Hausärztemangel
- ShortId
-
12.3398
- Id
-
20123398
- Updated
-
28.07.2023 13:52
- Language
-
de
- Title
-
Hausärztemangel
- AdditionalIndexing
-
2841;Gemeinschaftspraxis;Arbeitskräftebedarf;Hausarzt/-ärztin;medizinischer Unterricht;Versorgung;Berufspraktikum
- 1
-
- L05K0105040201, Hausarzt/-ärztin
- L05K0702020302, Arbeitskräftebedarf
- L04K13020202, Berufspraktikum
- L05K0703030701, Gemeinschaftspraxis
- L04K13020306, medizinischer Unterricht
- L04K07010309, Versorgung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Trotz eines Praxisassistenzprogramms, das zukünftige Hausärzte in Praxen locken soll, machen etliche Ärzte dieselbe Erfahrung: Ihre Praxen bleiben verwaist. Experten schätzen den Bedarf an Hausärzten auf einen Hausarzt je 1000 Einwohner; heute fallen aber auf einen Hausarzt 2000 Einwohner. Das Durchschnittsalter der praktizierenden Hausärzte ist mit 58 Jahren hoch und verschärft das Nachwuchsproblem. Im Jahr 2010 hätte die Schweiz zusätzlich 300 neue Hausärzte gebraucht, damit die Anzahl Praxen erhalten werden kann. Trotz intensiver Suche können für bestehende frei werdende Hausarztpraxen keine geeigneten Nachfolgerinnen und Nachfolger gefunden werden. Die medizinische Versorgung insbesondere in den ländlichen Regionen ist nicht mehr gesichert. Folglich werden mehr Behandlungen von den in doppelter Zahl ausgebildeten Spezialisten mit verlockenderen Einkommen ausgeführt, was zu doppelten Kosten führt.</p><p>Der Hausarztmangel muss dringend behoben werden unter Berücksichtigung der folgenden Punkte:</p><p>1. Sieben von zehn Medizinstudenten sind weiblich und wollen später Teilzeit arbeiten, und vor allem für diese ist der Hausarztberuf unattraktiv. Zudem wünschen gerade junge Ärzte und Ärztinnen aufgrund ihrer familiären Situation Praktika in Hausarztpraxen in Teilzeit, um z. B. ihren FMH beenden zu können.</p><p>2. Ein Praktikum im ambulanten Bereich im Spital ist attraktiver als eines in einer Arztpraxis, denn die Entlöhnung ist dort besser und die Arbeit erfolgt in einem grösseren Team. Es sind daher vermehrt Gemeinschaftshausarztpraxen als Ausbildungsstätten zu schaffen und zu gewinnen.</p><p>3. Die Ausbildung zu Generalisten muss gestärkt werden, indem die Entlöhnung für ein Praktikum im Spital oder in einer Arztpraxis identisch ausfällt.</p>
- <p>Der Bundesrat hat mehrmals darauf hingewiesen, dass die Hausarztmedizin für das System der medizinischen Grundversorgung wichtig ist. So hat er dies auch in seinem Bericht in Erfüllung der Motion Fehr Jacqueline 08.3608, "Strategie gegen Ärztemangel und zur Förderung der Hausarztmedizin", vom 23. November 2011 getan, der eine Analyse der Ärztepopulation sowie die Fakten und Entwicklungen im Zusammenhang mit dem prognostizierten Ärztemangel enthält. Zudem hat der Bundesrat der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) den Masterplan "Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" vorgeschlagen, mit dem anerkannte Probleme im Bereich der medizinischen Grundversorgung rasch angegangen und gelöst werden sollen. Die SGK-S hat am 19. Juni 2012 beschlossen, den Masterplan zu unterstützen und ihn in eine Motion zu integrieren. Er wird ebenfalls von allen betroffenen Partnern, namentlich den Kantonen, den Hausärztinnen und Hausärzten, der Schweizerischen Universitätskonferenz und der FMH unterstützt. Der Masterplan sieht Massnahmen in den Bereichen Bildung und Forschung, der Versorgung und der Abgeltung der Leistungen vor.