Der Solarmarkt-Schutzschild ist immer noch in Kraft. Was ist seit den Versicherungen vom letzten Herbst geschehen?
- ShortId
-
12.3376
- Id
-
20123376
- Updated
-
28.07.2023 08:35
- Language
-
de
- Title
-
Der Solarmarkt-Schutzschild ist immer noch in Kraft. Was ist seit den Versicherungen vom letzten Herbst geschehen?
- AdditionalIndexing
-
66;Wettbewerbsbeschränkung;Sonnenenergie;Subvention;Italien;wirtschaftliche Diskriminierung;Binnenmarkt EG
- 1
-
- L03K170505, Sonnenenergie
- L05K1102030202, Subvention
- L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
- L04K05020411, wirtschaftliche Diskriminierung
- L04K09020202, Binnenmarkt EG
- L04K03010503, Italien
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Zur Energiepolitik Italiens gilt es anzumerken, dass als Folge finanzieller Fördermassnahmen der italienischen Regierung während der letzten Jahre eine starke Zunahme der Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energie zu beobachten war. Mit dem Dekret "quarto conto energia" vom Mai 2011 hat die italienische Regierung eine starke Subvention von Fotovoltaikanlagen beschlossen. Ursprünglich sah das Dekret eine Prämie für Anlageteile aus italienischer Fertigung vor. In der Folge wurde deren Anwendungsbereich auf Teile aus der Europäischen Union, später auf solche aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausgeweitet. Dies wurde nötig, weil das Dekret sich auf das italienische Umsetzungsgesetz zur Richtlinie 2009/28/EG vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen abstützt, welche auch auf den EWR anwendbar ist.</p><p>Diese Massnahme hatte eine Erhöhung des Endpreises zur Folge, den die Elektrizitätskunden bezahlen müssen. Die Subventionen führten bis Ende 2011 zu einer rasanten Zunahme neuer fotovoltaischer Anlagen, während das Wachstum seit Anfang 2012 wieder auf das Niveau des Jahres 2010 gesunken ist. Die italienische Solarindustrie sieht sich gegenwärtig grossen Schwierigkeiten gegenüber stehen, was viele Unternehmen zur Einschränkung oder gar Einstellung der Produktion gezwungen hat.</p><p>1. Trotz zahlreicher Interventionen hat der Bundesrat bis heute noch keine offizielle Antwort der italienischen Regierung erhalten. </p><p>2. Die Schweiz hat auf europäischer Ebene mehrmals interveniert. Im Dezember 2011 traktandierte die Schweiz das Problem im Gemischten Ausschuss zum Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU von 1972. An diesem Treffen übergab die Schweiz der EU-Delegation ein Merkblatt, das die Problematik zusammenfasste. Darin wurde auf das Nichteinhalten des Freihandelsabkommens von 1972 und des WTO-Rechtes durch Italien hingewiesen und die Aufhebung bzw. Anpassung der italienischen Massnahme gefordert. Der letzte Vorstoss auf europäischer Ebene erfolgte am 30. März 2012 anlässlich eines Expertentreffens zwischen der Schweiz und der EU zu den Handelshemmnissen, an dem diese Diskriminierung erneut thematisiert wurde. Die EU-Delegation hatte Kenntnis vom italienischen Ministerialdekret, war über die Kontakte zwischen der Schweiz und Italien informiert und hatte selbst Kontakte mit Italien. Sie verpflichtete sich, den Fall weiterzuverfolgen, bezog jedoch nicht formell Stellung.