Neufestsetzung der Medikamentenpreise

ShortId
12.3342
Id
20123342
Updated
14.11.2025 06:49
Language
de
Title
Neufestsetzung der Medikamentenpreise
AdditionalIndexing
2841;pharmazeutische Industrie;Arzneikosten;Krankenkasse;Preisfestsetzung;Entscheidungsprozess;Medikament;Wirtschaftlichkeitskontrolle
1
  • L05K0105030102, Medikament
  • L05K0105050101, Arzneikosten
  • L04K11050302, Preisfestsetzung
  • L04K08020307, Entscheidungsprozess
  • L05K0703050205, Wirtschaftlichkeitskontrolle
  • L03K010503, pharmazeutische Industrie
  • L05K0104010902, Krankenkasse
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist sich der grossen Bedeutung der Pharmaindustrie für das Gesundheitswesen und die Volkswirtschaft bewusst und hat aus diesem Grund die drei Motionen SVP-Fraktion 11.3844, Forster/Gutzwiller 11.3923, Barthassat 11.3910 zur Stärkung des Forschungs- und Pharmastandorts Schweiz angenommen. In seiner Antwort hat er aufgezeigt, dass bereits Massnahmen beschlossen wurden, welche die Rahmenbedingungen für die Forschenden deutlich verbessern.</p><p>Auch die am 1. Mai 2012 in Kraft getretenen Massnahmen zur Abfederung von Wechselkursschwankungen tragen diesem Anliegen Rechnung:</p><p>So ist für Neuaufnahmen eines Arzneimittels in die Spezialitätenliste (SL), bei Aufnahmen neuer Packungsgrössen oder Dosisstärken, bei Preiserhöhungsgesuchen, für die Überprüfungen bei Ablauf des Patentschutzes, bei Indikationserweiterungen oder Limitierungsänderungen sowie bei freiwilligen Preissenkungen innerhalb von 18 Monaten seit SL-Aufnahme neu ein durchschnittlicher Wechselkurs über 12 statt 6 Monate relevant. Damit werden Wechselkursschwankungen abgefedert und wird die Planungssicherheit erhöht. Dies führt aktuell auch zu einem realen Wechselkurs von Fr. 1.23 pro Euro statt Fr. 1.20 pro Euro.</p><p>Bei der Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre der Arzneimittel auf der SL wurde die Toleranzmarge von 3 Prozent auf 5 Prozent angehoben. Dies sowie die Ermittlung des Wechselkurses von Februar 2011 bis Januar 2012 führen dazu, dass der reale Wechselkurs von aktuell Fr. 1.20 pro Euro (Durchschnitt April 2012) faktisch auf Fr. 1.29 pro Euro angehoben wird. Der therapeutische Quervergleich (TQV) soll bei der Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre nur dann beigezogen werden, wenn der Vergleich mit der Preisgestaltung im Ausland nicht möglich ist. Bereits die periodischen Preisüberprüfungen der Jahre 2010 und 2011 sowie die beiden ausserordentlichen Preisüberprüfungen der Jahre 2007 und 2009 basierten primär auf dem Auslandpreisvergleich (APV). Indem der Bundesrat nun die Anwendbarkeit des TQV präzisiert hat, wird sichergestellt, dass die Preisüberprüfung alle drei Jahre analog den vorausgegangenen Preisüberprüfungen praktisch durchführbar ist und der administrative Aufwand bewältigbar ist.</p><p>Der Bundesrat hat Vertreter der Pharmaindustrie, der Versicherer und der Konsumentenorganisationen vorgängig angehört. Dabei hat er von den divergierenden Anliegen Kenntnis genommen und vor diesem Hintergrund für die Überprüfungen der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre bis ins Jahr 2014 eine ausgewogene Anpassung der bestehenden Regelung unter Berücksichtigung sowohl der Zielsetzungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung als auch des Forschungs- und Pharmastandorts Schweiz vorgenommen. Im Rahmen dieser Gespräche hat das Departement Offenheit für gemeinsame Vorschläge der Pharmaindustrie und der Versicherer unter Beizug der Konsumentenorganisationen gezeigt, wie mittelfristig der Preisfestsetzungsmechanismus angepasst werden soll. In Ermangelung konkreter und konsensfähiger Vorschläge war es indes notwendig, dass der Bundesrat mit Beschluss vom 21. März 2012 unmittelbar handelte.