Intergenerationelle Solidarität im KVG-Bereich
- ShortId
-
12.3384
- Id
-
20123384
- Updated
-
28.07.2023 13:20
- Language
-
de
- Title
-
Intergenerationelle Solidarität im KVG-Bereich
- AdditionalIndexing
-
2841;Solidarität;Krankenkassenprämie;Krankenversicherung;Kostenwahrheit;Verursacherprinzip;Altersgliederung;Kosten des Gesundheitswesens;Statistik
- 1
-
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
- L04K01070102, Altersgliederung
- L03K020218, Statistik
- L06K070302020109, Kostenwahrheit
- L04K06010417, Verursacherprinzip
- L05K0104010903, Krankenkassenprämie
- L04K08020226, Solidarität
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das gegenwärtige Krankenversicherungssystem gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Entsprechend diesem Prinzip werden die Prämien nicht nach den Risiken festgelegt. Gemäss Artikel 61 Absatz 3 KVG müssen die Versicherer für Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr eine tiefere Prämie festsetzen als für ältere Versicherte. Sie sind berechtigt, dies auch für die Versicherten zu tun, die das 25. Altersjahr noch nicht vollendet haben. Daraus folgt, dass die Versicherer für Versicherte, die das 25. Altersjahr vollendet haben, keine Prämien festsetzen dürfen, die nach dem Alter (Solidarität zwischen den Altersgruppen) oder nach einem anderen Indikator des Krankheitsrisikos abgestuft sind.</p><p>1. Die Höhe der Kosten, die zulasten der Krankenversicherung gehen, können ins Verhältnis zum Alter der Patientinnen und Patienten gesetzt werden. In Zahlen ausgedrückt, bestehen zwischen den Altersgruppen durchschnittlich die folgenden Unterschiede:</p><p>- 61- bis 65-Jährige im Vergleich mit den 19- bis 20-Jährigen: 3412 Franken mehr pro Jahr;</p><p>- 61- bis 65-Jährige im Vergleich mit den 26- bis 30-Jährigen: 2941 Franken mehr pro Jahr;</p><p>- 86- bis 90-Jährige im Vergleich mit den 19- bis 20-Jährigen: 12 102 Franken mehr pro Jahr;</p><p>- 86- bis 90-Jährige im Vergleich mit den 26- bis 30-Jährigen: 11 631 Franken mehr pro Jahr.</p><p>Das Alter ist nur einer von mehreren Indikatoren für den Gesundheitszustand eines Versicherten. Aus diesem Grund lassen sich die Kostenunterschiede zwischen den Versicherten nur zu einem gewissen Teil auf den Altersunterschied zurückführen. Dies ist im Übrigen auch der Grund dafür, dass der Gesetzgeber den Risikoausgleich unter Berücksichtigung der Morbidität der Versicherten zweimal verbessert hat: Mit der am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Verbesserung lassen sich rund 21 Prozent der Unterschiede erklären (R2); mit der Verbesserung, die im Zusammenhang mit der Managed-Care-Vorlage vorgeschlagen wurde, hätte dieser Faktor auf etwa 30 Prozent gesteigert werden können.</p><p>2. Aus den Statistiken geht hervor, dass die älteren Versicherten tatsächlich höhere Prämien bezahlen. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass sie sich vorzugsweise für eine Krankenversicherung mit der Grundfranchise entscheiden. Auch bei den Modellen mit einer begrenzten Wahl der Leistungserbringer sind sie weniger häufig vertreten als die jüngeren Generationen.</p><p>In Zahlen ausgedrückt bestehen hinsichtlich der bezahlten Prämien die folgenden Unterschiede:</p><p>- 61- bis 65-Jährige im Vergleich mit den 19- bis 20-Jährigen: 868 Franken mehr pro Jahr;</p><p>- 61- bis 65-Jährige im Vergleich mit den 26- bis 30-Jährigen: 627 Franken mehr pro Jahr;</p><p>- 86- bis 90-Jährige im Vergleich mit den 19- bis 20-Jährigen: 1427 Franken mehr pro Jahr;</p><p>- 86- bis 90-Jährige im Vergleich mit den 26- bis 30-Jährigen: 1186 Franken mehr pro Jahr.