</p><p>3./4./5. Im November 2011 ging die Schweiz an einem Treffen hoher Beamter ausführlich auf dieses Problem ein ("Wirtschaftsdialog Schweiz-Italien in Zürich"). Im Januar 2012, am World Economic Forum in Davos, traf Bundesrat Johann Schneider-Ammann seinen italienischen Amtskollegen Corrado Passera, den neuen Minister für wirtschaftliche Entwicklung. Er äusserte seine Besorgnis über die Schwierigkeiten, mit denen die Schweizer Unternehmen konfrontiert sind, und übergab seinem Amtskollegen bei dieser Gelegenheit eine Kopie des Merkblattes, das der Europäischen Kommission im Dezember 2011 ausgehändigt worden war (siehe Ziff. 2). Minister Passera verpflichtete sich, die Frage zu untersuchen. Während der Redaktionsphase des neuen italienischen Subventionsdekrets im Frühling 2012 ist unsere Botschaft in Rom bei der Politischen Direktion des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung (MSE) vorstellig geworden, um diese auf die negativen Aspekte dieser Massnahme für Schweizer KMU hinzuweisen, die solche Produkte herstellen. Die letzte Intervention auf bilateraler Ebene fand im Juni 2012 statt.</p><p>Die neue italienische Regierung wollte auf Anstoss von Minister Passera diese Massnahme korrigieren, indem die zugesprochenen Subventionen massiv reduziert werden sollten. Das MSE legte am 11. April 2012 einen Entwurf eines neuen Dekrets ("quinto conto energia") vor, welcher keine Prämie von 10 Prozent für Komponenten von Anlagen mit Herkunft aus der EU mehr vorsieht. Trotzdem enthält die Endversion des ministeriellen Dekrets "quinto conto energia", veröffentlicht am 5. Juli 2012, erneut eine Unterscheidung nach Herkunft der Materialien. Aufgrund der entsprechenden Bestimmung, welche im Zuge des Konsultationsverfahrens bei den italienischen Regionen und Industrieverbänden wiedereingefügt wurde, erhalten Anlagen, welche "fotovoltaische Module" und "Wechselrichter" aus EU- oder EWR-Produktion verwenden, bei Erfüllung bestimmter Kriterien eine zusätzliche finanzielle Unterstützung.</p><p>Das Inkrafttreten des neuen Dekrets "quinto conto energia" ist auf den 27. August 2012 festgelegt. Festzuhalten gilt es, dass die Unterstützungsmassnahme darin dann auslaufen wird, wenn die kumulierten Kosten der Finanzhilfen den Betrag von 6,7 Milliarden Euro erreicht haben werden. Die neue Subvention beläuft sich also auf 700 Millionen Euro. Am 13. Juli 2012 liess die Aufsichtsbehörde für Strom und Gas verlauten, dass der Plafond von 6 Milliarden Euro erreicht sei, welcher im Rahmen des vorigen Dekrets ("quarto conto energia") gesprochen worden war. Um die Interessen der Schweizer Unternehmen zu verteidigen, wird der Bundesrat erneut bei der Europäischen Union intervenieren.</p><p>6. Wenn immer eine diskriminierende Behandlung von Schweizer Unternehmen festgestellt wird, interveniert die Schweiz konsequent bei der italienischen Regierung und wenn nötig auch auf europäischer Ebene. Im öffentlichen Beschaffungswesen hat sich diese Politik ausbezahlt, denn die Schweiz hat im April 2011 die Aufhebung der von Italien im Sommer 2010 getroffenen diskriminierenden Massnahme erreicht.</p><p>Die diskriminierende, zusätzliche Prämie nach dem Ursprung der Produkte, wie sie mit der Veröffentlichung des "quinto conto energia" bestätigt worden ist, läuft den internationalen Verpflichtungen Italiens (Freihandelsabkommen von 1972 und WTO-Recht) sowie dem guten Funktionieren der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und Italien zuwider. Um eine Lösung für diese unbefriedigende Situation zu finden, prüft der Bundesrat alle Massnahmen, welche im Einklang mit dem Völkerrecht stehen. Er wird insbesondere eine weiteres Mal bei der Europäischen Union intervenieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Dass es einen finanziellen Anreiz nur gibt, wenn man in der EU hergestellte Solarstromanlagen kauft, ist bloss eine der vielen "Schutzschild"-Massnahmen, die der italienische Staat ergriffen hat. Die schweizerische Produktion wird damit ausgeschlossen, was ganz klar eine ungerechtfertigte Diskriminierung unserer Industrie darstellt. Die Solarzellen- und Cleantech-Branche ist ein wirtschaftlich besonders interessanter Sektor, dem auch das Tessin zahlreiche Arbeitsplätze verdankt.