Gruyère "made in USA"

ShortId
12.3354
Id
20123354
Updated
27.07.2023 20:51
Language
de
Title
Gruyère "made in USA"
AdditionalIndexing
55;Ursprungsbezeichnung;Wettbewerbsbeschränkung;Käse;Handel mit Agrarerzeugnissen;internationale Verhandlungen;Wettbewerbsfähigkeit;USA
1
  • L05K1402060104, Käse
  • L04K03050305, USA
  • L05K0701010310, Ursprungsbezeichnung
  • L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
  • L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
  • L05K1002020102, internationale Verhandlungen
  • L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund missbilligt jede Verwendung der geschützten Ursprungsbezeichnung (GUB) "Gruyère" für Produkte, die sich nicht an das Pflichtenheft halten - sei dies in der Schweiz oder im Ausland. Die Verwendung des Begriffs "Gruyère" für einen Käse, der in den USA hergestellt wird, bedroht den Ruf des Originalproduktes und seine Positionierung auf den ausländischen Märkten. Dieses Vorgehen kann der gesamten Branche inklusive der Firma Emmi, welche selber in der Vermarktung der GUB "Gruyère" aktiv ist, nur schaden. Darüber hinaus vermarktet Emmi in den USA zwei sehr unterschiedliche Produkte unter derselben Bezeichnung und handelt somit, als sei "Gruyère" in diesem Land eine Gattungsbezeichnung. Damit wird jeder Versuch untergraben, die Bezeichnung "Gruyère" in weiteren Regionen der Welt zu schützen.</p><p>Der Bund bedauert diese Situation umso mehr, weil sie gegen die Anstrengungen der Schweiz auf internationaler Ebene zum Schutz von geografischen Angaben (GA - Oberbegriff für geschützte Ursprungsbezeichnungen GUB und geografische Angaben GGA) und namentlich von "Gruyère" verläuft. Die Schweiz setzt sich bei der WTO sehr engagiert für den Schutz von GA ein. Sie hat sich ebenfalls stark engagiert, damit der Schweizer "Gruyère" auf dem Gebiet der EU geschützt wird. Dieser Schutz ist heute durch das im Jahr 2011 abgeschlossene Abkommen zum Schutz der GUB und GGA garantiert. Ganz allgemein setzt die Schweiz alles daran, Abkommen zum Schutz von GA mit Drittländern wie kürzlich mit Russland zu schliessen.</p><p>Diese Position beeinträchtig mitnichten Strategien von Schweizer Unternehmen, die auch im ausländischen Markt produzieren möchten, doch darf dadurch keine Anmassung der geschützten Angaben von Schweizer Produkten entstehen.</p><p>1. Ja, Anmassungen von geschützten Angaben durch Schweizer Unternehmen bergen eine gewisse Gefahr für die Exporte, da die GA in ihrer Glaubwürdigkeit geschädigt werden können.</p><p>2. Ja, die Schweiz hat 2005 im Hinblick auf ein Freihandelsabkommen, das auch den Schutz von geistigem Eigentum und insbesondere der GA umfassen sollte, exploratorische Gespräche mit den USA aufgenommen. Diese Gespräche waren jedoch nicht fruchtbar, und die Exploration hat gezeigt, dass die USA beim Schutz von GA gänzlich unflexibel sind. Diese ablehnende Haltung gegenüber den GA nehmen die USA übrigens seit Jahren auf internationaler sowohl bilateraler Ebene als auch bei der WTO ein. Folglich ist der Abschluss eines Abkommens über GA mit den USA kurzfristig Sicht keine Option.</p><p>3. Jede Anmassung von GA durch Schweizer Unternehmen schwächt die Position der Schweiz in den Verhandlungen über den Schutz von GA mit Drittländern. Tatsächlich stellt sich die Frage, wie die Schweiz ihre Partner davon überzeugen soll, dass der Schutz von GA richtig und wichtig ist, wenn sich nicht einmal ihre eigenen Unternehmen an die Spielregeln halten. So könnte das gesamte System zum Schutz von GA infrage gestellt werden.