</p><p>Was die Höhe der Kostenbeteiligung betrifft, kann von Versicherten, die höhere Kosten verursachen, erwartet werden, dass sie auch eine höhere Kostenbeteiligung bezahlen. Versicherte, die ihre Franchise nicht überschreiten, werden jedoch statistisch nicht erfasst.</p><p>- 61- bis 65-Jährige im Vergleich mit den 19- bis 20-Jährigen: 303 Franken mehr pro Jahr;</p><p>- 61- bis 65-Jährige im Vergleich mit den 26- bis 30-Jährigen: 277 Franken mehr pro Jahr;</p><p>- 86- bis 90-Jährige im Vergleich mit den 19- bis 20-Jährigen: 615 Franken mehr pro Jahr;</p><p>- 86- bis 90-Jährige im Vergleich mit den 26- bis 30-Jährigen: 589 Franken mehr pro Jahr.</p><p>3. Aufgrund des Ausgabenumlageverfahrens, gemäss dem die eingehenden Prämien die im gleichen Jahr anfallenden Behandlungskosten decken müssen, könnte davon ausgegangen werden, dass die ältere Generation die im Alter anfallenden Gesundheitsausgaben im Verlauf ihres Lebens bereits bezahlt hat. Umgekehrt zeigen die statistischen Beispiele in Ziffer 2, dass eine Entsolidarisierung der jüngeren Generationen gegenüber den älteren Generationen erfolgt. Ausserdem ist das KVG erst 1996 in Kraft getreten; vor seiner Einführung konnten die Versicherer die Prämien nach dem Eintrittsalter abstufen. Damit war die Solidarität weniger ausgeprägt. Unter Berücksichtigung dieser beiden Faktoren und der in den letzten Jahren verzeichneten Kostensteigerungen lässt sich der Schluss ziehen, dass die älteren Generationen ihre Gesundheitskosten im Verlauf ihres Lebens nur bedingt bereits finanziert haben. Je länger das KVG in Kraft ist und die damit verbundene Solidarität ihre Wirkung entfaltet, desto höher fällt der bereits bezahlte Betrag aus.</p><p>4. Der Vorschlag eines Versicherers, eine zusätzliche Altersgruppe einzuführen, wird gegenwärtig intern geprüft. Es ist allerdings nicht vorgesehen, dazu einen Bericht zu erstellen oder zu veröffentlichen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Allianz Schweizer Krankenversicherer und ein grosser Krankenversicherer haben vor kurzem vorgeschlagen, von den jüngeren Generationen tiefere Prämien zu verlangen, da sie viel mehr zahlen, als sie durchschnittlich Kosten verursachen. Demgegenüber bezahlen die älteren Generationen Krankenkassenprämien, die in der Höhe weit unter den durchschnittlichen Behandlungskosten ihrer Altersgruppe liegen.</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Trifft es zu, dass die Krankheitskosten je nach Alter unterschiedlich hoch sind? Wie hoch ist der Unterschied zwischen einem 20-Jährigen und einem 65-Jährigen? Zwischen einem 30-Jährigen und einem 65-Jährigen? Zwischen einem 20-Jährigen und einem 90-Jährigen? Und zwischen einem 30-Jährigen und einem 90-Jährigen?</p><p>2. Zahlen die älteren Generationen, die hohe Kosten generieren, heute wirklich auch mehr Prämien, und entrichten sie eine höhere Kostenbeteiligung als die jüngeren Generationen? Wie unterscheidet sich der Betrag an geleisteten Prämien und Kostenbeteiligungen zwischen einem 20-Jährigen und einem 65-Jährigen? Zwischen einem 30-Jährigen und einem 65-Jährigen? Zwischen einem 20-Jährigen und einem 90-Jährigen? Und zwischen einem 30-Jährigen und einem 90-Jährigen?</p><p>3. In verschiedenen Zeitungsartikeln wurde erwähnt, dass die ältere Generation schon im Verlauf ihres Lebens für ihre Gesundheitskosten im Alter vorausbezahlt habe. Trifft diese Aussage Ihrer Meinung nach in einem Umlageverfahren und bei der massiven Kostensteigerung über die letzten Jahre tatsächlich zu?</p><p>4. Der Direktor des Bundesamtes für Gesundheit hat in einem Interview gesagt, dass man an einem solchen (welchem?) Modell arbeite. Wann sind erste Ergebnisse zu erwarten?</p>
