Schmiergelder aus der Abholzung von tropischen Regenwäldern und weitere Potentatengelder aus Malaysia in der Schweiz
- ShortId
-
12.3395
- Id
-
20123395
- Updated
-
28.07.2023 11:29
- Language
-
de
- Title
-
Schmiergelder aus der Abholzung von tropischen Regenwäldern und weitere Potentatengelder aus Malaysia in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
24;08;tropischer Regenwald;Rechtshilfe;Geldwäscherei;Schmiergelder;Abholzung;Kapitalflucht;Beschlagnahme;Malaysia;Wirtschaftsstrafrecht;Bankeinlage
- 1
-
- L04K03030305, Malaysia
- L06K050102010401, Schmiergelder
- L04K06020201, Abholzung
- L05K1401070207, tropischer Regenwald
- L05K1106020104, Geldwäscherei
- L05K1106020106, Kapitalflucht
- L05K1001020402, Rechtshilfe
- L04K05010103, Beschlagnahme
- L04K11040205, Bankeinlage
- L06K050102010208, Wirtschaftsstrafrecht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Schweiz hat im Fall Musa Bin Aman et al. der Sonderverwaltungszone Hongkong (HKSAR) der Volksrepublik China wegen strafbarer Verabredung zur aktiven und passiven Bestechung Rechtshilfe geleistet. </p><p>Ersuchende Behörde war das Justizministerium der HKSAR der Volksrepublik China. Schweizerische Vollzugsbehörde war die Schweizerische Bundesanwaltschaft.</p><p>Auf der Basis des Rechtshilfeersuchens wurde das Ergebnis des Rechtshilfevollzugs im Frühling 2011 an die ersuchende Behörde in Hongkong übermittelt.</p><p>2. In dieser Angelegenheit wurde die Schweiz bisher von Malaysia nicht um Rechtshilfe angegangen. Ein allfälliges Rechtshilfeersuchen Malaysias wäre durch das für die Rechtshilfe zuständige Bundesamt für Justiz zu prüfen. Die ersuchte Rechtshilfe würde seitens der Schweiz geleistet, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt wären und keine Ausschlussgründe bestünden.</p><p>3. Die Rechtshilfe im Fall Musa Bin Aman et al. betraf keine weiteren Finanzdienstleister.</p><p>4. Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung erlaubt es dem Bundesrat, in Ausnahmefällen Vermögenswerte von politisch exponierten Personen in der Schweiz zu sperren. Eine solche Sperrung ergeht in der Regel im Hinblick auf die Aufnahme von Rechtshilfebeziehungen mit den Herkunftsstaaten. Im Moment ist eine derartige Situation in Malaysia nicht gegeben.</p><p>5. Es ist Aufgabe der Finma, sämtlichen Hinweisen nachzugehen, welche auf mögliche Verletzungen von Sorgfaltspflichten hindeuten. Aufgrund des Amtsgeheimnisses ist jedoch die Herausgabe von Informationen zu Ergebnissen solcher Abklärungen im Einzelfall nicht möglich. Was die Möglichkeit einer Sperrung der Taib-Vermögen durch den Bundesrat angeht, ist auf Antwort 4 zu verweisen.</p><p>6. Die Meldestelle untersteht bezüglich der Datenbearbeitung dem Amtsgeheimnis. Zu konkreten Einzelfällen kann somit keine Auskunft erteilt werden.</p><p>7./8. Die Bekämpfung der Korruption und die Restitution der von politisch exponierten Personen veruntreuten Gelder an die betroffenen Länder sind für den Bundesrat ein prioritäres Anliegen. So verfügt die Schweiz über eine umfassende Geldwäschereigesetzgebung, welche weitgehende Sorgfalts- und Meldepflichten der Finanzinstitute vorsieht. Geschäftsbeziehungen zu politisch exponierten Personen gelten gemäss Artikel 12 Absatz 3 der Geldwäschereiverordnung-Finma (GwV-Finma) in jedem Fall als Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken, was für die Finanzintermediäre zusätzliche Abklärungspflichten gemäss Artikel 14 GwV-Finma nach sich zieht. Im Rahmen der zusätzlichen Abklärungen sind namentlich unter anderem die Herkunft der eingebrachten Vermögenswerte, der Ursprung des Vermögens sowie die Hintergründe und Plausibilität grösserer Zahlungseingänge abzuklären. Die Einhaltung formeller und materieller Sorgfaltspflichten wird durch Prüfgesellschaften überprüft und der Finma mittels Prüfberichten zur Kenntnis gebracht. Darüber hinaus hat die Finma in den letzten Jahren ihre direkte Prüftätigkeit (Supervisory Reviews) bei Banken weiterentwickelt und intensiver eingesetzt. In diesem Zusammenhang wurde die Umsetzung und Einhaltung von erhöhten Sorgfaltspflichten bei Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken und insbesondere im Umgang mit politisch exponierten Personen bei verschiedenen Banken überprüft. Die Umsetzung von Korrekturmassnahmen aufgrund allfällig zutage geförderter Schwachstellen wird von der Finma intensiv überwacht. Die Finma hat Regulierung und Überwachung von Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen ausführlich in ihren Berichten (Sorgfaltspflichten der Schweizer Banken im Umgang mit Vermögenswerten von "politisch exponierten Personen" - Untersuchung der Finma, abrufbar unter http://www.finma.ch/d/finma/publikationen/Seiten/berichte.aspx) vom 11. März 2011 und 10. November 2011 beschrieben.