</p><p>Am 21. September 2011 hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Frage von Nationalrat Cassis festgehalten, dass die Massnahme Italiens diskriminierend sei und im Widerspruch zum Freihandelsabkommen mit der EU von 1972 stehe. Bundesrat Schneider-Ammann bestätigte, dass die Angelegenheit Diskussionsgegenstand an verschiedenen Treffen mit Vertretern der italienischen Regierung war. Der Bundesrat wollte auch die sich aus den Freihandelsabkommen ergebenden Verpflichtungen Italiens überprüfen und plante einen Vorstoss auf europäischer Ebene.</p><p>Trotz all dieser guten Absichten hat sich bis heute leider nichts verändert, und schweizerische Firmen werden nach wie vor massiv benachteiligt und diskriminiert durch dieses seit einem Jahr angewendete Dekret. Für einige im Tessin ansässige Betriebe wird die Situation immer weniger tragbar. So musste sogar das bedeutende Unternehmen Pramac vor einigen Wochen die Nachlassstundung beantragen, was die Existenz von 130 Arbeitsplätzen bedroht.</p><p>Ich bin besorgt über die anhaltend ernste Lage und frage den Bundesrat:</p><p>1. Ist eine Antwort der italienischen Regierung eingetroffen und, wenn ja, wie lautet sie?</p><p>2. Wie wird die Massnahme Italiens auf europäischer Ebene wahrgenommen? Hat es entsprechende Interventionen gegeben?</p><p>3. Welche weiteren Entwicklungen haben seit September 2011 stattgefunden?</p><p>4. Warum ist das Dekret noch in Kraft?</p><p>5. Müssen die betroffenen Firmen damit rechnen, noch jahrelang benachteiligt zu werden? Plant der Bundesrat, diese Firmen zu unterstützen? Auf welche Mittel kann er dabei zurückgreifen?</p><p>6. Wie lange noch wird die Schweiz illegale Massnahmen Italiens gegenüber bestimmten Branchen der schweizerischen Wirtschaft hinnehmen, ohne sofortige und drastische Gegenmassnahmen zu ergreifen?</p>
- Der Solarmarkt-Schutzschild ist immer noch in Kraft. Was ist seit den Versicherungen vom letzten Herbst geschehen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Zur Energiepolitik Italiens gilt es anzumerken, dass als Folge finanzieller Fördermassnahmen der italienischen Regierung während der letzten Jahre eine starke Zunahme der Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energie zu beobachten war. Mit dem Dekret "quarto conto energia" vom Mai 2011 hat die italienische Regierung eine starke Subvention von Fotovoltaikanlagen beschlossen. Ursprünglich sah das Dekret eine Prämie für Anlageteile aus italienischer Fertigung vor. In der Folge wurde deren Anwendungsbereich auf Teile aus der Europäischen Union, später auf solche aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausgeweitet. Dies wurde nötig, weil das Dekret sich auf das italienische Umsetzungsgesetz zur Richtlinie 2009/28/EG vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen abstützt, welche auch auf den EWR anwendbar ist.</p><p>Diese Massnahme hatte eine Erhöhung des Endpreises zur Folge, den die Elektrizitätskunden bezahlen müssen. Die Subventionen führten bis Ende 2011 zu einer rasanten Zunahme neuer fotovoltaischer Anlagen, während das Wachstum seit Anfang 2012 wieder auf das Niveau des Jahres 2010 gesunken ist. Die italienische Solarindustrie sieht sich gegenwärtig grossen Schwierigkeiten gegenüber stehen, was viele Unternehmen zur Einschränkung oder gar Einstellung der Produktion gezwungen hat.