- Intergenerationelle Solidarität im KVG-Bereich
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das gegenwärtige Krankenversicherungssystem gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Entsprechend diesem Prinzip werden die Prämien nicht nach den Risiken festgelegt. Gemäss Artikel 61 Absatz 3 KVG müssen die Versicherer für Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr eine tiefere Prämie festsetzen als für ältere Versicherte. Sie sind berechtigt, dies auch für die Versicherten zu tun, die das 25. Altersjahr noch nicht vollendet haben. Daraus folgt, dass die Versicherer für Versicherte, die das 25. Altersjahr vollendet haben, keine Prämien festsetzen dürfen, die nach dem Alter (Solidarität zwischen den Altersgruppen) oder nach einem anderen Indikator des Krankheitsrisikos abgestuft sind.</p><p>1. Die Höhe der Kosten, die zulasten der Krankenversicherung gehen, können ins Verhältnis zum Alter der Patientinnen und Patienten gesetzt werden. In Zahlen ausgedrückt, bestehen zwischen den Altersgruppen durchschnittlich die folgenden Unterschiede:</p><p>- 61- bis 65-Jährige im Vergleich mit den 19- bis 20-Jährigen: 3412 Franken mehr pro Jahr;</p><p>- 61- bis 65-Jährige im Vergleich mit den 26- bis 30-Jährigen: 2941 Franken mehr pro Jahr;</p><p>- 86- bis 90-Jährige im Vergleich mit den 19- bis 20-Jährigen: 12 102 Franken mehr pro Jahr;</p><p>- 86- bis 90-Jährige im Vergleich mit den 26- bis 30-Jährigen: 11 631 Franken mehr pro Jahr.</p><p>Das Alter ist nur einer von mehreren Indikatoren für den Gesundheitszustand eines Versicherten. Aus diesem Grund lassen sich die Kostenunterschiede zwischen den Versicherten nur zu einem gewissen Teil auf den Altersunterschied zurückführen. Dies ist im Übrigen auch der Grund dafür, dass der Gesetzgeber den Risikoausgleich unter Berücksichtigung der Morbidität der Versicherten zweimal verbessert hat: Mit der am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Verbesserung lassen sich rund 21 Prozent der Unterschiede erklären (R2); mit der Verbesserung, die im Zusammenhang mit der Managed-Care-Vorlage vorgeschlagen wurde, hätte dieser Faktor auf etwa 30 Prozent gesteigert werden können.</p><p>2. Aus den Statistiken geht hervor, dass die älteren Versicherten tatsächlich höhere Prämien bezahlen. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass sie sich vorzugsweise für eine Krankenversicherung mit der Grundfranchise entscheiden. Auch bei den Modellen mit einer begrenzten Wahl der Leistungserbringer sind sie weniger häufig vertreten als die jüngeren Generationen.</p><p>In Zahlen ausgedrückt bestehen hinsichtlich der bezahlten Prämien die folgenden Unterschiede:</p><p>- 61- bis 65-Jährige im Vergleich mit den 19- bis 20-Jährigen: 868 Franken mehr pro Jahr;</p><p>- 61- bis 65-Jährige im Vergleich mit den 26- bis 30-Jährigen: 627 Franken mehr pro Jahr;</p><p>- 86- bis 90-Jährige im Vergleich mit den 19- bis 20-Jährigen: 1427 Franken mehr pro Jahr;</p><p>- 86- bis 90-Jährige im Vergleich mit den 26- bis 30-Jährigen: 1186 Franken mehr pro Jahr.</p><p>Was die Höhe der Kostenbeteiligung betrifft, kann von Versicherten, die höhere Kosten verursachen, erwartet werden, dass sie auch eine höhere Kostenbeteiligung bezahlen. Versicherte, die ihre Franchise nicht überschreiten, werden jedoch statistisch nicht erfasst.