</p><p>Sollten trotz dieser Vorsichtsmassnahmen Vermögen krimineller Herkunft in die Schweiz gelangen, so geht es darum, diese zu identifizieren und nach Möglichkeit in die Herkunftsländer zu restituieren. Die Schweiz hat auf diesem Weg in den vergangenen 15 Jahren rund 1,7 Milliarden Schweizerfranken in die Herkunftsländer zurückgeführt, mehr als jeder andere Finanzplatz vergleichbarer Grösse.</p><p>9. Es bestehen keine zentralisierten Daten zur Eröffnung von Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen bei Schweizer Banken. Das Management der Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken obliegt den Banken und es besteht keine gesetzliche Grundlage für eine Übermittlung dieser Daten an die Finma.</p><p>10. Gestützt auf die Zusammenarbeitserklärung vom 20. Juli 2010 führen die Schweiz und die übrigen Efta-Staaten (Island, das Fürstentum Liechtenstein und Norwegen) derzeit einen Dialog mit Malaysia. Ziel dieser Zusammenarbeitserklärung ist es, die Möglichkeiten und die Mittel zur Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Parteien zu prüfen. In diesem Rahmen haben die Efta-Staaten und Malaysia erste Vorarbeiten im Hinblick auf die Vorbereitung von Freihandelsverhandlungen unternommen. Die in diesem Zusammenhang diskutieren Fragen fallen nicht unter die Schweizer Politik im Bereich der Wirtschaftskriminalität.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Laut einem Bericht der "Sonntagszeitung" vom 22. April 2012 hat der malaysische Politiker Musa Bin Aman aus der Abholzung von tropischen Regenwäldern auf Borneo Schmiergelder von über 90 Millionen US-Dollar erhalten. Diese Korruptionserträge sollen über Konten der UBS in Hongkong gewaschen und auch in der Schweiz angelegt worden sein. Laut Angaben der Bundesanwaltschaft hat die Schweiz Rechtshilfe geleistet.</p><p>Musa Aman ist Regierungschef des malaysischen Bundesstaates Sabah und der Bruder des malaysischen Aussenministers. Vor ihm wurde bereits Taib Mahmud, Regierungschef des Bundesstaates Sarawak, beschuldigt, über illegal erworbene Vermögenswerte in der Schweiz zu verfügen.</p><p>1. Kann der Bundesrat bestätigen, dass die Schweiz gegenüber Hongkong Rechtshilfe im Fall Musa Aman und seiner Mittelsmänner geleistet hat? Welche Behörde in Hongkong ersuchte die Schweiz um Rechtshilfe? Auf welche Delikte bezog sie sich?</p><p>2. Ist die Schweiz in dieser Angelegenheit auch von den malaysischen Behörden um Rechtshilfe ersucht worden? Wäre der Bundesrat bereit, gegenüber Malaysia Rechtshilfe zu leisten?</p><p>3. Betraf die Rechtshilfe im Fall Aman ausser der UBS weitere Schweizer Finanzdienstleister?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, allfällige Vermögenswerte von Musa Aman in der Schweiz einzufrieren?</p><p>5. Im April 2011 leitete die damalige Bundesrätin Micheline Calmy-Rey eine Anfrage des Bruno-Manser-Fonds betreffend Potentatvermögen der Taib-Familie an die Finma weiter. Was unternahm die Finma? Ist der Bundesrat bereit, allfällige Taib-Vermögen in der Schweiz einzufrieren?</p><p>6. Wurde die Meldestelle für Geldwäscherei tätig? Aus welchem Anlass, bei wem, mit welchem Ergebnis?</p><p>7. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um zu verhindern, dass Potentatengelder kriminellen Ursprungs aus Malaysia in der Schweiz deponiert werden?</p><p>8. Wie stellt er sicher, dass die UBS und andere Schweizer Vermögensverwalter im Umgang mit Vermögenswerten von Politically Exposed Persons aus Malaysia ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen?</p><p>9. Verfügt er Zahlen über die Höhe der Vermögenswerte von Politically Exposed Persons aus Malaysia in der Schweiz? Wenn ja, wie hoch schätzt er die Höhe solcher Vermögenswerte?</p><p>10. Wie wird der Bundesrat im Rahmen der anstehenden Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen Efta und Malaysia die Frage der Potentatenvermögen aus Malaysia thematisieren?</p>