</p><p>Bereits die ausserordentlichen Preisüberprüfungen der Jahre 2007 und 2009 basierten - wie oben erwähnt - auf dem APV, damit die in der Schweiz eher hohen Arzneimittelpreise denjenigen der Referenzländer angenähert wurden. Die Vertreter der Pharmaverbände wurden auch damals vorgängig angehört, und sie erklärten sich mit diesem Vorgehen einverstanden. Bei der ausserordentlichen Preisüberprüfung des Jahres 2009, bei welcher alle Arzneimittel mit SL-Aufnahmedatum 1955 bis 2006 überprüft wurden, galt ein Wechselkurs von Fr. 1.58 pro Euro. Die Pharmaindustrie kann von diesem hohen Wechselkurs bis heute und teilweise noch bis 2014 profitieren. Weiter gehende Sonderlösungen bezüglich der Wechselkurssituation für einzelne Branchen wurden vom Bundesrat immer abgelehnt. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keinen weiteren Handlungsspielraum, die geltenden Regelungen für die Überprüfungen der Jahre 2012 bis 2014 erneut anzupassen und über den TQV die Arzneimittelpreise historisch bedingt hoch zu halten, da die meisten Arzneimittelpreise der SL noch mit einem Wechselkurs von Fr. 1.58 pro Euro festgesetzt wurden und bis heute gültig sind.</p><p>Angesichts der divergierenden Interessenlage der Pharmaindustrie und der Versicherer kann sich der Bundesrat nicht verpflichten, mittelfristig zwischen diesen eine einvernehmliche Lösung zu finden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bezüglich der Wirtschaftlichkeitsprüfung von Medikamenten - bei Neuaufnahme, Indikationserweiterung und regelmässigen Preisüberprüfungen - zusammen mit den Versicherern und der Pharmaindustrie eine einvernehmliche Lösung zu finden. Neben dem Faktor Abfederung Wechselkursschwankungen ist dabei insbesondere darauf zu achten, dass auch der Nutzen eines Medikamentes über den therapeutischen Quervergleich berücksichtigt wird.</p><p>Eine Minderheit (Fehr Jacqueline, Carobbio Guscetti, Hess Lorenz, Rossini, Schenker Silvia, Steiert, van Singer, Weibel) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
  • Neufestsetzung der Medikamentenpreise
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist sich der grossen Bedeutung der Pharmaindustrie für das Gesundheitswesen und die Volkswirtschaft bewusst und hat aus diesem Grund die drei Motionen SVP-Fraktion 11.3844, Forster/Gutzwiller 11.3923, Barthassat 11.3910 zur Stärkung des Forschungs- und Pharmastandorts Schweiz angenommen. In seiner Antwort hat er aufgezeigt, dass bereits Massnahmen beschlossen wurden, welche die Rahmenbedingungen für die Forschenden deutlich verbessern.</p><p>Auch die am 1. Mai 2012 in Kraft getretenen Massnahmen zur Abfederung von Wechselkursschwankungen tragen diesem Anliegen Rechnung:</p><p>So ist für Neuaufnahmen eines Arzneimittels in die Spezialitätenliste (SL), bei Aufnahmen neuer Packungsgrössen oder Dosisstärken, bei Preiserhöhungsgesuchen, für die Überprüfungen bei Ablauf des Patentschutzes, bei Indikationserweiterungen oder Limitierungsänderungen sowie bei freiwilligen Preissenkungen innerhalb von 18 Monaten seit SL-Aufnahme neu ein durchschnittlicher Wechselkurs über 12 statt 6 Monate relevant. Damit werden Wechselkursschwankungen abgefedert und wird die Planungssicherheit erhöht. Dies führt aktuell auch zu einem realen Wechselkurs von Fr. 1.23 pro Euro statt Fr. 1.20 pro Euro.