Produktion von Gruyère in den USA. Eine Provokation der Firma Emmi
- ShortId
-
12.3361
- Id
-
20123361
- Updated
-
27.07.2023 20:08
- Language
-
de
- Title
-
Produktion von Gruyère in den USA. Eine Provokation der Firma Emmi
- AdditionalIndexing
-
55;Ursprungsbezeichnung;Wettbewerbsbeschränkung;Käse;Handel mit Agrarerzeugnissen;Qualitätssicherung;sektorale Beihilfe;Erhaltung der Landwirtschaft;Wettbewerbsfähigkeit;USA
- 1
-
- L05K1402060104, Käse
- L04K03050305, USA
- L05K0701010310, Ursprungsbezeichnung
- L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
- L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
- L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
- L06K070305020401, Qualitätssicherung
- L06K140103020601, Erhaltung der Landwirtschaft
- L05K0704010109, sektorale Beihilfe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bund missbilligt jede Verwendung der geschützten Ursprungsbezeichnung (GUB) "Gruyère" für Produkte, die sich nicht an das Pflichtenheft halten - sei dies in der Schweiz oder im Ausland. Die Verwendung des Begriffs "Gruyère" für einen Käse, der in den USA hergestellt wird, bedroht den Ruf des Originalproduktes und seine Positionierung auf den ausländischen Märkten. Dieses Vorgehen kann der gesamten Branche inklusive der Firma Emmi, welche selber in der Vermarktung der GUB "Gruyère" aktiv ist, nur schaden. Darüber hinaus vermarktet Emmi in den USA zwei sehr unterschiedliche Produkte unter derselben Bezeichnung und handelt somit, als sei "Gruyère" in diesem Land eine Gattungsbezeichnung. Damit wird jeder Versuch untergraben, die Bezeichnung "Gruyère" in weiteren Regionen der Welt zu schützen.</p><p>Der Bund bedauert diese Situation umso mehr, weil sie gegen die Anstrengungen der Schweiz auf internationaler Ebene zum Schutz von geografischen Angaben (GA - Oberbegriff für geschützte Ursprungsbezeichnungen GUB und geografische Angaben GGA) und namentlich von "Gruyère" verläuft. Die Schweiz setzt sich bei der Welthandelsorganisation (WTO) sehr engagiert für den Schutz von GA ein. Sie hat sich ebenfalls stark investiert, damit der Schweizer "Gruyère" auf dem Gebiet der EU geschützt wird. Dieser Schutz ist heute durch das im Jahr 2011 abgeschlossene Abkommen zum Schutz der GUB und GGA garantiert. Ganz allgemein setzt die Schweiz alles daran, Abkommen zum Schutz von GA mit Drittländern zu schliessen, wie kürzlich mit Russland.</p><p>1. Die Anmassung von GUB und GGA steht nicht nur im Widerspruch zur Qualitätsstrategie und der Positionierung von Schweizer Produkten auf den Exportmärkten, sondern schwächt auch die Position der Schweiz in den Verhandlungen über die GA mit Drittländern.</p><p>2. Aufgrund des Territorialitätsprinzips ist das Schweizer Recht im Ausland nicht anwendbar. In der Schweiz fällt jedoch die Förderung der GUB und GGA in den Bereich der Absatzförderung, die vom Bund subsidiär finanziell unterstützt wird. Es wäre zu prüfen, ob der Bund somit indirekt Finanzhilfen (im In- und Ausland) kürzen oder gar verweigern könnte, wenn GUB oder GGA nicht respektiert werden.</p><p>3. GA sind weltweit durch das Trips-Abkommen (Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des Geistigen Eigentums) geschützt. Aufgrund des Territorialitätsprinzips liegt der Schutz einer GA dennoch im Ermessen eines jeden WTO-Mitglieds. Ein Mitglied kann indessen auf bilateralem Weg den GA eines Drittlandes spezifischen Schutz gewähren, was von der Schweiz explizit praktiziert wird. So trat am 1. September 2011 ein Abkommen zwischen der Schweiz und Russland in Kraft, das die GA aller Produkte regelt. Am 1. Dezember 2011 wurde das Abkommen mit der EU rechtsgültig, das die Anhänge 7 (Wein) und 8 (Spirituosen) des Agrarabkommens ergänzt. Und schliesslich fordert die Schweiz in Freihandelsgesprächen immer den Schutz ihrer GA ein und ist stets daran interessiert, mit anderen Partnern spezifische Abkommen über GA zu schliessen.