Unternehmenssteuerreform II. Kapitaleinlageprinzip. Ertragsausfälle erheblich verringern

ShortId
12.3315
Id
20123315
Updated
14.11.2025 06:41
Language
de
Title
Unternehmenssteuerreform II. Kapitaleinlageprinzip. Ertragsausfälle erheblich verringern
AdditionalIndexing
24;Steuerbefreiung;Unternehmenssteuer;Anlagevorschrift;Steuererhebung;Gewinn;Kapitaleinkommen;Kapitalanlage;Kapitalgesellschaft;Steuerrecht
1
  • L05K1106020101, Kapitalanlage
  • L06K110602010101, Anlagevorschrift
  • L04K11070312, Steuerrecht
  • L05K0704050208, Kapitaleinkommen
  • L06K070302010206, Gewinn
  • L05K1107030701, Steuerbefreiung
  • L05K0703030101, Kapitalgesellschaft
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L04K11070602, Steuererhebung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Auf 2011 ist die Unternehmenssteuerreform II in Kraft getreten. Sie ist das Resultat einer Referendumsabstimmung mit dem knappestmöglichen Resultat von 50,5 Prozent Jastimmen. Die Vorlage liess die finanziellen Folgen und die Modalitäten des Wechsels vom Nennwert- zum Kapitaleinlageprinzip offen. Inzwischen haben verschiedene Unternehmen bereits zwischen 200 und 300 Milliarden Franken Agio-Reserven zur steuerfreien Ausschüttung angemeldet. Massive zusätzliche Steuerausfälle (etwa 10 Milliarden Franken) für Bund, Kantone und Gemeinden wären die Folge. Über deren Ausmass hat der Bundesrat weder im Parlament noch im Abstimmungskampf wahrheitsgemäss informiert.</p><p>Das zeigt: Die gesetzliche Regelung ist völlig ungenügend. Sie legt nicht fest, inwieweit Agio-Reserven überhaupt steuerfrei ausgeschüttet werden dürfen. Der Gesetzgeber hat das offengelassen. Eine Präzisierung drängt sich auf. Einlagen sollen erst dann steuerfrei zurückbezahlt werden dürfen, wenn alle ausschüttbaren Gewinnreserven ausgeschüttet worden sind. Das sichert auch, dass Ausschüttungen aus Agio-Reserven, wie vom Gesetzgeber gewollt, gleich wie Nennwertrückzahlungen behandelt werden.</p>
  • <p>Im Nationalrat wurden Mitte April 2011 zwei Motionen eingereicht, die sich mit dem neu eingeführten Kapitaleinlageprinzip befassten, nämlich die Motion Leutenegger Oberholzer 11.3351, "Kapitaleinlageprinzip präzisieren", und die Motion Bischof 11.3462, "Unternehmenssteuerreform II. Korrektur des Kapitaleinlageprinzips". Beide Vorstösse verlangten vom Bundesrat, die notwendigen Gesetzesrevisionen vorzulegen, damit die unerwarteten Mindereinnahmen aus dem Kapitaleinlageprinzip reduziert werden, indem entsprechende Normen über die Zuweisung und Verwendung der Reserven aus Kapitaleinlagen im Aktien- oder Steuerrecht aufgenommen werden.</p><p>Der Bundesrat beantragte am 29. Juni 2011, beide Motionen anzunehmen. Er erklärte sich bereit, Lösungen im Handels- oder Steuerrecht zu prüfen, welche die Auszahlung von Reserven aus Kapitaleinlagen an bestimmte, noch näher zu definierende Bedingungen knüpfen. Der Nationalrat hat am 23. Dezember 2011 beide Motionen dann aber relativ knapp abgelehnt.</p><p>Bei Annahme der vorliegenden Motion im Ständerat ist geplant, die konkrete Ausgestaltung der Revision mit einer Vernehmlassung zu eruieren, welche noch in diesem Jahr gestartet werden soll.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, welche die enormen Ertragsausfälle für Bund und Kantone durch den Wechsel zum Kapitaleinlageprinzip erheblich verringert. Zu prüfen ist insbesondere die Revision der entsprechenden Steuergesetze.</p><p>Diese werden bezüglich des Kapitaleinlageprinzips so ausgestaltet, dass Einlagen unabhängig von deren Einbringungszeitpunkt erst dann steuerfrei zurückbezahlt werden können, wenn die Gesellschaft sämtliche ausschüttbaren Gewinnreserven einschliesslich des laufenden Jahresgewinns ausgeschüttet hat. Für Genossenschaften ist eine analoge Regelung vorzusehen. Umgehungsmöglichkeiten innerhalb von Konzernen sind zu verhindern. Für alle Varianten sind Ertragsfolgen für Bund, Kantone und Gemeinden vorzulegen.</p>
