiven Abfälle zielgerichtet einer Lösung zugeführt werden muss, so, wie es das Gesetz fordert. Der SGT bildet dafür in seiner aktuellen Form eine entsprechende und zweckdienliche Grundlage.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Sachplanverfahren betreffend geologische Tiefenlagerung so anzupassen, dass die Standortwahl für ein Lager ausschliesslich aufgrund sicherheitsrelevanter Kriterien getroffen wird. Dafür muss folgende Reihenfolge berücksichtigt werden. Das Sachplanverfahren ist entsprechend zu korrigieren:</p><p>1. Die potenziellen Standorte müssen zuerst geologisch gleich gut untersucht sein, um die Regionen miteinander vergleichen zu können.</p><p>2. Aufgrund der geologischen Untersuchungen soll danach der beste Standort für das Tiefenlager definiert werden. </p><p>3. Die Frage der Lager-Erschliessung (Schacht/Rampe) muss geklärt sein, bevor potenzielle Oberflächenanlagen-Standorte evaluiert werden. </p><p>4. Weiche Faktoren, wie sozioökonomische Aspekte, Entgelten und Akzeptanz in den Regionen, dürfen erst nach der sicherheitstechnischen Standortwahl mitberücksichtigt werden.</p>
  • Sicherheitskriterien beim Sachplanverfahren betreffend geologische Tiefenlager priorisieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das im Sachplanverfahren vorgesehene Vorgehen hintertreibt das Sicherheitsprimat. Um die bestmögliche Lösung für die radioaktiven Abfälle zu finden, muss die geologische und technische Langzeitsicherheit oberste Priorität haben: Dafür braucht es genaue geologische Untersuchungen in allen Regionen. Nur so kann der bestmögliche Standort im Untergrund definiert werden. Zudem muss die Frage nach der sichersten Erschliessung des Lagers geklärt sein (vor allem die Frage nach Schacht oder Rampe). Erst dann kann über die Platzierung der Oberflächenanlage entschieden werden. </p><p>Das heutige Verfahren entspricht dieser Logik nicht: Es werden Oberflächenstandorte vorgeschlagen, bevor klar ist, wo das Lager in der Tiefe zu liegen kommt. Auch die Art und Weise der Erschliessung ist heute kein Thema, obwohl unter Fachkreisen klar ist, dass dies eine Sollbruchstelle für die Sicherheit des Lagers darstellt. Zudem befassen sich die einberufenen Regionalkonferenzen schon heute mit sekundären Aspekten, wie sozioökonomischen Auswirkungen, möglichen Standorten der Oberflächenanlagen und deren Erschliessung, Entgelten für die Regionen und Akzeptanz der Tiefenlagerung. Wenn diese Regionalkonferenzen tatsächlich einen Einfluss auf den Standortentscheid haben, gefährden die schon heute diskutierten Themen die Eingrenzung möglicher Standorte nach streng wissenschaftlichen, sicherheitsrelevanten Voraussetzungen.</p>
    • <p>Am 2. April 2008 hat der Bundesrat den Konzeptteil Sachplan geologische Tiefenlager (SGT) verabschiedet. Die Sicherheit von Mensch und Umwelt hat im Auswahlverfahren für Lagerstandorte oberste Priorität. Raumnutzung und sozioökonomische Aspekte spielen für die Standortwahl eine untergeordnete Rolle (SGT-Konzeptteil, Zusammenfassung S. 5). Diese Kriterien werden in Etappe 2 des Standortauswahlverfahrens unter sicherheitstechnisch vergleichbaren Standorten zur Anwendung kommen.</p><p>Die sozioökonomisch-ökologische Studie (SÖW), welche in Etappe 2 durchgeführt wird, verfolgt den Zweck, die Auswirkungen auf die drei Nachhaltigkeitsdimensionen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt frühzeitig und umfassend zu untersuchen. Die SÖW dient als Grundlage für die betroffenen Regionen, eine Strategie, Massnahmen und Projekte für die nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten oder bereits bestehende Strategien, Massnahmen und Projekte zu aktualisieren. Ausserdem bildet die SÖW eine Basis für die Einführung eines Monitorings und damit für Kompensationsmassnahmen, welche ergriffen werden, wenn durch Planung, Bau oder Betrieb eines Tiefenlagers negative Auswirkungen auf eine Region festgestellt werden.</p><p>Zu den einzelnen Forderungen der Motion nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Zum Thema des Kenntnisstandes und der zusätzlichen Untersuchungen hat sich der Bundesrat beider Motion Diener 11.3186, "Fehlender Gleichstand des Wissens in den potenziellen Standortregionen für geologische Tiefenlager für hochradioaktive Abfälle", geäussert. Hinsichtlich der Erfüllung der im Sachplan festgelegten sicherheitstechnischen Kriterien stellt sich in jeder Etappe und für jeden Standort die Frage, ob die von den Entsorgungspflichtigen vorgelegten Daten für die sicherheitstechnische Beurteilung genügen. Entscheidend sind dabei die im Konzeptteil festgelegten Anforderungen an den Kenntnisstand und nicht die Art oder Menge der durchgeführten Untersuchungen. Die sechs von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebiete haben die sicherheitstechnischen Anforderungen von Etappe 1 des SGT erfüllt und wurden deshalb am 30. November 2011 vom Bundesrat in den SGT aufgenommen.