- Schmiergelder aus der Abholzung von tropischen Regenwäldern und weitere Potentatengelder aus Malaysia in der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Schweiz hat im Fall Musa Bin Aman et al. der Sonderverwaltungszone Hongkong (HKSAR) der Volksrepublik China wegen strafbarer Verabredung zur aktiven und passiven Bestechung Rechtshilfe geleistet. </p><p>Ersuchende Behörde war das Justizministerium der HKSAR der Volksrepublik China. Schweizerische Vollzugsbehörde war die Schweizerische Bundesanwaltschaft.</p><p>Auf der Basis des Rechtshilfeersuchens wurde das Ergebnis des Rechtshilfevollzugs im Frühling 2011 an die ersuchende Behörde in Hongkong übermittelt.</p><p>2. In dieser Angelegenheit wurde die Schweiz bisher von Malaysia nicht um Rechtshilfe angegangen. Ein allfälliges Rechtshilfeersuchen Malaysias wäre durch das für die Rechtshilfe zuständige Bundesamt für Justiz zu prüfen. Die ersuchte Rechtshilfe würde seitens der Schweiz geleistet, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt wären und keine Ausschlussgründe bestünden.</p><p>3. Die Rechtshilfe im Fall Musa Bin Aman et al. betraf keine weiteren Finanzdienstleister.</p><p>4. Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung erlaubt es dem Bundesrat, in Ausnahmefällen Vermögenswerte von politisch exponierten Personen in der Schweiz zu sperren. Eine solche Sperrung ergeht in der Regel im Hinblick auf die Aufnahme von Rechtshilfebeziehungen mit den Herkunftsstaaten. Im Moment ist eine derartige Situation in Malaysia nicht gegeben.</p><p>5. Es ist Aufgabe der Finma, sämtlichen Hinweisen nachzugehen, welche auf mögliche Verletzungen von Sorgfaltspflichten hindeuten. Aufgrund des Amtsgeheimnisses ist jedoch die Herausgabe von Informationen zu Ergebnissen solcher Abklärungen im Einzelfall nicht möglich. Was die Möglichkeit einer Sperrung der Taib-Vermögen durch den Bundesrat angeht, ist auf Antwort 4 zu verweisen.</p><p>6. Die Meldestelle untersteht bezüglich der Datenbearbeitung dem Amtsgeheimnis. Zu konkreten Einzelfällen kann somit keine Auskunft erteilt werden.</p><p>7./8. Die Bekämpfung der Korruption und die Restitution der von politisch exponierten Personen veruntreuten Gelder an die betroffenen Länder sind für den Bundesrat ein prioritäres Anliegen. So verfügt die Schweiz über eine umfassende Geldwäschereigesetzgebung, welche weitgehende Sorgfalts- und Meldepflichten der Finanzinstitute vorsieht. Geschäftsbeziehungen zu politisch exponierten Personen gelten gemäss Artikel 12 Absatz 3 der Geldwäschereiverordnung-Finma (GwV-Finma) in jedem Fall als Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken, was für die Finanzintermediäre zusätzliche Abklärungspflichten gemäss Artikel 14 GwV-Finma nach sich zieht. Im Rahmen der zusätzlichen Abklärungen sind namentlich unter anderem die Herkunft der eingebrachten Vermögenswerte, der Ursprung des Vermögens sowie die Hintergründe und Plausibilität grösserer Zahlungseingänge abzuklären. Die Einhaltung formeller und materieller Sorgfaltspflichten wird durch Prüfgesellschaften überprüft und der Finma mittels Prüfberichten zur Kenntnis gebracht. Darüber hinaus hat die Finma in den letzten Jahren ihre direkte Prüftätigkeit (Supervisory Reviews) bei Banken weiterentwickelt und intensiver eingesetzt. In diesem Zusammenhang wurde die Umsetzung und Einhaltung von erhöhten Sorgfaltspflichten bei Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken und insbesondere im Umgang mit politisch exponierten Personen bei verschiedenen Banken überprüft. Die Umsetzung von Korrekturmassnahmen aufgrund allfällig zutage geförderter Schwachstellen wird von der Finma intensiv überwacht. Die Finma hat Regulierung und Überwachung von Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen ausführlich in ihren Berichten (Sorgfaltspflichten der Schweizer Banken im Umgang mit Vermögenswerten von "politisch exponierten Personen" - Untersuchung der Finma, abrufbar unter http://www.finma.ch/d/finma/publikationen/Seiten/berichte.aspx) vom 11. März 2011 und 10. November 2011 beschrieben.