Schuldenbremse in den Kantonen

ShortId
12.3352
Id
20123352
Updated
28.07.2023 08:45
Language
de
Title
Schuldenbremse in den Kantonen
AdditionalIndexing
24;Investitionspolitik;Bericht;Kanton;Investitionsvorhaben;Schuldenbremse;Haushaltspolitik
1
  • L04K11080305, Schuldenbremse
  • L06K080701020108, Kanton
  • L04K11090106, Investitionspolitik
  • L05K1109010604, Investitionsvorhaben
  • L03K110801, Haushaltspolitik
  • L03K020206, Bericht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. 25 von 26 Kantonen haben jeweils eine Fiskalregel eingeführt, welche Vorgaben zur Budgetierung bzw. Haushaltentwicklung macht. Die Fiskalregeln unterscheiden sich allerdings stark in ihrer Stossrichtung und im Vollzug, so dass eindeutige Abgrenzungen zwischen den Kantonen nur schwer möglich sind. Während einige Kantone sich eigentliche Schuldenbremsen auferlegt haben (z. B. hinsichtlich eines verlangten Abbaus eines Bilanzfehlbetrags), liegt bei anderen Kantonen das Gewicht auf einer Ausgabenregel (z. B. mittels Beschränkung des kurzfristigen Aufwandüberschusses).</p><p>2. Gegenstand der Fiskalregeln der Kantone ist die Erfolgsrechnung - im Unterschied zum Bund, wo sich die Schuldenbremse auf die Finanzierungsrechnung bezieht. Investitionen sind erfolgsneutral, denn einer entsprechenden Ausgabe steht ein Gegenwert in gleicher Höhe gegenüber. Sie werden über Bilanzkonten abgewickelt und in der Erfolgsrechnung nicht dargestellt, sondern in der Investitionsrechnung, die von der Fiskalregel nicht abgedeckt wird. Indirekt schliessen die Fiskalregeln der Kantone die Investitionen gleichwohl ein, denn Kapital- und Betriebskosten sowie Abschreibung werden von der Erfolgsrechnung erfasst.</p><p>Kurzfristig besteht allerdings die Möglichkeit von Investitionsspitzen, die von den Fiskalregeln zunächst nicht erfasst werden. Sie werden nur dann erfasst, wenn ein Kanton über eine ergänzende Investitionsregel verfügt. Tatsächlich verfügen acht Kantone über eine solche Regel, welche zumeist eine Selbstfinanzierung der Nettoinvestitionen von 70 oder 80 Prozent verlangt. Teilweise ist dieser verlangte minimale Selbstfinanzierungsgrad vom Schuldenstand oder der Zinsbelastung abhängig.</p><p>Wegen des verlangten Ausgleichs von Ertrag und Aufwand und damit der Berücksichtigung der investitionsbedingten Abschreibungen ist der Spielraum der Kantone deutlich geringer als im Fall einer "goldenen Regel", welche dauerhaft eine Schuldenfinanzierung der Nettoinvestitionen erlaubt. Kommt in einem Kanton noch eine Investitionsregel hinzu, so wird der Spielraum weiter eingeschränkt. Insgesamt lässt sich daraus schliessen, dass die Investitionen indirekt oder teilweise sogar direkt im Geltungsbereich der kantonalen Fiskalregeln liegen.</p><p>3. Aus den Antworten auf die Fragen 1 und 2 ergibt sich, dass eine klare Unterscheidung der Kantone nach der Art ihrer Fiskalregel schwierig ist. So gibt es in einzelnen Kantonen Jahre, in denen eine zusätzliche Investitionsregel zum Zuge kommt, während in anderen Jahren lediglich ein Ausgleich der Erfolgsrechnung verlangt wird. Hinzu kommt, dass sich Ausgestaltung und Verbreitung der Fiskalregeln in den Kantonen in den letzten Jahren verändert hat. Aus diesen Gründen muss darauf verzichtet werden, die Investitionsentwicklung getrennt nach einzelnen Kategorien zu beurteilen. Hingegen ist eine Aussage zur Entwicklung der Investitionsausgaben insgesamt möglich. So sind nach einem längerfristig rückläufigen Trend die Investitionsausgaben der Kantone seit 2004 relativ stabil, sie liegen zwischen 9 und 10 Prozent der Ausgaben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die auf Bundesebene eingeführte Schuldenbremse wirft einige Fragen in Bezug auf die Investitionsraten und deren langfristige Entwicklung sowie die Eingliederung der Investitionen in die ordentlichen Haushalte auf. Unter diesem Gesichtspunkt wird der Bundesrat gebeten, dem Parlament zur Praxis in den Kantonen Auskunft zu geben:</p><p>1. Wie viele Kantone haben ebenfalls eine Schuldenbremse eingeführt?</p><p>2. Wie wird in diesen Kantonen mit den Investitionen umgegangen? Inwieweit werden sie in das Betriebsbudget und die Schuldenbremse integriert oder im Gegensatz dazu explizit ausgegliedert?</p><p>3. Wie haben sich die Investitionen in diesen verschiedenen Fällen in den letzten fünf bis zehn Jahren entwickelt?</p>