</p><p>1. Trotz zahlreicher Interventionen hat der Bundesrat bis heute noch keine offizielle Antwort der italienischen Regierung erhalten. </p><p>2. Die Schweiz hat auf europäischer Ebene mehrmals interveniert. Im Dezember 2011 traktandierte die Schweiz das Problem im Gemischten Ausschuss zum Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU von 1972. An diesem Treffen übergab die Schweiz der EU-Delegation ein Merkblatt, das die Problematik zusammenfasste. Darin wurde auf das Nichteinhalten des Freihandelsabkommens von 1972 und des WTO-Rechtes durch Italien hingewiesen und die Aufhebung bzw. Anpassung der italienischen Massnahme gefordert. Der letzte Vorstoss auf europäischer Ebene erfolgte am 30. März 2012 anlässlich eines Expertentreffens zwischen der Schweiz und der EU zu den Handelshemmnissen, an dem diese Diskriminierung erneut thematisiert wurde. Die EU-Delegation hatte Kenntnis vom italienischen Ministerialdekret, war über die Kontakte zwischen der Schweiz und Italien informiert und hatte selbst Kontakte mit Italien. Sie verpflichtete sich, den Fall weiterzuverfolgen, bezog jedoch nicht formell Stellung.</p><p>3./4./5. Im November 2011 ging die Schweiz an einem Treffen hoher Beamter ausführlich auf dieses Problem ein ("Wirtschaftsdialog Schweiz-Italien in Zürich"). Im Januar 2012, am World Economic Forum in Davos, traf Bundesrat Johann Schneider-Ammann seinen italienischen Amtskollegen Corrado Passera, den neuen Minister für wirtschaftliche Entwicklung. Er äusserte seine Besorgnis über die Schwierigkeiten, mit denen die Schweizer Unternehmen konfrontiert sind, und übergab seinem Amtskollegen bei dieser Gelegenheit eine Kopie des Merkblattes, das der Europäischen Kommission im Dezember 2011 ausgehändigt worden war (siehe Ziff. 2). Minister Passera verpflichtete sich, die Frage zu untersuchen. Während der Redaktionsphase des neuen italienischen Subventionsdekrets im Frühling 2012 ist unsere Botschaft in Rom bei der Politischen Direktion des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung (MSE) vorstellig geworden, um diese auf die negativen Aspekte dieser Massnahme für Schweizer KMU hinzuweisen, die solche Produkte herstellen. Die letzte Intervention auf bilateraler Ebene fand im Juni 2012 statt.</p><p>Die neue italienische Regierung wollte auf Anstoss von Minister Passera diese Massnahme korrigieren, indem die zugesprochenen Subventionen massiv reduziert werden sollten. Das MSE legte am 11. April 2012 einen Entwurf eines neuen Dekrets ("quinto conto energia") vor, welcher keine Prämie von 10 Prozent für Komponenten von Anlagen mit Herkunft aus der EU mehr vorsieht. Trotzdem enthält die Endversion des ministeriellen Dekrets "quinto conto energia", veröffentlicht am 5. Juli 2012, erneut eine Unterscheidung nach Herkunft der Materialien. Aufgrund der entsprechenden Bestimmung, welche im Zuge des Konsultationsverfahrens bei den italienischen Regionen und Industrieverbänden wiedereingefügt wurde, erhalten Anlagen, welche "fotovoltaische Module" und "Wechselrichter" aus EU- oder EWR-Produktion verwenden, bei Erfüllung bestimmter Kriterien eine zusätzliche finanzielle Unterstützung.</p><p>Das Inkrafttreten des neuen Dekrets "quinto conto energia" ist auf den 27. August 2012 festgelegt. Festzuhalten gilt es, dass die Unterstützungsmassnahme darin dann auslaufen wird, wenn die kumulierten Kosten der Finanzhilfen den Betrag von 6,7 Milliarden Euro erreicht haben werden. Die neue Subvention beläuft sich also auf 700 Millionen Euro. Am 13. Juli 2012 liess die Aufsichtsbehörde für Strom und Gas verlauten, dass der Plafond von 6 Milliarden Euro erreicht sei, welcher im Rahmen des vorigen Dekrets ("quarto conto energia") gesprochen worden war. Um die Interessen der Schweizer Unternehmen zu verteidigen, wird der Bundesrat erneut bei der Europäischen Union intervenieren.