Keine Gefährdung der Verlagerung des Güterverkehrs durch eine falsche Prioritätensetzung

ShortId
12.3311
Id
20123311
Updated
14.11.2025 08:56
Language
de
Title
Keine Gefährdung der Verlagerung des Güterverkehrs durch eine falsche Prioritätensetzung
AdditionalIndexing
48;Eisenbahnbau;Schienenverkehr;Verkehrsverlagerung;Prioritätensetzung;Güterverkehr auf der Schiene;Personenverkehr
1
  • L04K18020211, Verkehrsverlagerung
  • L05K1801020203, Güterverkehr auf der Schiene
  • L04K18010201, Personenverkehr
  • L03K180302, Schienenverkehr
  • L06K080701050101, Prioritätensetzung
  • L04K18030204, Eisenbahnbau
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Vergangenheit hat gezeigt, dass viele Trassenausbauten - auch wenn sie ursprünglich für den Güterverkehr gedacht waren - letztlich rasch und zunehmend vom Personenverkehr beansprucht werden (z. B. beim Lötschberg-Basistunnel). Dies läuft dem in der Verfassung verankerten Verlagerungsziel beim Güterverkehr entgegen. Auch beim neuen Gotthard-Basistunnel ist diese Entwicklung absehbar.</p><p>Dieser Ausbau des Angebots für den Personenverkehr, gepaart mit dem Fehlanreiz des steuerlich begünstigten Pendelns, trägt stark dazu bei, dass sich die Nachfrage für den Personenverkehr auf der Schiene erhöht und damit die für die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene notwendigen Trassenkapazitäten nicht zur Verfügung stehen. Dies ist insbesondere deshalb falsch, weil die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene im Gegensatz zur stetigen Erweiterung der Kapazitäten für den Personenverkehr in der Verfassung verankert ist.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist bereit, Massnahmen für die Kapazitätssicherung zugunsten des Schienengüterverkehrs zu prüfen. Je nach Ergebnis dieser Abklärungen ist er auch bereit, solche Massnahmen hinsichtlich Kapazitätsbedarf beim Ausbau der Schieneninfrastruktur zu berücksichtigen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob die Trassenprioritäten so anzupassen seien, dass die Umsetzung des Verlagerungsziels des Güterverkehrs gemäss Artikel 3 des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes (GVVG) schnellstmöglich, nachhaltig und umfassend erreicht werden könnte. Dementsprechend wäre auch der Ausbau der Infrastruktur für den Güterverkehr gegenüber dem Ausbau der Bahninfrastruktur für den Personenverkehr prioritär zu behandeln.</p>
  • Keine Gefährdung der Verlagerung des Güterverkehrs durch eine falsche Prioritätensetzung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Vergangenheit hat gezeigt, dass viele Trassenausbauten - auch wenn sie ursprünglich für den Güterverkehr gedacht waren - letztlich rasch und zunehmend vom Personenverkehr beansprucht werden (z. B. beim Lötschberg-Basistunnel). Dies läuft dem in der Verfassung verankerten Verlagerungsziel beim Güterverkehr entgegen. Auch beim neuen Gotthard-Basistunnel ist diese Entwicklung absehbar.</p><p>Dieser Ausbau des Angebots für den Personenverkehr, gepaart mit dem Fehlanreiz des steuerlich begünstigten Pendelns, trägt stark dazu bei, dass sich die Nachfrage für den Personenverkehr auf der Schiene erhöht und damit die für die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene notwendigen Trassenkapazitäten nicht zur Verfügung stehen. Dies ist insbesondere deshalb falsch, weil die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene im Gegensatz zur stetigen Erweiterung der Kapazitäten für den Personenverkehr in der Verfassung verankert ist.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist bereit, Massnahmen für die Kapazitätssicherung zugunsten des Schienengüterverkehrs zu prüfen. Je nach Ergebnis dieser Abklärungen ist er auch bereit, solche Massnahmen hinsichtlich Kapazitätsbedarf beim Ausbau der Schieneninfrastruktur zu berücksichtigen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob die Trassenprioritäten so anzupassen seien, dass die Umsetzung des Verlagerungsziels des Güterverkehrs gemäss Artikel 3 des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes (GVVG) schnellstmöglich, nachhaltig und umfassend erreicht werden könnte. Dementsprechend wäre auch der Ausbau der Infrastruktur für den Güterverkehr gegenüber dem Ausbau der Bahninfrastruktur für den Personenverkehr prioritär zu behandeln.</p>
    • Keine Gefährdung der Verlagerung des Güterverkehrs durch eine falsche Prioritätensetzung

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