</p><p>Sollten trotz dieser Vorsichtsmassnahmen Vermögen krimineller Herkunft in die Schweiz gelangen, so geht es darum, diese zu identifizieren und nach Möglichkeit in die Herkunftsländer zu restituieren. Die Schweiz hat auf diesem Weg in den vergangenen 15 Jahren rund 1,7 Milliarden Schweizerfranken in die Herkunftsländer zurückgeführt, mehr als jeder andere Finanzplatz vergleichbarer Grösse.</p><p>9. Es bestehen keine zentralisierten Daten zur Eröffnung von Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen bei Schweizer Banken. Das Management der Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken obliegt den Banken und es besteht keine gesetzliche Grundlage für eine Übermittlung dieser Daten an die Finma.</p><p>10. Gestützt auf die Zusammenarbeitserklärung vom 20. Juli 2010 führen die Schweiz und die übrigen Efta-Staaten (Island, das Fürstentum Liechtenstein und Norwegen) derzeit einen Dialog mit Malaysia. Ziel dieser Zusammenarbeitserklärung ist es, die Möglichkeiten und die Mittel zur Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Parteien zu prüfen. In diesem Rahmen haben die Efta-Staaten und Malaysia erste Vorarbeiten im Hinblick auf die Vorbereitung von Freihandelsverhandlungen unternommen. Die in diesem Zusammenhang diskutieren Fragen fallen nicht unter die Schweizer Politik im Bereich der Wirtschaftskriminalität.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Laut einem Bericht der "Sonntagszeitung" vom 22. April 2012 hat der malaysische Politiker Musa Bin Aman aus der Abholzung von tropischen Regenwäldern auf Borneo Schmiergelder von über 90 Millionen US-Dollar erhalten. Diese Korruptionserträge sollen über Konten der UBS in Hongkong gewaschen und auch in der Schweiz angelegt worden sein. Laut Angaben der Bundesanwaltschaft hat die Schweiz Rechtshilfe geleistet.</p><p>Musa Aman ist Regierungschef des malaysischen Bundesstaates Sabah und der Bruder des malaysischen Aussenministers. Vor ihm wurde bereits Taib Mahmud, Regierungschef des Bundesstaates Sarawak, beschuldigt, über illegal erworbene Vermögenswerte in der Schweiz zu verfügen.</p><p>1. Kann der Bundesrat bestätigen, dass die Schweiz gegenüber Hongkong Rechtshilfe im Fall Musa Aman und seiner Mittelsmänner geleistet hat? Welche Behörde in Hongkong ersuchte die Schweiz um Rechtshilfe? Auf welche Delikte bezog sie sich?</p><p>2. Ist die Schweiz in dieser Angelegenheit auch von den malaysischen Behörden um Rechtshilfe ersucht worden? Wäre der Bundesrat bereit, gegenüber Malaysia Rechtshilfe zu leisten?</p><p>3. Betraf die Rechtshilfe im Fall Aman ausser der UBS weitere Schweizer Finanzdienstleister?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, allfällige Vermögenswerte von Musa Aman in der Schweiz einzufrieren?</p><p>5. Im April 2011 leitete die damalige Bundesrätin Micheline Calmy-Rey eine Anfrage des Bruno-Manser-Fonds betreffend Potentatvermögen der Taib-Familie an die Finma weiter. Was unternahm die Finma? Ist der Bundesrat bereit, allfällige Taib-Vermögen in der Schweiz einzufrieren?</p><p>6. Wurde die Meldestelle für Geldwäscherei tätig? Aus welchem Anlass, bei wem, mit welchem Ergebnis?</p><p>7. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um zu verhindern, dass Potentatengelder kriminellen Ursprungs aus Malaysia in der Schweiz deponiert werden?</p><p>8. Wie stellt er sicher, dass die UBS und andere Schweizer Vermögensverwalter im Umgang mit Vermögenswerten von Politically Exposed Persons aus Malaysia ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen?</p><p>9. Verfügt er Zahlen über die Höhe der Vermögenswerte von Politically Exposed Persons aus Malaysia in der Schweiz? Wenn ja, wie hoch schätzt er die Höhe solcher Vermögenswerte?</p><p>10. Wie wird der Bundesrat im Rahmen der anstehenden Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen Efta und Malaysia die Frage der Potentatenvermögen aus Malaysia thematisieren?</p>
- Schmiergelder aus der Abholzung von tropischen Regenwäldern und weitere Potentatengelder aus Malaysia in der Schweiz
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