</p><p>4. Der Bundesrat begrüsst es, dass Emmi und die Branchenorganisation Interprofession du Gruyère Gespräche aufgenommen haben, und ist erfreut, dass Emmi ab 2013 bei den amerikanischen Produkten auf die Verwendung des Begriffs "Gruyère" verzichtet. Diese Klärung ist ein wichtiger Schritt hin zur Lösung dieses Problems. Sollte entgegen aller Erwartungen keine Einigung zustande kommen, wird der Bund prüfen, welche Massnahmen er treffen könnte.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich möchte vom Bundesrat erfahren, was er von den Plänen des Milchverarbeiters Emmi in den USA hält. Emmi möchte dort einen Käse unter der missbräuchlichen Verwendung der Bezeichnung "Gruyère" produzieren. Rohstoff dafür wäre pasteurisierte Milch, die halb so teuer ist wie die Schweizer Milch, die für die Herstellung von echtem Gruyère verwendet wird. Auch wenn die USA unsere geschützten Ursprungsbezeichnungen (AOC) nicht anerkennen, finde ich diese Pläne unwürdig für ein schweizerisches Unternehmen, das Mitglied der Branchenorganisation Interprofession du Gruyère ist und diesen Käse selber produziert und exportiert.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist angesichts der für uns extrem schwierigen Lage auf dem Milchmarkt nicht die die jährliche Ausfuhr von ungefähr 3000 Tonnen Gruyère AOC in Gefahr?</p><p>2. Hat der Bundesrat bereits Verhandlungen mit den USA aufgenommen mit dem Ziel, unsere AOC anerkennen zu lassen?</p><p>3. Wenn ja, führen die Pläne von Emmi nicht dazu, dass die Position der Schweiz geschwächt wird?</p><p>4. Auch wenn es aus rechtlicher Sicht möglich ist, dass Emmi ihre Pläne umsetzt, gedenkt der Bundesrat, beim Unternehmen darauf hinzuwirken, auf dieses Vorhaben zu verzichten, das als unlauterer Wettbewerb eingestuft werden muss?</p>
  • Gruyère "made in USA"
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund missbilligt jede Verwendung der geschützten Ursprungsbezeichnung (GUB) "Gruyère" für Produkte, die sich nicht an das Pflichtenheft halten - sei dies in der Schweiz oder im Ausland. Die Verwendung des Begriffs "Gruyère" für einen Käse, der in den USA hergestellt wird, bedroht den Ruf des Originalproduktes und seine Positionierung auf den ausländischen Märkten. Dieses Vorgehen kann der gesamten Branche inklusive der Firma Emmi, welche selber in der Vermarktung der GUB "Gruyère" aktiv ist, nur schaden. Darüber hinaus vermarktet Emmi in den USA zwei sehr unterschiedliche Produkte unter derselben Bezeichnung und handelt somit, als sei "Gruyère" in diesem Land eine Gattungsbezeichnung. Damit wird jeder Versuch untergraben, die Bezeichnung "Gruyère" in weiteren Regionen der Welt zu schützen.</p><p>Der Bund bedauert diese Situation umso mehr, weil sie gegen die Anstrengungen der Schweiz auf internationaler Ebene zum Schutz von geografischen Angaben (GA - Oberbegriff für geschützte Ursprungsbezeichnungen GUB und geografische Angaben GGA) und namentlich von "Gruyère" verläuft. Die Schweiz setzt sich bei der WTO sehr engagiert für den Schutz von GA ein. Sie hat sich ebenfalls stark engagiert, damit der Schweizer "Gruyère" auf dem Gebiet der EU geschützt wird. Dieser Schutz ist heute durch das im Jahr 2011 abgeschlossene Abkommen zum Schutz der GUB und GGA garantiert. Ganz allgemein setzt die Schweiz alles daran, Abkommen zum Schutz von GA mit Drittländern wie kürzlich mit Russland zu schliessen.