</p><p>Bei der Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre der Arzneimittel auf der SL wurde die Toleranzmarge von 3 Prozent auf 5 Prozent angehoben. Dies sowie die Ermittlung des Wechselkurses von Februar 2011 bis Januar 2012 führen dazu, dass der reale Wechselkurs von aktuell Fr. 1.20 pro Euro (Durchschnitt April 2012) faktisch auf Fr. 1.29 pro Euro angehoben wird. Der therapeutische Quervergleich (TQV) soll bei der Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre nur dann beigezogen werden, wenn der Vergleich mit der Preisgestaltung im Ausland nicht möglich ist. Bereits die periodischen Preisüberprüfungen der Jahre 2010 und 2011 sowie die beiden ausserordentlichen Preisüberprüfungen der Jahre 2007 und 2009 basierten primär auf dem Auslandpreisvergleich (APV). Indem der Bundesrat nun die Anwendbarkeit des TQV präzisiert hat, wird sichergestellt, dass die Preisüberprüfung alle drei Jahre analog den vorausgegangenen Preisüberprüfungen praktisch durchführbar ist und der administrative Aufwand bewältigbar ist.</p><p>Der Bundesrat hat Vertreter der Pharmaindustrie, der Versicherer und der Konsumentenorganisationen vorgängig angehört. Dabei hat er von den divergierenden Anliegen Kenntnis genommen und vor diesem Hintergrund für die Überprüfungen der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre bis ins Jahr 2014 eine ausgewogene Anpassung der bestehenden Regelung unter Berücksichtigung sowohl der Zielsetzungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung als auch des Forschungs- und Pharmastandorts Schweiz vorgenommen. Im Rahmen dieser Gespräche hat das Departement Offenheit für gemeinsame Vorschläge der Pharmaindustrie und der Versicherer unter Beizug der Konsumentenorganisationen gezeigt, wie mittelfristig der Preisfestsetzungsmechanismus angepasst werden soll. In Ermangelung konkreter und konsensfähiger Vorschläge war es indes notwendig, dass der Bundesrat mit Beschluss vom 21. März 2012 unmittelbar handelte.</p><p>Bereits die ausserordentlichen Preisüberprüfungen der Jahre 2007 und 2009 basierten - wie oben erwähnt - auf dem APV, damit die in der Schweiz eher hohen Arzneimittelpreise denjenigen der Referenzländer angenähert wurden. Die Vertreter der Pharmaverbände wurden auch damals vorgängig angehört, und sie erklärten sich mit diesem Vorgehen einverstanden. Bei der ausserordentlichen Preisüberprüfung des Jahres 2009, bei welcher alle Arzneimittel mit SL-Aufnahmedatum 1955 bis 2006 überprüft wurden, galt ein Wechselkurs von Fr. 1.58 pro Euro. Die Pharmaindustrie kann von diesem hohen Wechselkurs bis heute und teilweise noch bis 2014 profitieren. Weiter gehende Sonderlösungen bezüglich der Wechselkurssituation für einzelne Branchen wurden vom Bundesrat immer abgelehnt. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keinen weiteren Handlungsspielraum, die geltenden Regelungen für die Überprüfungen der Jahre 2012 bis 2014 erneut anzupassen und über den TQV die Arzneimittelpreise historisch bedingt hoch zu halten, da die meisten Arzneimittelpreise der SL noch mit einem Wechselkurs von Fr. 1.58 pro Euro festgesetzt wurden und bis heute gültig sind.</p><p>Angesichts der divergierenden Interessenlage der Pharmaindustrie und der Versicherer kann sich der Bundesrat nicht verpflichten, mittelfristig zwischen diesen eine einvernehmliche Lösung zu finden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bezüglich der Wirtschaftlichkeitsprüfung von Medikamenten - bei Neuaufnahme, Indikationserweiterung und regelmässigen Preisüberprüfungen - zusammen mit den Versicherern und der Pharmaindustrie eine einvernehmliche Lösung zu finden. Neben dem Faktor Abfederung Wechselkursschwankungen ist dabei insbesondere darauf zu achten, dass auch der Nutzen eines Medikamentes über den therapeutischen Quervergleich berücksichtigt wird.</p><p>Eine Minderheit (Fehr Jacqueline, Carobbio Guscetti, Hess Lorenz, Rossini, Schenker Silvia, Steiert, van Singer, Weibel) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
    • Neufestsetzung der Medikamentenpreise

Back to List