</p><p>- 61- bis 65-Jährige im Vergleich mit den 19- bis 20-Jährigen: 303 Franken mehr pro Jahr;</p><p>- 61- bis 65-Jährige im Vergleich mit den 26- bis 30-Jährigen: 277 Franken mehr pro Jahr;</p><p>- 86- bis 90-Jährige im Vergleich mit den 19- bis 20-Jährigen: 615 Franken mehr pro Jahr;</p><p>- 86- bis 90-Jährige im Vergleich mit den 26- bis 30-Jährigen: 589 Franken mehr pro Jahr.</p><p>3. Aufgrund des Ausgabenumlageverfahrens, gemäss dem die eingehenden Prämien die im gleichen Jahr anfallenden Behandlungskosten decken müssen, könnte davon ausgegangen werden, dass die ältere Generation die im Alter anfallenden Gesundheitsausgaben im Verlauf ihres Lebens bereits bezahlt hat. Umgekehrt zeigen die statistischen Beispiele in Ziffer 2, dass eine Entsolidarisierung der jüngeren Generationen gegenüber den älteren Generationen erfolgt. Ausserdem ist das KVG erst 1996 in Kraft getreten; vor seiner Einführung konnten die Versicherer die Prämien nach dem Eintrittsalter abstufen. Damit war die Solidarität weniger ausgeprägt. Unter Berücksichtigung dieser beiden Faktoren und der in den letzten Jahren verzeichneten Kostensteigerungen lässt sich der Schluss ziehen, dass die älteren Generationen ihre Gesundheitskosten im Verlauf ihres Lebens nur bedingt bereits finanziert haben. Je länger das KVG in Kraft ist und die damit verbundene Solidarität ihre Wirkung entfaltet, desto höher fällt der bereits bezahlte Betrag aus.</p><p>4. Der Vorschlag eines Versicherers, eine zusätzliche Altersgruppe einzuführen, wird gegenwärtig intern geprüft. Es ist allerdings nicht vorgesehen, dazu einen Bericht zu erstellen oder zu veröffentlichen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Allianz Schweizer Krankenversicherer und ein grosser Krankenversicherer haben vor kurzem vorgeschlagen, von den jüngeren Generationen tiefere Prämien zu verlangen, da sie viel mehr zahlen, als sie durchschnittlich Kosten verursachen. Demgegenüber bezahlen die älteren Generationen Krankenkassenprämien, die in der Höhe weit unter den durchschnittlichen Behandlungskosten ihrer Altersgruppe liegen.</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Trifft es zu, dass die Krankheitskosten je nach Alter unterschiedlich hoch sind? Wie hoch ist der Unterschied zwischen einem 20-Jährigen und einem 65-Jährigen? Zwischen einem 30-Jährigen und einem 65-Jährigen? Zwischen einem 20-Jährigen und einem 90-Jährigen? Und zwischen einem 30-Jährigen und einem 90-Jährigen?</p><p>2. Zahlen die älteren Generationen, die hohe Kosten generieren, heute wirklich auch mehr Prämien, und entrichten sie eine höhere Kostenbeteiligung als die jüngeren Generationen? Wie unterscheidet sich der Betrag an geleisteten Prämien und Kostenbeteiligungen zwischen einem 20-Jährigen und einem 65-Jährigen? Zwischen einem 30-Jährigen und einem 65-Jährigen? Zwischen einem 20-Jährigen und einem 90-Jährigen? Und zwischen einem 30-Jährigen und einem 90-Jährigen?</p><p>3. In verschiedenen Zeitungsartikeln wurde erwähnt, dass die ältere Generation schon im Verlauf ihres Lebens für ihre Gesundheitskosten im Alter vorausbezahlt habe. Trifft diese Aussage Ihrer Meinung nach in einem Umlageverfahren und bei der massiven Kostensteigerung über die letzten Jahre tatsächlich zu?</p><p>4. Der Direktor des Bundesamtes für Gesundheit hat in einem Interview gesagt, dass man an einem solchen (welchem?) Modell arbeite. Wann sind erste Ergebnisse zu erwarten?</p>
- Intergenerationelle Solidarität im KVG-Bereich
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