  • Schuldenbremse in den Kantonen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. 25 von 26 Kantonen haben jeweils eine Fiskalregel eingeführt, welche Vorgaben zur Budgetierung bzw. Haushaltentwicklung macht. Die Fiskalregeln unterscheiden sich allerdings stark in ihrer Stossrichtung und im Vollzug, so dass eindeutige Abgrenzungen zwischen den Kantonen nur schwer möglich sind. Während einige Kantone sich eigentliche Schuldenbremsen auferlegt haben (z. B. hinsichtlich eines verlangten Abbaus eines Bilanzfehlbetrags), liegt bei anderen Kantonen das Gewicht auf einer Ausgabenregel (z. B. mittels Beschränkung des kurzfristigen Aufwandüberschusses).</p><p>2. Gegenstand der Fiskalregeln der Kantone ist die Erfolgsrechnung - im Unterschied zum Bund, wo sich die Schuldenbremse auf die Finanzierungsrechnung bezieht. Investitionen sind erfolgsneutral, denn einer entsprechenden Ausgabe steht ein Gegenwert in gleicher Höhe gegenüber. Sie werden über Bilanzkonten abgewickelt und in der Erfolgsrechnung nicht dargestellt, sondern in der Investitionsrechnung, die von der Fiskalregel nicht abgedeckt wird. Indirekt schliessen die Fiskalregeln der Kantone die Investitionen gleichwohl ein, denn Kapital- und Betriebskosten sowie Abschreibung werden von der Erfolgsrechnung erfasst.</p><p>Kurzfristig besteht allerdings die Möglichkeit von Investitionsspitzen, die von den Fiskalregeln zunächst nicht erfasst werden. Sie werden nur dann erfasst, wenn ein Kanton über eine ergänzende Investitionsregel verfügt. Tatsächlich verfügen acht Kantone über eine solche Regel, welche zumeist eine Selbstfinanzierung der Nettoinvestitionen von 70 oder 80 Prozent verlangt. Teilweise ist dieser verlangte minimale Selbstfinanzierungsgrad vom Schuldenstand oder der Zinsbelastung abhängig.</p><p>Wegen des verlangten Ausgleichs von Ertrag und Aufwand und damit der Berücksichtigung der investitionsbedingten Abschreibungen ist der Spielraum der Kantone deutlich geringer als im Fall einer "goldenen Regel", welche dauerhaft eine Schuldenfinanzierung der Nettoinvestitionen erlaubt. Kommt in einem Kanton noch eine Investitionsregel hinzu, so wird der Spielraum weiter eingeschränkt. Insgesamt lässt sich daraus schliessen, dass die Investitionen indirekt oder teilweise sogar direkt im Geltungsbereich der kantonalen Fiskalregeln liegen.</p><p>3. Aus den Antworten auf die Fragen 1 und 2 ergibt sich, dass eine klare Unterscheidung der Kantone nach der Art ihrer Fiskalregel schwierig ist. So gibt es in einzelnen Kantonen Jahre, in denen eine zusätzliche Investitionsregel zum Zuge kommt, während in anderen Jahren lediglich ein Ausgleich der Erfolgsrechnung verlangt wird. Hinzu kommt, dass sich Ausgestaltung und Verbreitung der Fiskalregeln in den Kantonen in den letzten Jahren verändert hat. Aus diesen Gründen muss darauf verzichtet werden, die Investitionsentwicklung getrennt nach einzelnen Kategorien zu beurteilen. Hingegen ist eine Aussage zur Entwicklung der Investitionsausgaben insgesamt möglich. So sind nach einem längerfristig rückläufigen Trend die Investitionsausgaben der Kantone seit 2004 relativ stabil, sie liegen zwischen 9 und 10 Prozent der Ausgaben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die auf Bundesebene eingeführte Schuldenbremse wirft einige Fragen in Bezug auf die Investitionsraten und deren langfristige Entwicklung sowie die Eingliederung der Investitionen in die ordentlichen Haushalte auf. Unter diesem Gesichtspunkt wird der Bundesrat gebeten, dem Parlament zur Praxis in den Kantonen Auskunft zu geben:</p><p>1. Wie viele Kantone haben ebenfalls eine Schuldenbremse eingeführt?</p><p>2. Wie wird in diesen Kantonen mit den Investitionen umgegangen? Inwieweit werden sie in das Betriebsbudget und die Schuldenbremse integriert oder im Gegensatz dazu explizit ausgegliedert?</p><p>3. Wie haben sich die Investitionen in diesen verschiedenen Fällen in den letzten fünf bis zehn Jahren entwickelt?</p>
    • Schuldenbremse in den Kantonen

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