Rahmenbedingungen für den Ersatz von Elektroheizungen

ShortId
12.3340
Id
20123340
Updated
28.07.2023 15:16
Language
de
Title
Rahmenbedingungen für den Ersatz von Elektroheizungen
AdditionalIndexing
66;Heizung;Elektroheizung;Energieeinsparung
1
  • L05K0705060203, Elektroheizung
  • L05K0705030204, Heizung
  • L04K17010107, Energieeinsparung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für die Ausarbeitung von Vorschriften, die den Energieverbrauch in Gebäuden betreffen, sind die Kantone zuständig. Unter der Leitung der Kantone prüft das Bundesamt für Energie (BFE) bereits jetzt im Rahmen der Energiestrategie 2050 die notwendigen Gesetzesbestimmungen für den Ersatz von Elektroheizungen und Elektroboilern. Die angestrebten gesetzlichen Rahmenbedingungen sollen als Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (Muken) verankert werden. Der Bundesrat möchte, dass diese von den Kantonen als Konkordat übernommen werden.</p><p>Die Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK) hat mit dem am 2. September 2011 verabschiedeten Papier "Energiepolitik der EnDK - Eckwerte und Aktionsplan" die von den Motionären gewünschte Beseitigung der meisten Elektroheizungen bis 2025 bereits in die Wege geleitet.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament in Zusammenarbeit mit den Kantonen gesetzliche Rahmenbedingungen zu unterbreiten, damit die heute noch bestehenden Elektroheizungen bis spätestens 2025 grösstenteils durch effizientere Heizsysteme ersetzt werden.</p>
  • Rahmenbedingungen für den Ersatz von Elektroheizungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für die Ausarbeitung von Vorschriften, die den Energieverbrauch in Gebäuden betreffen, sind die Kantone zuständig. Unter der Leitung der Kantone prüft das Bundesamt für Energie (BFE) bereits jetzt im Rahmen der Energiestrategie 2050 die notwendigen Gesetzesbestimmungen für den Ersatz von Elektroheizungen und Elektroboilern. Die angestrebten gesetzlichen Rahmenbedingungen sollen als Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (Muken) verankert werden. Der Bundesrat möchte, dass diese von den Kantonen als Konkordat übernommen werden.</p><p>Die Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK) hat mit dem am 2. September 2011 verabschiedeten Papier "Energiepolitik der EnDK - Eckwerte und Aktionsplan" die von den Motionären gewünschte Beseitigung der meisten Elektroheizungen bis 2025 bereits in die Wege geleitet.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament in Zusammenarbeit mit den Kantonen gesetzliche Rahmenbedingungen zu unterbreiten, damit die heute noch bestehenden Elektroheizungen bis spätestens 2025 grösstenteils durch effizientere Heizsysteme ersetzt werden.</p>
    • Rahmenbedingungen für den Ersatz von Elektroheizungen

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