  • Unternehmenssteuerreform II. Kapitaleinlageprinzip. Ertragsausfälle erheblich verringern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Auf 2011 ist die Unternehmenssteuerreform II in Kraft getreten. Sie ist das Resultat einer Referendumsabstimmung mit dem knappestmöglichen Resultat von 50,5 Prozent Jastimmen. Die Vorlage liess die finanziellen Folgen und die Modalitäten des Wechsels vom Nennwert- zum Kapitaleinlageprinzip offen. Inzwischen haben verschiedene Unternehmen bereits zwischen 200 und 300 Milliarden Franken Agio-Reserven zur steuerfreien Ausschüttung angemeldet. Massive zusätzliche Steuerausfälle (etwa 10 Milliarden Franken) für Bund, Kantone und Gemeinden wären die Folge. Über deren Ausmass hat der Bundesrat weder im Parlament noch im Abstimmungskampf wahrheitsgemäss informiert.</p><p>Das zeigt: Die gesetzliche Regelung ist völlig ungenügend. Sie legt nicht fest, inwieweit Agio-Reserven überhaupt steuerfrei ausgeschüttet werden dürfen. Der Gesetzgeber hat das offengelassen. Eine Präzisierung drängt sich auf. Einlagen sollen erst dann steuerfrei zurückbezahlt werden dürfen, wenn alle ausschüttbaren Gewinnreserven ausgeschüttet worden sind. Das sichert auch, dass Ausschüttungen aus Agio-Reserven, wie vom Gesetzgeber gewollt, gleich wie Nennwertrückzahlungen behandelt werden.</p>
    • <p>Im Nationalrat wurden Mitte April 2011 zwei Motionen eingereicht, die sich mit dem neu eingeführten Kapitaleinlageprinzip befassten, nämlich die Motion Leutenegger Oberholzer 11.3351, "Kapitaleinlageprinzip präzisieren", und die Motion Bischof 11.3462, "Unternehmenssteuerreform II. Korrektur des Kapitaleinlageprinzips". Beide Vorstösse verlangten vom Bundesrat, die notwendigen Gesetzesrevisionen vorzulegen, damit die unerwarteten Mindereinnahmen aus dem Kapitaleinlageprinzip reduziert werden, indem entsprechende Normen über die Zuweisung und Verwendung der Reserven aus Kapitaleinlagen im Aktien- oder Steuerrecht aufgenommen werden.</p><p>Der Bundesrat beantragte am 29. Juni 2011, beide Motionen anzunehmen. Er erklärte sich bereit, Lösungen im Handels- oder Steuerrecht zu prüfen, welche die Auszahlung von Reserven aus Kapitaleinlagen an bestimmte, noch näher zu definierende Bedingungen knüpfen. Der Nationalrat hat am 23. Dezember 2011 beide Motionen dann aber relativ knapp abgelehnt.</p><p>Bei Annahme der vorliegenden Motion im Ständerat ist geplant, die konkrete Ausgestaltung der Revision mit einer Vernehmlassung zu eruieren, welche noch in diesem Jahr gestartet werden soll.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, welche die enormen Ertragsausfälle für Bund und Kantone durch den Wechsel zum Kapitaleinlageprinzip erheblich verringert. Zu prüfen ist insbesondere die Revision der entsprechenden Steuergesetze.</p><p>Diese werden bezüglich des Kapitaleinlageprinzips so ausgestaltet, dass Einlagen unabhängig von deren Einbringungszeitpunkt erst dann steuerfrei zurückbezahlt werden können, wenn die Gesellschaft sämtliche ausschüttbaren Gewinnreserven einschliesslich des laufenden Jahresgewinns ausgeschüttet hat. Für Genossenschaften ist eine analoge Regelung vorzusehen. Umgehungsmöglichkeiten innerhalb von Konzernen sind zu verhindern. Für alle Varianten sind Ertragsfolgen für Bund, Kantone und Gemeinden vorzulegen.</p>
    • Unternehmenssteuerreform II. Kapitaleinlageprinzip. Ertragsausfälle erheblich verringern

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