</p><p>Diese Position beeinträchtig mitnichten Strategien von Schweizer Unternehmen, die auch im ausländischen Markt produzieren möchten, doch darf dadurch keine Anmassung der geschützten Angaben von Schweizer Produkten entstehen.</p><p>1. Ja, Anmassungen von geschützten Angaben durch Schweizer Unternehmen bergen eine gewisse Gefahr für die Exporte, da die GA in ihrer Glaubwürdigkeit geschädigt werden können.</p><p>2. Ja, die Schweiz hat 2005 im Hinblick auf ein Freihandelsabkommen, das auch den Schutz von geistigem Eigentum und insbesondere der GA umfassen sollte, exploratorische Gespräche mit den USA aufgenommen. Diese Gespräche waren jedoch nicht fruchtbar, und die Exploration hat gezeigt, dass die USA beim Schutz von GA gänzlich unflexibel sind. Diese ablehnende Haltung gegenüber den GA nehmen die USA übrigens seit Jahren auf internationaler sowohl bilateraler Ebene als auch bei der WTO ein. Folglich ist der Abschluss eines Abkommens über GA mit den USA kurzfristig Sicht keine Option.</p><p>3. Jede Anmassung von GA durch Schweizer Unternehmen schwächt die Position der Schweiz in den Verhandlungen über den Schutz von GA mit Drittländern. Tatsächlich stellt sich die Frage, wie die Schweiz ihre Partner davon überzeugen soll, dass der Schutz von GA richtig und wichtig ist, wenn sich nicht einmal ihre eigenen Unternehmen an die Spielregeln halten. So könnte das gesamte System zum Schutz von GA infrage gestellt werden.</p><p>4. Der Bundesrat begrüsst es, dass Emmi und die Branchenorganisation Interprofession du Gruyère Gespräche aufgenommen haben, und ist erfreut, dass Emmi ab 2013 bei den amerikanischen Produkten auf die Verwendung des Begriffs "Gruyère" verzichtet. Diese Klärung ist ein wichtiger Schritt hin zur Lösung dieses Problems. Sollte entgegen aller Erwartungen keine Einigung zustande kommen, wird der Bund prüfen, welche Massnahmen er treffen könnte.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich möchte vom Bundesrat erfahren, was er von den Plänen des Milchverarbeiters Emmi in den USA hält. Emmi möchte dort einen Käse unter der missbräuchlichen Verwendung der Bezeichnung "Gruyère" produzieren. Rohstoff dafür wäre pasteurisierte Milch, die halb so teuer ist wie die Schweizer Milch, die für die Herstellung von echtem Gruyère verwendet wird. Auch wenn die USA unsere geschützten Ursprungsbezeichnungen (AOC) nicht anerkennen, finde ich diese Pläne unwürdig für ein schweizerisches Unternehmen, das Mitglied der Branchenorganisation Interprofession du Gruyère ist und diesen Käse selber produziert und exportiert.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist angesichts der für uns extrem schwierigen Lage auf dem Milchmarkt nicht die die jährliche Ausfuhr von ungefähr 3000 Tonnen Gruyère AOC in Gefahr?</p><p>2. Hat der Bundesrat bereits Verhandlungen mit den USA aufgenommen mit dem Ziel, unsere AOC anerkennen zu lassen?</p><p>3. Wenn ja, führen die Pläne von Emmi nicht dazu, dass die Position der Schweiz geschwächt wird?</p><p>4. Auch wenn es aus rechtlicher Sicht möglich ist, dass Emmi ihre Pläne umsetzt, gedenkt der Bundesrat, beim Unternehmen darauf hinzuwirken, auf dieses Vorhaben zu verzichten, das als unlauterer Wettbewerb eingestuft werden muss?</p>
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