</p><p>1. In seiner Antwort auf die Interpellation Kessler 12.3094, "Unterstützung der Hausarztmedizin", hat der Bundesrat zudem dargelegt, dass alle Kantone Pilotprogramme und -projekte lanciert haben, um Praxisassistenzstellen zur Verfügung zu stellen. Er weist auch darauf hin, dass die Stiftung zur Förderung der Weiterbildung in Hausarztmedizin mehrere Projekte unterstützt und einen finanziellen Beitrag an die Assistenzstellen leistet.</p><p>Zurzeit gibt es schweizweit genügend Praxisassistenzstellen, um die Nachfrage zu befriedigen, wobei in einigen Regionen nicht alle Stellen besetzt sind. Sollte die Nachfrage jedoch zunehmen, reichen die vorhandenen Stellen nicht mehr aus. In diesem Fall müsste eine verstärkte Koordination geprüft werden. Zurzeit finanziert die grosse Mehrheit der Kantone 75 Prozent der Löhne der Ärztinnen und Ärzte, die eine im Rahmen der kantonalen Pilotprogramme und -projekte geschaffene Praxisassistenzstelle innehaben. Die öffentliche Hand unterstützt also bereits die Finanzierung solcher Stellen.</p><p>Weil langfristig eine einheitliche Lösung wünschbar wäre, wurde das Thema in der Plattform "Zukunft ärztliche Bildung" aufgenommen und in das so genannte "Modell PEP (pragmatisch, einfach, pauschal)" integriert. Dieses verpflichtet alle auf der Spitalliste aufgeführten Spitäler und Kliniken zur Weiterbildung, wobei der Kanton die Weiterbildung mit einem Beitrag pro Weiterbildungsstelle unterstützt. Dieses Modell wurde auch in den Masterplan "Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" aufgenommen, und die GDK ist bereit, sich für dessen Umsetzung einzusetzen. Somit übernehmen die Kantone ihre Verantwortung für die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung, denn es ist klar festzustellen, dass der Bund für die Finanzierung von Praxisassistenzstellen nicht zuständig ist.</p><p>2. Die Reform der Krankenversicherung im Bereich der integrierten Versorgungsnetze, die vom Parlament am 30. September 2011 gutgeheissen und vom Volk am 17. Juni 2012 abgelehnt wurde, sah insbesondere vor, bei den Leistungserbringern eine Arbeitsorganisation zu fördern, die den Vorstellungen der jungen Fachpersonen besser entspricht. In den Versorgungsnetzen arbeiten die Leistungserbringer zusammen, vor allem um die Behandlungen zu koordinieren. Dass die Patientinnen und Patienten in qualitativer Hinsicht von der integrierten Versorgung profitieren, steht fest. Zudem ermöglicht sie den Leistungserbringern, Teilzeitstellen oder Gemeinschaftspraxen zu schaffen sowie Erfahrungen auszutauschen. Die Organisation der Leistungserbringung sowie die zentrale Stelle, die die Grundversorgerinnen und Grundversorger in vielen Netzen innehaben, tragen dazu bei, diesen Beruf attraktiver zu machen. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass das Volk diese Organisationsform nicht mit einem Gesetz fördern will. Im KVG ist die Möglichkeit, integrierte Versorgungsnetze zu schaffen, jedoch weiterhin vorgesehen. Aufgrund des Volksentscheids muss der Impuls, sich in Netzen zusammenzuschliessen, auch in Zukunft von den Leistungserbringern selber oder den Versicherern ausgehen.</p><p>Vor diesem Hintergrund beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Voraussetzungen zur Attraktivitätssteigerung des Hausarztberufes zu schaffen, und zwar:</p><p>1. mittels Anstossfinanzierung für die Bereitstellung von Praktikaplätzen mit Pensen von 50 bis 100 Prozent in Hausarztpraxen;</p><p>2. durch die Schaffung von Gemeinschaftspraxen mit multiprofessionellen Leistungserbringern im Gesundheitswesen.</p>