</p><p>2. In Etappe 2 muss die Nagra gemäss Konzeptteil einen sicherheitstechnischen Vergleich der Standorte durchführen. Dafür werden zurzeit weitere erdwissenschaftliche Untersuchungen durchgeführt. Aufgrund des sicherheitstechnischen Vergleichs und nachgeordnet der Resultate der SÖW muss die Nagra eine Einengung vornehmen und mindestens je zwei geologische Standortgebiete pro Lagertyp (hochaktive Abfälle/schwach- und mittelaktive Abfälle) inklusive der dazugehörenden Standortareale für die Oberflächenanlage vorschlagen. Die definitive Standortwahl erfolgt in Etappe 3, wenn weiterführende Untersuchungen wie z. B. Bohrungen oder 3D-Seismik durchgeführt worden sind. Dieses schrittweise Vorgehen entspricht dem SGT.</p><p>3. Hinsichtlich der Langzeitsicherheit eines geologischen Tiefenlagers sind das Lagerkonzept, die Wahl eines geeigneten geologischen Standortgebiets im Untergrund sowie, nach Beendigung des Einlagerungsbetriebes, die Versiegelungsbauwerke des Lagers in Wirts- und Rahmengesteinen von zentraler Bedeutung. Die Art der Erschliessung (Rampe/Schacht) ist primär unter den Aspekten der bautechnischen Machbarkeit und der Betriebssicherheit zu betrachten. Aus der heutigen Sicht der Fachbehörden des Bundes ist eine Erschliessung des geologischen Tiefenlagers sowohl mittels Rampe als auch mittels Schacht grundsätzlich möglich, beide Varianten weisen Vor- und Nachteile auf. Bei der Überprüfung des Entsorgungsnachweises im Rahmen des Projekts Opalinuston Zürcher Weinland kamen das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) und die zuständigen Kommissionen des Bundes zum Schluss, dass eine Erschliessung mittels Rampe möglich ist. In Etappe 1 des Sachplans wurden deshalb die Planungsperimeter für die Platzierung der Oberflächenanlagen so ausgeschieden, dass die Erschliessung des Untergrunds mit Rampe oder Schacht möglich bleibt. Die Nagra hat im weiteren Verlauf von Etappe 2 anhand der konkreten Standortvorschläge nachzuweisen, dass die Oberflächenanlage resp. die untertägigen Erschliessungsbauwerke die gesetzlichen Anforderungen an die nukleare Sicherheit und Sicherung erfüllen. Das Ensi und die zuständigen Kommissionen des Bundes werden die Vorschläge der Nagra vor der Anhörung zu Etappe 2 im Detail prüfen, bevor der Bundesrat über deren Abschluss befindet.</p><p>4. Die Erfassung von nicht sicherheitsrelevanten Aspekten erfolgt aufgrund von bisherigen Erfahrungen im In- und Ausland sowie intensiven Diskussionen bei der Erarbeitung des SGT frühzeitig, d. h. bereits in Etappe 2, und nicht erst nach der sicherheitstechnischen Standortwahl.</p><p>Die vorliegende Motion verlangt die Überarbeitung eines Verfahrens, welches in einem aufwendigen, mehrere Jahre dauernden Prozess erarbeitet wurde, auf breite Akzeptanz stösst und von anderen Ländern als beispielhaft bezeichnet wird. Das Standortauswahlverfahren erlaubt es, offene Fragen schrittweise und zeitgerecht anzugehen sowie Lösungen zu erarbeiten. Eine Verfahrensänderung würde faktisch ein Moratorium für die Entsorgung bedeuten. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Entsorgung der radioaktiven Abfälle zielgerichtet einer Lösung zugeführt werden muss, so, wie es das Gesetz fordert. Der SGT bildet dafür in seiner aktuellen Form eine entsprechende und zweckdienliche Grundlage.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Sachplanverfahren betreffend geologische Tiefenlagerung so anzupassen, dass die Standortwahl für ein Lager ausschliesslich aufgrund sicherheitsrelevanter Kriterien getroffen wird. Dafür muss folgende Reihenfolge berücksichtigt werden. Das Sachplanverfahren ist entsprechend zu korrigieren:</p><p>1. Die potenziellen Standorte müssen zuerst geologisch gleich gut untersucht sein, um die Regionen miteinander vergleichen zu können.</p><p>2. Aufgrund der geologischen Untersuchungen soll danach der beste Standort für das Tiefenlager definiert werden. </p><p>3. Die Frage der Lager-Erschliessung (Schacht/Rampe) muss geklärt sein, bevor potenzielle Oberflächenanlagen-Standorte evaluiert werden. </p><p>4. Weiche Faktoren, wie sozioökonomische Aspekte, Entgelten und Akzeptanz in den Regionen, dürfen erst nach der sicherheitstechnischen Standortwahl mitberücksichtigt werden.</p>
    • Sicherheitskriterien beim Sachplanverfahren betreffend geologische Tiefenlager priorisieren

Back to List