</p><p>Auch im Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1) besteht mit Artikel 16b eine Bestimmung über die Verteidigung der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben auf internationaler Ebene. Auf dieser Grundlage unterstützt der Bund Branchenorganisationen bei dieser Verteidigung und kann einen Teil der Verfahrenskosten übernehmen, die den Branchen entstehen.</p><p>Des Weiteren wird in der Swissness-Vorlage (Botschaft vom 18. November 2009 zur Änderung des Markenschutzgesetzes und zu einem Bundesgesetz über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen) u. a. die Schaffung einer sogenannten geografischen Marke für die in der Schweiz geschützten GA vorgeschlagen. Dieses Instrument könnte den Schutz gewisser GA in Ländern, die GA über Marken schützen, vereinfachen.</p><p>Fazit: Die bestehenden und geplanten Rechtsgrundlagen sind ausreichend und werden höchstens indirekt im Rahmen der Absatzförderung ergänzt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Milchverarbeiter Emmi gedenkt 40 Millionen Franken in eine Käsefabrik in Wisconsin zu investieren, um einen Käse zu produzieren, der "Gruyère" heissen soll.</p><p>Dieses Vorhaben steht in Widerspruch zu den Interessen der Schweizer Gruyère-Produzenten und auch des Bundes, denn das Unternehmen Emmi erhält vom Bund Zulagen für verkäste Milch und Beiträge zur Förderung des Absatzes von Schweizer Käse im Ausland.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Steht dieses Vorhaben nicht im Widerspruch zur vom Parlament verabschiedeten Qualitätsstrategie?</p><p>2. Welche Sofortmassnahmen kann der Bundesrat gegen diese Pläne ergreifen?</p><p>3. Wird der Bundesrat rasch zusätzliche Bestimmungen einführen, um alle nach der geltenden gesetzlichen Regelung eingetragenen Produzentinnen und Produzenten von AOC- und IGP-Produkten zu schützen?</p>
- Produktion von Gruyère in den USA. Eine Provokation der Firma Emmi
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bund missbilligt jede Verwendung der geschützten Ursprungsbezeichnung (GUB) "Gruyère" für Produkte, die sich nicht an das Pflichtenheft halten - sei dies in der Schweiz oder im Ausland. Die Verwendung des Begriffs "Gruyère" für einen Käse, der in den USA hergestellt wird, bedroht den Ruf des Originalproduktes und seine Positionierung auf den ausländischen Märkten. Dieses Vorgehen kann der gesamten Branche inklusive der Firma Emmi, welche selber in der Vermarktung der GUB "Gruyère" aktiv ist, nur schaden. Darüber hinaus vermarktet Emmi in den USA zwei sehr unterschiedliche Produkte unter derselben Bezeichnung und handelt somit, als sei "Gruyère" in diesem Land eine Gattungsbezeichnung. Damit wird jeder Versuch untergraben, die Bezeichnung "Gruyère" in weiteren Regionen der Welt zu schützen.</p><p>Der Bund bedauert diese Situation umso mehr, weil sie gegen die Anstrengungen der Schweiz auf internationaler Ebene zum Schutz von geografischen Angaben (GA - Oberbegriff für geschützte Ursprungsbezeichnungen GUB und geografische Angaben GGA) und namentlich von "Gruyère" verläuft. Die Schweiz setzt sich bei der Welthandelsorganisation (WTO) sehr engagiert für den Schutz von GA ein. Sie hat sich ebenfalls stark investiert, damit der Schweizer "Gruyère" auf dem Gebiet der EU geschützt wird. Dieser Schutz ist heute durch das im Jahr 2011 abgeschlossene Abkommen zum Schutz der GUB und GGA garantiert. Ganz allgemein setzt die Schweiz alles daran, Abkommen zum Schutz von GA mit Drittländern zu schliessen, wie kürzlich mit Russland.