- Hausärztemangel
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Trotz eines Praxisassistenzprogramms, das zukünftige Hausärzte in Praxen locken soll, machen etliche Ärzte dieselbe Erfahrung: Ihre Praxen bleiben verwaist. Experten schätzen den Bedarf an Hausärzten auf einen Hausarzt je 1000 Einwohner; heute fallen aber auf einen Hausarzt 2000 Einwohner. Das Durchschnittsalter der praktizierenden Hausärzte ist mit 58 Jahren hoch und verschärft das Nachwuchsproblem. Im Jahr 2010 hätte die Schweiz zusätzlich 300 neue Hausärzte gebraucht, damit die Anzahl Praxen erhalten werden kann. Trotz intensiver Suche können für bestehende frei werdende Hausarztpraxen keine geeigneten Nachfolgerinnen und Nachfolger gefunden werden. Die medizinische Versorgung insbesondere in den ländlichen Regionen ist nicht mehr gesichert. Folglich werden mehr Behandlungen von den in doppelter Zahl ausgebildeten Spezialisten mit verlockenderen Einkommen ausgeführt, was zu doppelten Kosten führt.</p><p>Der Hausarztmangel muss dringend behoben werden unter Berücksichtigung der folgenden Punkte:</p><p>1. Sieben von zehn Medizinstudenten sind weiblich und wollen später Teilzeit arbeiten, und vor allem für diese ist der Hausarztberuf unattraktiv. Zudem wünschen gerade junge Ärzte und Ärztinnen aufgrund ihrer familiären Situation Praktika in Hausarztpraxen in Teilzeit, um z. B. ihren FMH beenden zu können.</p><p>2. Ein Praktikum im ambulanten Bereich im Spital ist attraktiver als eines in einer Arztpraxis, denn die Entlöhnung ist dort besser und die Arbeit erfolgt in einem grösseren Team. Es sind daher vermehrt Gemeinschaftshausarztpraxen als Ausbildungsstätten zu schaffen und zu gewinnen.</p><p>3. Die Ausbildung zu Generalisten muss gestärkt werden, indem die Entlöhnung für ein Praktikum im Spital oder in einer Arztpraxis identisch ausfällt.</p>
- <p>Der Bundesrat hat mehrmals darauf hingewiesen, dass die Hausarztmedizin für das System der medizinischen Grundversorgung wichtig ist. So hat er dies auch in seinem Bericht in Erfüllung der Motion Fehr Jacqueline 08.3608, "Strategie gegen Ärztemangel und zur Förderung der Hausarztmedizin", vom 23. November 2011 getan, der eine Analyse der Ärztepopulation sowie die Fakten und Entwicklungen im Zusammenhang mit dem prognostizierten Ärztemangel enthält. Zudem hat der Bundesrat der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) den Masterplan "Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" vorgeschlagen, mit dem anerkannte Probleme im Bereich der medizinischen Grundversorgung rasch angegangen und gelöst werden sollen. Die SGK-S hat am 19. Juni 2012 beschlossen, den Masterplan zu unterstützen und ihn in eine Motion zu integrieren. Er wird ebenfalls von allen betroffenen Partnern, namentlich den Kantonen, den Hausärztinnen und Hausärzten, der Schweizerischen Universitätskonferenz und der FMH unterstützt. Der Masterplan sieht Massnahmen in den Bereichen Bildung und Forschung, der Versorgung und der Abgeltung der Leistungen vor.</p><p>1. In seiner Antwort auf die Interpellation Kessler 12.3094, "Unterstützung der Hausarztmedizin", hat der Bundesrat zudem dargelegt, dass alle Kantone Pilotprogramme und -projekte lanciert haben, um Praxisassistenzstellen zur Verfügung zu stellen. Er weist auch darauf hin, dass die Stiftung zur Förderung der Weiterbildung in Hausarztmedizin mehrere Projekte unterstützt und einen finanziellen Beitrag an die Assistenzstellen leistet.