</p><p>6. Wenn immer eine diskriminierende Behandlung von Schweizer Unternehmen festgestellt wird, interveniert die Schweiz konsequent bei der italienischen Regierung und wenn nötig auch auf europäischer Ebene. Im öffentlichen Beschaffungswesen hat sich diese Politik ausbezahlt, denn die Schweiz hat im April 2011 die Aufhebung der von Italien im Sommer 2010 getroffenen diskriminierenden Massnahme erreicht.</p><p>Die diskriminierende, zusätzliche Prämie nach dem Ursprung der Produkte, wie sie mit der Veröffentlichung des "quinto conto energia" bestätigt worden ist, läuft den internationalen Verpflichtungen Italiens (Freihandelsabkommen von 1972 und WTO-Recht) sowie dem guten Funktionieren der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und Italien zuwider. Um eine Lösung für diese unbefriedigende Situation zu finden, prüft der Bundesrat alle Massnahmen, welche im Einklang mit dem Völkerrecht stehen. Er wird insbesondere eine weiteres Mal bei der Europäischen Union intervenieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Dass es einen finanziellen Anreiz nur gibt, wenn man in der EU hergestellte Solarstromanlagen kauft, ist bloss eine der vielen "Schutzschild"-Massnahmen, die der italienische Staat ergriffen hat. Die schweizerische Produktion wird damit ausgeschlossen, was ganz klar eine ungerechtfertigte Diskriminierung unserer Industrie darstellt. Die Solarzellen- und Cleantech-Branche ist ein wirtschaftlich besonders interessanter Sektor, dem auch das Tessin zahlreiche Arbeitsplätze verdankt.</p><p>Am 21. September 2011 hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Frage von Nationalrat Cassis festgehalten, dass die Massnahme Italiens diskriminierend sei und im Widerspruch zum Freihandelsabkommen mit der EU von 1972 stehe. Bundesrat Schneider-Ammann bestätigte, dass die Angelegenheit Diskussionsgegenstand an verschiedenen Treffen mit Vertretern der italienischen Regierung war. Der Bundesrat wollte auch die sich aus den Freihandelsabkommen ergebenden Verpflichtungen Italiens überprüfen und plante einen Vorstoss auf europäischer Ebene.</p><p>Trotz all dieser guten Absichten hat sich bis heute leider nichts verändert, und schweizerische Firmen werden nach wie vor massiv benachteiligt und diskriminiert durch dieses seit einem Jahr angewendete Dekret. Für einige im Tessin ansässige Betriebe wird die Situation immer weniger tragbar. So musste sogar das bedeutende Unternehmen Pramac vor einigen Wochen die Nachlassstundung beantragen, was die Existenz von 130 Arbeitsplätzen bedroht.</p><p>Ich bin besorgt über die anhaltend ernste Lage und frage den Bundesrat:</p><p>1. Ist eine Antwort der italienischen Regierung eingetroffen und, wenn ja, wie lautet sie?</p><p>2. Wie wird die Massnahme Italiens auf europäischer Ebene wahrgenommen? Hat es entsprechende Interventionen gegeben?</p><p>3. Welche weiteren Entwicklungen haben seit September 2011 stattgefunden?</p><p>4. Warum ist das Dekret noch in Kraft?</p><p>5. Müssen die betroffenen Firmen damit rechnen, noch jahrelang benachteiligt zu werden? Plant der Bundesrat, diese Firmen zu unterstützen? Auf welche Mittel kann er dabei zurückgreifen?</p><p>6. Wie lange noch wird die Schweiz illegale Massnahmen Italiens gegenüber bestimmten Branchen der schweizerischen Wirtschaft hinnehmen, ohne sofortige und drastische Gegenmassnahmen zu ergreifen?</p>
- Der Solarmarkt-Schutzschild ist immer noch in Kraft. Was ist seit den Versicherungen vom letzten Herbst geschehen?
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