</p><p>1. Die Anmassung von GUB und GGA steht nicht nur im Widerspruch zur Qualitätsstrategie und der Positionierung von Schweizer Produkten auf den Exportmärkten, sondern schwächt auch die Position der Schweiz in den Verhandlungen über die GA mit Drittländern.</p><p>2. Aufgrund des Territorialitätsprinzips ist das Schweizer Recht im Ausland nicht anwendbar. In der Schweiz fällt jedoch die Förderung der GUB und GGA in den Bereich der Absatzförderung, die vom Bund subsidiär finanziell unterstützt wird. Es wäre zu prüfen, ob der Bund somit indirekt Finanzhilfen (im In- und Ausland) kürzen oder gar verweigern könnte, wenn GUB oder GGA nicht respektiert werden.</p><p>3. GA sind weltweit durch das Trips-Abkommen (Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des Geistigen Eigentums) geschützt. Aufgrund des Territorialitätsprinzips liegt der Schutz einer GA dennoch im Ermessen eines jeden WTO-Mitglieds. Ein Mitglied kann indessen auf bilateralem Weg den GA eines Drittlandes spezifischen Schutz gewähren, was von der Schweiz explizit praktiziert wird. So trat am 1. September 2011 ein Abkommen zwischen der Schweiz und Russland in Kraft, das die GA aller Produkte regelt. Am 1. Dezember 2011 wurde das Abkommen mit der EU rechtsgültig, das die Anhänge 7 (Wein) und 8 (Spirituosen) des Agrarabkommens ergänzt. Und schliesslich fordert die Schweiz in Freihandelsgesprächen immer den Schutz ihrer GA ein und ist stets daran interessiert, mit anderen Partnern spezifische Abkommen über GA zu schliessen.</p><p>Auch im Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1) besteht mit Artikel 16b eine Bestimmung über die Verteidigung der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben auf internationaler Ebene. Auf dieser Grundlage unterstützt der Bund Branchenorganisationen bei dieser Verteidigung und kann einen Teil der Verfahrenskosten übernehmen, die den Branchen entstehen.</p><p>Des Weiteren wird in der Swissness-Vorlage (Botschaft vom 18. November 2009 zur Änderung des Markenschutzgesetzes und zu einem Bundesgesetz über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen) u. a. die Schaffung einer sogenannten geografischen Marke für die in der Schweiz geschützten GA vorgeschlagen. Dieses Instrument könnte den Schutz gewisser GA in Ländern, die GA über Marken schützen, vereinfachen.</p><p>Fazit: Die bestehenden und geplanten Rechtsgrundlagen sind ausreichend und werden höchstens indirekt im Rahmen der Absatzförderung ergänzt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Milchverarbeiter Emmi gedenkt 40 Millionen Franken in eine Käsefabrik in Wisconsin zu investieren, um einen Käse zu produzieren, der "Gruyère" heissen soll.</p><p>Dieses Vorhaben steht in Widerspruch zu den Interessen der Schweizer Gruyère-Produzenten und auch des Bundes, denn das Unternehmen Emmi erhält vom Bund Zulagen für verkäste Milch und Beiträge zur Förderung des Absatzes von Schweizer Käse im Ausland.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Steht dieses Vorhaben nicht im Widerspruch zur vom Parlament verabschiedeten Qualitätsstrategie?</p><p>2. Welche Sofortmassnahmen kann der Bundesrat gegen diese Pläne ergreifen?</p><p>3. Wird der Bundesrat rasch zusätzliche Bestimmungen einführen, um alle nach der geltenden gesetzlichen Regelung eingetragenen Produzentinnen und Produzenten von AOC- und IGP-Produkten zu schützen?</p>
- Produktion von Gruyère in den USA. Eine Provokation der Firma Emmi
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