</p><p>Zurzeit gibt es schweizweit genügend Praxisassistenzstellen, um die Nachfrage zu befriedigen, wobei in einigen Regionen nicht alle Stellen besetzt sind. Sollte die Nachfrage jedoch zunehmen, reichen die vorhandenen Stellen nicht mehr aus. In diesem Fall müsste eine verstärkte Koordination geprüft werden. Zurzeit finanziert die grosse Mehrheit der Kantone 75 Prozent der Löhne der Ärztinnen und Ärzte, die eine im Rahmen der kantonalen Pilotprogramme und -projekte geschaffene Praxisassistenzstelle innehaben. Die öffentliche Hand unterstützt also bereits die Finanzierung solcher Stellen.</p><p>Weil langfristig eine einheitliche Lösung wünschbar wäre, wurde das Thema in der Plattform "Zukunft ärztliche Bildung" aufgenommen und in das so genannte "Modell PEP (pragmatisch, einfach, pauschal)" integriert. Dieses verpflichtet alle auf der Spitalliste aufgeführten Spitäler und Kliniken zur Weiterbildung, wobei der Kanton die Weiterbildung mit einem Beitrag pro Weiterbildungsstelle unterstützt. Dieses Modell wurde auch in den Masterplan "Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" aufgenommen, und die GDK ist bereit, sich für dessen Umsetzung einzusetzen. Somit übernehmen die Kantone ihre Verantwortung für die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung, denn es ist klar festzustellen, dass der Bund für die Finanzierung von Praxisassistenzstellen nicht zuständig ist.</p><p>2. Die Reform der Krankenversicherung im Bereich der integrierten Versorgungsnetze, die vom Parlament am 30. September 2011 gutgeheissen und vom Volk am 17. Juni 2012 abgelehnt wurde, sah insbesondere vor, bei den Leistungserbringern eine Arbeitsorganisation zu fördern, die den Vorstellungen der jungen Fachpersonen besser entspricht. In den Versorgungsnetzen arbeiten die Leistungserbringer zusammen, vor allem um die Behandlungen zu koordinieren. Dass die Patientinnen und Patienten in qualitativer Hinsicht von der integrierten Versorgung profitieren, steht fest. Zudem ermöglicht sie den Leistungserbringern, Teilzeitstellen oder Gemeinschaftspraxen zu schaffen sowie Erfahrungen auszutauschen. Die Organisation der Leistungserbringung sowie die zentrale Stelle, die die Grundversorgerinnen und Grundversorger in vielen Netzen innehaben, tragen dazu bei, diesen Beruf attraktiver zu machen. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass das Volk diese Organisationsform nicht mit einem Gesetz fördern will. Im KVG ist die Möglichkeit, integrierte Versorgungsnetze zu schaffen, jedoch weiterhin vorgesehen. Aufgrund des Volksentscheids muss der Impuls, sich in Netzen zusammenzuschliessen, auch in Zukunft von den Leistungserbringern selber oder den Versicherern ausgehen.</p><p>Vor diesem Hintergrund beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Voraussetzungen zur Attraktivitätssteigerung des Hausarztberufes zu schaffen, und zwar:</p><p>1. mittels Anstossfinanzierung für die Bereitstellung von Praktikaplätzen mit Pensen von 50 bis 100 Prozent in Hausarztpraxen;</p><p>2. durch die Schaffung von Gemeinschaftspraxen mit multiprofessionellen Leistungserbringern im Gesundheitswesen.</p>
- Hausärztemangel
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